Neue Pflicht für Camper: Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen
Eine Empfehlung wird zur Pflicht: Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen nun regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden. Kochen, Kühlen und Heizen im Camper soll so sicherer und Unfälle vermieden werden.
Betroffen sind alle Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage
Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung
Unfallgefahr bei Gasanlagen nicht unterschätzen
Alle Camperinnen und Camper, die in ihren Gefährten Flüssiggasanlagen verbaut haben, müssen diese bald regelmäßig überprüfen lassen. Ein entsprechender Paragraf wurde der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinzugefügt.
Gasprüfung: Wer ist betroffen?
Flüssiggas wird in Wohnmobilen und Caravans dazu genutzt, Kühlschränke, Herd oder Heizung zu betreiben. Funktioniert die Anlage nicht einwandfrei, besteht Unfallgefahr, etwa wenn unbeabsichtigt Gas austritt und sich entflammt.
All jene, die Flüssiggas in ihren Campingfahrzeugen nutzen, haben noch bis zum 19. Juni 2025 Zeit, ihre Anlage überprüfen zu lassen. Ab dann ist der Check verpflichtend nachzuweisen und muss in der Folge alle zwei Jahre (ab Prüftermin) erneuert werden. Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden, das gleiche gilt bei Wiederinbetriebnahme.
Die Begutachtung kann durch anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüferinnen und Prüfer vorgenommen werden. Die Gasprüfung findet unabhängig von der regelmäßig anfallenden Hauptuntersuchung statt, muss also separat davon durchgeführt werden. Die Preise liegen in der Regel zwischen 40 und 80 Euro, der Zeitaufwand beträgt circa 20 bis 45 Minuten.
Auf der Website des Deutschen Verbands Flüssiggas oder des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik sind Sachkundige in ganz Deutschland aufgeführt, die infrage kommen. Auch viele ADAC Prüfzentren bieten den Service an.
Video: Flüssiggasanlage am Camper prüfen
Pflicht für Wohnmobil und Wohnwagen: Es drohen Bußgelder
Halterinnen und Halter, die der neuen Prüfpflicht für ihre Fahrzeuge nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit Bußgeldern rechnen: je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).
Hintergrund der neuen Regelung ist die durchaus nicht zu unterschätzende Unfallgefahr. Immer wieder gibt es Berichte über tragische Unglücke, bei denen etwa unbemerkt Gas austritt und es zu Explosionen kommt. Im schlimmsten Fall droht bei defekten Ventilen, Schläuchen oder angeschlossenen Geräten sogar Lebensgefahr.
Das sagt der ADAC
Martin Zöllner, ADAC Campingexperte, begrüßt die Gesetzesänderung: "Es ist gut, dass der neue Paragraf nun eine eindeutige Rechtsgrundlage für Campingfahrzeuge schafft. Am meisten gewinnen aber die Camper selbst – die regelmäßige Prüfung der Gasanlage sorgt für Sicherheit und ist eine wichtige Voraussetzung für unbeschwerten Urlaub."