Ärger und Mängel auf der Kreuzfahrt

An Deck eines Kreuzfahrtschiffs bei Sonnenuntergang
Alptraum statt Traumtrip: Ab wann bekommen Kreuzfahrt-Passagiere Geld zurück?© Shutterstock/NAPA

Route geändert, Landausflug ausgefallen, Schmutz in der Kabine: Passagiere können eine Minderung des Reisepreises verlangen, wenn die Kreuzfahrt Mängel hat. ADAC Clubjuristen erklären, welche Rechte Sie haben.

  • Preisminderung, wenn gebuchte Leistungen nicht erbracht werden

  • Schadenersatz bei erheblicher Beeinträchtigung der Kreuzfahrt möglich

  • ADAC Tabelle gibt Überblick über die Höhe der Reisepreisminderung

Eine Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise. ADAC Clubjuristen erklären, was Ihnen bei Mängeln auf der Kreuzfahrt zusteht und wie Sie die Ansprüche geltend machen.

Preisminderung verlangen

Falsche Kabine, anderes Schiff, leeres Buffet. Bei einer Kreuzfahrt kann einiges schiefgehen. Die Passagiere können vom Reiseveranstalter bei Mängeln der Kreuzfahrtreise ihr Geld anteilig zurückverlangen.

Abhilfe verlangen: Wenden Sie sich zunächst an die Reiseleitung, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter, wenn Sie auf Ihrer Kreuzfahrt Mängel feststellen. Schildern Sie die einzelnen Mängel, damit sie möglichst schnell behoben werden können.

Weitere Informationen zu Ihren Ansprüchen und wie Sie diese richtig einfordern

Soviel Geld bekommen Sie zurück

Die Höhe der Reisepreisminderung wird anhand der individuellen Beeinträchtigung der Kreuzfahrt ermittelt. Sind nur einzelne Tage betroffen, wird die Minderung meistens anteilig am Tagesreisepreis berechnet.

Kreuzfahrt mangelhaft

Reisepreisminderung

Verspätete An- oder Abreise

Bis zu 100 % des Tagesreisepreises

Gepäck verspätet oder verloren

Bis zu 50 % des Tagesreisepreises

Route der Kreuzfahrt geändert

15 bis 50 % des Tagesreisepreises

Landgang ausgefallen, Hafen nicht angefahren

15 bis 70 % des Tagesreisepreises

Anderes Schiff oder Kabine

Bis zu 10 % des Tagesreisepreises

Lärm und schiffstypische Geräusche

0 %

Kreuzfahrt abgebrochen (z.B. Seenot)

Bis 100 % des Tagesreisepreises

Hier finden Sie die gesamte Tabelle zu Urteilen zur Reisepreisminderung bei Kreuzfahrten.

Tabelle zur Reisepreisminderung bei Kreuzfahrten
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Ansprüche bei Verspätung/Annullierung

Wenn es zu einer Verspätung oder einer Annullierung Ihrer Kreuzfahrt kommt, können Sie neben der Reisepreisminderung auch Ansprüche aus EU-Passagierrechten geltend machen. Dabei handelt es sich um die gleichen Rechte wie z.B. der Annullierung einer Fährüberfahrt oder der Verspätung einer Fähre.

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