Fahrerassistenzsysteme in der Übersicht: So können sie unterstützen
Fahrerassistenzsysteme unterstützten den Fahrer und erhöhen die Sicherheit. Doch welche Assistenten gibt es derzeit, und welche werden künftig zum Einsatz kommen? Der ADAC erklärt, wie die Systeme dem Fahrer in bestimmten Situationen helfen.
Alle Fahrerassistenzsysteme im Überblick
So unterstützen sie – und so kann man sie abschalten
Ab Juli 2024: Viele Systeme bei Neuzulassung Pflicht
Sie sind in der Lage, die Spur zu halten, eine Notbremsung einzuleiten oder den toten Winkel zu überwachen: Moderne Assistenzsysteme arbeiten unterstützend und machen das Autofahren sicherer. In Zukunft werden sie aber noch wichtiger werden. In den nächsten Ausbaustufen bilden sie die Grundlage für das hochautomatisierte Fahren und die drei bzw. fünf Stufen auf dem Weg zum autonomen Fahrzeug.
Übersicht der wichtigsten Assistenzsysteme
Schon heute ist das Auto ein fahrender Computer, vollgespickt mit Sensoren und Steuergeräten: Zahlreiche elektronische Helferlein überwachen und steuern mittels Software Funktionen, schützen Insassen und andere Verkehrsteilnehmer und stellen umfangreiche Komfortfunktionen zur Verfügung. Einige wirken unbemerkt im Hintergrund, andere bedürfen der Bedienung des Fahrers.
Doch welche Systeme gibt es? Was bewirken sie? Und welche Assistenzsysteme sind heute schon gesetzlich vorgeschrieben? Zum besseren Überblick kann man alle Assistenzsysteme in fünf Wirkungsebenen einteilen:
Sind Sie an den Details der Systeme interessiert, klicken Sie auf den jeweiligen Klapper, und Sie erfahren alles Wichtige zu dem jeweiligen System – mit Infos zu Funktion, Bedienung, anderen Namen für das System und Abkürzungen, Gesetzgebung und der abschließenden ADAC Bewertung.
Assistenzsysteme, die ab Juli 2024 Pflicht bei Neuzulassungen sind:
Notbremsassistent
Notfall-Spurhalteassistent
Müdigkeitserkennung
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
Rückfahrassistent
Notbremslicht
Unfalldatenspeicher (Blackbox)
Das gilt nicht für Neufahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, wie zum Beispiel Wohnmobile. Hier gilt die Verpflichtung für Neuzulassungen erst ab 7. Juli 2026.
Bremsassistenten und Längsführung
Antiblockiersystem, Elektronische Bremsverteilung, Bremsassistent, Kollisionswarner, Abbiegeassistent, Automatisches Notbremssystem, Ausweichassistent, Multikollisionsbremse, Rückfahrassistent, Kreuzungsassistent, Abstandsassistent, Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Geschwindigkeitsbegrenzer, Berganfahrhilfe, Bergabfahrhilfe, Park Distance Control
Antiblockiersystem
Funktion: Ein Antiblockiersystem verhindert bei Bremsvorgängen das Blockieren eines oder mehrerer Räder. Hierzu wird die Raddrehzahl durch Sensoren erfasst und bei Erkennung eines Blockierens die Bremsleistung für das entsprechende Rad verringert, bis es wieder abrollt anstatt zu gleiten. Dadurch wird der Bremsweg verkürzt (Haftreibung ist höher als Gleitreibung), das Fahrzeug behält die Spurführung und bleibt lenkbar.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Antilock Braking System, Automatischer Blockierverhinderer, Antiblockiervorrichtung, ABS, ABV
Gesetzgebung (D): Seit 2004 freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller für neue Pkw, Ausstattungspflicht ab 2011 zusammen mit dem Bremsassistenten.
Bewertung: Das Antiblockiersystem leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung der Unfallzahlen, besonders wenn die Straßen nicht trocken und griffig sind, wie zum Beispiel bei Nässe, Laub, Eis und Schnee. Beim Kauf von älteren Gebrauchtwagen sollte man darauf achten, dass ABS verbaut ist.
Elektronische Bremskraftverteilung
Funktion: Durch die Gewichtsverteilung im Fahrzeug sowie die Gewichtsverlagerung bei Kurvenfahrten und besonders bei Bremsmanövern sind individuelle Bremskräfte je Achse oder Rad wichtig, um eine bestmögliche Bremsleistung und Verzögerung zu erwirken. ABS und ESP reagieren erst bei Feststellung eines Schlupfes zur Straße, die elektronische Bremskraftverteilung jedoch dosiert den Bremsdruck so, dass es möglichst erst gar nicht zum Schlupf kommt.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Electronic Brakeforce Distribution, Dynamische Radlastverteilung, EBD, EBV
Gesetzgebung (D): Vorgeschrieben ist eine Bremskraftverteilung auf Basis der Achslasten – auf welche Weise auch immer.
Bewertung: Die elektronische Bremskraftverteilung ersetzt früher übliche mechanische Lösungen, mit der beim Bremsen das Entlasten der Hinterachse gemessen und der Bremsdruck für die Hinterachse entsprechend gemindert wurde. Da mechanische Elemente am Fahrwerk anfällig sind gegen Schmutz und Korrosion, sind elektronische Lösungen sicherer und auch genauer.
Bremsassistent
Funktion: Der Bremsassistent erkennt den Wunsch einer Vollbremsung und verstärkt den Bremsdruck für eine maximal mögliche Verzögerung. Dazu wird ausgewertet, wie schnell das Gaspedal losgelassen, und wie schnell und stark das Bremspedal anschließend getreten wird. Durch ABS und ESP wird sichergestellt, dass das Fahrzeug unter Kontrolle bleibt.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Hydraulischer Bremsassistent, Aktiver Bremsassistent, Komfort-Bremsassistent, BAS, HBA
Gesetzgebung (D): Der Bremsassistent ist gesetzlich vorgeschrieben für Neufahrzeuge seit 2011.
Bewertung: Viele Autofahrerinnen und Autofahrer bleiben bei einer Not- oder Vollbremsung nicht energisch genug auf dem Bremspedal, hier hilft der Bremsassistent nach. Der Bremsassistent trägt zur Verkürzung des Bremswegs bei. Damit können Unfälle verhindert oder zumindest die Schwere vermindert werden.
Kollisionswarner
Funktion: Der Kollisionswarner erkennt Situationen, in denen nur eine sofortige Vollbremsung einschließlich Reaktionszeit des Fahrers einen Unfall verhindert oder zumindest den Aufprall abmildert. Er weist den Fahrer durch eine deutliche akustische und optische Warnung darauf hin, dass er sofort Bremsen muss, um einen Aufprall zu vermeiden. Der Kollisionswarner ist heute meist integriert in den Notbremsassistenten. Er wird vorab aktiv als Warnkaskade, kurz bevor der autonome Notbremsassistent eine Bremsung einleitet. Interessant ist er jedoch auch bei Abbiegevorgängen von Lkw, hier kann er Radfahrer und Fußgänger im toten Winkel der Spiegel erfassen und den Fahrer entsprechend warnen.
Bedienung: Ist immer aktiv, kann bei manchen älteren Fahrzeugen deaktiviert werden. Übersteuerung durch Fahreraktion möglich.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Abstandswarner, Auffahrwarner, pre sense, Predictive Safety System, Pre-Safe-Bremse, Front Assist, Collision Mitigation System, Forward Collision Warning, FCW
Gesetzgebung (D): Wird durch die verpflichtende Einführung des Notbremsassistenten ab 2024 abgedeckt.
Bewertung: Der Kollisionswarner unterstützt nicht nur, wenn der Fahrer unaufmerksam ist, sondern kann auch Situationen abdecken, die ihn überfordern, wie zum Beispiel beim Einfädeln mit Blick nach hinten und vorne gleichzeitig oder anderen, unübersichtlichen Verkehrssituationen. Heute spielt er durch den autonomen Notbremsassistenten eine untergeordnete Rolle, eine automatische Notbremsung ist effektiver aufgrund der schnelleren Reaktion. Als Abstandswarner informiert er den Fahrer über die Unterschreitung des Sicherheitsabstands, was einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leistet, denn der Fahrer muss jederzeit in der Lage sein, rechtzeitig zu bremsen.
Abbiegeassistent
Funktion: Die Außenspiegel können nicht alle Sichtwinkel abdecken, besonders bei größeren Fahrzeugen wie Lkw und Bussen. Sensoren im Spiegel und/oder an den Ecken des Fahrzeugs überwachen Bereiche rechts neben dem Fahrzeug. Das Assistenzsystem warnt den Fahrer, wenn sich dort ein ungeschützter Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) befindet, und leitet je nach Ausführung eine Bremsung ein, wenn der Fahrer nicht reagiert.
Bedienung: Ist immer aktiv. Kann per Taste/Menü deaktiviert werden.
Andere Begriffe: Blind Spot Information System
Gesetzgebung (D): Seit Juli 2022 für die Typgenehmigung neuer Busse und Nutzfahrzeuge (Klassen M2, M3, N2, N3) Pflicht, ab Juli 2024 für die Erstzulassung von neuen Bussen und Nutzfahrzeugen verbindlich vorgeschrieben.
Bewertung: Die verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenten für Lkw und Busse ist aus Sicht des ADAC zu begrüßen, da regelmäßig Radfahrer oder Fußgänger schwer oder gar tödlich verletzt werden, weil sie sich im toten Winkel eines Lkw befanden und vom Fahrer übersehen wurden. Besondere Gefahr droht an Kreuzungen. Die Sicht zur Seite und nach hinten ist in einem Lkw stark eingeschränkt. Zahlreiche Spiegel sollen dies ausgleichen, dennoch bleibt ein toter Winkel bestehen, der vom Fahrer nicht oder nur eingeschränkt eingesehen werden kann. Aufgrund der Möglichkeit der Übersteuerung sollte auch dieser Sicherheitsassistent nicht abschaltbar sein.
Hier finden Sie einen aktuellen ADAC Vergleich von Lkw-Abbiegeassistenten.
Automatisches Notbremssystem
Funktion: Das Notbremssystem erkennt Situationen, in denen nur eine sofortige Vollbremsung einen Unfall verhindert oder zumindest den Aufprall abmildert. Es reagiert erst dann automatisch, wenn der Fahrer auf die Warnkaskade nicht reagiert oder mit seiner Reaktionszeit einen Unfall nicht mehr verhindern könnte. Das Erkennungsspektrum erweitert sich mit dem Fortschritt der technischen Entwicklung. War es anfangs nur die Abmilderung des Auffahrunfalls im Stadtverkehr, so können leistungsfähige AEB-Systeme auch bei Autobahngeschwindigkeiten Unfälle vermeiden.
Inzwischen fließen Abbiege- und Kreuzungsszenarien ein, und das Erkennen und Reagieren auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Zweiräder gehört zum Notbremssystem von heute dazu. Auch soll er bei Rückwärtsfahrt Personen und Kinder hinter dem Fahrzeug entdecken, wie auch querende Radfahrer und Autos.
Bedienung: Muss sich bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs im Normalbetrieb befinden. Darf nur durch eine Abfolge von vom Fahrer durchzuführenden Handlungen abgeschaltet werden
können.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Autonomer Notbremsassistent, Notbremsautomatiksystem, Autonomous Emergency Breaking System, City Brake, Frontassistent, Active City Stop, Collision Prevention Assist, Collision Mitigation Brake System, Auto-Brake with Forward Collision Warning, Collision Avoidance Assist, Advanced emergency braking system, AEB, AEBS
Gesetzgebung (D): Seit Juli 2022 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle Pflicht, ab Juli 2024 für die Erstzulassung von neuen Pkw verbindlich vorgeschrieben. Ab 2026 auch mit Erkennung von Fußgängern und Radfahrern. Bei Lkw schon seit 2015 verpflichtend.
Bewertung: Der Notbremsassistent ist eines der wichtigsten und effizientesten der neueren Assistenzsysteme, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Zahl der Unfälle mit Schwerletzten oder Getöteten zu verringern. Er unterstützt nicht nur, wenn der Fahrer unaufmerksam ist, sondern kann auch Situationen abdecken, die ihn überfordern, wie zum Beispiel beim Einfädeln mit Blick nach hinten und vorne gleichzeitig, unübersichtlichen Verkehrssituationen oder in der Dunkelheit bei schlecht sichtbaren, ungeschützten Verkehrsteilnehmern.
Die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Notbremssystemen hält der ADAC für unerlässlich. Nur so können Verkehrsunfälle und somit auch die Unfallfolgen weiterhin effektiv reduziert werden. Eine schrittweise verpflichtende Einführung von Notbremssystemen (mit steigenden Anforderungen bis hin zur Erkennung von Fußgängern und Radfahrern) zur Erhöhung der aktiven Sicherheit von Fahrzeugen und zur weiteren Reduzierung der Verkehrstoten ist aus Sicht des ADAC zu begrüßen.
Hier finden Sie einen Vergleich aktueller Notbremssysteme.
Ausweichassistent
Funktion: Der Ausweichassistent unterstützt den Fahrer dabei, einem Hindernis auszuweichen, wenn zum Beispiel die Vollbremsung nicht ausreicht, um einen Aufprall abzuwenden. Erkennt das System durch eine Lenkbewegung, dass der Fahrer ausweichen möchte, so unterstützt es die Lenkbewegung so weit, dass das vorausstehende Fahrzeug nicht touchiert wird.
Teilweise erfolgt ein leichtes Zurücklenken nach dem Ausweichen. Der nachfolgende Verkehr und der Gegenverkehr werden nicht überwacht. Der Ausweichassistent arbeitet nur in Kombination mit dem Notbremsassistenten und leitet eigenständig kein Ausweichen ein.
Bedienung: Ist immer aktiv zusammen mit dem Notbremsassistenten.
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Das Ausweichen, um nicht auf einem Hindernis aufzuprallen, kann in bestimmten Situationen eine Option sein. Entscheidet sich der Fahrer für dieses Manöver, so hapert die erfolgreiche Umsetzung manchmal daran, dass er nicht energisch genug lenkt, um das Hindernis vollständig zu umfahren.
Auch kann ein zu starkes Einlenken den Ausweichversuch vereiteln und ein Abkommen von der Fahrbahn verursachen. Das Dämpfen der zu starken Lenkbewegung ist jedoch noch ein Feature der Zukunft.
Multikollisionsbremse
Funktion: Nach einer schweren Kollision mit Auslösung der Airbags bedient der Fahrer in der Regel das Fahrzeug nicht mehr oder ist nicht mehr in der Lage, das zu tun. Die Multikollisionsbremse bremst das Fahrzeug bis zum Stillstand und verhindert damit Folgekollisionen, die entstehen können, wenn das Fahrzeug noch weiter- oder zurückrollt nach einem Aufprall.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Andere Begriffe: Multi Collision Brake, Post-Impact Braking, Post-Crash Braking
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Durch die Festsetzung des Fahrzeugs nach einem Unfall verringert sich das Risiko, in weitere Unfälle verwickelt zu werden oder von der Fahrbahn abzukommen. Auch führen Unfälle nicht automatisch zum Stillstand des Fahrzeugs, wie zum Beispiel bei Seitencrashs, hier bremst dann das System das Fahrzeug bis zum Stillstand ab. Da die Insassenschutzsysteme beim Erstunfall bereits ausgelöst haben, wären die Insassen bei einem Zweitaufprall nur noch schwach geschützt. Daher trägt eine Multikollisionsbremse zur Verringerung der Zahl der Unfallopfer oder der Schwere der Verletzungen bei.
Rückfahrassistent
Funktion: Beim Rückwärts-Rangieren oder Ausparken ist die Sicht des Fahrers deutlich eingeschränkt. Der Rückfahrassistent führt eine Bremsung durch, wenn Hindernisse und ungeschützte Verkehrsteilnehmer hinter dem Fahrzeug oder seitlich herannahend detektiert werden.
Eine weitere Funktion unter dem Begriff "Rückfahrassistent" ist das Rückwärtsfahren einer kleinen, zuvor vorwärts zurückgelegten Strecke. Der Assistent führt die Lenkbewegungen so aus, dass das Fahrzeug genauso zurückfährt, wie es gekommen ist, je nach Umfang auch mit Anhänger.
Bedienung: Ist immer aktiv zusammen mit dem Notbremsassistenten. Übersteuerung durch Fahreraktion möglich. Kann abgeschaltet werden.
Andere Begriffe: Rückfahr-Notbremsassistent, Ausparkassistent
Gesetzgebung (D): Seit Juli 2022 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle Pflicht, ab Juli 2024 für die Erstzulassung von neuen Pkw verbindlich vorgeschrieben.
Bewertung: Zwar können Rückfahrkameras und das PDC-System ("Parkpiepser") Hindernisse in unmittelbarer Nähe erkennen, doch spätestens bei querenden Fußgängern, Radfahrern oder sogar Autos können diese Hilfsmittel nicht rechtzeitig warnen und vor Unfällen schützen. Auch sind sie zu langsam, wenn das Auto sich schneller rückwärts bewegt. Durch das Anfahren verursachte Stürze auf den harten Gehweg oder Fahrbahnbelag können schon aus geringen Geschwindigkeiten zu schweren Verletzungen zum Beispiel an Kopf oder Becken führen, Kinder können überrollt werden. Daher trägt ein Rückfahrassistent mit automatischer Bremsung dazu bei, die Anzahl der Unfallopfer zu reduzieren. Aus Sicht des ADAC erschließt sich ein Sicherheitsgewinn insbesondere aus der Tatsache, dass sich die Rundumsicht – besonders nach hinten – durch die Fahrzeugkonstruktion kontinuierlich verschlechtert hat.
Der ADAC hat solche Systeme getestet.
Kreuzungsassistent
Funktion: Anders als Sensorsysteme des Notbremsassistenten kann die Sensorik für den Kreuzungsassistenten weiter zur Seite "sehen" und querenden Verkehr erfassen. Würde ein anderes Fahrzeug den eigenen Weg kreuzen, so führt das Assistenzsystem eine Fahrerwarnung durch und leitet eine Notbremsung ein, um eine Kollision zu verhindern.
Bedienung: Ist immer aktiv zusammen mit dem Notbremsassistenten. Übersteuerung durch Fahreraktion möglich.
Andere Begriffe: Cross Traffic Alert
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Kreuzenunfälle sind oft sehr schwer, da der Gegner seitlich oder über Eck getroffen wird – in diesen Bereichen befinden sich wenig Deformationselemente zum Abbau der Crashenergie. Zudem wird das getroffene Fahrzeug meist in eine Drehbewegung versetzt. Der Assistent kann diese Art von Unfällen vermeiden und so die Zahl der Verkehrsunfälle und Unfallopfer reduzieren.
Abstandsassistent
Funktion: Mittels Kamera und Abstandssensoren wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Wird der Sicherheitsabstand unterschritten, so wird der Fahrer optisch gewarnt, oft in mehreren Stufen. Aktive Systeme drosseln die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
Bedienung: Aktivierung meist über Funktionstasten/-hebel am Lenkrad, Einstellmöglichkeit des Warnabstands.
Andere Begriffe: Automatische Abstandsregelung, Distronic
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Der Abstandsassistent unterstützt beim Fahren, ist also vorwiegend eine Komfortfunktion. Auch führt das Fahren mit genügend Abstand zu weniger Bremsvorgängen und kann zur Minderung des Treibstoffverbrauchs beitragen. Das Fahren mit genügend Sicherheitsabstand trägt zur Verkehrssicherheit bei.
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Funktion: Durch Auswertung der Verkehrszeichenerkennung und/oder der digitalen Straßenkarte wird dem Fahrer über das Gaspedal oder spezifische, geeignete und effektive Rückmeldung signalisiert, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Intelligent Speed Assist, Intelligent Speed Adaptation, ISA.
Bedienung: Kann abgeschaltet werden.
Gesetzgebung (D): Seit Juli 2022 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle Pflicht, ab Juli 2024 für die Erstzulassung von neuen Pkw verbindlich vorgeschrieben.
Bewertung: Der ADAC sieht das Sicherheitspotenzial von ISA. Die korrekte Ermittlung und Anzeige der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat dabei eine hohe Bedeutung. Die Zuverlässigkeit von ISA beeinflusst die Akzeptanz und das Sicherheitspotenzial. Auf Grundlage der vorliegenden Erfahrungen bestehen jedoch noch Bedenken bezüglich der Zuverlässigkeit und der Ausgestaltung von Warnungen. Wenig zuverlässige Systeme in Verbindung mit aufdringlichen (akustischen) Warnungen werden beim Verbraucher absehbar keine Akzeptanz finden. Neben dem System im Fahrzeug trägt auch die Qualität der Verkehrszeichen an der Straße maßgeblich zur Zuverlässigkeit von ISA bei. Der ADAC appelliert deshalb an die Straßenbaulastträger, Verkehrszeichen regelmäßig zu überprüfen und ihre Erkennbarkeit sicherzustellen.
Hier finden Sie eine ADAC Untersuchung von fünf ISA-Assistenten.
Geschwindigkeitsbegrenzer
Funktion: Mittels einer Taste am Lenkrad kann die maximale Geschwindigkeit des Autos eingestellt werden. Besser ausgestattete Systeme sind in der Lage, die Informationen aus der Verkehrszeichenerkennung oder des ISA-Systems automatisch zu übernehmen.
Bedienung: Mittels Einstellknopf/Taste oder automatischer Übernahme der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Übersteuerung durch kräftigeres Gasgeben möglich.
Andere Begriffe: Speed Limiter, SAS
Gesetzgebung: Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Der Speed Limiter ist eine Hilfe für den Fahrer, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten. Auch kann der Geschwindigkeitsbegrenzer zur Energieeinsparung beitragen, wenn er auf Autobahnen zur Festlegung einer individuellen Höchstgeschwindigkeit eingesetzt wird.
Berganfahrhilfe
Funktion: Die Berganfahrhilfe verhindert das Zurückrollen an einer Steigung. Sie setzt die Bremse automatisch fest und löst sie erst wieder, wenn genug Kraft auf die Antriebsräder wirkt, um das Fahrzeug aus dem Stand vorwärts zu beschleunigen.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Andere Begriffe: Berganfahrassistent, Hill Start Assist, HSA
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Für manche Fahrzeuglenker stellt die Handhabung von Kupplung, Fußbremse, Gaspedal und Handbremse zusammen in einem Anfahrvorgang eine Herausforderung dar. Doch selbst bei Automatikfahrzeugen ist die Abstimmung nicht trivial, in welchem Moment die Handbremse gelöst werden kann. Besonders mit schwerer Zuglast im Anhängerbetrieb kann das schnell überfordern, zum Abwürgen des Motors, zum unkontrollierten Zurückrollen oder zu Fehlbedienungen führen, wie zum Beispiel zum Verwechseln von Bremse und Gaspedal. Der Assistent kann die damit verbundenen Unfallgefahren mindern.
Bergabfahrhilfe
Funktion: Bei steilen Bergabfahrten wird die Geschwindigkeit auf ein bestimmtes Limit reduziert. Zugleich werden der Bremseingriff, Motorschleppmoment und Rekuperation so überwacht, dass es auch bei losem oder rutschigem Untergrund nicht zum Blockieren einzelner oder aller Räder mit Verlust der Spurführung kommt.
Bedienung: Aktivierung über Taste.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Hill Descent Control, Downhill Speed Regulation, HDC, DSR
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Besonders abseits befestigter Straßen und im Anhängerbetrieb sichert die Bergabfahrhilfe die Fahrt bergab. Das Blockieren von Rädern kann zum Ausbrechen des Fahrzeugs führen. Das Limitieren auf eine konstante Geschwindigkeit macht die Bergabfahrt komfortabler und gibt dem Fahrer die Möglichkeit, sich auf Lenkung und Spurführung zu konzentrieren.
Park Distance Control
Funktion: Sensoren an den Stoßstangen erkennen Hindernisse in unmittelbarer Nähe der Front oder des Hecks des Fahrzeugs. Der Signalton, der idealerweise in der Ecke des Fahrzeuginnenraums erzeugt wird, an der sich das Hindernis befindet, intensiviert sich mit der Abnahme des Abstands.
Bedienung: Ist immer aktiv, kann aber per Taste oder Menü deaktiviert werden. Deaktiviert sich im Anhängerbetrieb oder bei Lastenträger an der AHK mit Lichtleiste.
Andere Begriffe: Parksensoren, Einparkhilfe, Parkpiepser, PDC
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Das PDC ist in erster Linie dazu ausgelegt, Sachschäden am rangierenden Fahrzeug wie auch an den Gegenständen der Umgebung zu verhindern. Doch reagiert das System auch auf Menschen, Kinder und Tiere, die aufgrund der geringen Höhe oder durch die Sichtverdeckung durch C- oder D-Säule vom Fahrer nicht erkannt werden. Daher ist das PDC auch ein System, das Verletzungen verhindern kann.
Spurhalteassistenten und Querführung
Antriebsschlupfregelung, Elektronisches Stabilitätsprogramm, Anhänger-Stabilitätsprogramm, Totwinkelassistent, Spurwechselassistent, Spurverlassenswarner, Spurhalteassistent
Antriebsschlupfregelung
Funktion: Über den Vergleich der Raddrehzahlen erkennt das System, ob angetriebene Räder schlupfen bzw. durchdrehen. Durch gezieltes Anbremsen des betroffenen Rads wird der Schlupf unterbunden und über das Differential mehr Kraft auf das nicht schlupfende Rad gelenkt.
Bedienung: Ist immer aktiv. Kann per Taste deaktiviert werden.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Antischlupfregelung, ASR
Gesetzgebung (D): Als Bestandteil des ESP Ausstattungspflicht seit 2014.
Bewertung: Durch den Schlupf eines Antriebsrads kann das Fahrzeug aus der Spur und ins Schleudern geraten. Bei Hecktrieblern rutscht das Heck seitlich weg, bei frontgetriebenen Fahrzeugen und einseitigem Schlupf können hohe Lenkkräfte und ein Verlassen der Fahrspur auftreten. In beiden Fällen kann es zu Unfällen kommen, die durch die ASR vermieden werden.
Elektronisches Stabilitätsprogramm
Funktion: Über die ABS-Sensoren am Rad kann das elektronische Stabilitätsprogramm erkennen, ob ungewöhnliche Abweichungen der Raddrehzahlen untereinander auftreten, die auf ein Schleudern des Fahrzeugs hinweisen. Durch gezielte, radabhängige Bremseingriffe versucht die Elektronik, die Spurführung des Fahrzeugs zu stabilisieren und das Auto "einzufangen". Erweiterte Systeme reagieren auch auf Gier- und Schlingerverhalten im Anhängerbetrieb.
Bedienung: Ist immer aktiv. Kann in manchen Fahrzeugen per Taste/Menü deaktiviert werden.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: ESP, ESC, DSC
Gesetzgebung (D): Ausstattungspflicht für Neuwagen ab 2014.
Bewertung: Schleudervorgänge führen oft zu schweren Unfällen, besonders mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Hindernissen im Seitenraum. Das System greift ein, wenn die Fahrerin oder der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hat, es kann aber die Physik nicht überlisten und zum Beispiel nicht verhindern, dass bei einer deutlich zu schnell durchfahrenen Kurve das Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt. Durch die Kontrolle des Fahrzeugs aber kann ESP verhindern, dass das Fahrzeug seitlich in ein Hindernis oder anderes Auto rutscht, was in der Regel zu schwereren Verletzungen führt als eine Frontalkollision bei gleicher Geschwindigkeit.
Es ist somit ein Assistenzsystem, das wesentlich zur Reduktion der Unfallzahlen mit Schwerverletzten und Getöteten beiträgt. Beim Kauf von Gebrauchtwagen sollte man unbedingt darauf achten, dass ESP verbaut ist.
Anhänger-Stabilitätsprogramm
Funktion: Während der Fahrt überprüfen Sensoren Schlingerbewegungen des Gespanns. Schaukelt sich das Gespann auf, so stoppt das System die Schlingerbewegung durch gezielte Bremseingriffe am Zugfahrzeug.
Bedienung: Ist immer aktiv. Kann per Taste/Menü deaktiviert werden.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Anhänger-Stabilisierungsprogramm, Anhänger-ESP, Trailer Stability Assist, TSA
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Das Aufschaukeln eines Gespanns tritt oft recht plötzlich auf. Hier kann der Assistent hilfreich eingreifen und das Gespann stabilisieren. Ein Aufschaukeln der Schlingerbewegung führt meistens zu schweren Unfällen, wenn nicht durch gezielte Fahrerreaktionen entgegengewirkt wird – oder eben ersatzweise durch den Assistenten. Der Assistent trägt daher zur Verkehrssicherheit bei.
Ursächlich für Schlingerbewegungen bei Gespannen mit Zentralachsanhängern ist jedoch meistens eine ungünstige Gewichtsverteilung. Bei Ausnutzung der maximalen Stützlast und die Verortung schwerer Gegenstände nahe der Anhängerachse treten Schlingerbewegungen nur selten auf.
Totwinkelassistent
Funktion: Die Außenspiegel des Fahrzeugs können nicht alle Sichtwinkel abdecken. Sensoren im Spiegel und/oder an den Ecken des Fahrzeugs überwachen Bereiche neben dem Fahrzeug mit Versatz nach hinten und warnen den Fahrer, wenn sich dort ein anderes Fahrzeug befindet.
Bedienung: Ist immer aktiv. Kann per Taste/Menü deaktiviert werden.
Andere Begriffe: Rear Cross Traffic Alert, Spurwechselwarnung, Blind Spot Indication System, BLIS
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Bei Überhol- oder Spurwechselvorgängen kann das Übersehen eines Fahrzeugs schräg hinter dem eigenen Fahrzeug zu schweren Unfällen führen. Bei geringer Überlappung werden beide Fahrzeuge aus der Spur gedrängt und können ins Schleudern geraten. Das kann besonders bei höheren Geschwindigkeiten zu schweren Unfällen führen, mitunter auch Einbezug weiterer Verkehrsteilnehmer.
Eigentlich soll das durch den gelernten Blick über die Schulter verhindert werden, jedoch kann bei hoher Verkehrsdichte und höheren Geschwindigkeiten auch ein sehr kurzer Blick weg vom Fahrgeschehen voraus eine Unfallgefahr bedeuten. Also: Ein wichtiger Assistent für die Verkehrssicherheit.
Spurwechselassistent
Funktion: Zur Unterstützung eines Spurwechsels überwacht das Assistenzsystem den nachfolgenden Verkehr auf der Autobahn. Es erkennt den Wunsch des Spurwechsels (Blinken, Überschreiten der Fahrspurbegrenzung), überwacht den nachfolgenden Verkehr und warnt den Fahrer bei drohenden Kollisionen. Aktive Systeme lenken das Fahrzeug zurück, um einen Unfall zu verhindern.
Bedienung: Ist immer aktiv. Kann per Taste/Menü deaktiviert werden.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Side Assist, Lane Assist
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Der Spurwechselassistent sichert Überholvorgänge und trägt damit zur Verkehrssicherheit bei. Da diese Assistenzsysteme anders "sehen" als der Mensch, können auch schlecht oder gar nicht beleuchtete bzw. schwer erkennbare Fahrzeuge (zum Beispiel Zweiräder) erkannt werden. Bisher sind nur Assistenzsysteme bekannt für Straßen mit mehreren Spuren in einer Richtung (Autobahn, autobahnähnliche Landstraßen).
Spurverlassenswarner
Funktion: Der Spurverlassenswarner überwacht die Spurführung des Fahrzeugs. Nähert sich das Auto der Begrenzung, so wird der Fahrer optisch durch eine Anzeige, akustisch durch Brummen/Piepsen oder haptisch durch Vibrationen zum Beispiel am Lenkrad oder Sitz gewarnt.
Bedienung: Ist immer aktiv. Kann per Taste/Menü deaktiviert werden.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Lane Departure Warning, LDW, LDWS
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Das Abkommen von der Spur oder der Fahrbahn birgt ein hohes Unfallpotenzial mit oft schwersten Folgen durch das Gelangen in den Gegenverkehr oder das Anprallen an Hindernissen nahe der Straße. Daher trägt der Spurverlassenswarner zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.
Die optischen und akustischen Warnsignale können auch von anderen Fahrzeuginsassen wahrgenommen werden, daher wird vom Fahrer der aktive Spurhalteassistent dem Spurverlassenswarner vorgezogen.
Spurhalteassistent
Funktion: Der Spurhalteassistent überwacht die Führung des Fahrzeugs in der Fahrspur. Nähert sich das Auto der Begrenzung, so wird das Fahrzeug automatisch von der Spur- oder Fahrbahnbegrenzung weggeführt – entweder durch einseitige Bremseingriffe oder durch Lenkimpulse. Konnten anfangs nur Fahrstreifenmarkierungen erkannt werden, so reagiert der Assistent heute in der Regel auch auf nicht markierte Fahrbahnbegrenzungen. Der Notfall-Spurhalteassistent kann zus ätzlich akute Gefahrensituationen abwenden, wie zum Beispiel das Fahren in den Gegenverkehr oder das Abkommen von der Straße.
Bedienung: Muss sich bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs im Normalbetrieb befinden. Darf nur durch eine Abfolge von vom Fahrer durchzuführenden Handlungen abgeschaltet werden können. Die Lenkkräfte durch den Assistenten sind begrenzt, der Fahrer kann durch stärkeres Lenken den Assistenten "übersteuern". Durch das Setzen des Blinkers wird die Wirkung des Spurhalteassistenten kurzzeitig deaktiviert, um einen Spurwechsel nicht zu behindern. In manchen Fahrzeugen ist ein Umschalten auf eine reine Warnfunktion möglich.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Lane Keeping Assist, Lane Support System, Emergency Lane Keeping, LKA, ELK
Gesetzgebung (D): Für Erkennung durchgezogener Fahrbahnmarkierungen seit Juli 2022 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle Pflicht, ab Juli 2024 für die Erstzulassung von neuen Pkw verbindlich vorgeschrieben. Für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung gelten andere Einführungsfristen: Juli 2024 für neue Fahrzeugtypen, Juli 2026 für neue Zulassungen. Diese Fahrzeuge müssen jedoch stattdessen mit einem Spurhaltewarnsystem ausgestattet sein.
Bewertung: Das Abkommen von der Spur oder der Fahrbahn birgt ein hohes Unfallpotenzial mit oft schwersten Folgen durch das Gelangen in den Gegenverkehr oder das Anprallen an Hindernissen nahe der Straße. Daher leistet der Spurhalteassistent einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr und zur Reduktion der Anzahl Schwerstverletzter und Unfalltoter.
Insassen- und Fahrerinformation
Müdigkeitsassistent, Insassenzustandserkennung, Car2X-Kommunikation, Verkehrszeichenerkennung, Notbremslicht, Alkoholempfindliche Wegfahrsperre
Müdigkeitsassistent
Funktion: Während der Fahrt wird der Fahrer in der Regel durch die Auswertung des Lenk- und Spurhalteverhaltens und der Fahrzeit ohne Pause auf aufkommende Müdigkeit durch eine Anzeige, gegebenenfalls auch durch einen Signalton oder durch Vibration am Lenkrad, aufmerksam gemacht.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Müdigkeitswarner, Müdigkeitserkennung, Aufmerksamkeitsassistent, Driver Drowsiness and Attention Warning
Gesetzgebung (D): Seit Juli 2022 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle Pflicht, ab Juli 2024 für die Erstzulassung von neuen Pkw verbindlich vorgeschrieben.
Bewertung: Expertenschätzungen gehen davon aus, dass 10 bis 30 Prozent der Unfälle auf Müdigkeit und Aufmerksamkeitsdefizite zurückzuführen sind. Das Warnen des Fahrers vor einer aufkommenden Müdigkeit könnte eine beträchtliche Anzahl von Verletzten und auch von Verkehrstoten vermeiden. Denn oft nimmt der Fahrer nicht wahr, dass er das Fahrzeug nicht mehr ausreichend aufmerksam führen kann, bis hin zum Sekundenschlaf oder sogar zum kompletten Einschlafen am Steuer – mit entsprechenden Unfallfolgen. Das System liefert einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Das Übermitteln der vom Assistenten erhobenen Daten für eine Auswertung erfolgt nicht.
Insassenzustandserkennung
Funktion: Um festzustellen, ob sich der Fahrer mit der Fahraufgabe ausreichend beschäftigt und sie konzentriert wahrnimmt, reicht eine indirekte Kontrolle über Lenkbewegungen und Fahrzeiten nicht aus. Es sind meist Kamerasysteme, die Augen- und Kopfbewegungen sowie Lidschlag überwachen, um Müdigkeit, Ablenkung, aber auch eine plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustands zu erkennen.
Erweitert soll es dem Assistenten möglich sein, durch Aktionen zu versuchen, den Fahrer zu wecken und notfalls das Fahrzeug anzuhalten und abzusichern, wenn der Fahrer nicht mehr reagiert. Das System kann je nach Ausführung auch erfassen, wenn Insassen (versehentlich) im Fahrzeug zurückgelassen werden, und den Fahrer warnen bzw. sogar Notdienste alarmieren, wenn bedrohliche Situationen eintreten.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Gesetzgebung (D): Ab Juli 2024 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle Pflicht, ab Juli 2026 für die Erstzulassung von neuen Pkw verbindlich vorgeschrieben.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Insassenzustandserkennung, Insassenüberwachung, Aufmerksamkeitsassistent, Notfallassistent, Occupant Status Monitoring, System zur Überwachung der Fahrerverfügbarkeit, Aufmerksamkeitswarner, Driver Availability Monitoring Systems, Advanced Driver Distraction Warning, OSM
Bewertung: Der Mangel an Aufmerksamkeit und Ablenkung sind häufige Unfallursachen. Die längere Bedienung eines Touchdisplays oder eines Handys (oder sogar das Lesen und Verfassen von Nachrichten darauf) bedeuten eine verspätete oder gar keine Reaktion auf plötzlich aufkommende Änderungen im Straßenverkehr. Auch kommt es vor, dass Fahrer während der Fahrt plötzlich erkranken und die Fahraufgabe nicht mehr wahrnehmen können.
Den Zustand des Fahrers zu kennen, ist auch dann wichtig, wenn die Fahrzeuge zeitweise Fahraufgaben übernehmen können. Bei der Rückgabe der Fahraufgabe an den Fahrer muss das System wissen, ob er dazu auch in der Lage ist. Auch kann nach Feststellung mangelnder Aufmerksamkeit die Warnkaskade des Notbremssystems frühzeitig aktiviert werden. Daher trägt dieser Assistent wesentlich zur Verkehrssicherheit bei. Das Speichern von Daten aus der Auswertung der Aufmerksamkeit soll nicht erfolgen, die Daten also im Fahrzeug verbleiben.
Der ADAC hat vier Prototypen der Fahrzeuginnenraumüberwachung untersucht.
Car2X-Kommunikation
Funktion: Über eine Funkverbindung werden Warnungen über Gefahrensituationen an das Fahrzeug gesandt oder untereinander weitergegeben (Car-to-Car). Aufgrund der Positionsbestimmung der Fahrzeuge ist es möglich, hier nur unmittelbar Betroffene schnell zu informieren über (schlecht sichtbare) Hindernisse, Stauenden, Gefahrenbremsungen, Unfälle, Einsatzfahrzeuge und gefährliche Wetter- und Straßensituationen.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Car-to-Car-Kommunikation, C2C, C2X
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Der Fahrer erhält Meldungen, die genau ihn betreffen. Die Übermittlung von Gefahrenmeldungen an das Auto, vom Auto oder von Autos untereinander bietet dem Fahrer die Möglichkeit, auf unvorhersehbare Ereignisse frühzeitig zu reagieren und die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Das trägt zur Verkehrssicherheit bei und ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum automatisierten Fahren.
Der ADAC testet solche Funktionen bereits für die Straßenwachtfahrzeuge, die entsprechend ausgestatteten "Gelben Engel" übermitteln ihren Standort und eine Gefahrenmeldung, um zum Beispiel Auffahrunfälle auf dem Pannenstreifen auf das Einsatzfahrzeug zu vermeiden.
Lesen Sie hier den C2X-Test mit dem VW Golf 8.
Verkehrszeichenerkennung
Funktion: Eine Kamera liest die Verkehrszeichen und zeigt sie im Display des Fahrzeugs an – sofern es sich um Geschwindigkeits-, Verbots-, Gefahren oder Vorfahrtsschilder handelt. Damit informiert es den Fahrer zum Beispiel über die aktuell gültige Geschwindigkeitsbegrenzung, ein Überholverbot oder die Vorfahrtssituation. Manche Systeme können auch die darunterhängenden Zusatzschilder mit Bedingungen auswerten, wie zum Beispiel Geltungszeiten oder -bereiche.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Die Erkennung und Darstellung der Verkehrszeichen im Display des Fahrzeugs erinnert den Fahrer an vorhandene Tempolimits und Vorfahrtssituationen. Das hat einen positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit, da es mitunter vorkommen kann, dass der Fahrer ein Zeichen übersieht oder dessen Gültigkeit nicht mehr in Erinnerung hat.
Notbremslicht
Funktion: Über die Abfrage der Geschwindigkeit des Pedalwechsels auf die Bremse und die Stärke der Bremsung erkennt der Assistent eine Not-/Vollbremsung. Auch die Auslösung des Notbremsassistenten ist ein Parameter zur Aktivierung des schnell blinkenden Bremslichts als Warnsignal für den nachfolgenden Verkehr.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Andere Begriffe: Emergency Stop Signal, Flashing Brake Light
Gesetzgebung (D): Seit Juli 2022 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle Pflicht, ab Juli 2024 für die Erstzulassung von neuen Pkw verbindlich vorgeschrieben.
Bewertung: Ein schnell blinkendes Bremslicht – besonders in der höher gestellten dritten Bremsleuchte – ist ein klares Warnsignal für den oder die Autofahrer dahinter, unmittelbar eine Bremsung einzuleiten. Da zählt jede Sekunde. Es trägt daher unmittelbar bei zur Reduzierung von Auffahrunfällen und der dadurch verursachten Verletzten und Verkehrstoten. Der ADAC begrüßt die verpflichtende Einführung eines solchen Systems. Dieses ist zusammen mit dem Notbremsassistenzsystem leicht realisierbar und bietet nachfolgenden Verkehrsteilnehmern eine zeitnahe Warnung, wenn das vorausfahrende Fahrzeug stark abbremsen muss.
Alkoholempfindliche Wegfahrsperre
Funktion: Mittels einer speziellen Apparatur oder eines Messgeräts wird festgestellt, ob der Fahrer alkoholisiert ist. Ist das Ergebnis positiv, wird die Wegfahrsperre des Fahrzeugs nicht aufgehoben.
Bedienung: Noch nicht bekannt.
Andere Begriffe: Alcohol interlock, Alcolock
Gesetzgebung (D): Die standardisierte Schnittstelle im Fahrzeug für entsprechende Geräte ist seit Juli 2022 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle Pflicht, ab Juli 2024 für die Erstzulassung von neuen Pkw verbindlich vorgeschrieben.
Bewertung: 20 bis 28 Prozent aller Verkehrsunfälle, -verletzten und -toten in Europa sind auf Alkoholeinfluss zurückzuführen. Daher ist eine Kontrolle sinnvoll, wenn sie nicht umgehbar und genau genug ist.
Licht und Sicht
Lichtautomatik, Adaptives Fernlicht, Nachtsichtassistent, Scheibenwischautomatik, Rundumsichtassistent
Lichtautomatik
Funktion: Sensoren detektieren die Helligkeit der Umgebung. So kann das Abblendlicht des Fahrzeugs automatisch aktiviert und auch wieder ausgeschaltet werden. Erweiterte Systeme nutzen auch die Auswertung des Regensensors für die Aktivierung, um bei schlechter Sicht am Tage wie vorgeschrieben mit Abblendlicht und eingeschalteter Begrenzungs- und Schlussbeleuchtung zu fahren.
Bedienung: Lichtschalter muss auf "Auto" stehen. Schaltet der Assistent bei schlechter Sicht am Tage (Nebel, Schneetreiben, Regen) nicht von Tagfahrlicht auf Abblendlicht um, muss das der Fahrer tun, da Fahren mit Abblendlicht bei schlechter Sicht vorgeschrieben ist.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Teilautomatisierte Fahrlichtschaltung
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Die Lichtautomatik vereinfacht die Bedienung des Fahrzeugs und erhöht potenziell den Einsatz des Abblendlichts mit zugeschalteter Begrenzungs- und Schlussbeleuchtung bei Dämmerung und schlechten Sichtverhältnissen, besonders wenn die Aktivierung mit dem Regensensor gekoppelt ist. Ein Manko ist derzeit noch die Erkennung anderer sichtbehindernder Wettersituation wie zum Beispiel Nebel. Der Fahrer bleibt daher nach wie vor in der Verantwortung, das Abblendlicht selbst einzuschalten, wenn die Automatik auf die Sichtbedingungen nicht reagiert. Das Abblendlicht hat bei Regen, Nebel oder Schneefall eine geringere Blendwirkung als Tagfahrlicht.
Adaptives Fernlicht
Funktion: Kamerasysteme überwachen bei aktiviertem Fernlicht den Verkehrsraum vor dem Fahrzeug auf andere Fahrzeuge – in gleicher Richtung fahrend wie auch entgegenkommend. Werden ein oder mehrere Fahrzeuge detektiert, wird das Fernlicht vorübergehend ausgeschaltet. Moderne Systeme sind in der Lage, Bereiche um die anderen Verkehrsteilnehmer abzublenden, mit wenigen Sektoren bis zu hochauflösenden Systemen, die die Kontur des anderen Fahrzeugs recht genau aussparen.
Bedienung: Je nach Fahrzeug ist das adaptive Fernlicht aktiviert, sobald man das Fernlicht einschaltet, bei anderen muss man den Fernlichthebel zum Aktivieren der Automatik überdrücken.
Andere Begriffe: Automatisches Fernlicht, adaptiver Fernlichtassistent, Light Assist, Matrix LED
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Untersuchungen zeigen, dass viele Fahrer zu selten das Fernlicht einsetzen – aus welchen Gründen auch immer. Das aber birgt die Gefahr von Unfällen, da schlecht oder nicht beleuchtete Verkehrsteilnehmer oder Hindernisse zu spät erkannt werden können. Auch wird ein sich plötzlich ändernder Straßenverlauf nicht rechtzeitig erkannt. Das führt zu schweren Unfällen.
Durch die Fernlichtassistenten wird der Anteil der mit Fernlicht gefahrenen Strecke (außerorts) wesentlich erhöht, auch kann das rechtzeitige Abblenden mit Blendung des Gegenverkehrs nicht vergessen werden. Das Assistenzsystem erhöht damit die Sicherheit bei Fahrten in der Nacht – für einen selbst wie für andere, besonders ungeschützte Verkehrsteilnehmer.
Hier finden Sie eine Übersicht der intelligenten Lichtsysteme.
Nachtsichtassistent
Funktion: Spezielle Sensoren und Infrarot-Kameras können nachts Dinge erkennen, die dem Menschen verborgen bleiben. Damit die Kamera nicht nur Wärme abstrahlende Objekte passiv erfasst, muss das Fahrzeug Infrarotlicht abstrahlen, das von Objekten reflektiert wird. Das Nachtbild, das in etwa einem Schwarzweißvideo entspricht, wird in ein Display eingeblendet. Darauf kann man zum Beispiel ungeschützte und unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer, Wildtiere oder andere Hindernisse früher erkennen, mittels Auswertesoftware können auch Warnungen ausgegeben werden.
Bedienung: Aktivierung/Deaktivierung über Taste/Menü.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Night View Assist, Night Vision
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Während der Blick auf das Nachtsichtbild grundsätzlich eine Ablenkung vom eigenen Blick auf die Fahrbahn und die Gewöhnung der Augen an die Sichtbedingungen behindert, können Gefahrenmeldungen aus der Auswertung der Nachtsicht einen Sicherheitszuwachs bedeuten. Am Ende aber sollte ein Notbremsassistent diese Aufgabe übernehmen und auf Hindernisse auf der Fahrbahn reagieren können. Schwierig ist jedoch noch die Einschätzung, ob eine Notbremsung erforderlich ist oder ein Überfahren des Hindernisses für das eigene Fahrzeug weniger Gefahren birgt und den nachfolgenden Verkehr weniger Gefahren birgt.
Scheibenwischautomatik
Funktion: Ein Sensor in der Windschutzscheibe erkennt Regentropfen und aktiviert das Wischen der Scheibe. Je nach Niederschlagsdichte wird das Wischintervall angepasst bis zum durchgehend schnellen Wischen.
Bedienung: Am Fahrzeug kann die Sensitivität des Sensors meist am Lenkstockschalter in Stufen eingestellt werden, bei Tesla über das Touchdisplay.
Andere Begriffe: Regensensor
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Die Scheibenwischautomatik ist aus modernen Fahrzeugen nicht wegzudenken, denn die Kamerasysteme in der Windschutzscheibe, die für den Notbrems- und die Spurführungsassistenten benötigt werden, benötigen freie Sicht – wie der Fahrer auch. Freie und bessere Sicht dient daher zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr und mindert die Unfallgefahr.
Rundumsichtassistent
Funktion: Mittels mehrerer Kameras am Fahrzeug errechnet das Assistenzsystem eine Sicht von oben auf das Fahrzeug, auf der die unmittelbare Umgebung zusammen mit dem Fahrzeugumriss zu erkennen ist – mit allen Hindernissen.
Bedienung: Die Aktivierung erfolgt mit der Rückwärtsfahrt oder bei Erkennung von Rangiermanövern ähnlich einer Rückfahrkamera. Bei Systemen nur mit Front- und Heckkamera muss die Umgebung einmal passiert worden sein, um den Bereich neben dem Fahrzeug darstellen und ein vollständiges Bild abgeben zu können.
Andere Begriffe: Umgebungskamera, 360°-Sicht-Assistent, Area View, Top View
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Niedrige Absperrungen wie Poller oder Grünanlagenschutzbügel sind vom Fahrer aus ohne Assistent schlecht sichtbar und führen zu ärgerlichen Schäden am Fahrzeug. Natürlich sind auch spielende Kinder oder Tiere besser geschützt, wenn sie erkannt werden.
Die zusammenfassende Sicht auf die unmittelbare Umgebung des rangierenden Fahrzeugs stellt eine große Hilfe dar, besonders bei Fahrzeugen mit schlechter Rundumsicht und hoher Fensterlinie. Nicht alle Fahrerinnen und Fahrer verfügen über ein ausgeprägtes räumliches Vorstellungsvermögen, sie können im Display des Assistenzsystems die Lage und den Abstand zu anderen Objekten besser einschätzen.
Automatisierungsfunktionen
Adaptiver Geschwindigkeitsassistent, Spurführungsassistent, Stauassistent, Überholassistent, Parkassistent, Ferngesteuertes Parken, Anhängerassistent
Adaptiver Geschwindigkeitsassistent
Funktion: Im Unterschied zum Tempomaten, der stur die vorgewählte Geschwindigkeit hält, erfasst der adaptive Geschwindigkeitsassistent den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und verringert nach Erfordernis die Geschwindigkeit, um den Sicherheitsabstand einzuhalten und nicht aufzufahren. Beschleunigt das Auto davor oder wechselt es die Spur, beschleunigt der Abstandsregeltempomat wieder auf die vorgewählte Geschwindigkeit. Während ältere Versionen nur den Motor ansteuern, können heutige Modelle zum Teil auch die Bremse oder die Rekuperation aktivieren, um ein Auffahren zu vermeiden, und arbeiten bis und vom Stillstand aus, zum Beispiel in Stausituationen.
Unter Einbezug der Verkehrszeichenerkennung und digitaler Straßenkarten reagieren moderne Assistenten auch auf Geschwindigkeitsbegrenzungen und verringern die Geschwindigkeit vor Gefahrenstellen wie scharfen Kurven oder Kreisverkehren oder bremsen vor Kreuzungen ohne Vorfahrtsberechtigung.
Bedienung: Mittels Tasten oder anderen Stellern meist am Lenkrad oder an einem separaten Lenkstockhebel können die gewünschte Geschwindigkeit und der zu haltende Abstand in Stufen gewählt und die Funktion aktiviert wie auch deaktiviert werden. Jede Bedienung der Pedale unterbricht die Funktion des ACC oder stoppt sie bis zur nächsten Aktivierung.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Adaptive Geschwindigkeitsregelung, Abstandsregeltempomat, Automatische Distanzregelung, Adaptive Cruise Control, Travel Assist, ACC, ADR
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Auch wenn das ACC überwiegend als Komfortfunktion gedacht ist, entlastet es den Fahrer von monotonen Fahraufgaben, trägt aber durch die konsequente Abstandhaltung zur Sicherheit im Straßenverkehr bei, in dem es Auffahrunfälle durch Unaufmerksamkeit vermeiden hilft.
Spurführungsassistent
Funktion: Anders als ein Spurhalteassistent, der erst dann Lenkeingriffe vornimmt, wenn das Fahrzeug die Spur zu verlassen droht, hält der Spurführungsassistent das Fahrzeug möglichst in der Mitte der Fahrspur und lenkt das Fahrzeug unentwegt. Die Erkennung der Spur wird meist mit Kamerasystemen durchgeführt.
Bedienung: Aktivierung ähnlich eines ACC-Systems meist am Lenkrad, oft nur zusammen mit dem ACC oder einem Abstandsassistenten. Für die Bestätigung der Fahreranwesenheit muss das Lenkrad leicht umgriffen werden, sonst schaltet das System ab, ebenso wenn Fahrbahnmarkierungen nicht erkannt werden. Die Lenkkräfte sind begrenzt, damit es dem Fahrer jederzeit möglich ist, den Assistenten zu übersteuern.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Lenkassistent, Autobahnassistent
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Der Spurführungs- oder Lenkassistent ist eine reine Komfortfunktion, der Fahrer muss ihn ständig überwachen und trägt die volle Verantwortung für dessen Funktion. Es ist nicht zulässig, sich von der Fahraufgabe abzuwenden.
Ohne eine gute und zuverlässige Spurführung ist der Schritt in das automatisierte oder gar autonome Fahren nicht möglich.
Stauassistent
Funktion: Bis zu Geschwindigkeiten von 60 km/h übernimmt der Stauassistent die Längs- und Querführung des Fahrzeugs auf mehrspurigen Straßen wie Autobahnen, beschleunigt und bremst und hält das Fahrzeug in der Spur – ohne Zutun des Fahrers. Selbst nach einem kurzzeitigen Stopp fährt das Auto wieder an.
Bedienung: Ähnlich des ACC lässt sich der Stauassistent meist am Lenkrad aktivieren. Aktionen des Fahrers (Lenken, Pedalbedienung, Blinken) brechen die Stauassistenz ab. Ein kurzzeitiges Loslassen des Lenkrads ist möglich.
Andere Begriffe: Driving Assist, Drive Pilot
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: In Situationen wie Stau oder zähfließendem Verkehr, besonders wenn sie länger anhalten, lässt die Aufmerksamkeit des Fahrers nach. Zum einen ist es komfortabel, wenn hier ein System die recht monotone Fahraufgabe übernimmt, zum anderen aber trägt der Assistent zur Verkehrssicherheit bei, da er Auffahrunfälle und Fahrzeugberührungen durch Unaufmerksamkeit des Fahrers verhindern kann. Der Fahrer trägt aber weiterhin die volle Verantwortung für die Fahrzeugführung und darf sich keinen anderen Aufgaben zuwenden. Der Einsatz auf Straßen mit Gegenverkehr oder innerorts ist nicht erlaubt.
Überholassistent
Funktion: Zur Unterstützung eines Überholmanövers überwacht das Assistenzsystem den nachfolgenden Verkehr auf der Autobahn. Ist die Spur frei, schert das Fahrzeug aus, fädelt in die Überholspur ein und beschleunigt auf die im ACC eingestellte Geschwindigkeit.
Bedienung: Zur Aktivierung des Überholvorgangs setzt der Fahrer den Blinker (nach links).
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Der Überholassistent ist ein nächster Schritt zur Erweiterung des ACC-Systems in Verbindung mit einer automatisierten Spurhaltung bzw. ein Baustein für das automatisierte Fahren. Es sichert Überholvorgänge ab und trägt damit zur Verkehrssicherheit bei. Da diese Assistenzsysteme anders "sehen" als der Mensch, können auch schlecht oder gar nicht beleuchtete und schwer erkennbare Fahrzeuge (zum Beispiel Zweiräder) erkannt werden. Bisher sind nur Assistenzsysteme bekannt für Straßen mit mehreren Spuren in einer Richtung (Autobahn, autobahnähnliche Landstraßen).
Parkassistent
Funktion: Mittels Kameras und/oder Sensoren scannt das Fahrzeug in der Vorbeifahrt, ob Parklücken ausreichend groß sind für das eigene Fahrzeug. Zum korrekten Rückwärtseinparken muss der Fahrer nur den Rückwärtsgang einlegen und Gas und Bremse bedienen, die Lenkung übernimmt der Assistent. Manche Assistenten unterstützen auch das vorwärts Ausparken aus Längsparkplätzen. Erweiterte Systeme erledigen den gesamten Vorgang selbst, geben also auch Gas und bedienen die Bremse. Sie parken auch vorwärts ein.
Bedienung: Aktivierung per Tastendruck, Blinker setzen und Gang einlegen, Gas und Bremse bedienen.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Parklenkassistent, Einparkassistent
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Auch wenn die durch den Assistenten abgedeckten Parksituation Bestandteil der Fahrausbildung sind, so stellt das Rückwärtseinparken für viele Fahrerinnen und Fahrer dennoch eine Herausforderung dar. Mit dem Assistenten wird das Einparken sicherer und schneller durchgeführt. Für Autofahrer, die geübt sind, auch engste Parklücken auszunutzen, ist der Assistent keine Hilfe, da er größere Abstände von anderen Fahrzeugen und Hindernissen verlangt.
Ferngesteuertes Parken
Funktion: Mittels einer App auf dem Smartphone oder einer Kontrolleinheit am Autoschlüssel kann das Fahrzeug geparkt und ausgeparkt werden, ohne dass der Fahrer im Auto sitzt. Das Fahrzeug überwacht selbst die Fahr- und Lenkfunktionen.
Bedienung: Aktivierung per Tastendruck oder Menü, der Fahrer muss seine Präsenz via Aktion an Kontrolleinheit oder App nachweisen. Stellt der Fahrer die Aktion ein (zum Beispiel Bewegung des Fingers auf der Toucheinheit), stoppt das Fahrzeug die Parkfunktion.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Einparkassistent
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Das ferngesteuerte oder fernaktivierte Parken ist besonders dann interessant, wenn der Raum neben dem Fahrzeug zum Aus- oder Einsteigen kaum oder gar nicht ausreicht. Oft genügt dem Assistenten ein Freiraum von 40 Zentimetern neben dem Fahrzeug. Dieser Assistent ist ein Wegstein zum autonomen Ein- und Ausparken zum Beispiel in Parkhäusern, bei dem der Fahrer nicht mehr präsent ist.
Lesen Sie hier den ADAC Test zum ferngelenkten Parken.
Anhängerrangierassistent
Funktion: Mittels der Rückfahrkamera und/oder Sensoren an der Anhängerkupplung wird der Knickwinkel des Zentralachs-Anhängers zum Fahrzeug erkannt. Der Fahrer gibt die Richtung vor, und das Gespann wird bei Rückwärtsfahrt in die gewünschte Richtung geführt.
Bedienung: Für die Rückwärtsfahrt kann das Gespann meist über eine Art Joystick gelenkt werden. Die Aktivierung ist manuell möglich oder erfolgt automatisch, sobald ein Anhänger am Fahrzeug erkannt wird.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Anhängerassistent, Trailer Assist
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Durch das "Gelenk" mehr ist das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger für viele Fahrer eine Herausforderung. Der Assistent vereinfacht das Rangieren mit Anhänger erheblich und kann so auch Unfälle mit Sachschäden vermeiden helfen. Manche Assistenten warnen vor einem zu großen Knickwinkel und lösen eine Bremsung aus, wenn nicht reagiert wird.
So testet der ADAC Assistenzsysteme
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ADAC Empfehlungen an die Hersteller
Sicherheitsassistenten sollten keiner Aufpreispolitik unterliegen. Verfügbare Assistenten, die zur Sicherheit im Straßenverkehr und für die Insassen beitragen, gehören in den Serienumfang.
Assistenzsysteme sollten intuitiv zu bedienen sein. Eine zu komplizierte Bedienung kann den Fahrer vom Verkehrsgeschehen ablenken.
Der Fahrer sollte über den Status des Assistenten informiert werden, am besten über eine aussagekräftige Darstellung im Display.
ADAC Tipps für den Verbraucher
Machen Sie sich mit Ihrem Fahrzeug und seinen Assistenzsystemen und der Bedienung vor Fahrtantritt vertraut.
Assistenzsysteme machen Fehler. Sie als Fahrerin oder Fahrer tragen die Verantwortung für das Führen des Fahrzeugs.
Bei Sicherheitsassistenten lohnt ein Blick in die Tests von Euro NCAP. Je nach Ausführung und Entwicklungsstand sind die Unterschiede in der Leistung erheblich.
Jeder Unfall ist einer zu viel. Sachschäden sind oft durch Versicherungen abgedeckt, doch schwere Verletzungen oder gar Todesfälle kann man mit Geld nicht aufwiegen. Daher sollten auch optional verfügbare Sicherheitsassistenten oder deren Leistungserweiterungen stets auf der Bestellliste stehen.
Das plant die EU
Die EU plant die verpflichtende Einführung von Sicherheitssystemen für Pkw, Lkw, Kleintransporter, Busse und auch Lkw-Anhänger. Hier sehen Sie, welche Systeme für welche Fahrzeugklassen vorgesehen sind.
Technische Beratung: Burkhard Böttcher, ADAC Technik Zentrum