Kleinkrafträder: Diese Vorschriften gelten im Straßenverkehr
Kleinkrafträder eignen sich optimal, um gerade, kurze Strecken zu überbrücken. Außerdem haben Sie den Vorteil, dass weniger Platz für das Parken erforderlich ist. Diese Regeln gelten.
Versicherungskennzeichen ist erforderlich
Man benötigt die Führerscheinklasse AM
Kleinkrafträder müssen nicht zum TÜV
Kleinkrafträder gibt es mit zwei Rädern sowie mit drei Rädern. In beiden Fällen beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h.
Bei zweirädrigen Kleinkrafträdern mit Verbrennungsmotoren darf der Hubraum maximal 50 cm³ betragen, bei Elektromotoren beträgt die Nenndauerleistung maximal 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder dürfen bei Benzinern einen Hubraum von ebenfalls maximal 50 cm³ haben. Bei anderen Verbrennungsmotoren bestimmt das Gesetz nicht ausdrücklich die Größe des Motors, die Nutzleistung darf jedoch maximal 4 kW betragen. Handelt es sich um einen Elektromotor, beträgt die maximale Nenndauerleistung ebenfalls 4 kW.
Unter die Bezeichnung Kleinkraftrad fällt z.B. der allseits bekannte 50er-Roller, der höchstens 45 km/h erreicht.
Welcher Führerschein wird benötigt?
Für Kleinkrafträder benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Übrigens: Die Klasse AM ist automatisch Bestandteil der Klasse B. Mehr zum Thema Führerscheinklassen finden Sie hier.
Braucht man eine Versicherung?
Kleinkrafträder sind zulassungsfrei. Ein Gang zur Zulassungsbehörde ist daher nicht notwendig.
Trotzdem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Legt man die Betriebserlaubnis bei der Versicherung vor, erhält man direkt ein Versicherungskennzeichen. Wichtig: Dieses gilt vom 1. März bis zum Ablauf des Monats Februar im folgenden Jahr. Wenn Sie ab März im Folgejahr weiterfahren möchten, benötigen Sie wieder ein neues Versicherungskennzeichen. Es gibt keine automatische Verlängerung.
Ein Nachweis über die Betriebserlaubnis muss bei Kleinkrafträdern mitgeführt werden; zum Beispiel eine CoC-Bescheinigung oder eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Müssen Kleinkrafträder zur Hauptuntersuchung?
Kleinkrafträder sind von der Pflicht zur Hauptuntersuchung befreit. Sie müssen daher das Fahrzeug nicht alle zwei Jahre beim TÜV vorführen. Sie sind aber natürlich trotzdem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig und verkehrssicher sind. Das gilt sowohl für Kleinkrafträder mit zwei als auch mit drei Rädern.
Gibt es eine Helmpflicht?
Wenn Sie mit Kleinkrafträdern unterwegs sind, müssen Sie stets einen geeigneten Helm tragen.
Wo darf man mit einem Kleinkraftrad fahren?
Für Kleinkrafträder gelten dieselben Vorschriften wie für Pkw und Motorräder. Das heißt, mit Kleinkrafträdern darf weder auf Gehwegen noch auf Radwegen gefahren werden. Wichtig: Auch wenn das oft zu sehen ist und in vielen Fällen von den Behörden geduldet wird, ist das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt und stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar.
Welche Alkoholgrenzen gelten für Kleinkrafträder?
Bei Kleinkrafträdern gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Geahndet wird diese mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.
Ab 1,1 Promille macht man sich strafbar. In diesem Fall verhängt das Gericht eine Geldstrafe, deren Höhe sich am Einkommen orientiert. Zudem entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis und spricht eine Sperre für die Wiedererteilung aus.