ADAC Kaufvertrag für einen gebrauchten Wohnwagen

Grünweißer Retro Wohnwagen auf Wiese mit orangefarbenem Sonnenstuhl, Tisch, Hocker und Kühbox davor ..
Auch für Wohnwagen gibt es einen großen Gebraucht-Markt© stock.adobe.com/Maya

Beim privaten Kauf oder Verkauf eines Wohnwagens sollte man unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Was Sie dabei beachten sollten und wie Sie den Kaufvertrag richtig ausfüllen.

  • Verwenden Sie den ADAC Musterkaufvertrag

  • Unter Privatleuten ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung zulässig

  • Erst prüfen, dann unterschreiben: Wichtiges zum Kaufvertrag

Wohnwagen-Kaufvertrag zum Download

Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren, wenn nichts anderes vereinbart ist. Wenn Sie als Privatperson Ihren gebrauchten Wohnwagen verkaufen wollen, können Sie diese Haftung vertraglich ausschließen. Mit einer entsprechenden Ausschlussklausel haften Sie nicht für Mängel an dem Wohnwagen, die Sie nicht kannten. Der ADAC-Kaufvertrag enthält eine solche Klausel.

Hier finden den Sie den ADAC Musterkaufvertrag für den privaten Kauf bzw. Verkauf eines Wohnwagens zum Download.

Kaufvertrag für gebrauchte Wohnwagen
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Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Wohnwagen. Private Verkäuferinnen und Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung durch den Vertrag ausschließen.

Verkauft ein Unternehmer an eine Privatperson (Verbraucherin oder Verbraucher), ist ein Haftungsausschluss unwirksam. Als Unternehmer gilt, wer beim Verkauf im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Zum Beispiel, wenn ein selbstständiger Handwerker, eine Architektin oder ein Bauunternehmer einen überwiegend gewerblich genutzten Wohnwagen, den er auf Baustellen als Bürofahrzeug genutzt hat, verkaufen möchte.

Hier finden Sie alle Informationen zur Haftung bei Mängeln am gebrauchten Wohnwagen.

Wichtige Tipps für Verkäufer

Mit diesen Tipps sind Sie beim Verkauf Ihres Wohnwagens auf der sicheren Seite.

  • Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist oder die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

  • Prüfen Sie vor einer Probefahrt, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat und laden Sie sich die ADAC Mustervereinbarung für die Probefahrt herunter.

    Laden Sie sich hier die ADAC Mustervereinbarung für eine Probefahrt herunter
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  • Teilen Sie dem Käufer oder der Käuferin alle Ihnen bekannten Mängel an dem Wohnwagen mit und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf. Machen Sie keine Angaben ins Blaue. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kreuzen Sie „keine Angaben“ an.

  • Vereinbaren Sie Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.

  • Möchten Sie vorhandenes Zubehör vor dem Verkauf noch entfernen oder nicht mit verkaufen, sollten Sie das im Vertrag vermerken.

  • Händigen Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.

  • Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf.

  • Meldet der Käufer den Wohnwagen nicht um, haften Sie weiter für Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie gemeinsam zur Zulassungsstelle und melden den Wohnwagen sofort um. Oder setzen Sie ihn vor Übergabe außer Betrieb.

Wichtige Tipps für Käufer

Diese Tipps sind wichtig für Käufer und Käuferinnen:

  • Untersuchen Sie den Wohnwagen genau, bevor Sie unterschreiben, oder lassen Sie ihn technisch überprüfen. Dazu können Sie zum Beispiel den ADAC Camper Check nutzen. Machen Sie eine Probefahrt und notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten.

    Checkliste für die Probefahrt
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  • Fragen Sie den Verkäufer nach Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen. Denken Sie daran, das Häkchen bei "keinen Unfallschaden" zu setzen, wenn Ihnen die Unfallfreiheit zugesichert wurde.

  • Auch die Zahl der Vorbesitzer sollte im Vertrag stehen.

  • Fragen Sie explizit nach Undichtigkeiten oder lassen Sie den Wohnwagen auf Wasserschäden untersuchen. Ansonsten sollten Sie den Zustand möglichst genau selbst untersuchen.

  • Überprüfen Sie die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren wie zum Beispiel die Tempo-100-km/h-Zulassung. Fragen Sie nach dem Baujahr, denn es kann von der Erstzulassung abweichen.

  • Achten Sie auch auf das Alter der Reifen. Anhängerreifen müssen bei einer Tempo-100-km/h-Zulassung jünger als sechs Jahre und mindestens mit Geschwindigkeitskategorie L gekennzeichnet sein.

  • Sind Teile des Wohnwagens nicht mehr im Originalzustand, prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) geben.

  • Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung und Zubehör wie Markise, Mover, Dach- oder Fahrradträger im Kaufvertrag vollständig aufgeführt sind.

  • Prüfen Sie, ob zum Beispiel Kühlschrank, Heizung, Toilette, Dusche oder Herd funktionieren. Lassen Sie sich die Bedienungsanleitungen zu den eingebauten Geräten und die Allgemeine Betriebserlaubnis zu Anbauteilen aushändigen.

  • Achten Sie auf eine gültige Plakette der Gasprüfung. Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre von einem Sachverständigen überprüft werden. Viele Campingplätze lassen Sie nur mit gültiger Prüfplakette auf den Platz.

  • Fragen Sie nach der Masse im fahrbereiten Zustand und Zuladungsgewicht.

  • Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht für den Verkauf und den Ausweis des Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift mit in den Vertrag auf.

  • Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen.

  • Die für den Wohnwagen abgeschlossenen Versicherungen gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.

  • Melden Sie den Wohnwagen bei der Zulassungsstelle unverzüglich um.

Hier finden Sie eine Checkliste für den Kauf eines gebrauchten Wohnwagens.

Recht? Logisch! Alle Videos zu Wohnmobil und Wohnwagen

In diesen Youtube-Videos klären ADAC Juristen kurz und bündig rechtliche Fragen zu Wohnmobil und Wohnwagen, zum Beispiel zu Führerschein, Ladung, Verkehrsregeln und Maut im Ausland, Abstellen im Wohngebiet, Freistehen und Lieferverzögerungen beim Kauf.

ADAC Kaufvertrag richtig ausfüllen

Ein Mann sperrt seinen Wohnwagen ab
Vorfreude auf den eigenen Wohnwagen© picture alliance / Westend61

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und lesen Sie sich den Kaufvertrag durch. Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Sollten Teile des Vertrags schon vorab ausgefüllt sein, prüfen Sie die Angaben und ergänzen Sie diese bei Bedarf. Stimmen die Daten mit den Papieren überein?

Besonders wichtig sind im Kaufvertrag folgende Angaben:

  • Vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten)

  • Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien

  • Kaufpreis und Anzahl der Vorbesitzer (der Verkäufer zählt auch als Vorbesitzer)

  • Unfallschäden, Wasser-/Feuchtigkeitsschäden, Hagelschäden, sonstige Beschädigungen oder Mängel

  • Zusatzausstattung und Zubehör vollständig aufgeführt und beschrieben

Erst prüfen, dann unterschreiben

Schauen Sie sich das Fahrzeug erst genau an, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben

Vollmachten für Kauf und Verkauf

Möchten Sie jemanden mit dem Kauf oder Verkauf Ihres Wohnwagens beauftragen, können Sie dafür eine ADAC Mustervollmacht verwenden:

Vollmacht für den Verkauf eines Fahrzeugs
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Vollmacht für den Kauf eines Fahrzeugs
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So läuft die Übergabe

Der Wohnwagen sollte erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeben werden. Bei Anzahlungen besteht die Gefahr, dass Sie dem Geld hinterherlaufen müssen. Achten Sie darauf, dass dabei auch folgende Dinge den Besitzer wechseln:

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Haftung bei Mängeln und Unfallschäden

Der ADAC-Musterkaufvertrag enthält einen Sachmängelhaftungsausschluss, der den Verkäufer schützt, falls nach dem Kauf unbekannte Mängel auftreten.

Als Käufer sollten Sie ausdrücklich nach Unfallschäden, Feuchtigkeits- und Hagelschäden fragen, da auch reparierte Schäden den Wert des Wohnwagens mindern. Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn es durch äußere Einwirkung beschädigt wurde. Das Ausmaß des Schadens ist dabei nicht ausschlaggebend. Geringfügige Lackkratzer, kleine Schönheitsfehler oder übliche Gebrauchsspuren gelten nicht als Unfallschaden.

Als Verkäufer sind Sie verpflichtet, dem Käufer alle bekannten Mängel und Schäden ungefragt mitzuteilen. Wenn Sie nicht der Erstbesitzer sind und unsicher sind, ob der Wohnwagen Unfallschäden, Hagel oder Feuchtigkeitsschäden oder andere Mängel vor Ihrer Besitzzeit erlitten hat, kreuzen Sie im Vertrag “keine Angaben” an. Die Angabe “soweit bekannt” bedeutet, dass Sie nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Für die Richtigkeit haften Sie nicht, es sei denn, Sie verschweigen arglistig einen Mangel.