Lieferung des Neuwagens: Worauf sollten Sie bei der Abnahme achten?

Neuwagenkauf: Das Auto steht beim Händler zur Abholung bereit. Auf was Sie bei der Abnahme achten sollten und was Sie tun können, wenn der Neue Mängel hat.
Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie das Auto abholen
Bei Mängeln können Sie die Abnahme und Zahlung verweigern
ADAC Checkliste für die Abholung des Wagens
Lieferung und Abholung
Wenn Sie das Autohaus über die Lieferung Ihres Autos informiert, haben Sie 14 Tage Zeit, es abzuholen. Innerhalb dieser Zeit können Sie das neue Auto beim Händler auf Schäden und Mängel prüfen sowie Probe fahren.
Denn trotz Qualitätskontrollen im Werk und beim Händler kann es sein, dass Sie Ihren langersehnten Neuwagen nicht im einwandfreien Zustand erhalten. Machen Sie daher einen Rund um Check und eine Probefahrt, bevor Sie die Abnahme unterzeichnen. Vermerken Sie Mängel, die Ihnen auffallen auf dem Übergabeformular.
Checkliste für die Abnahme:
Bläschenbildung, Nachlackierungsspuren, Kratzer im Lack
Transportschäden
Hagelschaden
Scheiben auf Beschädigungen prüfen
Reifen und Felgen kontrollieren
Lassen sich Türen, Fenster, Tank, Kofferraum, Motorhaube, Schiebedach, Verdeck (Cabrio) gut öffnen und schließen?
Spaltmaße an Türen und am Motorhaubendeckel prüfen
Prüfen Sie auch den Innenraum, Sitze, Verkleidung auf Schäden
Ist die bestellte (Sonder-) Ausstattung vorhanden?
Machen Sie eine Probefahrt und achten dabei auf den Motorlauf, die Bremsen und Klappergeräusche oder Vibrationen
Testen Sie die Elektronik: Sitzeinstellung, Spiegel, Navigationssystem, Fahrerassistenzsysteme und Freisprecheinrichtung
Klimaanlage und Heizung ausprobieren
Kilometerstand auf dem Tacho prüfen: Wenige Kilometer sind ok, ein höherer Kilometerstand ist ein Sachmangel und muss nicht akzeptiert werden
Das gehört zum Auto
Achten Sie darauf, dass Ihnen der Händler die Schlüssel und alle notwendigen Fahrzeugunterlagen aushändigt und dass sie vollständig und richtig sind.
EG-Übereinstimmungserklärung (COC)
Serviceheft analog oder digital
Garantieunterlagen
Bedienungsanleitung
Autoschlüssel (Haupt- und Ersatzschlüssel)
Ein Verbandskasten oder ein Warndreieck werden nicht automatisch mitgeliefert. Da die Mitnahme aber gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen Sie sich selbst darum kümmern.
Rechte bei Mängeln am Neuwagen
Wenn das neue Auto Schäden hat oder zum Beispiel die Ausstattung oder gar die Farbe von der Bestellung abweicht, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Die Abnahme verweigern
Bei Mängeln am Auto können Sie die Abnahme verweigern. Das kann zum Beispiel ein Automatik- statt dem georderten Schaltgetriebe oder ein Schaden am Auto sein. Da der Verkäufer in solchen Fällen seiner Vertragsverpflichtung nicht nachgekommen ist, müssen Sie den Kaufpreis nicht zahlen.
Aber Vorsicht, eine geringfügige fachgerechte Nachlackierung wegen eines Transportschadens, beeinträchtigt die Fabrikneuheit des Fahrzeugs in der Regel nicht.
Hat das neue Auto nicht ganz geringfügige Schäden, ist es juristisch gesehen kein Neuwagen mehr. Dann können Sie die Abnahme verweigern und die Neulieferung eines mangelfreien Autos verlangen. Wenn der Händler das nicht fristgerecht macht oder die Neulieferung verweigert, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Oder Sie einigen sich auf eine Kaufpreisminderung.
Unter Vorbehalt abnehmen
Wollen Sie das gelieferte Auto trotz der Mängel haben, können Sie es unter Vorbehalt abnehmen. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen und setzen Sie eine Frist zur Behebung der Mängel. Verstreicht die Frist ohne Erfolg oder ist der Mangel nicht behebbar, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Für ab dem 1.1.2022 geschlossene Verträge reicht es sogar aus, den Händler nachweisbar über die Mängel zu informieren. Der Händler muss diese dann innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Macht er das nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Um sicher zu gehen, empfehlen die ADAC Juristen, dem Händler eine Frist zur Mangelbeseitigung zu setzen.
Um hier keine Fehler zu machen und nicht selbst in Abnahme- und Zahlungsverzug zu geraten, können Sie sich von einem ADAC Vertragsanwalt beraten lassen.
Alle Informationen zur Zulassung des neuen Autos und zur Kfz-Versicherung.