Autonomes Fahren: Die 5 Stufen zum selbst fahrenden Auto
Assistiert, teilautomatisiert, hochautomatisiert, vollautomatisiert, autonom: Diese Begriffe beschreiben die fünf Stufen oder Level auf dem Weg zum autonomen Fahrzeug. Das bedeuten sie.
Level 1: Assistiertes Fahren
Der Fahrer beherrscht ständig sein Fahrzeug
Der Fahrer muss den Verkehr ständig im Blick behalten
Für Verkehrsverstöße und Schäden haftet der Fahrer
Einzelne Assistenzsysteme unterstützen bei bestimmten Fahraufgaben
Schon heute ist das assistierte Fahren in vielen Autos Realität. So sorgt der Tempomat dafür, dass die gewählte Geschwindigkeit beibehalten wird, der automatische Abstandsregeltempomat (ACC, Adaptive Cruise Control) bremst oder beschleunigt den Wagen je nach Entfernung zum vorausfahrenden Auto oder Lkw. So sorgt er dafür, dass der Sicherheitsabstand nicht unterschritten wird. Zu den immer öfter verbauten Helfern zählt auch der automatische Spurhalteassistent (LKAS, Lane Keeping Assistant System).
Level 2: Teilautomatisiertes Fahren
Der Fahrer beherrscht ständig sein Fahrzeug
Der Fahrer muss den Verkehr ständig im Blick behalten
Der Fahrer haftet für Verkehrsverstöße und Schäden
Unter definierten Bedingungen hält das Fahrzeug die Spur, bremst und beschleunigt
Beim teilautomatisierten Fahren kann der Pkw manche Aufgaben zeitweilig selbst ausführen – ganz ohne Eingriff eines Menschen. Zum Beispiel ist ein Level-2-Wagen dazu in der Lage, auf der Autobahn gleichzeitig die Spur zu halten, zu bremsen und zu beschleunigen.
Dafür kombinieren die Autohersteller verschiedene Einzelsysteme miteinander – in diesem Fall den automatischen Abstandsregeltempomaten mit dem Notbrems- und dem Spurhalteassistenten. Auch der Überholassistent ist eine Level-2-Funktion. Ebenso das automatische Einparken, bei dem der Fahrzeugführer nicht mehr zum Lenkrad greifen muss. Diese Fähigkeiten haben etwa der Autopilot von Tesla sowie Distronic+, der Lenkassistent in der Mercedes S-Klasse.
Im Unterschied zum assistierten Fahren bei Level 1 kann der Fahrer von Level-2-Autos die Hände kurz vom Steuer nehmen, wenn der Wagen im teilautomatisierten Modus unterwegs ist. Allerdings muss er die Assistenzsysteme stets überwachen und Fehlfunktionen korrigieren. Für einen Unfall wäre er verantwortlich – auch wenn sein Wagen keine Fehlfunktion gemeldet hat.
Level 3: Hochautomatisiertes Fahren
Der Fahrer darf sich vorübergehend von Fahraufgabe und Verkehr abwenden
In vom Hersteller vorgegebenen Anwendungsfällen fährt der Pkw selbstständig
Der Fahrer muss auf Anforderung durch das System kurzfristig übernehmen
Hochautomatisierte Autos (Level 3) können bestimmte Fahraufgaben selbstständig und ohne menschlichen Eingriff bewältigen, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum und unter geeigneten, vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen. Sie überholen, bremsen, beschleunigen – je nachdem, wie es die Verkehrssituation erfordert.
Als erstes werden Level-3-Pkw wohl auf Autobahnen unterwegs sein: Dort gibt es keinen Gegenverkehr, die Fahrbahnmarkierungen sind in der Regel in Ordnung, die Straßen sind durchgängig als digitale Karten erfasst. Sobald der Fahrer seinen Pkw in den hochautomatisierten Modus versetzt, darf er seine Aufmerksamkeit vom Straßenverkehr abwenden. Das bedeutet: Man darf zum Beispiel Zeitung lesen oder sich den Kindern auf den Rücksitzen zuwenden. Wenn das System allerdings ein Problem erkennt und sich durch ein Signal meldet, muss der Fahrer umgehend das Steuer übernehmen.
Aktuell gibt es nur ein Fahrzeug, das eine Level 3-Funktion anbietet: Mercedes mit dem Staupiloten in der S-Klasse und im EQS. Der Staupilot ist auf eine Geschwindigkeit von maximal 60 km/h begrenzt. Mehr ist technisch im Moment offenbar noch nicht umsetzbar.
Level 4: Vollautomatisiertes Fahren
Der Fahrer kann die Fahrzeugführung komplett abgeben und wird zum Passagier
Das Fahrzeug bewältigt Fahrten auf bestimmten Strecken (z.B. Autobahn, Parkhaus) völlig selbstständig. Es darf dann auch ohne Insassen fahren
Die Passagiere dürfen schlafen, ihr Smartphone verwenden oder Zeitung lesen
Das System erkennt seine Grenzen so rechtzeitig, dass es regelkonform einen sicheren Zustand erreichen kann
Die Passagiere haften während der vollautomatisierten Fahrt nicht für Verkehrsverstöße oder Schäden
In den Entwicklungsabteilungen der großen Autokonzerne, aber auch bei Apple, Google oder Uber arbeiten Ingenieure und Informatiker mit Hochdruck an der Vollautomatisierung des Autos, also Stufe 4 auf dem Weg zum autonomen Fahren. Auf diesem Level führen die technischen Systeme alle Fahraufgaben selbsttätig durch, der Pkw kann auch längere Strecken ohne Eingriff zurücklegen.
Der Wagen könnte also auf die Autobahn auffahren, sich auch bei hoher Geschwindigkeit in den Verkehr einordnen, der Spur folgen, blinken, überholen, bei Bedarf bremsen, beschleunigen und die Autobahn schließlich wieder verlassen.
Am Ende einer solchen vollautomatisierten Fahrt können die Insassen das Steuer wieder übernehmen. Sind sie dazu allerdings nicht in der Lage oder wollen sie es nicht, muss das Auto einen sicheren Zustand erreichen und beispielsweise einen Parkplatz ansteuern.
Level 5: Autonomes Fahren
Es gibt nur noch Passagiere ohne Fahraufgabe
Fahrten ohne Insassen sind möglich
Die Technik im Auto bewältigt alle Verkehrssituationen
Mit der fünften und letzten Stufe ist das autonome Fahren vollendet. Der Pkw wird jetzt komplett vom System geführt und erledigt alle dazu erforderlichen Aufgaben selbsttätig. Selbst komplexe Situationen – etwa das Queren einer Kreuzung, das Durchfahren eines Kreisverkehrs oder das richtige Verhalten an einem Zebrastreifen – kann der autonome Wagen bewältigen. Es gibt keinen Autofahrer mehr, sondern nur noch Passagiere.
ADAC Vorschlag: Nur noch 3 Betriebsmodi statt 5 Stufen
Braucht es überhaupt fünf Stufen? Eigentlich würden drei reichen, meinen ADAC Experten. Momentan unterstützt uns das Auto (1. Betriebsmodus), bald fährt es selbstständig (2. Betriebsmodus) und in Zukunft fahrerlos (3. Betriebsmodus). Der Club setzt sich für diese Vereinfachung ein. So sieht sie aus:
1. Assistiertes Fahren
Der Fahrer ist jederzeit und immer für das Fahren zuständig
Der Fahrer kann zulässige Nebentätigkeiten ausführen, beherrscht aber stets den Wagen
Der Fahrer muss den Verkehr im Blick behalten
So weit möglich, hält das Fahrzeug die Spur, bremst und beschleunigt. Aber: Eine Rückmeldung ist nicht vorgeschrieben und ein plötzlicher Abbruch immer möglich
2. Automatisiertes Fahren
Nur im vom Hersteller vorgegebenen Anwendungsfall (z. B. Stop-and-go im Stau) fährt das Fahrzeug selbstständig
Der Fahrer darf sich vorübergehend von der Fahraufgabe und dem Verkehrsgeschehen abwenden. Eine Fremdbeschäftigung ist möglich
Der Fahrer muss auf Anforderung durch das System kurzfristig übernehmen
3. Autonomes Fahren
Der Fahrer kann die Fahrzeugführung komplett abgeben, wird zum Passagier. Auch ein Betrieb ohne Insassen ist vorstellbar
Der autonome Modus kann auf festgelegte Strecken begrenzt sein
Kritische Fahrsituationen beherrscht das System selbst
Ein Betreiber (nicht der Fahrer) muss das Fahrzeug ständig überwachen, um auf Betriebsstörungen (Reifenpanne etc.) reagieren zu können
Ein "fliegender Wechsel" zum manuellen Betrieb kann möglich bleiben (z. B. nach Autobahn)