Ein gebrauchtes Campingfahrzeug kaufen oder verkaufen? Vertrauen Sie dabei der anerkannten, langjährigen Expertise des ADAC: Lassen Sie das Wohnmobil oder den Wohnwagen vor der Vertragsunterschrift von unseren ADAC Sachverständigen prüfen. Damit Sie Sie keine böse Überraschung erleben und sich entspannt zurücklehnen können.
Sie buchen die gewünschten Dienstleistungen im Shop – hierzu benötigen wir die Kontaktdaten des Auftraggebers und des Fahrzeugbesitzers.
Auftragsanlage
Ihr Auftrag wird in unserem System Quatool angelegt und Sie erhalten Ihre erste Mail mit dem Zugangslink.
Terminvereinbarung
Der Sachverständige vereinbart mit dem Fahrzeugbesitzer den Prüfungstermin zur Fahrzeugbesichtigung.
Anwesenheit
Sollten Sie bei der Fahrzeugbesichtigung mit anwesend sein wollen, wird der Sachverständige erst mit Ihnen dem Beauftragenden Kontakt aufnehmen und dann mit dem Fahrzeughalter.
Fahrzeugprüfung
Der Sachverständige prüft das Fahrzeug anhand der Check-Liste auf den gebuchten Prüfumfang.
Prüfbericht
Der Sachverständige schließt den Vorgang ab und Sie sehen im System den Prüfbericht mit allen Informationen und erforderlichen Lichtbildern.
Sie haben Fragen zum ADAC Camper-Check?
Wir beraten Sie gern: T 08191 93 86 08 (Mo. - Fr.: 9 - 15 Uhr)
Wie funktioniert der ADAC Camper-Check? Film ab!
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Noch Fragen zum ADAC Camper-Check?
Der Check kann beim Sachverständigen durchgeführt werden oder alternativ kann der Sachverständige zum Fahrzeugstandort fahren. Wir empfehlen Ihnen diese Vorgehensweise, da dort die idealen Prüfvoraussetzungen vorliegen. Die Sachverständigen sind deutschlandweit verteilt.
ca. zwei Stunden
Wenn Sie zum Caravaning Sachverständigen fahren, ca. 3 bis 5 Werktage. Kommt der Sachverständige zum Prüfort, ca. 7 bis 10 Werktage.
Alle Sonderaufbauten und Fahrzeuge ab 15 Jahren nur nach Rücksprache.
Beim Camper-Check liegt der Fokus auf die technische Bewertung des Fahrzeug und bei der Kaufbegleitung auf die Fahrzeugberatung.
Gerne können Sie beim Check dabei sein, müssen jedoch nicht.
Es entstehen für Sie keine weiteren Kosten, sofern keine Anfahrtskosten für den Sachverständigen entstanden sind.
Ja, der Verkäufer muss dem ADAC Camper-Check zustimmen. Der Verkäufer profitiert von einem transparenten Prüfbericht.
Es erhalten Verkäufer und Käufer den Prüfbericht. Sie können als Beauftragter immer Ihre Mailadresse hinterlegen. In diesem Fall würden nur Sie alle Informationen erhalten.
Ja, in diesem Fall sind Sie Beauftragter und Fahrzeugbesitzer gleichermaßen.
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