Familienurlaub: Sonne, Meer, Strand, endlich Zeit mit Ihrer Familie verbringen, mit Ihren Kindern am Strand oder im Hotelpool spielen. Das ganze Jahr über haben Sie sich genau auf diese besondere Zeit gefreut.
Plötzlich bekommt eines Ihrer Kinder im Urlaub hohes Fieber und Ohrenschmerzen. Sie gehen zu einem Arzt vor Ort. Nach zahlreichen Untersuchungen lautet die Diagnose: Mittelohrentzündung. Der Arzt verschreibt Ihrem Kind teure Medikamente. Gleichzeitig händigt er Ihnen eine Rechnung über mehrere hundert Euro aus, die Sie selbst tragen müssen.
Die Auslandskrankenversicherung für Familien schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie selbst oder eines Ihrer Familienmitglieder im Urlaub eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen. Auch Medikamente, Untersuchungen oder in schweren Fällen gar ein Krankenrücktransport sind zum Beispiel mit abgedeckt.
Wen aus meiner Familie kann ich mit der Auslandskrankenversicherung auf Reisen absichern?
In der Auslandskrankenversicherung für Familien sind folgende Personen abgesichert, auch dann, wenn sie getrennt voneinander verreisen:
der Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft
der nichteheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
die Kinder vom Versicherungsnehmer bis zum 23. Geburtstag
die Kinder vom Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebensgemeinschaft bis zum 23. Geburtstag
die Kinder vom nichtehelichen Lebenspartner bis zum 23. Geburtstag, vorausgesetzt, sie leben in häuslicher Gemeinschaft
Zu den Kindern zählen Stiefkinder, Adoptivkinder, Pflegekinder. Sie können so viele Kinder mitversichern wie Sie möchten.
Welche Vorteile bietet die Auslandskrankenversicherung mir und meiner Familie?
Familienschutz bei ambulanter und stationärer Behandlung im Ausland, auch bei Covid-19
Weltweiter Jahresschutz auf allen Reisen jeweils für die ersten 63 Tage, sogar, wenn Sie getrennt verreisen
Behandlung als Privatpatient im Auswahl mit freier Wahl unter den Krankenhäusern
Organisation und Kostenübernahme von zahlreichen Hilfeleistungen wie Krankenrücktransport oder Kostenerstattung für Rooming-In
Medizinischer Informationsservice für Ihren Familienurlaub, schon vor der Reise
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Welche Leistungen bekomme ich in der Auslandskrankenversicherung für mich und meine Familie?
Tarif Basis
Sie und Ihre Familie erhalten im Tarif Basis u.a. folgende Leistungen:
Kostenerstattung bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung, stationär und ambulant
Erstattung von Untersuchungen, Medikamenten und Heilmittel
Wann leistet die Auslandskrankenversicherung für Familien, wann leistet sie nicht?
Grundsätzlich bietet Ihnen die Auslandskrankenversicherung Familienschutz, wenn Sie einen Familienvertrag abgeschlossen haben.
Die Auslandskrankenversicherung für Familien leistet im Familienvertrag u.a., wenn
Sie selbst in den ersten 63 Tagen Ihres Urlaubs eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen
ein mitversichertes Familienmitglied im Urlaub in den ersten 63 Tagen eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigt, egal ob sie gemeinsam oder getrennt verreisen
ein zugelassener Arzt vor Ort Medikamente oder Verbandsstoffe verordnet
ein Krankenrücktransport für Sie oder ein mitversichertes Familienmitglied medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
Sie im Krankenhaus liegen und ein Verwandter/naher Angehörige Sie besuchen soll
Ihr Kind im Krankenhaus liegt und Sie bei Ihrem Kind im Zimmer übernachten möchten
Ihre mitversicherten Kinder betreut oder nach Hause reisen müssen, weil im Ausland ein Versicherungsfall eingetreten ist
Ihr Gepäck im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall nach Hause gebracht werden muss
Ihr Haustier (Hund, Katze) nach Hause gebracht werden muss, weil Sie sich aufgrund eines Versicherungsfalls nicht selbst darum kümmern können
eine (mit-)versicherte Person am Urlaubsort gestorben ist und entweder nach Deutschland überführt oder am Urlaubsort beerdigt werden muss
Die Auslandskrankenversicherung für Familien leistet im Familienvertrag u.a. nicht, wenn
Ihnen oder einem Ihrer Familienmitglieder aufgrund einer Behandlung in Deutschland Kosten entstehen
Ihr Kind nach dem 23. Geburtstag eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland benötigt
Sie selbst oder ein mitversichertes Familienmitglied für eine Heilbehandlung extra ins Ausland reisen
Sie und Ihre Familie länger als 63 Tage (2 Monate) verreisen
Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Kriegsgebiet reisen
Sie sich als Berufssportler während der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf im Ausland verletzt haben
Wenn Erkrankungen oder Verletzungen bei Ihnen oder Ihrer Familie auf Sucht beruhen
Was kostet die Auslandskranken-versicherung für Familien?
Die Auslandskrankenversicherung für Familien können Sie schnell und einfach im Familienvertrag abschließen. Der jährliche Versicherungsbeitrag für Ihren Familienschutz ist abhängig von
Ihrem Alter: Der Beitrag erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren und 76 Jahren.
Ihrer Vertragsart: Für den Familienschutz benötigen Sie einen Familienvertrag. Wollen Sie etwa Ihr Kind mit 24 Jahren absichern, bietet Ihnen die Auslandskrankenversicherung auch einen Einzelvertrag.
Ihrem Tarif: Sie haben die Wahl zwischen dem Tarif Basis, Exklusiv und Premium. Ganz nach Ihrem Bedarf.
Ihrer ADAC Mitgliedschaft: Die Auslandskrankenversicherung für Familien kann auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.
Was bietet die Auslandskrankenversicherung für Familien darüber hinaus?
Die Auslandskrankenversicherung für Familien bietet Ihnen und Ihrer Familie auf all Ihren Reisen Schutz, wenn Sie eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen. Sei es bei einer Corona-Infektion im Ausland oder wenn Sie mit Ihrer Familie länger als 63 Tage verreisen wollen.
Auslandskrankenversicherung für Familien bei einer Corona-Infektion
Auch bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen einer Covid-19 Infektion im Ausland leistet die Auslandskrankenversicherung im Familienvertrag. Sie erstattet die Kosten für die Heilbehandlung im Ausland. Maßgeblich ist hierbei der positive PCR-Test. Die Kosten, die durch eine Quarantäne entstehen, werden nicht übernommen.
Auslandskrankenversicherung bei Reisen zwischen 2- 24 Monate
Die Auslandskrankenversicherung Langzeit schützt Sie auf Ihren Reisen, wenn Sie mit Ihrer Familie länger als 2 Monate in den Urlaub fahren. Wichtig dabei zu beachten ist, dass die Auslandskrankenversicherung Langzeit nur als Einzelvertrag angeboten wird. Ihr Ehe-/Lebenspartner und Ihre volljährigen Kinder benötigen einen eigenen Vertrag. Minderjährige Kinder sind in Ihrem Versicherungsvertrag mitversichert.
Was leistet die Auslandskrankenversicherung, wenn der Familienhund mitreist?
Die Auslandskrankenversicherung für Familien bietet Ihnen Unterstützung mit Ihrem Liebling, wenn Sie oder eins Ihrer Familienmitglieder im Ausland erkranken oder sich verletzen. Ihre Familien- Auslandskrankenversicherung kümmert sich um Ihren Hund, wenn Sie das nicht mehr können und bringt Ihn zurück nach Hause.
Erkrankt Ihr Hund selbst oder verletzt sich im Familienurlaub, bietet Ihnen die ADAC Haustier-Reiseversicherung finanziellen Schutz, wenn Sie als Eigentümer des Tieres im Ausland sind.
Die Haustierversicherung leistet bei Erkrankung und Verletzung Ihres Haustieres (Hund oder Katze), wenn Sie im Urlaub sind. Auch dann, wenn Ihr Vierbeiner in Deutschland geblieben ist. Sie haben weltweiten Versicherungsschutz für die ersten 63 Tage Ihrer Familienreise. Mit freier Tierarztwahl. Ohne Selbstbeteiligung.
Was muss ich noch zur Auslandskrankenversicherung für Familien wissen?
Wenn Sie oder ein Familienmitglied bereits vor Reiseantritt aufgrund einer chronischen Erkrankung in Behandlung sind, erstattet Ihnen Ihre Auslandskrankenversicherung für Familien die Mehraufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland bei einer Verschlechterung Ihrer chronischen Krankheit.
Bei Vorerkrankungen sollten Sie vor Reiseantritt Ihren behandelnden Arzt bezüglich der gesundheitlichen Risiken im Hinblick auf das Urlaubsziel und Art der Reise konsultieren.
Ein Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung für Familien tritt dann ein, wenn im Ausland während Ihrer Reise für Sie oder ein mitversichertes Familienmitglied eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird. Unabhängig davon, ob ambulant oder stationär. Dazu zählt auch eine ärztliche Behandlung, wenn auf Ihrer Reise plötzlich Schwangerschaftskomplikationen auftreten, Sie eine Fehlgeburt oder eine Frühgeburt erleiden oder die versicherte Person im Ausland stirbt.
Im Familienvertrag tritt auch dann ein Versicherungsfall ein, wenn ein mitversichertes Familienmitglied alleine verreist und auf dieser Reise dann eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigt.
Die Erkrankung an Covid-19 (positives Test-Ergebnis) stellt ebenfalls einen Versicherungsfall dar.
Kinder sind in der Auslandskrankenversicherung für Familien bis zum 23. Geburtstag mitversichert, sofern sie mit Ihnen in einem Haushalt leben. Auch dann, wenn sie getrennt verreisen.
Wird Ihr Kind im Urlaub 23 Jahre alt, erlischt der Schutz Ihres Kindes aus der Auslandskrankenversicherung für Familien. Ab dem Tag benötigt Ihr Kind eine eigene Auslandskrankenversicherung.
Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung für Familien spätestens 63 Tage nach Beginn des jeweiligen Auslandsaufenthaltes. Ist die geplante Rückreise innerhalb der 63 Tage der Auslandsreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Tage der Transportfähigkeit.
Das gilt sowohl für Sie selbst als Versicherungsnehmer als auch für die im Rahmen des Familienvertrages mitversicherten Personen.
Krankenrücktransport:
Wenn Sie oder ein Familienmitglied im Ausland eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen und diese länger als 14 Tage dauern würde, organisiert der ADAC Ambulance Service, soweit medizinisch sinnvoll und vertretbar, Ihren Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Falls erforderlich, bringen wir Sie per Ambulanz-Jet nach Deutschland zurück. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe.
Ersttransport:
Versichert in der Auslandskrankenversicherung für Familien ist der medizinisch notwendige Ersttransport zum nächst erreichbaren oder geeigneten Arzt bzw. Krankenhaus. Wenn der Transport von einem Hubschrauber durchgeführt wird, (Entscheidung der Rettungsleitstelle vor Ort im Ausland) ist dieser entsprechend versichert.
Der Versicherungsvertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens einen Tag nach Eingang des Antrages.
Die Auslandskrankenversicherung für Familien des ADAC ist ein Verlängerungsvertrag. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Versicherung nicht spätestens einen Monat vor Vertragsablauf schriftlich kündigen. Ein Neuabschluss ist nicht erforderlich.
Wenn Sie sich bei Antragstellung bereits im Ausland befinden, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der nächsten Ausreise aus Deutschland.
Ja. Die Auslandskrankenversicherung für Familien gibt es mit sofortigem Versicherungsschutz. Bedeutet, Sie können noch heute online die Auslandskrankenversicherung für Familien abschließen und noch heute verreisen. Sie erhalten noch heute Ihren Familien-Versicherungsschutz. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich mit Ihrer Familie bei Abschluss noch in Deutschland befinden.
Sollten Sie bereits einen Familienvertrag der Auslandskrankenversicherung haben, möchten jedoch kurzfristig eine Vertragsänderung vornehmen (z.B. Tarifwechsel), wenden Sie sich bitte an die +49 89 76 76 66 32 (Mo-Fr, 8-18 Uhr).
Auch wenn Ihr Kind 21 Jahre ist und bei Ihnen zu Hause lebt, greift die Auslandskrankenversicherung für Familien in diesem Fall nicht. Da ein Auslandssemester grundsätzlich ca. 6 Monate dauert, muss Ihr Kind in diesem Fall eine eigene Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen. Diese gilt für Reisen zwischen 2 - 24 Monate und kann nur als Einzelvertrag abgeschlossen werden.
Anders verhält es sich, wenn Ihr Kind lediglich die Semesterferien von 6 - 8 Wochen im Ausland verbringen möchte. In diesem Fall erhält Ihr Kind den Schutz Ihrer Auslandskrankenversicherung für Familien für die ersten 63 Tage seiner Reise.
Schadenservice: Kosten in der Auslandskrankenversicherung für Familien einreichen
Sie oder eine mitversicherte Person aus Ihrer Familie sind im Urlaub erkrankt, mussten ärztlich behandelt werden und möchten nun die dabei entstandenen Kosten in der Auslandskrankenversicherung für Familien einreichen?
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