Urlaub buchen trotz Corona: Darauf müssen Sie achten

Durch Corona hat sich bei der Reise-Planung einiges verändert: Die wichtigsten Tipps und Rechts-Infos zur Buchung für den nächsten Urlaub.
Reisewarnung ist kein Reiseverbot
Genau auf Stornobedingungen achten
Pauschalreisen bieten Vorteile
Aufgrund der Corona-Pandemie kann es beim Reisen im In- und Ausland besondere Regeln geben. Reisende sollten sich über Einreisebestimmungen und Reisewarnungen informieren.
Reisende sollten sich über die genauen Regelungen vor Ort erkundigen und berücksichtigen, dass sich diese schnell ändern können. Infos zur Lage bei Reisen in Deutschland
Reisewarnung: Was bedeutet das für Urlauber?
Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen würde grundsätzlich für Länder gelten, die von der Bundesregierung als Virusvariantengebiet eingestuft werden.
Angesichts der weltweiten Corona-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen. Deshalb sollte man sich vor einer Reise beim Auswärtigen Amt über die geltenden Bestimmungen erkundigen.
Reisewarnung, Rat, besondere Vorsicht: Der Unterschied
Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region (Teilreisewarnung) zu unterlassen. Sie werden nur ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen gewarnt werden muss. Dies ist zwar kein generelles Reiseverbot, aber eine ernst zu nehmende Empfehlung. Reisende entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten. Eine Reisewarnung kann rechtliche Auswirkungen haben, beispielsweise für die Leistungen einer Reiserücktritt- oder Krankenversicherung.
Reise- und Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken aufmerksam und können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken.
Was ist mit "Abraten" gemeint? Es besteht keine Reisewarnung, aber aufgrund der Umstände in dem Land sollte man Reisen in der Regel vermeiden. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass eine Einreise nur sehr schwer möglich ist oder man zunächst in Quarantäne muss.
"Besondere Vorsicht" bedeutet: Da sich die Infektionszahlen und die Situation in Reiseländern schnell ändern können, sollte man bei allen Reisen besondere Vorsicht walten lassen, die Schutzmaßnahmen unbedingt beachten und sich über die Entwicklung auch während des Aufenthalts informiert halten.
Grundsätzlich gilt nach Angaben des Auswärtigen Amtes: Bei einer Infektion können die Behörden vor Ort über Behandlung oder Quarantäne entscheiden. Diese Vorgaben gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden. Eine Rückreise ist dann in der Regel erst nach Ablauf der Behandlung oder Quarantäne möglich.
Eine Pauschalreise kostenfrei stornieren können Kunden dann, wenn außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt als starkes Indiz dafür. Reise- und Sicherheitshinweise allein reichen hierfür meist nicht aus. Andere Regeln gelten bei der Individualreise. Näheres zum Thema Reiserücktritt und Storno.
Einreiseregeln beachten zu Tests und Impfstatus
Informieren Sie sich über geltende Bestimmungen zu Corona-Tests und Impfungen bei der Einreise in Ihr Urlaubsland. Organisieren Sie rechtzeitig einen Termin für einen PCR-Test, falls dieser verlangt wird. Bedenken Sie auch, dass durch Corona-Tests zusätzliche Kosten entstehen können. Infos zu Testmöglichkeiten an Flughäfen
Überprüfen Sie gegebenenfalls, ob Ihr Impfzertifikat oder Genesenen-Nachweis noch gültig ist.
Folgen bei Rückkehr bedenken: Quarantäne möglich
Beachten Sie, dass Sie nach der Reise auch weiterhin laut Coronavirus-Einreiseverordnung grundsätzlich in Quarantäne müssten, wenn Sie aus einem Virusvariantengebiet zurückkehren würden. Nähere Infos dazu lesen Sie hier: Einreise nach Deutschland.
Was gilt, wenn man am Urlaubsort positiv getestet wird
Storno und Umbuchung: Bedingungen prüfen
Wenn Sie jetzt überlegen, eine Reise oder eine Unterkunft zu buchen, achten Sie genau auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Anbieters: Dort sind die Stornobedingungen enthalten. Wichtig ist vor allem, ob und bis wann eine Buchung kostenlos stornierbar ist. Viele Reiseanbieter sind zu den ursprünglichen Storno- und Umbuchungsregeln zurückgekehrt. In jedem Fall sollte man die Konditionen des Angebots genau prüfen. Bei Reiseveranstaltern gelten bestimmte Stornobedingungen zuweilen nur für einzelne Reiseformen (zum Beispiel Flug-Pauschalreisen, nicht aber für Kreuzfahrten).
Fragen Sie auch, ob Stornierungspakete dazugebucht werden können. Falls die Stornoregelungen unklar sind, kann es sinnvoll sein, sich eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters geben zu lassen, dass und unter welchen Bedingungen die konkret gebuchte Reise kostenfrei storniert werden kann.
Infos über die Rechte von Reisenden und Entschädigungen bei der Stornierung, Annullierung oder Verspätung von Flügen
Einschränkungen durch Corona einkalkulieren
Bedenken Sie generell vor der Buchung, dass es aufgrund von Corona in Hotels, Museen oder Restaurants wieder Einschränkungen geben könnte. Programmpunkte von Pauschalreisen könnten ebenfalls betroffen sein. Infos zum Thema Storno und Reisemängel bei Pauschalreisen.
Pauschalreise: Bessere Absicherung
Bei Pauschalreisen haben Sie die besseren Chancen, die gebuchte Reise kostenlos zu stornieren, wenn es zum Beispiel zu einer weiteren Corona-Welle im jeweiligen Land kommt. Voraussetzung: Es müssen außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gelten als starkes Indiz dafür. Weitere Infos zu Reiserücktritt und Storno wegen Corona.
Weiterer Vorteil: Im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters sind Pauschalreisen gesetzlich abgesichert.
Individualreise: Selbst verhandeln
Komplexer ist die Situation für Individualreisende: Sie müssen sich bei der Stornierung einer Reise möglicherweise mit mehreren Parteien, zum Beispiel dem Vermieter der Ferienwohnung und einem Mietwagenunternehmen vor Ort, selbst einigen. Können die Anbieter ihre Leistung erbringen, besteht kein Anspruch auf einen kostenfreien Rücktritt.
Aber auch mit kleineren Anbietern von Hotels oder Ferienwohnungen können Sie eventuell individuelle Storno- oder Umbuchungsregelungen aushandeln. Diese sollte man sich aber unbedingt schriftlich bestätigen lassen.
Wer Urlaub in Deutschland buchen möchte, kann zumindest davon ausgehen: Wenn ein Hotelier oder Vermieter keine Übernachtung anbieten kann oder darf, muss er von sich aus stornieren. Der Gast muss den Zimmerpreis nicht bezahlen.
Corona-Krise: Antworten auf Mitgliederfragen
Wer zahlt bei Reise-Storno wegen Coronavirus? Was gilt, wenn man schon vor der Absage storniert hat? Viele Fragen erreichen die ADAC Clubjuristen täglich. Hier einige Antworten
Frühbucherrabatt gegen Stornokosten abwägen
Häufig werden günstige Preise bei frühzeitiger Buchung angeboten. Wägen Sie die Vorteile eines Frühbucherrabatts gegen mögliche Stornokosten ab, wenn Ihnen wegen der Corona-Situation doch mulmig werden sollte und Sie zum Beispiel eine Pauschalreise absagen möchten, obwohl es keine Reisewarnung für Ihr Urlaubsziel gibt.
Service vor Ort: In Ihrer ADAC Geschäftsstelle
Aktuelle Informationen zu Ihrem Reiseziel, Toursets und die Motorwelt, exklusiv für ADAC Mitglieder, außerdem Reiseführer, Vignetten und persönliche Beratung rund um Ihre Mobilität: Das alles bieten die ADAC Geschäftsstellen ganz in Ihrer Nähe.
Und auch telefonisch ist der Club für Sie da – unter Tel. 0800 5 10 11 12 (Mo. bis Sa. von 8 bis 20 Uhr).
Buchen Sie Ihre nächste Reise in den ADAC Geschäftsstellen und Reisebüros oder finden Sie auf adacreisen.de umfassende Informationen zu unterschiedlichen Destinationen weltweit sowie aktuelle Reiseangebote.
Auslandskrankenversicherung
Gesetzliche Krankenkassen kommen auf für Behandlungen bei akuter Erkrankung oder Unfall in einem EU-Mitgliedsland sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Erstattet wird aber nur, was im Urlaubsland den dort versicherten Einwohnern zusteht. Krankenrücktransport nach Deutschland wird grundsätzlich nicht bezahlt.
Daher ist es empfehlenswert, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die Behandlungs- und Medikamentenkosten sowie den Rücktransport im Ernstfall abdeckt – sowohl für Reisen außerhalb als auch innerhalb der EU. Die Versicherung muss vor Reisebeginn abgeschlossen worden sein.
Versicherungs-Nachweis in manchen Ländern nötig
Informieren Sie sich vor Reiseantritt auch, ob Sie für die Einreise in Ihr Urlaubsland bestimmte Nachweise über den Versicherungsschutz benötigen - wie zum Beispiel eine Bestätigung der Kostenübernahme für eine Covid-19-Behandlung - damit Sie diese rechtzeitig einholen können. Entsprechende Infos liefern die Einreisebestimmungen für Reiseziele weltweit im Überblick oder die einzelnen Einreisebestimmungen für viele Länder, außerdem das Auswärtige Amt.
Auf was Sie bei einer Erkrankung im Urlaub achten sollten, lesen Sie hier.
ADAC Mitglieder, die im Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 76 76 76) wenden.
Mehr Infos zur Reisestornierung und Reiserücktrittsversicherung in Corona-Zeiten und hier zum Reiserecht allgemein.