Kfz-Steuer: Das gilt 2025 bei Elektroautos
Elektroautos sind beim Kauf teurer als vergleichbare Verbrenner. Die Betriebskosten dagegen sind häufig schon heute günstiger. Dazu trägt das Steuerrecht bei. Alle Infos.
Elektroautos sind bis 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit
Keine Kfz-Steuerbefreiung für Plug-in-Hybride
Dienstwagen-Steuer meist niedriger als bei Verbrennern
Bei der Kfz-Steuer verfolgt der Staat eine klare Strategie: Klimaschädliche Fahrzeuge, also solche mit einem hohen CO₂-Ausstoß, werden höher, solche mit niedrigem CO₂-Ausstoß niedriger besteuert.
Bei reinen Elektroautos geht der Bund sogar noch einen Schritt weiter: Wurden oder werden sie vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen, müssen ab Erstzulassung bis zu zehn Jahre lang überhaupt keine Kfz-Steuern gezahlt werden. Da diese Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2030 befristet ist, können Käufer von E-Autos den kompletten 10-Jahres-Zeitraum mittlerweile aber nicht mehr ausnutzen. Wechselt das E-Auto die Halterin oder den Halter, so wird die Steuerbefreiung weitergegeben – bis zum Ablauf der zehn Jahre oder bis Ende 2030.
Für Plug-in-Hybride gibt es keine Befreiung von der Kfz-Steuer. Für sie berechnet sich die Steuer wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO₂-Ausstoß. Allerdings sind die Steuern für Plug-ins meist deutlich günstiger, da die CO₂-Emissionen im Vergleich zu normalen Benzin- oder Dieselfahrzeugen geringer sind.
Vergleich: Kfz-Steuer für Verbrenner und E-Autos
Auf Basis der ADAC Autodatenbank finden Sie hier beispielhaft Modelle verschiedener Hersteller im Steuervergleich.
BMW: i4 und 430 Gran Coupé
Modell | Kraftstoff | Grundpreis € | Kfz-Steuer |
---|---|---|---|
Strom | 60.500 | 0 Euro | |
SuperPlus | 61.200 | 179 Euro | |
Diesel | 55.700 | 254 Euro |
Citroën: e-C3 You und C3 Turbo 100 You
Modell | Kraftstoff | Grundpreis € | Kfz-Steuer € |
---|---|---|---|
Strom | 23.300 | 0 | |
Super | 15.240 | 88 |
Dacia: Spring Electric und Sandero
Modell | Kraftstoff | Grundpreis € | Kfz-Steuer |
---|---|---|---|
Strom | 16.900 | 0 Euro | |
Super | 11.800 | 71 Euro |
Ford: Mustang Mach-E und Kuga
Modell | Kraftstoff | Grundpreis € | Kfz-Steuer |
---|---|---|---|
Elektro | 55.800 | 0 Euro | |
Super | 46.850 | 50 Euro | |
Super | 43.850 | 105 Euro |
Mercedes: EQA und GLA
Modell | Kraftstoff | Grundpreis € | Kfz-Steuer |
---|---|---|---|
Strom | 50.777 | 0 Euro | |
Super | 50.200 | 217 Euro | |
Diesel | 53.294 | 311 Euro |
Volkswagen: ID.3 und Golf
Modell | Kraftstoff | Grundpreis in € | Kfz-Steuer |
---|---|---|---|
Strom | 36.425 | 0 Euro | |
Super | 35.630 | 76 Euro | |
Diesel | 38.780 | 236 Euro |
Da beispielsweise der ausgewählte ID.3 für rund 47.600 Euro nicht mit dem günstigsten Basismodell des VW Golf (85 kW) mit Schaltgetriebe für 28.330 Euro verglichen werden kann, wurde ein anderes Modell ausgewählt. Der Grund: In Relation bietet der ID.3 mit seinem drehmomentstarken elektrischen 170-kW-Antrieb eine deutlich bessere Motorleistung und eine stufenlose "Automatik". Zum Vergleich hat der ADAC deshalb den 110 kW starken 1.5 eTSI Golf mit DSG (37.300 Euro) herangezogen.
Ähnliche Auswahlkriterien wurden auch bei den weiteren Herstellern angewandt.
Elektroautos: Kfz-Steuer nach Ablauf der Steuerbefreiung
Ab dem elften Jahr nach Erstzulassung oder spätestens ab dem 1. Januar 2031 wird die Steuer für E-Autos bis 3,5 t nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Pro angefangene 200 kg beträgt die jährliche Kfz-Steuer dann bis zu einem Gesamtgewicht von 2000 kg 5,625 Euro, bis 3000 kg 6,01 Euro und bis 3500 kg 6,39 Euro. Günstiger als bei vergleichbaren Verbrenner-Modellen bleibt es dennoch.
Ein Beispiel: Das zulässige Gesamtgewicht beträgt beim Elektro-Pionier BMW i3 der ersten Generation (Marktstart 2013) 1630 Kilo, die Steuer beläuft sich deshalb auf mindestens 50 Euro.