Wo es nach dem Aus der KfW-Wallbox-Förderung noch Geld gibt

Familie mit kleinem Mädchen steht vor ihrem Haus mit Sonnenkollektoren auf dem Dach und hat ein Elektroauto.
Fördermittel vom Bund für den Wallbox-Einbau gibt es für E-Auto-Besitzern und -Besitzerinnen derzeit nicht© Shutterstock/Halfpoint

Die KfW-Förderung für Wallboxen in Kombination mit Solaranlage und -speicher wird 2024 nicht fortgesetzt. Manche Länder und Kommunen zahlen allerdings noch Zuschüsse.

  • KfW fördert den Kauf von Wallbox, Solaranlage und -speicher nicht mehr

  • 200 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt stehen 2024 doch nicht Verfügung

  • Diese Bundesländer und Kommunen zahlen eigene Zuschüsse

2023 hat der Bund eine Wallbox-Förderung für E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer mit Eigenheim gestartet. Wie das Bundesverkehrsministerium dem ADAC mitteilte, stehen für das Programm "Solarstrom für Elektroautos"* der KfW-Bank in diesem Jahr keine weiteren Fördermittel zur Verfügung. Der Grund: In der Finanzplanung der Regierung klafft eine Milliardenlücke. Die Ampelkoalition muss deshalb Prioritäten bei ihren Ausgaben setzen. Wichtiger sei etwa, in den Ausbau der bundesweiten Ladeinfrastruktur zu investieren, hieß es.

2023 hatte das Verkehrsministerium rund 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, für 2024 waren ursprünglich weitere 200 Millionen Euro angekündigt worden. Die Förderung sollte Privatpersonen, die ein Haus besitzen und selbst bewohnen, finanziell unterstützen, wenn sie bei sich eine E-Auto-Ladestation in Verbindung mit Solaranlage und -speicher installieren. Die staatlichen Fördermittel waren vergangenes Jahr in kürzester Zeit ausgeschöpft. Bereits erfolgte Förderzusagen sollen in vollem Umfang finanziert werden können.

Förderprogramm bei der KfW

Anspruch auf die staatliche Wallbox-Förderung hatte nur, wer sich die drei Komponenten (Wallbox, Solaranlage, Speicher) fabrikneu anschafft. Zum Zeitpunkt des Förderantrags durfte noch nichts bestellt sein. Weitere Voraussetzung: Ein selbst genutztes, rein elektrisches Auto ist vorhanden oder bestellt. Im Fall eines Leasings musste der Vertrag mindestens zwölf Monate laufen. Die Förderung war online zu beantragen.

Das Förder-Paket umfasste leistungsabhängige Pauschalbeträge für Solaranlage und -speicher sowie fixe Pauschalbeträge für die Ladestation. Darüber hinaus war ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden (die Rückspeisung von Strom aus dem Auto in den Haushalt) möglich. Damit gab es maximal 10.200 Euro für die Kombination der drei Komponenten.

Für den Erwerb und die Errichtung der Komponenten gab es folgende Förderung:

  • Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt Leistung: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1200 Euro pauschal

  • Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung: 600 Euro pro kWp, maximal 6000 Euro

  • Solarstromspeicher mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Kapazität: 250 Euro pro kWh, maximal 3000 Euro

Bei der Ermittlung der Gesamtkosten ließen sich neben den Ausgaben für die Geräte auch Leistungen berücksichtigen, die für deren Nutzung notwendig sind: Zum Beispiel der Einbau und Anschluss der kompletten Anlage am eigenen Wohngebäude inklusive aller Installations­arbeiten sowie ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage. Die Einbaumaßnahmen müssen durch Fachunternehmen durchgeführt werden.

Ab März 2024 müssen die 2023 geförderten Privathaushalte nachweisen, dass sie ihre Vorhaben nach den KfW-Anforderungen durchgeführt haben. Belege zum Kauf, Einbau und Anschluss der Komponenten sind im Kundenportal der Bank hochzuladen. Stimmt alles, findet danach die Auszahlung statt. Nach der Inbetriebnahme muss das geförderte Gesamtsystem mindestens für sechs Jahre genutzt werden.

Weitere Zuschüsse von Bundesländern

Auch einige Bundesländer unterstützen Privatleute und Unternehmen finanziell beim Aufbau von Ladeinfrastruktur.

In Nordrhein-Westfalen gibt es Zuschüsse für den Kauf, Einbau und Anschluss von Ladeinfrastruktur*. Das Land übernimmt bei Mehrfamilienhäusern bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Maximum sind 1000 Euro je Ladepunkt. Die Errichtung der Grundinstallation auf Parkplätzen mit mindestens 20 Stellplätzen wird mit 20 Prozent der Kosten bis maximal 50.000 Euro gefördert. Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Förderung für einen Netzanschluss zu erhalten: Sie beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro.

Anträge dürfen in NRW private Personen stellen, die Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen haben, Vermietende oder Mietende von Immobilien sind oder Teil von Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch Freiberufler und Unternehmen können Geld erhalten, wenn sie Wallboxen für Mietgebäude und an Wohnungseigentumsanlagen errichten. Technische Voraussetzung für alle ist die Stromherkunft aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel durch einen Ökostromtarif oder eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach.

Und in Baden-Württemberg können dort ansässige Firmen und Privatleute über die L-Bank, die Förderbank des Landes, Fördermittel für den Kauf eines E-Autos oder eine Wallbox* beantragen. Voraussetzung: Sie müssen über eine eigene Photovoltaik-Anlage verfügen. Für den Elektro-Pkw gibt es dann 1000, für die Wallbox 500 Euro.

Geld von Stadtwerken und Kommunen

Elektroauto wird an Wallbox geladen
Manche Stromanbieter subventionieren den Einbau einer Wallbox© Shutterstock/Herr Loeffler

In einigen Städten und Gemeinden gibt es für Stromkundinnen und -kunden ebenfalls die Möglichkeit, an Zuschüsse zu kommen. Denn manche Energieversorger und Kommunen fördern den Umstieg auf die Elektromobilität mit finanziellen Anreizen wie Rabatten beim Wallbox-Kauf, finanzieller Förderung des Einbaus einer Wallbox oder verbilligtem Strom.

Die Logik dahinter ist nachvollziehbar: Wer einen Pkw mit Batterie besitzt, kauft aller Wahrscheinlichkeit nach mehr Strom – wird also in Zukunft zu einer besseren Kundin bzw. einem besseren Kunden.

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Im Grunde sind diese Zuschüsse also nichts anderes als Kundenbindungsprogramme. Das bedeutet auch: Niemand sollte sich von ein paar Hundert Euro extra dazu verleiten lassen, einen zu teuren Stromvertrag abzuschließen – am Tarifvergleich führt für Umsteigerinnen und Umsteiger auf die Elektromobilität kein Weg vorbei. Wer aber seinem örtlichen Energieversorger treu bleiben oder zu ihm wechseln will, sollte sich nach Förderangeboten erkundigen.

Übersicht: Diese Städte und Gemeinden fördern Wallboxen

Stadt

Wie viel wir gefördert

Was wird gefördert

Weitere Informationen

Ahaus

40 kWh

Anmeldung einer Ladeeinrichtung

Lokalwerke Ahaus*

Castrop-Rauxel

100 Euro

Anschaffung einer privaten Ladestation, Voraussetzung ist der Bezug von Ökostrom über die Stadtwerke Castrop-Rauxel

Stadtwerke Castrop-Rauxel*

Dachau

125 Euro

Kauf der Wallbox über Stadtwerke Dachau, Gutschrift von 25 Euro über 5 Jahre auf Stromrechnung

Stadtwerke Dachau*

Düsseldorf

max. 50 Prozent der Gesamtkosten

Förderung erhält, wer ein E-Auto besitzt und u.a. eine Photovoltaik-Anlage besitzt oder Ökostrom bezieht

Umweltamt Düsseldorf*

Frankfurt/Oder

500 Euro

(max.) beim Kauf eines FF-Home-Chargers; Voraussetzung: ein Strom-, Erdgas- oder Wärmeliefervertrag bei den Stadtwerken

Stadtwerke Frankfurt/Oder*

Fulda

200 kWh Ökostrom

Bei Kauf einer privaten E-Ladestation, nur im Stromnetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH

RhönEnergie

Fürth

200 Euro

Kauf, Installation und Inbetriebnahme einer privaten Ladestation

InfraFürth*

Grünwald

max. 1500 Euro / Ladepunkt

für Einbau und Beratung

Gemeinde Grünwald*

Heidelberg

50 % der Anschaffungskosten, maximal 1.000 Euro

Errichtung einer privaten Ladestation für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet von Heidelberg

Stadt Heidelberg*

Höxter

100 Euro

Anschaffung einer Wallbox, gültig nur im Versorgungsgebiet der Gas-und Wasserversorgung Höxter GmbH

Gas- und Wasserversorgung Höxter*

Konstanz

Bis zu 150 Euro

Bei Anschaffung und Installation einer privaten Ladeinfrastruktur, versorgt im Tarif SeeEnergie ÖkostromPlus

Stadtwerke Konstanz*

Limburg

Bis zu 25 Prozent der Nettokosten, max. 500 Euro

Gefördert werden der Kauf und die Installation privater Ladeinfrastruktur

Stadt Limburg*

Mainz

400 Euro

Förderung für eine E-Wandladestation, die Stromversorgung muss mit Ökostrom durch die Mainzer Stadtwerke erfolgen

Stadtwerke Mainz*

München

max. 40 Prozent der Anschaffungs-Nettokosten, Installation bis 500 Euro / Ladepunkt

Normal- und Schnellladestationen, Planung, Montage und Installation

Stadt München*

Kreis Segeberg

max. 75 Prozent der förderfähigen Kosten

Ladestationen, inklusive Erdarbeiten und Installation (Fördertopf für 2023 ausgeschöpft)

Kreis Segeberg*

(c) ADAC 2/2024, kein Anspruch auf Vollständigkeit

Sollten Ihnen weitere Förderprogramme bekannt sein, schreiben Sie an redaktion@adac.de

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