Kfz-Steuer: Das gilt 2026 und darüber hinaus für E-Autos

• Lesezeit: 3 Min.

Von Thomas Paulsen

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Frau steht in der Nähe von Elektroautos mit Fernbedienung in der Hand im Autohaus. Frau mit Ladekabel für Elektroauto, glückliches Warten auf Elektroauto zum Aufladen.
Nach dem Neuwagenkauf: E-Autos sind von der Kfz-Steuer befreit© Shutterstock/Iryna Inshyna

Elektroautos sind in der Regel beim Kauf noch teurer als vergleichbare Verbrenner. Die Betriebskosten dagegen sind häufig schon heute günstiger. Dazu trägt das Steuerrecht bei. Alle Infos.

  • Steuerfreiheit endet spätestens am 31.12.2035

  • Keine Kfz-Steuerbefreiung für Plug‑in-Hybride

  • Steuervergleich zwischen Verbrenner und E-Autos

Bei der Kfz-Steuer verfolgt der Staat eine klare Strategie: Klimaschädliche Fahrzeuge, also solche mit einem hohen CO₂-Ausstoß, werden höher, solche mit niedrigem CO₂-Ausstoß niedriger besteuert.

Bei reinen Elektroautos hat der Bund entschieden: Bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2030 sind sie bis Ende 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Ein Anfang 2026 zugelassenes E-Auto ist also für neun Jahre steuerfrei unterwegs.

Wechselt das E-Auto die Halterin oder den Halter, so wird die Steuerbefreiung weitergegeben – bis zum Ablauf der maximal zehn Jahre seit Erstzulassung oder bis Ende 2035. Ursprünglich sollte Ende 2030 Schluss sein mit dem Steuervorteil, im Dezember 2025 stimmte der Bundestag aber einer Verlängerung um fünf Jahre zu. Gut für alle, die in den vergangenen fünf Jahren ein Elektroauto gekauft haben: Die Neuregelung gilt auch rückwirkend.

Für Plug‑in-Hybride gibt es keine Befreiung von der Kfz-Steuer. Für sie berechnet sich die Steuer wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO₂-Ausstoß. Allerdings sind die Steuern für Plug-ins meist deutlich günstiger, da die CO₂-Emissionen im Vergleich zu normalen Benzin- oder Dieselfahrzeugen geringer sind.

Vergleich: Kfz-Steuer für Verbrenner und E-Autos

Auf Basis der ADAC Autodatenbank finden Sie hier beispielhaft Modelle verschiedener Hersteller im Steuervergleich.

BMW: i4 und 430 Gran Coupé

ModellKraftstoffGrundpreisKfz-Steuer

i4 eDrive 40 (250 kW)

Strom

61.300 €

0 €

430i Coupé xDrive Steptronic (180 kW)

SuperPlus

62.500 €

179 €

420d Coupé Steptronic (140 kW)

Diesel

56.700 €

254 €

Aktuelle Listenpreise inkl. 19% MwSt. Neuzulassung und Kfz-Steuer 2026.

Citroën: ë-C3 You und C3 Turbo 100 You

ModellKraftstoffGrundpreisKfz-Steuer

Citroën ë-C3 You (83 kW)

Strom

23.450 €

0 €

Citroën C3 Turbo 100 You (74 kW)

Super

16.290 €

86 €

Aktuelle Listenpreise inkl. 19% MwSt. Neuzulassung und Kfz-Steuer 2026.

Dacia: Spring Electric und Sandero

ModellKraftstoffGrundpreisKfz-Steuer

Spring Electric 70 Essential (52 kW)

Strom

16.900 €

0 €

Sandero TCe 65 Essential (74 kW)

Super

13.590 €

73 €

Aktuelle Listenpreise inkl. 19% MwSt. Neuzulassung und Kfz-Steuer 2026.

Ford: Explorer und Kuga

ModellKraftstoffGrundpreisKfz-Steuer

Explorer EV Standard Range (58kWh) Style (140 kW)

Strom

39.900 €

0 €

Kuga 2.5 Plug-in-Hybrid Titanium CVT (178 kW)

Super

47.100 €

50 €

Kuga 2.5 Hybrid Titanium CVT (132 kW)

Super

44.100 €

105 €

Aktuelle Listenpreise inkl. 19% MwSt. Neuzulassung und Kfz-Steuer 2026.

Mercedes: GLB und elektrischer GLB

ModellKraftstoffGrundpreisKfz-Steuer

GLB 200 elektrisch Progressiv (165 kW)

Strom

53.455 €

0 €

GLB 220 Progressiv 4MATIC (155 kW)

Super

57.049 €

121 €

Aktuelle Listenpreise inkl. 19% MwSt. Neuzulassung und Kfz-Steuer 2026.

Volkswagen: ID.3 Neo und Golf

ModellKraftstoffGrundpreisKfz-Steuer

ID.3 Neo (50kWh/125kW)

Strom

33.995 €

0 €

Golf 1.5 eTSI Life DSG (110 kW)

Super

36.905 €

76 €

Golf 2.0 TDI SCR Life DSG (110 kW)

Diesel

40.030 €

236 €

Aktuelle Listenpreise inkl. 19% MwSt. Neuzulassung und Kfz-Steuer 2026.

Da beispielsweise der ausgewählte ID.3 Neo für rund 36.225 Euro nicht mit dem günstigsten Basismodell des VW Golf (85 kW) mit Schaltgetriebe für 29.395 Euro verglichen werden kann, wurde ein anderes Modell ausgewählt. Der Grund: In Relation bietet der ID.3 Neo mit seinem drehmomentstarken elektrischen 125-kW-Antrieb eine deutlich bessere Motorleistung und eine stufenlose "Automatik". Zum Vergleich hat der ADAC deshalb den 110 kW starken 1.5 eTSI Golf mit DSG (36.905 Euro) herangezogen. 

Ähnliche Auswahlkriterien wurden auch bei den weiteren Herstellern angewandt.

Elektroautos: Kfz-Steuer nach Ablauf der Steuerbefreiung

Ab dem elften Jahr nach Erstzulassung oder, nach derzeitigem Stand, spätestens ab dem 1. Januar 2036 entfällt zwar die Steuerbefreiung, doch ermäßigt sich die zu zahlende Kfz-Steuer um 50 Prozent. Dann wird die Steuer für E-Autos bis 3,5 t nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Pro angefangene 200 kg beträgt die jährliche Kfz-Steuer dann bis zu einem Gesamtgewicht von 2000 kg 5,625 Euro, bis 3000 kg 6,01 Euro und bis 3500 kg 6,39 Euro. Günstiger als bei vergleichbaren Verbrenner-Modellen bleibt es dennoch.

Ein Beispiel: Das zulässige Gesamtgewicht beträgt beim Elektro-Pionier BMW i3 der ersten Generation (Marktstart 2013) 1630 Kilo, die Steuer beläuft sich deshalb auf mindestens 50 Euro.

Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Steuerbefreiung und die anschließende Steuerermäßigung werden vollautomatisiert gewährt.

Mitarbeit: Zoe Wallraff