Direktvermarktung von PV-Strom: Voraussetzungen, Erlöse und Kosten
Die Direktvermarktung von überschüssigem Strom kann für Privathaushalte mit PV-Anlage eine Alternative zur Einspeisevergütung sein. Wie sie funktioniert und wann sie sich lohnt.
Haushalte können Solarstrom, den sie nicht verbrauchen, an der Strombörse vermarkten
EEG-Förderung sichert PV-Betreibern mindestens Erlöse in Höhe der Einspeisevergütung
Ob eine Direktvermarktung höhere Einnahmen bringt, hängt stark von den Fixkosten ab
Wer weniger Strom verbraucht als die eigene Photovoltaik-Anlage produziert, kann Überschüsse nicht nur gegen Zahlung der gesetzlichen Einspeisevergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Alternativ kann sich ein Verkauf der überschüssigen Solarenergie an der Strombörse lohnen: die Direktvermarktung. Das gilt zumindest für neuere PV-Anlagen mit geringem Eigenverbrauch.
Die Erlöse der Direktvermarktung liegen zeitweise über der festen Einspeisevergütung, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 20 Jahre garantiert. Für die Direktvermarktung ist allerdings ein Smart Meter nötig, und die Kosten sind höher als bei der klassischen Netzeinspeisung. Betreiber und Betreiberinnen kleinerer PV-Systeme sollten deshalb genau prüfen, welches Modell sie wählen.
Wie funktioniert die Direktvermarktung?
Obwohl es Direktvermarktung heißt, kann ein privater PV-Anlagenbetreiber seinen Strom nicht selbst am Energiemarkt handeln und verkaufen. Dafür gibt es spezialisierte Unternehmen. Ein Direktvermarkter nimmt den Stromüberschuss ab und vermarktet ihn an der Börse. Von ihm erhält der Energieerzeuger monatlich eine Vergütung – abzüglich einer Provision für die Dienstleistung. Die Vergütung der PV-Anlagenbetreiber hängt von der Form der Direktvermarktung ab: Die geförderte Direktvermarktung für Solaranlagen, die noch Anspruch auf EEG-Förderung haben, läuft nach dem sogenannten Marktprämienmodell ab. Die sonstige Direktvermarktung gilt für alle, die schon über 20 Jahre die garantierte Einspeisevergütung erhalten haben und inzwischen ihren überschüssigen Solarstrom ohne Förderung durch das EEG an der Börse verkaufen wollen.
Was ist das Marktprämienmodell?
Wer seinen Solarstrom direkt vermarktet, bekommt für die ins Netz eingespeiste Menge vom Direktvermarkter seiner Wahl einen Marktwert. Der Marktwert ist der durchschnittliche Preis, der für den Energieträger an der Strombörse erzielt wurde, und wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben. Je nach Angebot und Nachfrage ist er mal höher und mal niedriger. Der Erlös aus dem Stromverkauf kann zwar über der gedeckelten Einspeisevergütung liegen, muss aber nicht.
Fällt der Börsenmarktwert des verkauften Stroms unter das Niveau der fixen Einspeisevergütung, zahlt der Netzbetreiber dem PV-Anlagenbetreiber zusätzlich eine Marktprämie. Sie gleicht die Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnittspreis an der Strombörse (Marktwert) und dem anzulegenden Wert für die jeweilige PV-Anlage gemäß dem EEG aus. Ihre Höhe schwankt, und der Fördersatz für den anzulegenden Wert der Marktprämie liegt etwas über der Einspeisevergütung.
Fördersätze für Marktprämienmodell und Einspeisevergütung
Gemäß EEG ist der anzulegende Wert für die Fördersätze von Solaranlagen nach dem Marktprämienmodell 0,4 c/kWh höher als die Fördersätze der Einspeisevergütung. Bei einer Teileinspeisung des Stroms aus PV-Anlagen bis 10 kW installierter Leistung, die neu in Betrieb gehen, betragen die Werte derzeit 8,43 bzw. 8,03 c/kWh.
PV-Anlagenbetreiber, die ihren erneuerbaren Strom direkt vermarkten, können beim geförderten Marktprämienmodell also immer sicher sein, dass sie mindestens so viel Geld erhalten wie aus der fixen Einspeisevergütung. Was sie darüber hinaus am Strommarkt verdienen, gehört ihnen. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom sind seit 2023 bei kleineren PV-Anlagen steuerfrei.
Welche Voraussetzungen sind nötig?
Wer privat eine PV-Anlage betreiben will, muss sie zunächst einmal bei der Bundesnetzagentur und dem zuständigen Netzbetreiber anmelden. Für eine Direktvermarktung des selbst erzeugten PV-Stroms müssen Privatpersonen einen Vertrag mit einem Unternehmen abschließen, das Zugang zum Energiehandel und eine Börsenzulassung hat. Nach Vertragsabschluss meldet dieses die Anlage beim Netzbetreiber in der Direktvermarktung an beziehungsweise kümmert sich um den Wechsel von der bestehenden Einspeisevergütung in die Direktvermarktung. Ein Wechsel in das andere System ist jederzeit zum Monatsanfang möglich.
Technische Voraussetzung für die Direktvermarktung ist ein intelligentes Messsystem im Haus, um alle 15 Minuten die PV-Daten erfassen und automatisch online an den Direktvermarkter und Netzbetreiber übertragen zu können. Für den Einbau dieses sogenannten Smart Meters ist der jeweilige Messstellenbetreiber verantwortlich. Ab dem Jahr 2025 soll jeder Haushalt einen neuen Stromzähler erhalten können. Pflicht ist er, wenn eine PV-Anlage mit mehr als 7 Kilowatt (kW) Leistung installiert ist oder der Stromverbrauch über 6000 Kilowattstunden im Jahr liegt.
Im Mai 2024 ist für kleinere PV-Anlagen die Anforderung zur Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter entfallen. Ebenso gibt es keine Pflicht mehr zum Abruf von Ist-Einspeisedaten. Bei einer Leistung über 25 kW müssen sich PV-Anlagen in der Direktvermarktung nach wie vor fernsteuern lassen. Der Hintergrund: Bei einem Überangebot an PV-Strom muss die Menge der eingespeisten Energie vorübergehend regulierbar sein, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
Was bringt die Direktvermarktung?
Das kommt einerseits auf die Leistung der PV-Anlage an und darauf, wie viel des Solarertrags man verkaufen möchte. Andererseits hängt es von Angebot und Nachfrage an der Strombörse ab. Wesentlicher Unterschied: Bei der geförderten Direktvermarktung sind die Mindesterlöse über die Marktprämie absichert. Privathaushalte, bei denen die EEG-Einspeisevergütung ausgelaufen ist, tragen bei der sonstigen Direktvermarktung dagegen das Risiko schwankender Marktpreise.
Der für die Direktvermarktung von PV-Strom maßgebliche Marktwert Solar bewegt sich monatlich nach oben oder unten. Lag er im August 2022 noch bei 39,91 c/kWh, waren es im August 2023 nur noch 7,53 c/kWh. Dieses Jahr sind die durchschnittlichen Monatswerte weiter gesunken – tiefster Stand waren 3,16 c/kWh. Das liegt unter anderem an PV-Stromüberschüssen im Markt.
Nach einer Preisexplosion während der Energiekrise vor zwei Jahren bringt die Direktvermarktung also derzeit weniger Geld als die gedeckelte Einspeisevergütung von PV-Strom. Zum Vergleich: Der für die nächsten 20 Jahre garantierte Fördersatz für die Teileinspeisung bei PV-Anlagen bis 10 kW Leistung, die zwischen 1. August 2024 und 31. Januar 2025 in Betrieb gehen, liegt bei 8,03 c/kWh.
Was kostet die Direktvermarktung?
Die Provision für die Dienstleistungen des Direktvermarkters orientiert sich entweder an der vermarkteten Solarstrommenge oder es fällt eine Vermarktungspauschale an. Es gibt variable und fixe Kosten, sie liegen oft im Bereich von 0,1 bis 0,3 Cent pro kWh. PV-Anlagenbetreiber sollten mit mindestens 50 Euro im Monat rechnen. Hinzu kommt bei manchen Anbietern eine einmalige Einrichtungsgebühr von rund 200 Euro. Ein genauer Blick in die Konditionen ist ratsam.
Wer sich den Smart Meter freiwillig einbauen lässt, muss dafür bezahlen. Hierbei gilt allerdings auch eine Preisobergrenze für den Messstellenbetreiber, die bei einmalig 30 Euro liegt. Wer zur Installation verpflichtet ist, weil sein Haushalt etwa über 6000 kWh im Jahr verbraucht oder eine Solaranlage über 7 kW Leistung betreibt, zahlt dafür nichts. Je nachdem liegen die laufende Kosten für den Betrieb eines intelligenten Messsystems entweder bei 20 oder 50 Euro im Jahr. Für die notwendige Datenkommunikation und Steuerungseinrichtungen zur Direktvermarktung gemäß EEG darf der Messstellenbetreiber zusätzlich Geld verlangen, jedoch maximal 10 Euro im Jahr.
Wann lohnt sich eine Direktvermarktung?
Attraktiv ist die geförderte Direktvermarktung vor allem für neue Solaranlagen, die lediglich die aktuell niedrigen Einspeisevergütungssätze erhalten würden. Zudem sollten die PV-Besitzer in der Regel mehr als die Hälfte ihres erzeugten Stroms verkaufen können, damit sich die anfänglichen und laufenden Kosten der Direktvermarktung in einem angemessenen Zeitraum wieder einspielen.
Bei Mehrerlös ab 3 bis 4 Cent pro kWh sinnvoll
Damit sich der Umstieg lohnt, sollte der Erlös aus dem direkt vermarkteten PV-Strom im längerfristigen Mittel mindestens 3 bis 4 Cent pro kWh über dem jeweiligen Einspeisetarif liegen, rät zum Beispiel der Direktvermarkter Lumenaza.
Dank der Marktprämie haben Haushalte mit PV-Anlage und Anspruch auf EEG-Förderung bei der Direktvermarktung keine Verluste zu befürchten und profitieren, wenn an der Strombörse die Preise wieder steigen. Doch derzeit befindet sich der Marktwert Solar auf dem niedrigsten Stand seit drei Jahren. Mehr als die Einnahmen in Höhe der fixen Einspeisevergütung sind deshalb nicht drin.
PV-Anlagen, die schon einige Jahre in Betrieb sind und noch eine höhere Einspeisevergütung erhalten, können durch die Direktvermarktung des Solarstroms derzeit keine Mehrerlöse erzielen.
Wenn die EEG-Förderung nach 20 Jahren endet, dürfen Altanlagen ihren Strom noch bis Ende 2032 weiter ins Netz einspeisen. Anstelle eines festen Betrags erhalten deren Betreiber eine Vergütung nach dem Jahresmarktwert Solar (höchstens 10 Cent pro Kilowattstunde). Davon gehen bloß die Vermarktungskosten des Netzbetreibers ab. Das lohnt sich eher als die sonstige Direktvermarktung.
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Welche Anbieter gibt es?
Für Haushalte mit kleinen PV-Anlagen in der Größenordnung von 5 bis 50 kW war es lange Zeit schwierig, überhaupt einen Direktvermarkter zu finden. Dies ändert sich nach und nach. Immer mehr Unternehmen bieten Direktvermarktung mittlerweile auch für private Solaranlagen an. Mal liegt die Grenze bei 35 kWp, mal bei 25 kWp, anderswo gibt es bereits gar keine mehr.
Von namhaften, überregionalen Energieversorgern über Stadtwerke bis hin zu weniger bekannten Großhändlern oder Energie-as-a-Service-Plattformen sind viele Firmen in der Direktvermarktung aktiv. Fast alle erstellen kostenlos Angebote, einige bieten auch Online-Beispielrechner an. Diese Möglichkeiten sollten Sie nutzen, um die unterschiedlichen Konditionen zu prüfen und vergleichen.