Führerschein-Übersetzung: ein ADAC Angebot

Der ADAC bietet einen Übersetzungsservice für Führerscheine an. Wer seine Fahrerlaubnis ins Deutsche übertragen lassen muss und wo Sie diesen Service erhalten.
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und weder aus einem EU- noch einem EWR-Staat kommt, braucht eine Führerscheinübersetzung
In vielen ADAC Geschäftsstellen werden Führerscheine übersetzt
Touristen brauchen keine Führerscheinübersetzung
Zieht jemand aus einem Land, das weder zur EU noch zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört, nach Deutschland und will hier Auto fahren, muss er oder sie neben dem Führerschein auch eine Führerscheinübersetzung mit sich führen, sofern die Fahrerlaubnis nicht in englischer Sprache ausgestellt ist. Mit diesen Dokumenten darf man für sechs Monate fahren. Anschließend ist der ausländische Führerschein in Deutschland nicht mehr gültig. Ausnahme: Wer nachweislich nach zwölf Monaten wieder aus Deutschland wegzieht, kann eine Verlängerung dieser Frist beantragen.
Führerscheinklassifizierung beim ADAC
Um auch nach sechs Monaten ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen zu dürfen, ist eine deutsche Fahrerlaubnis nötig. Der ausländische Führerschein muss daher in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Was die Führerscheinbehörde dafür verlangt, hängt vom Land ab, in dem der Führerschein erworben wurde. Entscheidend ist, ob in dem Land die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Führerscheinprüfung sichergestellt sind. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat geschlossen wurde. Ob Ihr Land dabei ist, können Sie der nachfolgenden Staatenliste entnehmen.
Oft ist zudem eine Klassifizierung des ausländischen Führerscheins nötig, das heißt die Bestimmung, welche Fahrzeuge (z.B. Pkw, Lkw, Motorrad) Sie damit fahren dürfen. Auch dabei hilft der ADAC in vielen Regionen.