Auto gebraucht kaufen: Worauf Sie achten sollten
Manipulierter Tacho, versteckte Mängel, fehlende oder gefälschte Papiere: Beim Gebrauchtwagenkauf gibt es viele Fallstricke. ADAC Juristen geben Tipps, worauf Sie achten sollten, damit Sie nicht auf einen fiesen Trick hereinfallen.
Auto vor Unterschrift besichtigen und Probefahrt machen
Mit ADAC Checkliste unseriöse Verkäufer erkennen und Mängel entdecken
Vom Verkäufer nicht unter Druck setzen lassen
Checkliste herunterladen: Nichts vergessen beim Gebrauchtwagenkauf
Mit der ADAC Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf vergessen Sie keine wichtigen Dinge und können Sie böse Überraschungen vermeiden. Sie steht hier kostenlos zum Download bereit:
Erst besichtigen, dann entscheiden
Kaufen Sie das Auto auf keinen Fall ungesehen und machen Sie keine Zusagen am Telefon. Denn: Auch ein mündlich oder z.B. per WhatsApp geschlossener Kaufvertrag ist rechtlich bindend. So einfach kommen Sie da nicht wieder heraus. Schließen Sie den Kaufvertrag erst ab, nachdem Sie das Auto besichtigt haben.
Wer einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, sollte sich auch den Verkäufer anschauen. Ein seriöser Autoverkäufer spricht offen über Vorschäden und Mängel des zum Verkauf stehenden Fahrzeugs. Er lässt Sie Probe fahren, liefert eine lückenlose Fahrzeugdokumentation und zeigt Ihnen HU-Berichte und Reparaturrechnungen.
Nehmen Sie eine zweite Person zur Besichtigung mit. Schauen Sie das Auto bei Helligkeit und gutem Wetter rundherum an, sonst kann man Roststellen, Dellen oder Kratzer leicht übersehen. Wichtig ist, den Gebrauchtwagen auf nicht sofort sichtbare Mängel und Unfallschäden zu untersuchen. Denn ein privater Verkäufer darf die Haftung für solche Mängel ausschließen.
Schauen Sie sich das Fahrzeug erst genau an, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben
Vor dem Kauf Probefahrt machen
Machen Sie eine Probefahrt, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Nehmen Sie wenn möglich eine Begleitperson mit. Alles, worauf Sie bei der Probefahrt achten sollten, finden Sie in der ADAC Checkliste für die Probefahrt:
Tipp der ADAC Juristen: Klären Sie vor der Probefahrt, wie das Fahrzeug versichert ist. Besteht eine Vollkaskoversicherung und verursachen Sie einen Schaden am Fahrzeug eines privaten Verkäufers, müssen Sie nur die Selbstbeteiligung und den Höherstufungsschaden zahlen. Beim Händlerfahrzeug ist davon auszugehen, dass die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz reduziert ist.
Schließen Sie außerdem eine Vereinbarung über die Probefahrt ab. Sie können eine ADAC Mustervereinbarung herunterladen:
Nach Unfallschäden fragen
Erkundigen Sie sich ausdrücklich nach Unfallschäden. Auch reparierte Schäden mindern den Wert des Autos. Wurde ein Fahrzeug durch eine äußere Einwirkung beschädigt, spricht man von einem Unfallwagen, egal wie groß der Schaden war. Nur ganz geringfügige Lackkratzer und andere kleine "Schönheitsfehler" gelten nicht als Unfallschaden.
Ein privater Verkäufer muss über Unfallschäden, die ihm bekannt sind, aufklären. Ein Händler muss ungefragt über Unfallschäden informieren. Außerdem muss er das Auto vor dem Verkauf auf Unfallschäden untersuchen, dabei ist in der Regel eine Sichtprüfung ausreichend.
Tipp: Lassen Sie sich im Kaufvertrag schriftlich zusichern, dass das Auto unfallfrei ist. Bei Zweifeln können Sie das Auto vom ADAC Fachmann durchchecken lassen.
Wann ist das Auto "scheckheftgepflegt"?
Das Serviceheft und die Zulassungspapiere geben Aufschluss über die Vorgeschichte des Gebrauchten. Prüfen Sie daher vor dem Kauf das Serviceheft und und die Fahrzeugpapiere.
Die Aussage "scheckheftgepflegt" heißt nicht, dass alle Wartungsarbeiten gemacht wurden. Kaufen Sie ein Auto vom Händler und fehlt das Original-Scheckheft, muss der Händler darauf hinweisen, sonst liegt ein Mangel vor. Kann der Händler nicht nachweisen, dass die Inspektionen wie vorgeschrieben durchgeführt wurden, können Sie den Kaufpreis mindern.
Kann der Verkäufer kein Serviceheft, keine HU-Berichte oder Werkstattrechnungen vorlegen, sollen möglicherweise Mängel am Gebrauchten verschleiert werden. Oder es wurden nicht alle Wartungen durchgeführt.
Prüfen Sie, wie viele Vorbesitzer in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind. Fragen Sie nach, besonders wenn das Auto viele Vorbesitzer hat oder der Verkäufer es nur für kurze Zeit besessen hat.
Prüfen Sie, ob die Fahrgestellnummer mit den Papieren übereinstimmt. Gibt es hier Unstimmigkeiten, könnte es sich um ein gestohlenes Auto mit falschen Papieren handeln.
Achtung Betrug: Unterschlagene Fahrzeuge mit gefälschten Papieren
Manchmal werden Fahrzeuge aus Miete, Leasing, Carsharing oder Probefahrt nicht zurückgegeben und mit gefälschten Zulassungspapieren weiterverkauft. Solche Fahrzeuge sind zwar nicht gestohlen, aber unterschlagen. Das heißt, Sie können an so einem Fahrzeug kein Eigentum erwerben. Seien Sie deshalb wachsam, um nicht auf Betrüger hereinzufallen. Sie sollten am besten auf Folgendes achten:
Lassen Sie sich die Zulassungsbescheinigung Teil I und II im Original zeigen. Achten Sie auf Stempel, Wasserzeichen, Sicherheitsmerkmale und die Glaubwürdigkeit der Personendaten.
Stimmen Fahrgestellnummer (FIN) und Zulassungsbescheinigung Teil I/II überein? Stellen Sie Abweichungen bei FIN oder Unregelmäßigkeiten (z.B. bei der Farbe oder der verwendeten Schriftart) in den Zulassungsbescheinigungen fest, oder handelt es sich um Kopien, sollten Sie die Finger von dem Kauf lassen.
Passen die Stempel von den Hauptuntersuchung (HU) zu den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung?
Ergeben HU-Berichte und Rechnungen eine lückenlose Historie?
Ist der Preis auffällig niedrig?
Ist der Verkäufer nicht identisch mit dem eingetragenen Halter?
Vorsicht bei Vermittlung oder Verkauf im Auftrag: Lassen Sie sich eine Vollmacht und die Kontaktdaten des Halters zeigen und prüfen Sie beides.
Haben Sie den Verdacht, dass etwas nicht stimmt oder ein schlechtes Bauchgefühl schließen Sie den Kauf nicht ab, notieren Sie sich Daten von Verkäufer und Fahrzeug und informieren Sie die Polizei.
Tipp der ADAC Juristen: Zahlen Sie niemals Bargeld, bevor Sie alle Kriterien überprüft haben. Nutzen Sie sichere Zahlungswege oder Echtzeitüberweisung und bestehen Sie darauf, alle Zusicherungen schriftlich im Vertrag festzuhalten.
Manipulierter Tacho: Betrug erkennen
Experten gehen davon aus, dass in Deutschland jedes dritte gebrauchte Auto einen manipulierten Tacho hat. Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag nicht nur der abgelesene Kilometerstand, sondern die Gesamtfahrleistung steht. Entspricht diese nicht der Wahrheit, fehlt eine zugesicherte Eigenschaft und berechtigt zum Rücktritt vom Kauf.
Händlertrick: Verkauf für Vorbesitzer, um die Sachmängelhaftung zu umgehen
Der Gebrauchtwagenhändler darf die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen. Ganz ausschließen darf er sie aber nicht.
Seien Sie vorsichtig: Einige Händler versuchen, die Sachmängelhaftung zu umgehen, indem sie das Auto im Auftrag des Vorbesitzers verkaufen. Fragen Sie den Vorbesitzer direkt, ob er tatsächlich den Verkauf in seinem Namen in Auftrag gegeben hat. Gerade bei Leasing‑ und Mietfahrzeugen ist ein Weiterverkauf ohne klare und nachweisbare Bevollmächtigung ein klarer Warnhinweis, dass es sich um ein unterschlagenes Fahrzeug handeln könnte.
Achten Sie auch beim Privatverkauf darauf, dass der eingetragene Halter und der Verkäufer identisch sind. Wenn dies nicht der Fall ist, fragen Sie nach einer Vollmacht und wenden Sie sich direkt an den Halter oder den Vorbesitzer.
Fazit: Nicht unter Druck setzen lassen
Vorsicht ist geboten, wenn Sie der Verkäufer unter Druck setzt ("Sie müssen sich schnell entscheiden") oder konkrete Fragen mit banalen Floskeln ("Das ist bei diesen Modellen immer so") beantwortet. Baut der Verkäufer Entscheidungsdruck auf ("schnell entscheiden", "heute noch abmelden"), könnte es sich zum Beispiel um eine Dokumentenfälschung handeln.
Unterschreiben Sie den Kaufvertrag erst, wenn die Identität des Verkäufers, die Besitz- und Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Bestehen Sie darauf, dass der Verkäufer alle mündlichen Zusicherungen (z.B. Kilometerleistung, Garantien, Zusatzausstattung, Unfallfreiheit, Zubehör etc.) schriftlich im Kaufvertrag bestätigt.
Vorsicht: Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, könnte es sich um Betrug handeln. Infos zu den häufigsten Betrugsmaschen am Gebrauchtwagenmarkt.
Zweifel am Alter? So erkennen Sie, wie alt das Gebrauchtfahrzeug wirklich ist

