Kfz-Steuer: Das gilt 2025 bei Elektroautos

Frau steht in der Nähe von Elektroautos mit Fernbedienung in der Hand im Autohaus. Frau mit Ladekabel für Elektroauto, glückliches Warten auf Elektroauto zum Aufladen.
Nach dem Neuwagenkauf: E-Autos sind von der Kfz-Steuer befreit© Shutterstock/Iryna Inshyna

Elektroautos sind beim Kauf teurer als vergleichbare Verbrenner. Die Betriebskosten dagegen sind häufig schon heute günstiger. Dazu trägt das Steuerrecht bei. Alle Infos.

  • Elektroautos sind bis 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit

  • Keine Kfz-Steuerbefreiung für Plug-in-Hybride

  • Dienstwagen-Steuer meist niedriger als bei Verbrennern

Bei der Kfz-Steuer verfolgt der Staat eine klare Strategie: Klimaschädliche Fahrzeuge, also solche mit einem hohen CO₂-Ausstoß, werden höher, solche mit niedrigem CO₂-Ausstoß niedriger besteuert.

Bei reinen Elektroautos geht der Bund sogar noch einen Schritt weiter: Wurden oder werden sie vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen, müssen ab Erstzulassung bis zu zehn Jahre lang überhaupt keine Kfz-Steuern gezahlt werden. Da diese Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2030 befristet ist, können Käufer von E-Autos den kompletten 10-Jahres-Zeitraum mittlerweile aber nicht mehr ausnutzen. Wechselt das E-Auto die Halterin oder den Halter, so wird die Steuerbefreiung weitergegeben – bis zum Ablauf der zehn Jahre oder bis Ende 2030.

Für Plug-in-Hybride gibt es keine Befreiung von der Kfz-Steuer. Für sie berechnet sich die Steuer wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO₂-Ausstoß. Allerdings sind die Steuern für Plug-ins meist deutlich günstiger, da die CO₂-Emissionen im Vergleich zu normalen Benzin- oder Dieselfahrzeugen geringer sind.

Vergleich: Kfz-Steuer für Verbrenner und E-Autos

Auf Basis der ADAC Autodatenbank finden Sie hier beispielhaft Modelle verschiedener Hersteller im Steuervergleich.

BMW: i4 und 430 Gran Coupé

Modell

Kraftstoff

Grundpreis €

Kfz-Steuer

i4 eDrive 40 (250 kW)

Strom

60.500

0 Euro

430i Coupé xDrive Steptronic (180 kW)

SuperPlus

61.200

179 Euro

420d Coupé Steptronic (140 kW)

Diesel

55.700

254 Euro

Aktuelle Listenpreise inkl. 19% MwSt. Neuzulassung und Kfz-Steuer 2025.

Citroën: e-C3 You und C3 Turbo 100 You

Modell

Kraftstoff

Grundpreis €

Kfz-Steuer €

Citroën ë-C3 You

Strom

23.300

0

Citroën C3 Turbo 100 You

Super

15.240

88

Dacia: Spring Electric und Sandero

Modell

Kraftstoff

Grundpreis €

Kfz-Steuer

Spring Electric 45 Essential (33 kW)

Strom

16.900

0 Euro

Sandero SCe 65 Essential (49 kW)

Super

11.800

71 Euro

Aktuelle Listenpreise inkl. 19% MwSt. Neuzulassung und Kfz-Steuer 2025.

Ford: Mustang Mach-E und Kuga

Modell

Kraftstoff

Grundpreis €

Kfz-Steuer

Mustang Mach-E Standard Range (198 kW)

Elektro

55.800

0 Euro

Kuga 2.5 Plug-in-Hybrid Titanium CVT (178 kW)

Super

46.850

50 Euro

Kuga 2.5 Hybrid Titanium CVT (132 kW)

Super

43.850

105 Euro

Aktuelle Listenpreise inkl. 19% MwSt. Neuzulassung und Kfz-Steuer 2025.

Mercedes: EQA und GLA

Modell

Kraftstoff

Grundpreis €

Kfz-Steuer

EQA 250 Progressive (140 kW)

Strom

50.777

0 Euro

GLA 220 4MATIC 8G-DCT (150 kW)

Super

50.200

217 Euro

GLA 220 d 4MATIC 8G-DCT (140 kW)

Diesel

53.294

311 Euro

Aktuelle Listenpreise inkl. 19% MwSt. Neuzulassung und Kfz-Steuer 2025.

Volkswagen: ID.3 und Golf

Modell

Kraftstoff

Grundpreis in €

Kfz-Steuer

ID.3 Pro (59 kWh/150 kW)

Strom

36.425

0 Euro

Golf 1.5 eTSI Life DSG (110 kW)

Super

35.630

76 Euro

Golf 2.0 TDI SCR Life DSG (110 kW)

Diesel

38.780

236 Euro

Aktuelle Listenpreise inkl. 19% MwSt. Neuzulassung und Kfz-Steuer 2025.

Da beispielsweise der ausgewählte ID.3 für rund 47.600 Euro nicht mit dem günstigsten Basismodell des VW Golf (85 kW) mit Schaltgetriebe für 28.330 Euro verglichen werden kann, wurde ein anderes Modell ausgewählt. Der Grund: In Relation bietet der ID.3 mit seinem drehmomentstarken elektrischen 170-kW-Antrieb eine deutlich bessere Motorleistung und eine stufenlose "Automatik". Zum Vergleich hat der ADAC deshalb den 110 kW starken 1.5 eTSI Golf mit DSG (37.300 Euro) herangezogen. 

Ähnliche Auswahlkriterien wurden auch bei den weiteren Herstellern angewandt.

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Elektroautos: Kfz-Steuer nach Ablauf der Steuerbefreiung

Ab dem elften Jahr nach Erstzulassung oder spätestens ab dem 1. Januar 2031 wird die Steuer für E-Autos bis 3,5 t nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Pro angefangene 200 kg beträgt die jährliche Kfz-Steuer dann bis zu einem Gesamtgewicht von 2000 kg 5,625 Euro, bis 3000 kg 6,01 Euro und bis 3500 kg 6,39 Euro. Günstiger als bei vergleichbaren Verbrenner-Modellen bleibt es dennoch.

Ein Beispiel: Das zulässige Gesamtgewicht beträgt beim Elektro-Pionier BMW i3 der ersten Generation (Marktstart 2013) 1630 Kilo, die Steuer beläuft sich deshalb auf mindestens 50 Euro.