Piktogramm: gebrochene Fensterscheibe auf gelbem Hintergrund

Glasversicherung

Mit dem Zusatzbaustein "Glasschutz Hausrat" der ADAC Hausratversicherung.

Schutz bei Glasbruch an Ihrer Mobiliar- und Gebäudeinnenverglasung.

Ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Stellen Sie sich vor, Sie schlagen die Glastür innerhalb Ihrer Mietwohnung fest zu, das Glas geht dabei zu Bruch. Oder Sie lassen aus Versehen einen schweren Topf auf das Induktionskochfeld fallen, dieses zerspringt und kann nicht mehr genutzt werden.

Es kann teuer werden, wenn Türscheiben, Spiegel, Glastische oder anderes Inventar aus Glas zu Bruch gehen. Mit dem Zusatzbaustein "Glasschutz Hausrat" der ADAC Hausratversicherung schützen Sie sich vor dem finanziellen Risiko. Damit sind Ihre Mobiliarverglasungen und Gebäudeinnenverglasungen bei Beschädigung und Zerstörung in der ADAC Hausratversicherung zusätzlich geschützt.

Was ist in der Glasversicherung versichert?

  • Mobiliarverglasungen: Scheiben und Platten aus Glas, die sich am Mobiliar befinden oder Mobiliar darstellen
  • Gebäudeinnenverglasungen: Scheiben und Platten aus Glas, die sich innerhalb des versicherten Gebäudes oder der versicherten Wohnung befinden und mit diesen verbunden sind
  • Kunststoffscheiben von Duschkabinen
  • Glaskeramik- und Induktions-Kochfelder inkl. dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile
  • Möbel- und Waschtische aus Glas, Plexiglas und Acryl
  • Glashalte- und Zierleisten, wenn der Schaden daran bei der Behebung eines ersatzpflichtigen Glasschaden entstanden ist
  • Optische Gläser
  • Hohlgläser wie Beleuchtungskörper, Lampenschirme, Trinkgläser und Vasen
  • Geschirr
  • Handspiegel
  • Glasscheiben von Türen und Fenster, die als äußere Begrenzung der Wohnung dienen
  • Glas- oder Kunststoff-Scheiben und - Platten als Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte (Fernsehbildschirm, Monitor, Displays von Tablets und Smartphones)
  • Sachen, die sich nicht am Versicherungsort befinden
  • Sachen außerhalb vom Gebäude
Tipp Icon

Zahlt die Glasversicherung bei Beschädigung fremden Eigentums?

Die Glasversicherung im Rahmen der Hausratversicherung kommt für Glasschäden innerhalb Ihrer Wohnung auf, die Sie im Versicherungsschein der Hausratversicherung angegeben haben.

Beschädigen Sie oder zum Beispiel Ihr Kind fremdes Eigentum aus Glas, kommt in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf, sofern Mietsachschäden mitversichert sind. 

Zur Privathaftpflichtversicherung

Welche Leistungen bietet die Glasversicherung für den Hausrat?

Mann mit Kind auf dem Rücken sitzt vor einer Waschmaschine
  • Erstattung von Reparaturkosten bei Beschädigung Ihres Hausrats inklusive Mobiliar- und Gebäudeinnen-Verglasung
  • Neuwert-Entschädigung bei Zerstören und Abhandenkommen Ihres Hausrats inklusive Mobiliar- und Gebäudeinnen-Verglasung
  • Unkomplizierte Schadenregulierung mit Unterversicherungsverzicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, auch wenn der Neuwert Ihres Hausrats zu gering angesetzt ist (Voraussetzung: Sie haben als Neuwert mindestens den Pauschalwert von 700 € festgelegt)
  • Weltweiter Schutz mit der Außenversicherung, wenn sich der Hausrat vorübergehend bis maximal 12 Monate außerhalb der Wohnung befindet
  • Mitversicherung der Mobiliar- und Gebäudeinnenverglasung Ihrer Kinder in Ausbildung und Studium, solange kein eigener Hausstand gegründet wurde

Wann zahlt die Glasversicherung, wann zahlt sie nicht?

Die Glasversicherung zahlt u.a., wenn 

 

  • Sie den Zusatzbaustein "Glasschutz Hausrat" der ADAC Hausratversicherung abgeschlossen haben
  • die Verglasungen fertig eingesetzt bzw. vollständig montiert sind
  • Glasscheiben und Glasplatten zerbrechen
  • der Glas-Schaden innerhalb der im Versicherungsschein angegebenen Wohnung auftritt
Die Glasversicherung zahlt u.a. nicht, wenn

 

  • Sie den Zusatzbaustein "Glasschutz Hausrat" der ADAC Hausratversicherung nicht abgeschlossen haben
  • der Glasschaden bereits vor Vertragsbeginn bestanden hat
  • Glasoberflächen durch Kratzer oder Schrammen beschädigt sind
  • Glasscheiben und Glasplatten von gewerblich genutzten Räumen betroffen sind
  • Sie Glasplatten oder Glasscheiben in einer anderen Wohnung beschädigt oder zerstört haben
     
     

Wie kann ich die Glasversicherung abschließen?

Junges Paar sitzt auf Sofa und schaut in ein Tablet, im Hintergrund Küche und Wohnzimmerschrank mit Hausrat
Die Hausratversicherung des ADAC bietet Ihnen umfassenden Schutz für Ihren Hausrat - auch für unterwegs. In nur einem Tarif.

Versichert sind grundlegende Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Frost, Sturm und Hagel sowie Wasserschäden durch Leitungswasser oder Käufe und ungewollte Zahlungen im Internet. Bei Zerstörung und Abhandenkommen erstattet die Hausratversicherung den Neuwert Ihres Hausrates bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Bei Abschluss der ADAC Hausratversicherung können Sie bei Bedarf den Zusatzbaustein "Glasschutz Hausrat" einfach mit auswählen. Mit der Glasversicherung schützen Sie in Ihrer Wohnung zusätzlich zu Möbel, elektrischen Geräten, Wertgegenständen und anderem Inventar auch Ihre Mobiliar- und Gebäudeinnenverglasungen gegen Glasbruch.

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