Autokauf im Internet: Das müssen Sie wissen

Ein Paar sitzt vor einem Laptop
Augen auf beim Autokauf im Internet© iStock.com/fizkes

Ein Auto per Mausklick kaufen? Welche Vor- und Nachteile der Autokauf im Internet hat, welche Rechte Sie haben und auf was besonders zu achten ist. Die ADAC Juristinnen und Juristen geben Tipps.

  • Vor- und Nachteile beim Online-Autokauf

  • Ihre Rechte beim Autokauf im Internet

  • Altautos werden oft in Zahlung genommen

Ob ein neues Paar Schuhe oder eine Druckerpatrone: Der Kauf im Internet ist bequem und für viele Menschen Alltag. Ein Klick, und schon bekommt man die Ware frei Haus geliefert. Geht das auch beim Autokauf? Ja, und die ADAC Juristinnen und Juristen erklären, worauf Sie dabei achten sollten.

Auto online bestellen

Autos kaufte man bisher ganz klassisch im Autohaus. Doch das ändert sich. Es gibt immer mehr Online-Plattformen, die den Autokauf im Internet abwickeln. Man sucht sich sein Wunschmodell aus, schließt den Kaufvertrag online ab und bekommt das Auto vor die Tür geliefert.

Einige Portale bieten nur Neuwagen an, andere Neu- und Gebrauchtwagen. Und manche stellen "nur" die Preise verschiedener Autohäuser im Netz dar und vermitteln den Interessenten weiter, beispielsweise carwow.de. In diesem Fall kommt der Vertrag später zwischen Käufer und Autohändler zustande. Bei direkter Vermarktung ist dagegen ein Händler beteiligt. Beispiele für weitere Portale: meinauto.de, instamotion.com oder neuwagen24.de. Auch manche Autohersteller wie Polestar und Mercedes bieten einen reinen Online-Kauf an.

Klingt praktisch, ist aber nicht frei von Tücken. Hier lesen Sie, was dabei zu beachten ist.

Autokauf im Internet: Vor- und Nachteile

Ein Screenshot von der Seite von Autohaus24.de
Beim Konfigurieren des Wunschmodells sollte man sich Zeit lassen© Autokauf24

Der Autokauf vom Sofa aus kann stressfreier sein als der im Autohaus. Zu Hause kann man sich durch Internetportale klicken, das Auto konfigurieren und sich das Traumauto gleich in der Wunschfarbe anschauen – und oft sind die Autos günstiger als im Autohaus.

Die Konfiguratoren sind aber nicht immer leicht zu durchschauen. Manche Ausstattungen gibt es nur im Paket mit teuren Extras. Und bei Fragen ist man meist auf sich allein gestellt. Sie sollten sich also genug Zeit nehmen und alle Optionen genau ansehen.

Probefahrt nicht möglich

Eine Probefahrt ist beim Online-Kauf meist nicht möglich. Doch der ADAC empfiehlt grundsätzlich, eine Probefahrt zu machen. Schließlich ist es entscheidend, ob man gut sitzt, wie übersichtlich das Fahrzeug ist oder ob die Motorleistung den eigenen Ansprüchen genügt.

Informieren Sie sich also über Ihr Wunschauto. Zum Beispiel mit dem ADAC Autotest: Jedes Jahr werden rund 120 Fahrzeuge bewertet. Dabei wird auch das Abgasverhalten und der Verbrauch im ADAC Ecotest ermittelt. Bei der Modellsuche im Vorfeld hilft die ADAC Autosuche.

Welche Fahrzeuge werden angeboten?

Neufahrzeuge werden teilweise mit über 30 Prozent Rabatt angeboten. Oft kann man diese aber nicht selbst konfigurieren. Der Grund: Das sind Lagerfahrzeuge, die zu günstigen Preisen verkauft werden.

Gebrauchtwagen sind online nicht unbedingt günstiger als beim Händler vor Ort oder beim Privatkauf. Das liegt auch daran, dass der gewerbliche Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel haften muss. Holen Sie sich daher unbedingt Vergleichsangebote ein.

Tipp: Schauen Sie bei besonders günstigen Preisen genau hin. Denn hier gibt es oft "Besonderheiten". Ein Beispiel: Das Auto wird ein halbes Jahr auf jemand anderen angemeldet und erst danach auf den Käufer bzw. die Käuferin zugelassen.

Ihre Rechte beim Autokauf im Internet

ADAC Juristinnen und Juristen erklären, wann der Vertrag zustande kommt, wie der Widerruf läuft und was Sie bei Mängeln am bestellten Auto tun können.

Das Wichtigste vorneweg: Per E-Mail und über das Internet geschlossene Verträge sind rechtlich bindend! Denn auch im Internet kommt ein Vertrag durch Angebot des Verkäufers und Annahme des Käufers zustande. Beide Parteien machen schriftlich oder per E-Mail klar, dass sie sich vertraglich binden wollen.

Beim Vertragsschluss im Internet geben Käufer und Verkäufer ihre Willenserklärungen z.B. per E-Mail zu verschiedenen Zeitpunkten ab. Kommt es zum Streit, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, brauchen Sie einen Nachweis, dass Ihre Willenserklärung die andere Partei auch tatsächlich erreicht hat, d.h., dass sie "zugegangen" ist. Als Zugangsnachweis kann bei einer E-Mail eine Empfangsbestätigung dienen.

Tipp: Bestätigen Sie den Abschluss des Vertrags zusätzlich per Fax oder Brief. Dies ist umso mehr empfehlenswert, wenn es um größere Geldbeträge geht oder keine Empfangsbestätigung des Vertragspartners vorliegt.

Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers genau durch, bevor Sie unterschreiben.

Häufig gibt es Streit darüber, ob die AGB des Verkäufers Vertragsbestandteil geworden sind. Der Verkäufer muss auf seine AGB hinweisen und dem Kunden die Einsicht ermöglichen. Für die Verwendung von AGB im Internet bedeutet das, dass sie so auf der Homepage platziert sein müssen, dass sie für den Käufer deutlich sichtbar sind. Muss man auf der Internetseite erst danach suchen, werden die AGB nicht Vertragsbestandteil. Das bedeutet: Der Verkäufer kann sich später nicht darauf berufen.

Wenn Sie sich vertippt oder versehentlich eine Autobestellung per E-Mail abgeschickt haben, können Sie Ihre Willenserklärung anfechten. Das bedeutet, dass der Vertragsschluss nichtig wird. Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Fehler erkannt haben. Weisen Sie möglichst sofort per E-Mail auf den Fehler hin.

Auch eine fehlerhaft übermittelte Willenserklärung kann man unter Umständen anfechten, wenn zum Beispiel wegen eines technischen Fehlers ein falscher Preis übermittelt wird.

Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn sie über das Internet mit einem Händler einen Vertrag schließen. Es beginnt zu laufen, wenn Sie die Ware übergeben bekommen. Hat der Händler Sie nicht oder nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 2-Wochen-Frist um weitere zwölf Monate.

Den Widerruf des Vertrags müssen Sie gegenüber dem Händler erklären (z.B. per E-Mail). Die Rückgabe oder Rücksendung der Ware allein reicht nicht aus.

Achtung: Sie haben kein Widerrufsrecht, wenn Sie etwas von einer Privatperson kaufen oder ersteigern.

Schauen Sie sich bei einer Online-Aktion die Internetbewertungen des Anbieters an, bevor Sie bieten. Denn auf dem Markt tummeln sich auch schwarze Schafe. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum sicheren Autokauf im Internet.

Gebote sind bindend: Bei Internetauktionen werden rechtsverbindliche Verträge geschlossen. Bieten Sie bei einer Internetauktion also nicht zum Spaß mit. Wenn Sie das Höchstgebot abgegeben haben, müssen Sie die ersteigerte Sache abnehmen und bezahlen.

Das Gleiche gilt für den Anbieter: Sie können dem Höchstbietenden die ersteigerte Sache nicht vorenthalten, weil Sie sich ein höheres Gebot erhofft haben. Er hat Anspruch auf die Sache. Geben Sie ein Mindestgebot vor, wenn Sie so eine Situation vermeiden wollen.

Wenn Sie bei einer Internetversteigerung den Zuschlag bekommen haben, fordert Sie der Verkäufer zur Überweisung des Kaufpreises auf.

Achtung: Verschaffen Sie sich Klarheit über die Identität des Anbieters, bevor Sie an einer Internetauktion teilnehmen oder etwas bezahlen. Nur so haben Sie für eventuelle Streitigkeiten einen Ansprechpartner. Immer wieder wird die Ware nicht bzw. mangelhaft geliefert, oder der Anbieter kann nicht ausfindig gemacht werden (z.B. Briefkastenfirma).

In vielen Fällen bieten Auktionsplattformen eigene sichere Zahlungsmethoden an. Hierbei wird der Kaufpreis erst an den Anbieter ausgezahlt, wenn Sie die Ware erhalten und geprüft haben. Im Gegenzug schickt der Verkäufer die Ware erst, wenn er die Benachrichtigung hat, dass das Geld eingetroffen ist.

Weitere Tipps der ADAC Juristen: Auto sicher bezahlen

Der Betreiber einer Internetseite ist häufig nur Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Bei Ansprüchen wegen Lieferproblemen, mangelhafter Ware oder Falschlieferung müssen Sie sich direkt an den Verkäufer wenden – nicht an den Vermittler.

Eine Haftung des Vermittlers ist dann denkbar, wenn er Ihre Angaben nicht bzw. falsch weitergeleitet hat. Der Vermittler haftet auch, wenn er selbst vertraglich ausdrücklich einen bestimmten Liefertermin garantiert.

Lieferprobleme, Mängel, Rücktritt: Alles zu Ihren Rechten beim Neuwagenkauf

Ärger mit dem Gebrauchten: Ihre Rechte beim Gebrauchtwagenkauf

Im Internet gibt es Neu- und Gebrauchtwagenhändler mit Sitz in Deutschland oder im Ausland.

Hat der Internethändler seinen Firmensitz im EU-Ausland, können Sie sich als privater Käufer nach EU-Vorschriften auf deutsches Recht berufen. Dafür muss die Tätigkeit des Händlers auf irgendeine Weise auf Deutschland ausgerichtet sein (z.B. deutschsprachige Homepage mit Kfz-Angeboten, deutsche Mobilfunknummer und internationale Vorwahl).

Der Autohändler kann mit Ihnen z.B. durch AGBs eine sogenannte Rechtswahlvereinbarung treffen. Dadurch gilt meist das Recht des Mitgliedstaates, in dem der Händler seinen Firmensitz hat. Aber: Trotz der Rechtswahl dürfen Ihnen die Verbraucherrechte nicht entzogen werden. Widerspricht die Rechtswahlvereinbarung deutschem Recht, können Sie sich auf das für Sie vorteilhaftere deutsche Recht berufen.

Überprüfen Sie vor Vertragsschluss die AGBs des Internetverkäufers genau auf eine mögliche Rechtswahlvereinbarung, oder lassen Sie sich dazu von einem ADAC Vertragsanwalt beraten.

Ist der Sitz des Internethändlers in einem Land außerhalb der EU, gilt regelmäßig das Recht des betreffenden Landes. Dabei kann es erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht geben.

Die ADAC Juristinnen und Juristen haben eine Checkliste mit Tipps für den Autokauf im Internet zusammengestellt:

Tipps für den Kauf per Mausklick
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Online-Kauf: So läuft die Bezahlung

Bei Neuwagen und jungen Gebrauchten ist die Überweisung immer noch die gängigste Zahlungsmethode. Einige Anbieter bieten eigene Zahlungsoptionen.

Alles über sichere Bezahlmethoden beim Autokauf

Lieferung und Abholung

Ein LKW von Autohero mit einem Auto, dass durch die durchsichtigen Ladeflächen-Wände zu sehen ist.
Lieferung frei Haus? Hier können versteckte Kosten entstehen© Autohero

Manche Portale liefern das Auto bis vor die Haustür, oft sogar kostenlos. Achtung: Einige Portale werben mit der Lieferung nach Hause, erwähnen die Kosten aber nicht. Erst später erfährt man, dass die Lieferung etwa 300 Euro zusätzlich kostet.

Alternativ wird auch der Transport zu einer Abholstation angeboten. Das sind in der Regel Autohäuser, die mit der Internetbörse zusammenarbeiten.

Auf was Sie bei Lieferung und Abholung des neuen Autos achten sollten und welche Rechte Sie haben, wenn der Neue Mängel hat.

ADAC unterstützt die Initiative "Sicherer Autokauf im Internet"

Aufklärung ist der beste Schutz vor Betrügerinnen und Betrügern. Unter diesem Motto arbeiten ADAC, Polizei, Autoscout24, mobile.de und Kleinanzeigen in der Initiative "Sicherer Autokauf im Internet" zusammen. Die Initiative soll Menschen, die ein Auto online kaufen oder verkaufen wollen, zum Thema Sicherheit sensibilisieren.

Auf der Website der Initiative Sicherer Autokauf im Internet können Sie sich über bekannte Betrugsmaschen informieren und bekommen Hilfe für den Autokauf bzw. -verkauf im Internet.

Wer lässt das Auto zu?

Zum Teil bieten die Online-Portale einen Zulassungsservice an. Zusätzliche Kosten: 150 bis 250 Euro. Um dem Anbieter die Zulassung zu ermöglichen, müssen diesem zuvor Unterlagen und Dokumente wie eine Vollmacht und der Ausweis geschickt werden.

Gibt es diesen Service nicht, werden oft auch Kurzzeitkennzeichen angeboten, mit denen der Käufer bzw. die Käuferin nach erfolgter Lieferung selbst zur Zulassungsstelle fahren kann.

Altes Auto in Zahlung geben

Die meisten Portale bieten an, das alte Auto in Zahlung zu nehmen und es bei der Lieferung des neuen Autos direkt mitzunehmen. Der Preis für das Auto wird dabei vorher vereinbart und über Modell, Alter, Laufleistung und Zustand ermittelt.

Auch hier gilt: Der praktischste Weg muss nicht immer der beste sein. Möglicherweise lässt sich der alte Wagen in Eigenregie lukrativer loswerden.

Fazit

Ein Mann sitzt an einem Laptop mit einer Tasse Kaffee in der Hand und schaut auf ein Auto auf dem Bildschirm.
Vertippt oder verkauft? Das passiert schnell© Shutterstock/Rawpixel

Der Autokauf im Internet kann eine praktische und schnelle Art des Autokaufs sein. Vor allem für Käuferinnen und Käufer, die keine Beratung brauchen und schon wissen, welches Modell sie wollen. Man sollte aber immer Vergleichsangebote einholen und sich schlau machen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt.

Viele weitere Tipps zum Autokauf

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ADAC Forderungen an die Seitenbetreiber

Der ADAC fordert einen fairen Umgang mit den Kundinnen und Kunden:

  • Faire und übersichtliche Preisgestaltung. Kosten und Nebenkosten müssen klar gekennzeichnet und eindeutig erkennbar sein.

  • Die Garantie-Programme müssen einfach erklärt werden und übersichtlich auf der Internetseite dargestellt sein.

  • Die AGBs müssen klar ersichtlich auf der Internetseite platziert werden.

  • Gerade der Zustand von Gebrauchtwagen muss klar erläutert werden. Auf besondere Schadstellen, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen, muss eindeutig hingewiesen werden.

Kodex für die Sicherheit

Der ADAC, die Wettbewerbszentrale, das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe, AutoScout24 und mobile.de haben einen gemeinsamen Kodex für den sicheren Autokauf im Internet entwickelt. Der Kodex legt z.B. fest, wie Inserate in Verkaufsplattformen im Internet aussehen sollen und welche Beschreibungen Verkäufer für ihr Fahrzeug verwenden dürfen.

Kodex für den Fahrzeughandel im Internet
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