Erleichterte Umschreibung von Führerscheinen aus Nordmazedonien

Jetzt ist Nordmazedonien ganz offiziell in der Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung. Dort ausgestellte Führerscheine können damit prüfungsfrei und ohne Sehtest in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Erleichterungen für den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis
Für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, die in einem Staat erteilt wurde, der in der sog. Staatenliste (Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)) genannt ist, sieht das Gesetz Erleichterungen bei der Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis vor. Zwischen Deutschland und Nordmazedonien wurde eine Gegenseitigkeitsvereinbarung geschlossen, die zur Aufnahme Nordmazedoniens in diese Staatenliste geführt hat. Führerscheine des Ausstellungsstaates „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“ werden daher ohne theoretische und praktische Führerscheinprüfung umgeschrieben.
Voraussetzung für die Umschreibungserleichterung
Voraussetzung für die Umschreibungserleichterung ist allerdings, dass der ordentliche Wohnsitz zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs in Nordmazedonien lag, der Wohnsitz jetzt in Deutschland ist und die mazedonische Fahrerlaubnis in Deutschland zum Fahren berechtigte. Antragsteller, die nicht seit mindestens 2 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, werden einen Führerschein der entsprechenden Klasse auf Probe erhalten.
Text: Juristische Zentrale