So alt ist das Auto wirklich: Darauf sollten Sie achten

Ist ein Auto wirklich neu oder stand es vor dem Verkauf schon monatelang auf Halde? Der ADAC sagt, wo Sie Hinweise auf das Produktionsdatum finden und wie sich das Alter Ihres Fahrzeuges bestimmen lässt.
Wer einen Neuwagen kauft, muss wissen: Zwischen dem Datum der Erstzulassung und dem eigentlichen Produktionsdatum des Fahrzeugs kann eine längere Spanne liegen. Etwa, wenn das Auto "auf Halde" produziert worden ist und sich schon länger die Reifen platt steht, bis es erstmalig zugelassen wird.
Auch bei Gebrauchtwagen ist nicht immer klar, ob das Datum der Erstzulassung im Schein auch tatsächlich stimmt: Gelegentlich wird ein Verkaufsangebot jünger gemacht, als es wirklich ist. Wie findet man also heraus, wann das Auto tatsächlich produziert worden ist?
Fahrzeughistorie prüfen
Was viele nicht wissen: Auf den meisten Teilen eines Fahrzeugs ist das Produktionsdatum eingestanzt. Hier kann man Rückschlüsse auf das wirkliche Alter des Fahrzeugs ziehen. Steht im Fahrzeugschein beispielsweise, dass die Erstzulassung 2009 erfolgt ist, am Gurt des Fahrzeugs steht aber etwas von 2005, dann ist entweder der Wagen sehr lang gestanden, bevor er erstmalig zugelassen worden ist. Oder der Verkäufer hat an den Papieren gedreht.
Und noch ein Beispiel: Ist das Herstellungsdatum eines Kombiinstruments (Tacho, Drehzahlmesser, Tankuhr etc.) bei einem Gebrauchtwagen deutlich jünger als das der anderen Bauteile des Fahrzeuges, ist dieses Bauteil schon einmal ersetzt worden. Das könnte ein Hinweis auf eine Tacho-Manipulation sein. Dann sollte man die Kilometerstände von Einträgen im Serviceheft sowie von TÜV-Prüfungen etc. auf Plausibilität prüfen.
Deutliche Abweichungen zwischen den Produktionsdaten (siehe Kapitel unten) können generell auf einen Unfallschaden hinweisen, bei dessen Reparatur jüngere Ersatzteile verwendet wurden. Dies ist beim Gebrauchtwagenkauf von Bedeutung, wenn das Fahrzeug als unfallfrei deklariert wurde.
Baujahr im Fahrzeugschein: FIN prüfen

Einen ersten Anhaltspunkt, wann das Fahrzeug produziert worden ist, kann die Fahrzeug-identifikationsnummer FIN (früher Fahrgestellnummer) geben. Sie steht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II), ist bei vielen Autos sogar an der Windschutzscheibe angebracht. Und zwar so, dass sie sogar von außen abzulesen ist.
Außerdem ist sie zumeist im Motorraum in das Blech eingeschlagen (etwa an der Spritzwand zum Fahrgastraum oder auf einem anderen tragenden Teil der Karosserie). Häufig ist die FIN auch im Bereich der Sitzkonsole eingeschlagen. Weiterhin sind häufig schwarze Aufkleber an der B-Säule angebracht, die sichtbar werden, wenn die Fahrertür geöffnet ist.
Und wie lässt sich hier das Alter herauslesen? Die meisten großen Hersteller geben mit Buchstaben oder Ziffern an der zehnten Stelle der Fahrgestellnummer das Modelljahr an. Letzteres ist nicht unbedingt mit dem Baujahr identisch, sondern beginnt bei dem einen Hersteller schon im Mai des Vorjahres, bei einem anderen erst im August. Es kann also sein, dass ein Auto Ende des Jahres 2017 produziert wurde, aber schon aus dem Modelljahr 2018 stammt, welches bei diesem Hersteller schon Mitte des Jahres 2017 eingeführt wurde.
Datum an Fahrzeugteilen

Viele Fahrzeugbauteile sind – mehr oder minder stark verschlüsselt – mit ihrem Herstellungsdatum gekennzeichnet. Das liegt im Allgemeinen nur wenige Tage oder Wochen vor dem Produktionsdatum des ganzen Autos. Das Datum findet sich häufig an verschiedenen Bauteilen im Motorraum, im Innenraum oder auch im Kofferraum unter dem Bodenbelag. Doch auch die Gurte oder die Fensterscheiben können mit dem Herstellungsdatum versehen sein.
Teilweise sind einfach der Monat oder die Kalenderwoche und das Jahr angegeben. Manche Angaben bestehen aus einem Pfeil in einem Kreis von Monatszahlen mit der Pfeilspitze auf dem Produktionsmonat, zusätzlich sind oft noch die beiden letzten Ziffern des Jahres angegeben.
So alt sind die Reifen und Räder

Auf den Flanken von Fahrzeugreifen finden sich in der Regel die Buchstaben DOT (Department of Transportation) und eine vierstellige, besonders markierte Ziffernkombination. Die beiden ersten Ziffern weisen die Produktionswoche aus, die beiden letzten das Produktionsjahr. Tipp: das Ersatzrad ebenfalls prüfen. Dessen DOT-Kennzeichnung sollte aus einem ähnlichen Zeitraum stammen wie die übrigen Räder.
Leichtmetallräder tragen zumeist auf der Innenseite eine eingegossene Produktionsmarke mit Fertigungsmonat und -jahr. Stahlräder weisen oft am äußeren Felgenrand eingeschlagene Herstellungsdaten auf. Vorsicht: Gefährlich wird es bei Reifen mit einer dreistelligen DOT-Nummer: Diese wurde nur bis Ende der 1990er Jahre verwendet und deutet auf einen mittlerweile extrem alten Pneu hin, der nicht mehr verwendbar ist.
Hier geht's zu den aktuellen Reifentests des ADAC
Fahrzeugalter bei Neuwagen
Stellen Sie fest, dass Ihr Fahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrages bereits älter als zwölf Monate war, müssen Sie das nicht hinnehmen. Wenn Sie ein fabrikneues Auto bestellt haben, können Sie auch verlangen, dass Sie ein solches erhalten.
Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um ein fabrikneues Fahrzeug, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, es keine durch die Standzeit bedingten Mängel aufweist und zwischen Herstellung und Kauf nicht mehr als zwölf Monate liegen.
Ist das Auto schon älter, gilt es nicht mehr als Neufahrzeug und es liegt ein Mangel vor, der zu Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer führt. Gleiches gilt für Wohnmobile (BGH-Urteil vom 17.10.2017), obwohl dort oft der Aufbau zeitlich verzögert auf den Fahrzeugrahmen montiert wird.
Gebrauchtwagenkauf: Diese Daten zum Auto gibt es kostenlos
Valide Daten zum Gebrauchtwagen können sowohl dem Käufer bzw. der Käuferin ein Stück Sicherheit bieten als auch dem Verkäufer oder der Verkäuferin dabei helfen, Vertrauen in ihr Angebot zu schaffen – auch wenn sich aus Sicht des ADAC auf diese Weise Tachobetrug nicht zuverlässig aufdecken lässt.
Was viele nicht wissen: Sie müssen nicht zwangsläufig die kostenpflichtigen Services von privaten Anbietern nutzen. Folgende Daten zum eigenen Fahrzeug lassen sich auch kostenlos abrufen:
Kennzeichen
Hersteller, Modell, Fahrgestellnummer, Versionsbezeichnung
Schlüssel- und Typnummer
Datum der Erstzulassung und Zahl der Vorbesitzer, nächste Hauptuntersuchung
Technische Daten wie Maße, Leer- und Gesamtgewicht, Achslasten, Bereifungsgröße
Anhängelast, Zahl der Sitzplätze, Kraftstoff, Hubraum (bei Verbrennern), Nennleistung, Höchstgeschwindigkeit, Stand-/Fahrgeräusch, Emissionsklasse, CO₂-Wert, für Steuerklasse wichtige Zusatzinformationen, Nummer der Typgenehmigung und deren Datum (wichtig zur Beurteilung, ob ein Auto schon den neuen Bestimmungen zum Schutz des Kilometerstands gemäß EU 2017/1151 genügen muss)
Hinweise zu Wechsel-, Saison-, Oldtimer-, Elektro- oder grünem Kennzeichen
Halter- und Versicherungsdaten
Umschreibungen auf andere Halter bzw. Halterinnen
Abgelesene Kilometerstände bei den jüngsten Hauptuntersuchungen und ob Prüfplakette zugeteilt wurde
Und so geht's:
1. Möglichkeit: Mit elektronischem Personalausweis
Wer über den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verfügt, kann für alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge einen mehrseitigen Datenauszug kostenlos vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) anfordern. Erforderlich sind dazu der Personalausweis und die Ausweis-App2. Das dauert nur wenige Minuten und wird auch Autoverkäufern und -verkäuferinnen vom ADAC empfohlen. Denn damit zeigen Sie, dass Sie nichts zu verbergen haben. Kaufinteressierte sollten gezielt nach diesem Datenauszug fragen.
2. Möglichkeit: Anfrage an die Fahrzeug-System-Daten GmbH
Wem die Daten der letzten Hauptuntersuchung, dort abgelesene Kilometerstände, Messwerte der Bremsenprüfung sowie dabei festgestellte Mängel und erteilte Hinweise genügen, kann bei der Fahrzeug-System-Daten GmbH (FSD) gemäß §15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anfragen. Dazu eine E-Mail an datenschutz@fsd-web.de schreiben und Scan des eigenen Personalausweises sowie von Zulassungsbescheinigung Teil I oder II des eigenen Autos beifügen.
Per Brief ist die Anfrage zu richten an: Fahrzeug-System-Daten GmbH, Wintergartenstraße 4, 01307 Dresden. Die FSD weist darauf hin, dass sie nur Auskünfte an Halter für deren eigene Fahrzeuge und für den Zeitraum ihrer Haltereigenschaft erteilen kann. Das bedeutet, dass z.B. Kaufinteressentinnen und -interessenten von Gebrauchtwagen weder vor dem Kauf, noch danach, Auskünfte über Hauptuntersuchungs-Ergebnisse und Kilometerstände erhalten, die in Zeiträume fallen, in denen sie nicht selbst Fahrzeughalter waren. Dies bleibt den aktuell Besitzenden vorbehalten.
Fachliche Beratung: Arnulf Thiemel, ADAC Technik Zentrum