Eine private Photovoltaik-Anlage ist teuer. Bund, Länder oder Kommunen helfen mit Förderungen. Ein Überblick über Zuschüsse, Kredite und die Einspeisevergütung 2026.
KfW-Bank fördert Anschaffung und Installation von PV-Anlage mit Kredit
Manches Bundesland und viele Kommunen zahlen Investitionszuschüsse
Einschnitte bei Einspeisevergütung für überschüssigen PV-Strom geplant
Unabhängiger vom Stromversorger werden, kostenlose Energie aus der Sonne beziehen, das Klima schonen: Gründe für die Anschaffung einer Solaranlage gibt es derzeit viele. Am Anfang steht für Interessentinnen und Interessenten allerdings oft eine Investitionvon 10.000 Euro und mehr. Die müssen müssen sie aber nicht allein stemmen. Der Bund, einige Länder und viele Kommunen helfen.
Der Staat unterstützt den Kauf und Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeichern. Als Förderungen gewährt er Steuerbefreiung bei Photovoltaik-Investitionen, vergünstigte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Außerdem gibt es regionale Förderprogramme einzelner Bundesländer und Kommunen für PV-Anlagen. Es lohnt sich deshalb, alle Möglichkeiten zu prüfen und die attraktivste zu wählen. KfW-Kredit für Photovoltaik, regionale Zuschüsse und EEG-Einspeisevergütung sind teils kombinierbar.
PV-Anlage und Stromspeicher sind von Mehrwertsteuer befreit
PV-Anlagen unter 30 kWp sind seit 1. Januar 2023 von der Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent befreit.Der Nullsteuersatz gilt auch für die Lieferung und Montage beziehungsweise Nachrüstung von Stromspeichern sowie anderer für den Betrieb privater PV-Anlagen wesentlichen Komponenten, so das Bundesfinanzministerium.
Nur Inselanlagen erhalten meist keine staatlichen Beihilfen. Das sind kleinere Solargeräte für den Privatgebrauch, die nicht an das Stromnetz angeschlossen sind. Für Balkonkraftwerke gibt es eigene Regionalförderungen zwischen 50 und 500 Euro. Infos finden Sie in diesem Balkonkraftwerk-Ratgeber.
KfW 270: Kredit für PV-Anlagen
Die staatliche KfW-Bank unterstützt Privatpersonen bei der Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen mit vergünstigten Darlehen. Über das Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) vergibt sie Förderkredite mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren. Der Höchstbetrag pro Vorhaben beträgt 150 Millionen Euro.
Folgende Laufzeitvarianten gibt es für den KfW-Kredit 270:
bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 15 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
Neben den reinen Produktkosten sind die Ausgaben für die Planung, Projektierung und Installation inbegriffen – auch für Batteriespeicher. Im Juni 2026 lag der bestmögliche effektive Jahreszins bei 3,63 Prozent. Die individuellen Konditionen für Privathaushalte ermittelt die jeweilige Hausbank anhand des Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten.
Für die Antragstellung und Bonitätsprüfung muss man sich also an sein örtliches Finanzinstitut wenden. Erst wenn der Förderkredit bewilligt ist, darf ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Eine Beantragung nach dem Beginn des Vorhabens ist nicht möglich. Da nicht jede Bank den KfW-Kredit 270 anbietet, kann ein Vergleich mit anderen Geldhäusern und Finanzierungsarten sinnvoll sein.
Förderung durch Einspeisevergütung
Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Besitzer von PV-Anlagen von ihrem Netzbetreiber eine Vergütung für überschüssigen Solarstrom, den sie in das öffentliche Netz einspeisen. Je nach Datum der Inbetriebnahme, PV-Leistung und Art der Einspeisung sind die EEG-Fördersätze unterschiedlich hoch. DieFördersätze für neu installierte Solaranlagen sinken alle sechs Monate um ein Prozent. Nach der Beantragung bleiben sie jeweils 20 Jahre lang konstant.
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Einspeisevergütung vom 1. Februar bis 31. Juli 2026
Seit 1. Februar 2026 beträgt die Einspeisevergütung 7,78 Cent/kWh für eine Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh für die Volleinspeisung von Solarstrom – bei PV-Anlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp). Bei PV-Anlagen über 10 kWp ist es weniger. Die verschiedenen Leistungsanteile bis 10 kWp und ab 10 kWp werden bei der Vergütung des eingespeisten Solarstroms anteilig berücksichtigt.
Maximale Anlagenleistung
Vergütungssatz Teileinspeisung
Vergütungssatz Volleinspeisung
0–10 kWp
7,78 ct/kWh
12,34 ct/kWh
10–40 kWp
6,73 ct/kWh
10,35 ct/kWh
40–100 kWp
5,50 ct/kWh
10,35 ct/kWh
Quelle: Bundesnetzagentur; EEG‑Fördersätze für Inbetriebnahme vom 1. Februar bis 31. Juli 2026
Bund will Förderung für neue PV-Anlage streichen
Das Bundeswirtschaftsministerium plant in diesem Jahr Einschnitte bei der Einspeisevergütung: Diese Förderung soll für neue PV-Anlagen bis 25 kWp installierter Leistung eingestellt werden. Stattdessen sollen sie künftig an der Direktvermarktung des überschüssigen Solarstroms über die Strombörse teilnehmen. Das sieht laut Medienberichten ein Entwurf für eine EEG-Reform vor.
Solarförderung der Städte und Gemeinden
Über die Photovoltaik-Förderungen des Bundes hinaus sollte man sich bei seiner Stadt oder Gemeinde informieren, ob diese die Anschaffung von PV-Anlage und Batteriespeicher finanziell unterstützt. Kommunale Investitionszuschüsse kann selbstverständlich nur erhalten, wer vor Ort wohnt und die Solartechnik dort installieren will. Mancherorts sind bis zu 10.000 Euro drin.
Attraktive Förderungen gibt es zum Beispiel in Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf. Die genauen Konditionen hängen von der Photovoltaik-Leistung und -Anbringung ab. Regionale Initiativen sind außerdem stets gedeckelt und laufen aus, sobald ein gewisses Förderbudget ausgeschöpft ist. Erste Informationen bietet die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Tipp: Förderdatenbank gibt Überblick
Bei der Suche nach einem passenden Zuschuss für Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher – auch auf Landesebene – hilft die Förderdatenbank des Bundes.
Photovoltaik-Förderungen der Bundesländer
Die Bundesländer können eigene Förderprogramme für PV-Anlagen und -Speicher auflegen. Auf Landesebene gibt es für Privatpersonen folgende Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen.
Baden-Württemberg
Förderdarlehen für Wohnen mit Zukunft Zinsgünstige Darlehen für Installation, Erweiterung oder Modernisierung von PV-Anlagen und Stromspeicher. Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren. Zinsen legt die L-Bank bei Antrag fest.
Berlin
Zuschussprogramm SolarPLUS Zuschüsse bis 30.000 Euro für PV-Speicher und -Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, an Fassaden und auf Gründächern. Auch Dachgutachten fördert die Investitionsbank Berlin.
Bremen
Photovoltaik nach Plan Darlehen bis zu 50.000 Euro für PV-Anlagen, Wechselrichter über 800 Watt Leistung und Stromspeicher. Laufzeiten zwischen 4 und 10 Jahren. Ab 4,10 Prozent effektivem Jahreszins.
Hamburg
Solar-und-Gründach-Förderung Zuschüsse für die Unterkonstruktion von PV-Anlagen auf Gründächern. Die Stadt übernimmt 40 bis 60 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 50 €/m² pro installierter Modulfläche).
Sachsen
Sachsenkredit Energie und Speicher Darlehen von mindestens 35.000 Euro für PV-Anlagen, die mehr als 30 kWp leisten, sowie Stromspeicher. Es gibt Tilgungszuschüsse bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
In Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es nach derzeitigem Stand keine Landesförderungen für private Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher.
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