Auto anmelden und abmelden: So geht's

Erfahren Sie im Video, welche Unterlagen man braucht und was man tun muss, um sein Fahrzeug anzumelden ∙ Bild: © ADAC/David Klein/iStock.com/Michael Hoerichs, Video: © ADAC e.V.

Wer sich ein Auto kauft, muss es anmelden, wer eines verkauft, sollte es abmelden. Dafür brauchen Sie einige Unterlagen. Die wichtigsten Infos.

  • Bei der Zulassungsstelle kann man sich vertreten lassen

  • Verkäufer sollten das Fahrzeug vor der Übergabe selbst abmelden

  • Ausnahme: Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen

Erst anmelden, dann losfahren. Bevor ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt es eine Zulassung. Dazu ist vor allem eine Versicherung notwendig. Zuständig sind die Zulassungsbehörden am (Haupt-)Wohnsitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Die An- und Abmeldung des Autos ist allerdings auch online möglich.

Auto anmelden: Welche Unterlagen?

Für die Anmeldung des Fahrzeugs benötigen Sie:

Notwendige Dokumente für eine KFZ-Zulassung Führerschein Zulassungsbescheinigung Hauptuntersuchung
Bei der Fahrzeuganmeldung müssen Sie einige Dokumente vorlegen© DPA/Eibner-Pressefoto
  • Personalausweis oder Reisepass

  • Kfz-Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer: siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben) für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Gebrauchtfahrzeug auch Teil I)

  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung

  • Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung

  • CoC-Bescheinigung (Übereinstimmungsbescheinigung) beim Neufahrzeug

  • Wunschkennzeichen: Möchten Sie ein bestimmtes Kennzeichen, besteht die Möglichkeit, vorab eines reservieren zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 10,20 Euro.

Muss man selbst zur Anmeldung gehen?

Wenn Sie eine andere Person zur Anmeldung schicken, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Diese Person muss neben dem eigenen Ausweis auch eine Kopie Ihres Ausweises dabei haben. Wird das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen, ist eine Einwilligungserklärung erforderlich.

Download: "Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter" und "Vollmacht für die Kfz-Zulassung"

Die Vorlagen der ADAC Juristen und -juristinnen helfen, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, sowie für den Fall, dass der Halter bzw. die Halterin noch minderjährig ist:

Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
PDF, 629 KB
PDF ansehen
Vollmacht für die Kfz-Zulassung
PDF, 631 KB
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Tipp: Zulassungsbehörden haben oft eigene Muster sowie Informationen über die Zulassung auf ihrer Homepage. Klären Sie daher vorab, ob die ADAC Vorlagen anerkannt werden.

Auto abmelden: Welche Unterlagen?

Um Ihr altes Auto abzumelden, benötigen Sie:

entwertetes Autokennzeichen und Anmeldebescheinigung für den Fahrzeughalter
Für Verkäufer gilt: Auto besser im abgemeldeten Zustand verkaufen© Adobe Stock/Bjoern Wylezich
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Kennzeichen für die Entstempelung

Die Zulassungsstelle informiert das Hauptzollamt und die Versicherung automatisch darüber, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde.

Altes Kennzeichen behalten?

Sie können sich Ihr altes Kennzeichen reservieren lassen. Den Reservierungswunsch geben Sie bei der Abmeldung an. Möchten Sie das Kennzeichen später an einem anderen Fahrzeug verwenden, ist eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen zu entrichten. Die Dauer ist hier je nach Zulassungsbezirk unterschiedlich, meistens sind allerdings drei bis zwölf Monate möglich. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Kennzeichen behalten".

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Käufer meldet Fahrzeug nicht um

Wenn Sie Ihr Auto angemeldet verkaufen, müssen Sie den Verkauf der Zulassungsstelle mitteilen. Das gilt nicht, wenn der Käufer bzw. die Käuferin die Zulassungsstelle selbst informiert. Außerdem müssen Sie Ihre Versicherung informieren.

Meldet der Käufer oder die Käuferin das Auto nicht unverzüglich um oder ab, sollten Sie das (nochmals) bei der Zulassungsstelle melden.

Allerdings gibt es immer wieder Fälle, in denen der Käufer oder die Käuferin das Auto dennoch nicht zeitnah ummeldet. In einem solchen Fall kann bei der Zulassungsstelle am Wohnort des Käufers bzw. der Käuferin eine Zwangsstilllegung des Autos beantragt werden. Die Behörde ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

Es ist daher sicherer, das Fahrzeug vor der Übergabe an den Käufer oder die Käuferin abzumelden. Nur so endet die Zulassung und damit Ihre Pflicht, die Kfz-Steuer zu zahlen.

Mit dem Verkauf geht obendrein der bestehende Versicherungsvertrag auf den Käufer bzw. die Käuferin über. Kommt es kurz nach dem Verkauf zu einem Unfall, so führt dies beim Verkäufer bzw. der Verkäuferin nicht zu einer Rückstufung seiner/ihrer Versicherungspolice. Das gilt jedoch nur, wenn die Versicherung auch Kenntnis vom Verkauf und dem Käufer bzw. der Käuferin hat.

Ungestempeltes Kennzeichen erlaubt?

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Das sind zum Beispiel Fahrten zur Hauptuntersuchung. Das geht aber nur dann, wenn die Behörde vorab ein Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteilt hat, und das Fahrzeug versichert ist.

Nach der Abmeldung des Fahrzeugs dürfen Sie mit dem ungestempelten Kennzeichen noch Rückfahrten, zum Beispiel nach Hause, bis zum Ende des Tages durchführen – vorausgesetzt, die Versicherung ist noch gültig.

Besonderheiten bei der Firmenzulassung

Bei juristischen Personen, Unternehmen oder anderen Einrichtungen wird das Fahrzeug am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zugelassen.

Halter können dann auch juristische und natürliche Personen sowie Vereinigungen sein. Bei einer Zulassung z.B. auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird neben dem Namen der GbR ein "benannter Vertreter" mit dessen Personaldaten eingetragen.