Ärger und Mängel auf der Kreuzfahrt
Route geändert, Landausflug ausgefallen, Schmutz in der Kabine: Passagiere eines Kreuzfahrtschiffes können eine Minderung des Reisepreises verlangen, wenn die Kreuzfahrt Mängel hat. Diese Rechte haben Sie.
Reisepreisminderung, wenn die gebuchten Leistungen nicht erbracht werden
Schadenersatz möglich, wenn die Kreuzfahrt durch den Mangel erheblich beeinträchtigt ist
ADAC Tabelle gibt Überblick über die Höhe der Reisepreisminderung
Kreuzfahrt trotz Corona?
Das Auswärtige Amt rät von Kreuzfahrten wegen der besonderen Risiken dringend ab. Davon ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit besonderen Hygienekonzepten. Ausgenommen sind ebenfalls Kreuzfahrten auf Schiffen mit speziellen Hygienekonzepten, deren Reise in einem Hafen in Deutschland beginnt und ohne ein Anlegen in einem ausländischen Hafen in einem Hafen in Deutschland endet. Alle Informationen zu Kreuzfahrten in Corona-Zeiten.
Reisepreisminderung verlangen
Falsche Kabine, anderes Schiff, leeres Buffet. Bei einer Kreuzfahrt kann einiges schiefgehen. Die Passagiere können vom Reiseveranstalter bei Mängeln der Kreuzfahrtreise ihr Geld anteilig zurückverlangen.
Eine Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise. Wenden Sie sich zunächst an die Reiseleitung, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter, wenn Sie auf Ihrer Kreuzfahrt Mängel feststellen. Schildern Sie die einzelnen Mängel, damit sie möglichst schnell behoben werden können.
Weitere Informationen zu Ihren Ansprüchen und wie Sie diese richtig einfordern, finden Sie hier.
Soviel Geld bekommen Sie bei Mängeln zurück
Die Höhe der Reisepreisminderung muss je nach Einzelfall bestimmt werden. Sie wird anhand der individuellen Beeinträchtigung der Kreuzfahrt bestimmt.
Kreuzfahrt mangelhaft | Reisepreisminderung |
---|---|
Verspätete An- oder Abreise | Bis zu 100 % des Tagesreisepreises |
Gepäck verspätet oder verloren | Bis zu 50 % des Tagesreisepreises |
Route der Kreuzfahrt geändert | 15 bis 50 % des Tagesreisepreises |
Landgang ausgefallen, Hafen nicht angefahren | 15 bis 70 % des Tagesreisepreises |
Anderes Schiff oder Kabine | Bis zu 10 % des Tagesreisepreises |
Lärm und schiffstypische Geräusche | 0 % |
Kreuzfahrt abgebrochen (z.B. Seenot) | Bis 100 % des Tagesreisepreises |
Hier finden Sie die gesamte Tabelle zur Reisepreisminderung bei Kreuzfahrten.
Sind nur einzelne Tage betroffen, wird die Minderung meistens anteilig am Tagesreisepreis berechnet.
Zusätzliche Ansprüche bei Verspätung oder Annullierung
Wenn es zu einer Verspätung der einer Annullierung Ihrer Kreuzfahrt kommt, können Sie zusätzlich zur Reisepreisminderung auch Ansprüche aus EU-Passagierrechten geltend machen. Dabei handelt es sich um die Rechte, die Sie auch haben, wenn z.B. eine Fähre ausfällt.
Ausführliche Informationen zu Ansprüchen und Durchsetzung im Passagierrecht finden Sie hier.
Aktuelle Urteile
Einige interessante Urteile zur Reisepreisminderung bei Kreuzfahrten lesen Sie hier.