Unfallversicherung für Kinder

Großer Schutz für kleine Leute

Kind mit Fahrradhelm - Unfallversicherung Kinder ADAC
Für rasante Fahrten bestens abgesichert!

Warum ist eine Unfallversicherung für Kinder sinnvoll?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Weg in die Kindertagesstätte, in die Schule oder in die Universität. Auch in den Einrichtungen besteht dieser Schutz.

Die meisten Unfälle von Kindern passieren jedoch in Haushalt, Verkehr und Freizeit. Ob beim Herumtoben zu Hause, bei sportlichen Aktivitäten, wie z.B. Rodeln mit Freunden im Winter - Kinder können manche Gefahrenlagen oft noch schwer einschätzen, sind im Straßenverkehr unvorsichtig und werden leicht Opfer eines Unfalls.

Umso wichtiger ist es, eine private Unfallversicherung für Kinder und junge Erwachsene abzuschließen. Diese schützt Sie vor hohen Kosten, die vor allem bei dauerhaften Unfallfolgen entstehen können.

Welchen Schutz bietet die ADAC Unfallversicherung für Ihr Kind ?

Der ADAC Unfallschutz bietet im Tarif Kind Schutz für Kinder und junge Erwachsene bis zum vollendeten 18.Lebensjahr.
Zusätzlich erhalten Kinder mit der ADAC Unfallversicherung wertvolle Zusatzleistungen.

Beratung und Betreuung

Das ADAC Betreuungsteam steht Ihnen und Ihrem Kind nach einem Unfall mit Rat und Tat zur Seite, damit Ihr Kind in aller Ruhe gesund werden kann:

  • Klärung Ihrer persönlichen Situation und Erstellung eines individuellen Hilfeplans
  • Unterstützung und Begleitung bei seelischen Belastungen
  • Vermittlung von Pflegepersonal
  • Ermittlung von Leistungsträgern
  • Information zu sozialrechtlichen Aspekten (z.B. zum Thema Schwerbehinderung)
  • Beratung z.B. zu Fach- und Rehakliniken, Benennung von spezialisierten Rechtsanwälten, Beratung zu Wohnungs- und Fahrzeugumbau, Wiedereingliederung in Schule, Ausbildung und Beruf
  • Information zu möglichen Ansprüchen gegenüber Behörden und Forderungen gegenüber Leistungsträgern (z.B. Krankenkassen)

Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung ist die Kernleistung der Unfallversicherung. Im Falle einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall wird eine Kapitalleistung ausbezahlt. Die Höhe der Leistung wird bestimmt durch:
  • die in der Unfallversicherung abgschlossene Versicherungssumme
  • den Invaliditätsgrad bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung
  • die gewählte Progression

Finanzielle Leistungen

Um nach dem Unfall Ihres Kindes nicht auf den anfallenden Kosten sitzen zu bleiben, bieten wir Ihnen eine finanzielle Unterstützung mit wertvollen finanziellen Leistungen, wie z.B.

  • Krankenhaustagegeld
  • Kostenübernahme von kosmetischen Operationen bei z.B. Zahnverlust durch einen Unfall
  • Sofortleistung bei schwerer Verletzung u.v.m.

Welche Extraleistungen erhält mein Kind mit der Unfallversicherung des ADAC?

Extraleistungen für Ihr Kind
Basis Berechnen Exklusiv Berechnen

Helmklausel bei Sportunfällen

negativ positive
Trägt das Kind bei sportlichen Aktivitäten einen Helm, erhöht sich die Invaliditätsleistung (ohne Progression) bei unfallbedingten Kopfverletzungen um 10 %.

Kostenübernahme für Rooming-In bei Unfall des versicherten Kindes bis zu 100 €/Tag

positive positive
Das versicherte Kind befindet sich nach einer Unfallverletzung in vollstationärer Heilbehandlung. Ein naher Angehöriger übernachtet mit dem Kind im selben Zimmer. Wir übernehmen pro Übernachtung die Kosten für die Unterkunft.

Übernahme der Fahrtkosten für max. 2 Fahrten/Woche

positive positive
Das versicherte Kind befindet sich unfallbedingt in vollstationärer Behandlung im Krankenhaus. Wir übernehmen die Kosten für max. 2 Fahrten pro Woche (einfache Strecke max. 50 km), die den nahen Angehörigen für die Fahrt ins Krankenhaus entstehen.
Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten für die notwendigen Fahrten des verunfallten Kindes zu Betreuungs- und Bildungsstätten.
Erstattung der Kosten für die häusliche Versorgung von Kindern negativ bis zu 100 €/Tag, bis zu 3.000 €
Die den Haushalt versorgende Person muss wegen der Unfallverletzung ihres versicherten minderjährigen Kindes im Krankenhaus mit aufgenommen werden. Niemand anders aus dem Haushalt kann die Versorgung der weiteren Kinder bis 14 Jahre, die im Haushalt leben, übernehmen. Wir erstatten die Kosten für eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung.

Kostenerstattung für Nachhilfeunterricht

negativ max. 30 €/Tag, bis zu 2.000 €
Das versicherte Kind befindet sich aufgrund eines Unfalls für mindestens 14 Tage in vollstationärer Heilbehandlung und kann am Schulunterricht nicht teilnehmen. Wir erstatten die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfestunden.

Wann leistet die Unfallversicherung für Kinder? Wann leistet sie nicht?

Die Unfallversicherung schützt Ihre Kinder bei:

 

  • Schädigung an Gliedmaßen oder Verrenkung eines Gelenks
  • Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln
  • Gesundheitsschäden durch Erfrierungen, Sonnenbrand oder Verätzungen
  • Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme flüssiger oder fester Stoffe durch den Schlund
  • Entzündlichen oder allergischen Reaktionen auf Insektenstiche
  • Unfällen, die dem Kind durch das Führen von einem Land- oder Wasserfahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis zugestoßen sind und das Kind keine Straftat mit der Fahrt begangen hat
  • Unfällen durch die Herstellung und den Gebrauch selbstgebauter Feuerwerkskörper und das Kind damit weder eine Körperverletzung noch eine Sachbeschädigung beabsichtigt hat
Die Unfallversicherung bietet Ihren Kindern keinen Schutz bei:

 

  • Vorsätzlich herbeigeführten Gesundheitsschädigungen
  • Impfschäden des Kindes aufgrund angeordneter Massenimpfungen
  • Bewusstseinsstörungen des Kindes durch die unrechtmäßige und falsche Einnahme von Medikamenten, die vom Arzt verordnet wurden
  • Gesundheitsschäden des Kindes durch Infektionen
Kosten und Finanzen Icon

Was kostet die Unfallversicherung für Kinder?

Den Tarif Kind können Sie im ADAC Unfallschutz nur in Verbindung mit dem Tarif Erwachsener oder Senior abschließen. Das Kind darf dabei nicht volljährig sein. Sie können diesen Baustein sowohl in der Produktlinie Basis als auch Exklusiv wählen.   

Unfallversicherung berechnen

Kinderunfall - Ein Fall für den Unfallschutz

Jonas P.(5), Vorschulkind und Radfahrer

Jonas fährt mit seiner Mutter mit dem Fahrrad zum Einkaufen. Jonas kann schon recht  gut Radfahren und wird etwas übermütig. In einer Kurve kommt das Fahrrad zum Schleudern und Jonas fällt kopfüber auf den Asphalt und prallt mit dem Kopf und dem Arm auf.  Trotz Helm zieht er sich eine Kopfverletzung zu und sein Unterarm ist gebrochenEr muss ins Krankenhaus.

Familie P. hat für alle Familienmitglieder einen ADAC Unfallschutz Exklusiv abgeschlossen, für Jonas im Tarif Kind mit einer Versicherungssumme von 75.000 €.
Jonas' Mutter meldet sich gleich bei den Mitarbeitern des ADAC Unfallschutz und ist froh, dass diese ihr erste einmal mit kompetenter Beratung zur Seite stehen, ihr den Schrecken nehmen und alles Nötige für Sie veranlassen.

Mit einem Invaliditätsgrad von 10% für die Kopfverletzung und 4% für den Armbruch hat Jonas insgesamt einen Invaliditätsgrad von 14% und erhält 10.500 € Invaliditätsleistung.
Weil er beim Unfall einen Helm getragen hat, greift hier eine der Extraleistungen des Unfallschutz für Kinder, die Helmklausel. Jonas erhält somit nochmal 10% zusätzlich, also insgesamt 11.550,- €. 

Folgende Leistungen nehmen Jonas und seine Eltern noch in Anspruch:

 

  • Fahrtkosten von und zur Klinik, die 35 km entfernt ist.
  • Rooming In-Kosten für die Mutter, die über Nacht gerne bei Jonas bleiben möchte.
  • Therapiekosten bis zu 300,- €. Nachdem der Gips nach 3 Wochen abgenommen wird, muss Jonas mit seinem Arm zur Krankengymnastik.
     

Was ich sonst noch zur Unfallversicherung für Kinder wissen sollte:

Wann endet der Tarif Kind?

Der Vertragsbaustein Tarif Kind von minderjährigen Kindern endet automatisch zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Es besteht damit kein Versicherungsschutz mehr für das volljährige Kind.

Wer kann den Tarif Kind abschließen?

Den Vertragsbaustein Kind können Sie als Versicherungsnehmer abschließen. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind noch minderjährig und das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat. Das Kind ist damit die versicherte Person.

Mein mitversichertes Kind wird 18 Jahre. Erlischt dann der Versicherungsschutz?

Ja. Der Vertragsbaustein Tarif Kind von minderjährigen Kindern endet automatisch zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 Jahre alt wird.

 

Was passiert mit dem Versicherungsschutz für mein Kind, wenn ich als Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer sterbe?

Unter den Voraussetzungen, dass Sie als Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages nicht älter als 45 Jahre alt waren, nicht durch ein Kriegs- oder Bürgerkriegserlebnis ums Leben gekommen sind und die Versicherung nicht gekündigt war, führen wir die Versicherung fort. Das Kind erhält den Versicherungsschutz dann bis zu dem Versicherungsjahr, in dem es 18 Jahre alt wird.