Ärger und Mängel auf der Kreuzfahrt

Route geändert, Landausflug ausgefallen, Schmutz in der Kabine: Passagiere können eine Minderung des Reisepreises verlangen, wenn die Kreuzfahrt Mängel hat. ADAC Clubjuristen erklären, welche Rechte Sie haben.
Preisminderung, wenn gebuchte Leistungen nicht erbracht werden
Schadenersatz bei erheblicher Beeinträchtigung der Kreuzfahrt möglich
ADAC Tabelle gibt Überblick über die Höhe der Reisepreisminderung
Eine Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise. ADAC Clubjuristen erklären, was Ihnen bei Mängeln auf der Kreuzfahrt zusteht und wie Sie die Ansprüche geltend machen.
Preisminderung verlangen
Falsche Kabine, anderes Schiff, leeres Buffet. Bei einer Kreuzfahrt kann einiges schiefgehen. Die Passagiere können vom Reiseveranstalter bei Mängeln der Kreuzfahrtreise ihr Geld anteilig zurückverlangen.
Abhilfe verlangen: Wenden Sie sich zunächst an die Reiseleitung, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter, wenn Sie auf Ihrer Kreuzfahrt Mängel feststellen. Schildern Sie die einzelnen Mängel, damit sie möglichst schnell behoben werden können.
Weitere Informationen zu Ihren Ansprüchen und wie Sie diese richtig einfordern
Soviel Geld bekommen Sie zurück
Die Höhe der Reisepreisminderung wird anhand der individuellen Beeinträchtigung der Kreuzfahrt ermittelt. Sind nur einzelne Tage betroffen, wird die Minderung meistens anteilig am Tagesreisepreis berechnet.
Kreuzfahrt mangelhaft | Reisepreisminderung |
---|---|
Verspätete An- oder Abreise | Bis zu 100 % des Tagesreisepreises |
Gepäck verspätet oder verloren | Bis zu 50 % des Tagesreisepreises |
Route der Kreuzfahrt geändert | 15 bis 50 % des Tagesreisepreises |
Landgang ausgefallen, Hafen nicht angefahren | 15 bis 70 % des Tagesreisepreises |
Anderes Schiff oder Kabine | Bis zu 10 % des Tagesreisepreises |
Lärm und schiffstypische Geräusche | 0 % |
Kreuzfahrt abgebrochen (z.B. Seenot) | Bis 100 % des Tagesreisepreises |
Hier finden Sie die gesamte Tabelle zu Urteilen zur Reisepreisminderung bei Kreuzfahrten.
Ansprüche bei Verspätung/Annullierung
Wenn es zu einer Verspätung oder einer Annullierung Ihrer Kreuzfahrt kommt, können Sie neben der Reisepreisminderung auch Ansprüche aus EU-Passagierrechten geltend machen. Dabei handelt es sich um die gleichen Rechte wie z.B. der Annullierung einer Fährüberfahrt oder der Verspätung einer Fähre.
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