Familienrechtsschutz-versicherung:
Flexibler Schutz für Ihre Familie
Wann greift die Familienrechtsschutzversicherung?
Die ADAC Familienrechtsschutzversicherung greift, wenn Sie oder ein Familienmitglied in einen Rechtsstreit mit Dritten geraten – etwa mit Vermietern, Arbeitgebern, Werkstätten, Behörden oder anderen Verkehrsteilnehmern. Wir übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten, damit Sie Ihr Recht durchsetzen können, ohne sich über die Kosten Sorgen zu machen.Die Situationen im Familienalltag, die einen Rechtsstreit auslösen können, sind vielfältig: der Nachbar baut ohne Genehmigung, die Werkstatt berechnet zu viel, der Arbeitgeber kürzt das Gehalt, oder die Schule verweigert dem Kind den Nachteilsausgleich. Je nach Bedarf stellen Sie sich Ihren Schutz aus vier Bausteinen zusammen: Verkehr, Privat, Beruf und Wohnen.
Wer in meiner Familie ist bei der ADAC Familienrechtsschutzversicherung mitversichert?

- Ihrer Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft sowie Ihr nichtehelicher Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Ihre minderjährigen Kinder sowie die minderjährigen Kinder des Partners (inlusive Adoptiv- und Stiefkinder).
- Ihre volljährigen, unverheirateten (auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden) Kinder, solange sie noch keine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, z. B. währden Studium, Ausbildung oder FSJ. Das gilt auch für die volljährigen Kinder des Partners.
Mit Premiumschutz: noch mehr Familie absichern
Wenn Sie den optionalen Premiumschutz wählen, erweitert sich der geschützte Familienkreis um:- Ihre Eltern und Großeltern und die Ihres Partners. Voraussetzung ist, dass sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und bei Ihnen gemeldet sind.
- Unverheiratete Enkel und Urenkel, die in Ihrem Haushalt gemldet sind und die Ihres Partners. Voraussetzung ist, dass sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben solange sie noch keine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Die vier Rechtsschutzbausteine für Familien: So stellen Sie Ihren Schutz zusammen
Beim ADAC Familienrechtsschutz bestimmen Sie selbst, welche Lebensbereiche Sie absichern möchten. Wählen Sie aus vier Bausteinen – einzeln oder in Kombination:
Was kostet die Rechtsschutzversicherung für Familien?
Welche Vorteile bietet die Rechtsschutzversicherung für mich und meine Familie?
- Sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis mit attraktiven Leistungen und günstige Beiträgen. Mitglieder erhalten einen Preisvorteil.
- Freie Anwaltswahl. Auf Wunsch benennen wir Ihnen einen Spezialisten aus dem kompetenten Anwaltsnetz des ADAC.
- Wertvolle Rechtsservices mit anwaltlicher Rechtsberatung und Online-Generatoren für z.B. Patientenverfügungen.
- Familienvertrag inklusive flexibler Zahlungsmöglichkeit.
- Unbegrenzte Versicherungssumme in Europa, 300.000 Euro weltweit.
- Individuelle Erstberatung: telefonisch, per Chat oder online – bei Bedarf mit Vertragscheck.
- Außergerichtliche Konfliktlösungen mithilfe von unabhängigen Mediatoren.
Familien Rechtsschutzversicherung berechnen
Die ADAC Rechtsschutzversicherung für Familien gibt es ab 9,39 € im Monat.
ADAC Mitglieder erhalten einen Preisvorteil. Den ADAC Rechtsschutz können Sie auch ohne ADAC Mitgliedschaft abschließen. Oder vor Abschluss hier Mitglied werden und vom Preisvorteil für Mitglieder profitieren.
Familienrechtsschutz berechnen Zur Rechtsschutzversicherung
Was muss ich noch über die Rechtsschutzversicherung wissen?
Wer ist bei der Familien Rechtsschutzversicherung des ADAC versichert?
Im Familienvertrag sind neben Ihnen selbst versichert:
- Ihr Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft sowie der Lebenspartner der nichtehelichen Lebenspartnerschaft in häuslicher Gemeinschaft (im Folgenden: Partner),
- Ihre minderjährigen Kinder sowie die minderjährigen Kinder des Partners,
- Ihre unverheirateten, auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Zu den geschützten volljährigen Kindern gehören auch die volljährigen Kinder des Partners,
- Adoptiv- und Stiefkinder zählen zu den geschützten Kindern.
Was kostet die Familienrechtschutzversicherung?
Mit allen vier Bausteinen (Verkehr + Privat + Beruf + Wohnen) zahlen Sie ab 28,27 €/Monat. Eine Selbstbeteiligung kann den Beitrag zusätzlich senken. ADAC Mitglieder erhalten einen Preisvorteil.
Ab wann besteht bei der Rechtsschutzversicherung für mich und meine Familie Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt (Vertragsbeginn), sofern keine Wartezeit besteht.
Im Verkehrs-Rechtsschutz gibt es keine Wartezeiten. Versicherungsschutz besteht also ab Vertragsbeginn.
Im Privat-, Berufs-und Wohn-Rechtsschutz besteht bei einzelnen Rechtsbereichen (Leistungsarten)
eine Wartezeit von drei Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn Sie von einem anderen Rechtsschutz Versicherer zu uns wechseln und
Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen das betroffene Risiko versichert waren und der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist.
Gibt es bei der Rechtsschutzversicherung für Familien des ADAC eine Wartezeit?
Im Verkehrs-Rechtsschutz gibt es keine Wartezeiten. Versicherungsschutz besteht also ab Vertragsbeginn.
Im Privat-, Berufs-und Wohn-Rechtsschutz besteht bei einzelnen Rechtsbereichen (Leistungsarten) eine Wartezeit von drei Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn Sie von einem anderen Rechtsschutz Versicherer zu uns wechseln und Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen das betroffene Risiko versichert waren und der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist.
Zahlt die Familienrechtsschutzversicherung bei Scheidung oder Streit um den Unterhalt?
Innerfamiliäre Konflikte wie Scheidung, Sorgerecht oder Unterhaltsstreitigkeiten sind im Standardtarif nicht enthalten.
Wo gilt die Familien Rechtsschutzversicherung?
Der ADAC Rechtsschutz für Sie und Ihre Familie gilt grundsätzlich weltweit. In Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira sogar mit unbegrenzter Versicherungssumme. Ansonsten ist diese auf 300.000 € begrenzt.
Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?
Grundsätzlich jeder, der Rat und Hilfe erhalten will und das Kostenrisiko eines Rechtsstreits nicht selbst tragen möchte. besonders für Familien ist eine Rechtsschutzversicherung wichtig und sinnvoll. Bei vielen rechtlichen Problemen im Familienalltag kann der ADAC Rechtsschutz helfen, so dass ein kostenintensiver Rechtsstreit vermieden werden kann.
Kann ich den ADAC Rechtsschutz auch ohne ADAC Mitgliedschaft abschließen?
Ja. Sowohl ADAC Mitglieder, als auch Personen ohne ADAC Mitgliedschaft können den ADAC Rechtsschutz abschließen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie als ADAC Mitglied den günstigeren Mitgliederpreis erhalten. In unserem Online-Antrag können Sie die Mitgliedschaft und den ADAC Rechtsschutz ganz bequem zusammen abschließen.
Gibt es bei der Rechtsschutzversicherung des ADAC eine anewaltliche Beratung für mich und meine Familie?
Ja, wir bieten unseren Versicherten wertvolle Rechtsservices, auch wenn kein Rechtsschutzfall vorliegt.
Beispielsweise können Sie oder Ihre Familie bei rechtlichen Fragen eine erste rechtliche Beratung per Telefon, Chat oder Online durch einen Rechtsanwalt nutzen.
Außerdem vermitteln wir Online-Dienste (sog. Rechtsgeneratoren), z. B. für die Erstellung einer Patientenverfügung oder eines Testaments.
Welchen Vorteil hat der optional Premiumschutz?
außereuropäischen Ausland von 6 auf 12 Monate. Außerdem enthält er Zusatzleistungen bei jedem Baustein und verlängert den Schutz im außereuropäischen Ausland von 6 auf 12 Monate.
Was ist der Unterschied zwischen Familienrechtsschutz und Famililenrecht?
Familienrecht: hingegen bezeichnet das Rechtsgebiet, das sich mit innerfamiliären Angelegenheiten, wie: Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Erbrecht befasst.
Wohin kann ich mich bei Fragen zu meinem Rechtsschutz-Vertrag oder Vertragsänderung wenden?
Fragen zum Vertrag/Vertragsänderung
oder
Service-Hotline zu Ihrem bestehenden Vertrag:
089 7676 4700
(Montag–Freitag, 8.00–18.00 Uhr)