Familien Rechtsschutzversicherung
Warum ist eine Familien Rechtsschutzversicherung so sinnvoll?
Im Familienalltag gibt es oft knifflige Situationen, die es zu meistern gilt. Manchmal geht es dann auch darum, für sein Recht zu kämpfen. Sollten Sie oder ein Familienmitglied einen Anwalt brauchen oder sogar vor Gericht müssen, sind Sie mit einer Familien Rechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite. Diese schützt Sie und Ihre Familie vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten während eines Rechtsstreit. Je nach Bedarf und der persönlichen Lebenssituation kann der Schutz für einzelne Lebensbereiche, wie Verkehr, Privat, Beruf und Wohnen flexibel angepasst werden.Welche Vorteile bietet die Rechtsschutzversicherung für mich und meine Familie?
- Sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis mit attraktiven Leistungen und günstige Beiträgen. Mitglieder erhalten einen Preisvorteil.
- Freie Anwaltswahl. Auf Wunsch benennen wir Ihnen einen Spezialisten aus dem kompetenten Anwaltsnetz des ADAC.
- Wertvolle Rechtsservices mit anwaltlicher Rechtsberatung und Online-Generatoren für z.B. Patientenverfügungen.
- Familienvertrag inklusive flexibler Zahlungsmöglichkeit.
- Unbegrenzte Versicherungssumme in Europa, 300.000 Euro weltweit.
- Individuelle Erstberatung: telefonisch, per Chat oder online – bei Bedarf mit Vertragscheck.
- Außergerichtliche Konfliktlösungen mithilfe von unabhängigen Mediatoren.
Welche Rechtsschutzbausteine gibt es beim ADAC für mich und meine Familie?
Was kostet die Rechtsschutzversicherung für Familien?
Wer in meiner Familie ist bei der Familien Rechtsschutzversicherung mitversichert?
- Ihrer Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft
- Ihr nichteheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Ihr minderjährigen Kinder sowie die minderjährigen Kinder des Partners, auch Adoptiv- und Stiefkinder.
- Ihre unverheirateten, auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
- Zu den geschützten volljährigen Kindern gehören auch die volljährigen Kinder des Partners.
Wenn Sie den optionalen Premiumschutz wählen, erweitert sich der geschützte Familienkreis um folgende Personen:
- Ihre Eltern und Großeltern und die Ihres Partners. Voraussetzung ist, dass sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und bei Ihnen gemeldet sind.
- Ihre unverheirateten, auch nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden Enkel und Urenkel und die Ihres Partners. Voraussetzung ist, dass sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und bei Ihnen gemeldet sind. Die Mitversicherung gilt jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Familien Rechtsschutzversicherung berechnen
Die ADAC Rechtsschutzversicherung für Familien gibt es ab 9,39 € im Monat.
ADAC Mitglieder erhalten einen Preisvorteil. Den ADAC Rechtsschutz können Sie auch ohne ADAC Mitgliedschaft abschließen. Oder vor Abschluss hier Mitglied werden und vom Preisvorteil für Mitglieder profitieren.
Familienrechtsschutz berechnen Zur Rechtsschutzversicherung
Was muss ich noch über die Rechtsschutzversicherung wissen?
Wer ist bei der Familien Rechtsschutzversicherung des ADAC versichert?
Im Familienvertrag sind neben Ihnen selbst versichert:
- Ihr Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft sowie der Lebenspartner der nichtehelichen Lebenspartnerschaft in häuslicher Gemeinschaft (im Folgenden: Partner),
- Ihre minderjährigen Kinder sowie die minderjährigen Kinder des Partners,
- Ihre unverheirateten, auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Zu den geschützten volljährigen Kindern gehören auch die volljährigen Kinder des Partners,
- Adoptiv- und Stiefkinder zählen zu den geschützten Kindern.
Wenn Sie den optionalen Premiumschutz wählen, erweitert sich der geschützte Familienkreis um folgende Personen:
- Ihre Eltern und Großeltern und die Ihres Partners. Voraussetzung ist, dass sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und bei Ihnen gemeldet sind,
- Ihre unverheirateten, auch nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden Enkel und Urenkel und die Ihres Partners. Voraussetzung ist, dass sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und bei Ihnen gemeldet sind. Die Mitversicherung gilt jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Wo gilt die Familien Rechtsschutzversicherung?
Der ADAC Rechtsschutz für Sie und Ihre Familie gilt grundsätzlich weltweit. In Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira sogar mit unbegrenzter Versicherungssumme. Ansonsten ist diese auf 300.000 € begrenzt.
Ab wann besteht bei der Rechtsschutzversicherung für mich und meine Familie Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt (Vertragsbeginn), sofern keine Wartezeit besteht.
Im Verkehrs-Rechtsschutz gibt es keine Wartezeiten. Versicherungsschutz besteht also ab Vertragsbeginn.
Im Privat-, Berufs-und Wohn-Rechtsschutz besteht bei einzelnen Rechtsbereichen (Leistungsarten)
eine Wartezeit von drei Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn Sie von einem anderen Rechtsschutz Versicherer zu uns wechseln und
Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen das betroffene Risiko versichert waren und der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist.
Gibt es bei der Rechtsschutzversicherung für Familien des ADAC eine Wartezeit?
Im Verkehrs-Rechtsschutz gibt es keine Wartezeiten. Versicherungsschutz besteht also ab Vertragsbeginn.
Im Privat-, Berufs-und Wohn-Rechtsschutz besteht bei einzelnen Rechtsbereichen (Leistungsarten) eine Wartezeit von drei Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn Sie von einem anderen Rechtsschutz Versicherer zu uns wechseln und Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen das betroffene Risiko versichert waren und der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist.
Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?
Grundsätzlich jeder, der Rat und Hilfe erhalten will und das Kostenrisiko eines Rechtsstreits nicht selbst tragen möchte. besonders für Familien ist eine Rechtsschutzversicherung wichtig und sinnvoll. Bei vielen rechtlichen Problemen im Familienalltag kann der ADAC Rechtsschutz helfen, so dass ein kostenintensiver Rechtsstreit vermieden werden kann.
Wer kann die Familien Rechtsschutzversicherung des ADAC abschließen?
Sowohl ADAC Mitglieder, als auch Personen ohne ADAC Mitgliedschaft können den ADAC Rechtsschutz abschließen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie als ADAC Mitglied den günstigeren Mitgliederpreis erhalten. In unserem Online-Antrag können Sie die Mitgliedschaft und den ADAC Rechtsschutz ganz bequem zusammen abschließen.
Gibt es bei der Rechtsschutzversicherung des ADAC eine anewaltliche Beratung für mich und meine Familie?
Ja, wir bieten unseren Versicherten wertvolle Rechtsservices, auch wenn kein Rechtsschutzfall vorliegt.
Beispielsweise können Sie oder Ihre Familie bei rechtlichen Fragen eine erste rechtliche Beratung per Telefon, Chat oder Online durch einen Rechtsanwalt nutzen.
Außerdem vermitteln wir Online-Dienste (sog. Rechtsgeneratoren), z. B. für die Erstellung einer Patientenverfügung oder eines Testaments.
Welchern Vorteil hat der optional Premiumbaustein für mich und meine Familie?
- Ihre Eltern und Großeltern und die Ihres Partners. Voraussetzung ist, dass sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und bei Ihnen gemeldet sind,
- Ihre unverheirateten, auch nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden Enkel und Urenkel und die Ihres Partners. Voraussetzung ist, dass sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und bei Ihnen gemeldet sind. Die Mitversicherung gilt jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Alle Leistungen des Premiumschutzes im Detail
Wohin kann ich mich bei Fragen zu meinem Rechtsschutz-Vertrag oder Vertragsänderung wenden?
Fragen zum Vertrag/Vertragsänderung
oder
Service-Hotline zu Ihrem bestehenden Vertrag:
089 7676 4700
(Montag–Freitag, 8.00–18.00 Uhr)