Neuwagen: Alles zu Lieferung und Abholung

Neuwagenkauf: Das Auto steht beim Händler zur Abholung bereit. Worauf Sie bei der Abnahme achten sollten und was Sie tun können, wenn der Neue Mängel hat.
Auto innerhalb von zwei Wochen abholen
Bei der Abholung Fahrzeug mit ADAC Checkliste prüfen
Bei Mängeln Abnahme und Zahlung verweigern
ADAC Juristinnen und Juristen erklären, wann Sie das neue Auto beim Händler abholen müssen und unter welchen Umständen Sie die Abnahme verweigern können.
Zu Ihren Rechten beim Neuwagenkauf können Sie sich auch in der ADAC Broschüre informieren:
Lieferung und Abholung
Wenn Sie das Autohaus über die Lieferung Ihres Autos informiert, haben Sie nach den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) 14 Tage Zeit, es abzuholen. Innerhalb dieser Zeit können Sie das neue Auto beim Händler auf Schäden und Mängel prüfen sowie Probe fahren.
Denn trotz Qualitätskontrollen im Werk und beim Händler kann es sein, dass Sie den langersehnten Neuwagen nicht im einwandfreien Zustand erhalten. Machen Sie daher einen Check und eine Probefahrt, bevor Sie die Abnahme unterzeichnen. Vermerken Sie Mängel auf dem Übergabeformular. Achten Sie darauf, dass Sie ein Übergabeprotokoll erhalten, in dem der Zustand des Fahrzeugs genau dokumentiert wird für den Fall, dass später Probleme auftreten.
Checkliste für die Abnahme
Auf diese Punkte sollten Sie bei der Abnahme des neuen Autos besonders achten:
Ist es das richtige/bestellte Auto (Modell, Motorisierung, Batteriekapazität etc.)?
Gibt es Transport- oder Hagelschäden an Blech oder Scheiben?
Sind die Reifen und Felgen in Ordnung?
Lassen sich Türen, Fenster, Tank, Kofferraum, Motorhaube, Schiebedach, Verdeck (Cabrio) gut öffnen und schließen?
Passen die Spaltmaße an Türen und Motorhaube?
Prüfen Sie den Innenraum, Sitze und Verkleidung auf Schäden.
Ist die bestellte (Sonder-)Ausstattung vorhanden?
Machen Sie eine Probefahrt. Achten Sie dabei auf Motorlauf, Bremsen und Klappergeräusche oder Vibrationen.
Testen Sie die Elektronik: Sitzeinstellung, Spiegel, Navigationssystem, Fahrerassistenzsysteme und Freisprecheinrichtung.
Probieren Sie Klimaanlage und Heizung aus.
Beim E-Auto: Prüfen Sie Ladeklappe und Ladekabel.
Ist eine Verbindung mit dem Smartphone und Mobilfunknetz möglich?
Schauen Sie auf den Kilometerstand: Wenige Kilometer sind okay, ein höherer Kilometerstand ist ein Sachmangel, den Sie nicht akzeptieren müssen.
Übergabe: Das gehört zum Auto
Achten Sie darauf, dass Ihnen der Händler die Schlüssel übergibt. Sehen Sie sich auch die Fahrzeugunterlagen an. Sind sie vollständig und richtig?
EG-Übereinstimmungserklärung (COC)
Serviceheft analog oder digital
Garantieunterlagen
Bedienungsanleitung
Autoschlüssel (Haupt- und Ersatzschlüssel)
Vorgeschriebenes Zubehör wie Verbandskasten, Warndreieck oder Warnweste liefert der Hersteller nicht automatisch mit.
Mängel: Muss man das Auto abnehmen?
Hat das neue Auto Schäden oder weicht zum Beispiel die Ausstattung oder die Farbe von der Bestellung ab, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Abnahme verweigern
Bei Mängeln am Auto können Sie die Abnahme verweigern. Ein Mangel kann zum Beispiel ein Automatik- statt dem georderten Schaltgetriebe oder ein Schaden am Auto sein. Da der Verkäufer in solchen Fällen seiner Vertragsverpflichtung nicht nachgekommen ist, müssen Sie den Kaufpreis nicht zahlen. Melden Sie daher dem Händler, wenn Fahrzeug von der Bestellung abweicht oder Schäden hat, am besten bevor Sie das Fahrzeug abnehmen.
Aber Vorsicht, eine geringfügige fachgerechte Nachlackierung wegen eines Transportschadens beeinträchtigt die Fabrikneuheit des Fahrzeugs in der Regel nicht.
Hat das neue Auto nicht ganz geringfügige Schäden, ist es juristisch gesehen kein Neuwagen mehr. Dann können Sie die Abnahme verweigern und die Neulieferung eines mangelfreien Autos verlangen. Wenn der Händler das nicht fristgerecht macht oder die Neulieferung verweigert, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Oder Sie einigen sich auf eine Kaufpreisminderung.
Unter Vorbehalt abnehmen
Wollen Sie das gelieferte Auto trotz der Mängel haben, können Sie es unter Vorbehalt abnehmen. Lassen Sie sich die Abnahme unter Vorbehalt schriftlich bestätigen. Machen Sie Fotos von den Schäden, damit Sie einen Nachweis haben, falls es später zu Streitigkeiten kommt.
Sie müssen den Händler nachweisbar über die Mängel informieren. Der Händler ist dann verpflichtet, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Macht er das nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Eine Fristsetzung ist nach dem Gesetz zwar nicht erforderlich, trotzdem empfehlen die ADAC Juristinnen und Juristen, dem Händler eine Frist zur Mangelbeseitigung zu setzen.
Beseitigt der Händler die Mängel nicht oder kann er die Mängel nicht beheben, können Sie sich mit dem Händler alternativ auf eine Kaufpreisminderung einigen, wenn Sie das Auto trotz der Mängel behalten wollen.
Um hier keine Fehler zu machen und nicht selbst in Abnahme- und Zahlungsverzug zu geraten, können Sie sich von einem ADAC Vertragsanwalt beraten lassen.