Keuchhusten: Übertragungswege, Risikogruppen und Impfung

Keuchhusten kommt auf der ganzen Welt vor und ist keine harmlose Kinderkrankheit. Alle Infos, die für Reisende wichtig sind.
Keuchhusten ist sehr ansteckend
Babys sind besonders gefährdet
Impfung schützt
Keuchhusten ist eine schwere Infektionskrankheit, die sehr leicht übertragen wird. Sie tritt weltweit auf. Ein vollständiger Impfschutz beugt einer Infektion am besten vor. Dazu gehören vor allem auch Auffrischimpfungen bei Erwachsenen.
Übertragung durch Tröpfcheninfektion
Der Erreger von Keuchhusten ist vor allem das Bakterium Bordetella pertussis. Bordetella parapertussis und Bordetella holmesii können ebenso Keuchhusten auslösen, dieser verläuft in der Regel aber milder. Die Bordetella-Bakterien vermehren sich auf der Schleimhaut der Atemwege und bilden Bakteriengifte, die die Schleimhaut zerstören und sie anfälliger für andere Krankheitserreger machen.
Übertragen werden die Bakterien durch eine sogenannte Tröpfcheninfektion. Erkrankte Personen stoßen beim Sprechen, Husten oder Niesen kleine Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum in die Luft aus, die Keuchhusten-Erreger enthalten. Die Ansteckungsgefahr ist groß: Atmet ein gesunder und ungeschützter Mensch in der näheren Umgebung der erkrankten Person die Tröpfchen ein, kommt es in 80 bis 90 Prozent der Fälle zu einer Infektion.
Erkrankte können bis zu 3 Wochen ansteckend sein, das Risiko für eine Infektion ist in den ersten beiden Wochen am größten. Antibakteriell wirkende Medikamente (Antibiotika) können die Ansteckungsfähigkeit auf bis zu 7 Tage ab Beginn der Behandlung verkürzen.
Typische Symptome und Krankheitsverlauf
Erste Symptome treten 1 bis 3 Wochen nach Infektion auf. Bei Ungeimpften, die sich zum ersten Mal infiziert haben, verläuft Keuchhusten in drei Phasen:
1. Phase (Dauer 1 bis 2 Wochen): erkältungsähnliche Symptome wie leichter Husten, Schnupfen, kein oder nur leichtes Fieber
2. Phase (Dauer 4 bis 6 Wochen): krampfartige Hustenanfälle mit stakkatoartigen Hustenstößen, die mit einem keuchenden Einziehen der Luft enden, Hustenattacken treten vor allem nachts auf, oft würgen die Betroffenen während der Hustenanfälle zähen Schleim heraus und müssen sich danach erbrechen. Zudem haben sie keinen Appetit und können nicht schlafen, Neugeborene und Säuglinge erleiden oft lebensgefährliche Atemstillstände
3. Phase (Dauer 6 bis 10 Wochen): Hustenanfälle klingen immer mehr ab, Einflüsse wie körperliche Anstrengung, kalte Luft oder Zigarettenrauch können aber noch mehrere Monate danach zu Reizhusten führen
Jugendliche, Erwachsene und viele geimpfte Kinder zeigen weniger typische Symptome, und die Erkrankung verläuft milder. Lang andauernder Husten tritt zwar auf, aber meist nicht anfallartig und ohne Keuchen und Erbrechen. In vielen Fällen bleibt der Keuchhusten dann unerkannt.
Komplikationen vor allem bei Risikogruppen
Komplikationen treten vor allem bei Neugeborenen und Säuglingen, älteren Menschen sowie Personen mit Grunderkrankungen auf. Keuchhusten kann zum Beispiel zu Mittelohrentzündung, Lungenentzündung und selten auch zu Krampfanfällen führen. Eine weitere seltene Komplikation – vor allem bei Säuglingen unter 6 Monaten – ist ein Gehirnschaden aufgrund von Sauerstoffmangel. Denn während der Hustenanfälle können Atemaussetzer auftreten. Dauerhafte Seh-, Hör- oder geistige Störungen sowie Lähmungen können die Folge sein.
Keuchhusten kommt weltweit vor
Keuchhusten tritt weltweit auf und gehört zu den häufigsten Infektionskrankheiten bei Kindern. In vielen Ländern ist die Anzahl der Keuchhusten-Fälle in den vergangenen Jahren gestiegen – trotz Impfung. Vor allem Jugendliche und Erwachsene erkranken, denn mit zunehmendem Alter nimmt der Impfschutz ab. Eine regelmäßige Auffrischimpfung ist daher sehr wichtig.
Impfung beugt Infektionen vor

Gegen Keuchhusten gibt es eine wirksame Impfung. Die Impfstoffe werden als Kombinationsimpfstoffe verabreicht, die auch gegen Krankheiten wie Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung (Polio), Influenza vom Typ B und Hepatitis B schützen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Grundimmunisierung bereits im Säuglingsalter: je eine Impfdosis mit 2, 3, 4 und 11 bis 14 Monaten. Eine Grundimmunisierung kann man auch später nachholen. Bei Erwachsenen reicht dafür eine Impfdosis.
Die STIKO empfiehlt allen Schwangeren eine Keuchhusten-Impfung ab der 28. Schwangerschaftswoche. Ist das Risiko für eine Frühgeburt erhöht, kann die Impfung bereits im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Generell sollten schwangere Frauen die Impfung in jeder Schwangerschaft erhalten – auch unabhängig davon, wann zuletzt gegen Keuchhusten geimpft wurde. Durch die Impfung gibt die Mutter Antikörper gegen den Keuchhusten-Erreger an das Ungeborene weiter. Das schützt Neugeborene vor einer Infektion, bis sie die erste Impfdosis mit 2 Monaten erhalten können.
Regelmäßige Auffrischung ist wichtig
Da der Impfschutz mit der Zeit abnimmt, sind laut STIKO folgende regelmäßige Auffrischungen nötig:
Kinder und Jugendliche: je eine Auffrischung mit 5 bis 6 Jahren sowie mit 9 bis 16 Jahren
Erwachsene: einmalige Auffrischung als Kombinationsimpfung, sobald die letzte Impfung gegen Keuchhusten mehr als 10 Jahre zurückliegt
Menschen, die im Gesundheitswesen oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten: Auffrischung alle 10 Jahre
enge Kontaktpersonen eines Säuglings: Auffrischung spätestens 4 Wochen vor der Geburt (Ausnahme: Erwachsene, die in den letzten 10 Jahren eine Impfung erhalten haben)
Reisende sollten vorab mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin klären, ob ein Impfschutz gegen Keuchhusten besteht oder ob eine Auffrischung nötig ist. Vor allem für Säuglinge ist es wichtig, sich an die Empfehlungen der STIKO zu halten. Übrigens: Nach einer Keuchhusten-Erkrankung ist man maximal 10 bis 20 Jahre immun. Es besteht somit kein lebenslanger Immunschutz. Eine Auffrischung ist daher auch nach überstandener Krankheit sinnvoll, vor allem wenn man reist.
So wird Keuchhusten behandelt

Antibiotika können helfen, die Dauer und Stärke der Hustenattacken zu mildern. Ihr Einsatz ist allerdings nur nach Rücksprache mit dem Arzt oder der Ärztin möglich. Grundsätzlich müssen sie frühzeitig verabreicht werden: entweder zu Beginn der Keuchhusten-Erkrankung oder in den ersten 2 Wochen, nachdem der Husten zum ersten Mal aufgetreten ist.
Antibiotika können zudem Infektionsketten (Übertragungsweg des Keuchhusten-Erregers von einem Menschen zum anderen) unterbrechen. Dazu sollten sie bis maximal 3 Wochen nach dem Beginn des Hustens verabreicht werden.
Schleimlösende Medikamente können das Abhusten von zähem Schleim unterstützen. Neugeborene und junge Säuglinge werden in der Regel im Krankenhaus überwacht. Denn bei ihnen ist die Gefahr groß, dass es zu einem Atemstillstand kommt.
Keuchhusten ist meldepflichtig
Besteht der Verdacht auf Keuchhusten, empfiehlt sich ein Arztbesuch. Sollte eine Diagnose gestellt werden, wird diese vom Arzt oder von der Ärztin gemeldet, denn für Keuchhusten besteht eine Meldepflicht in Deutschland. Erkrankte können Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schule, Kindergarten) erst nach einem gewissen Zeitraum wieder besuchen:
frühestens 5 Tage, nachdem sie eine Behandlung mit Antibiotika begonnen haben
frühestens 3 Wochen nach Beginn der Erkrankung, wenn keine Therapie erfolgt ist
Wichtig: Auslandskrankenversicherung
Es wird empfohlen, bei Reisen ins Ausland eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, da die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland im Ausland entstandene Kosten nur gemäß der deutschen Gebührenordnung erstatten kann. Folglich werden einige Ausgaben wie beispielsweise ein Krankenrücktransport nicht abgedeckt.
Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Autorin: Kathrin Rothfischer