Brexit: Was Reisende wissen sollten
Braucht man ein Visum oder einen Reisepass? Ist ein Internationaler Führerschein notwendig? Ist die Grüne Karte Pflicht? Was Reisende und Verbraucher nach dem Brexit beachten sollten.
Großbritannien kein Mitglied der Europäischen Union mehr
Einreise nur noch mit Reisepass
Vor allem bei Reisen neue Regeln für Verbraucher
Großbritannien (GB) ist seit 2021 kein Mitglied der Europäischen Union mehr. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, welche Auswirkungen der Brexit für Reisende und Verbraucher hat.
Flug gestrichen oder verspätet
Können sich EU-Bürger, die aus der EU ins Vereinigte Königreich fliegen oder umgekehrt, zum Beispiel bei einer Flugverspätung noch auf die EU-Passagierrechte berufen?
Das Vereinigte Königreich gilt seit dem 1.1.2021 als Drittland. Die sogenannte EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt nur noch bei Flügen aus der EU nach GB und Flügen aus GB in die EU, die mit einem EU-Airline durchgeführt werden.
Viele Regelungen der EU-Verordnung wurden aber ins britische Recht übernommen, sodass auch bei Flügen aus GB mit Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen oder aus außereuropäischen Staaten nach GB ein hoher Schutz der Passagiere erhalten bleibt. Es kann aber Abweichungen gegenüber den EU-Fluggastrechten, wie zum Beispiel bei der Höhe der Erstattung.
Reisen mit der Bahn
Es ist nicht mit weitergehenden Auswirkungen für Reisende zu rechnen, denn auch in der Vergangenheit gab es schon Kontrollen im Eisenbahnverkehr durch den Kanaltunnel. Es kann aber zu Wartezeiten am Eurotunnel kommen.
Bei Verspätungen oder Zugausfall gelten die EU-Fahrgastrechte für Fahrten durch EU-Länder. Innerhalb GB können sich Fahrgäste auf die britischen Fahrgastrechte berufen.
Internationaler Führerschein
Der deutsche Führerschein wird während eines Urlaubs in GB anerkannt. Einen internationalen Führerschein braucht man nicht.
Für britische Führerscheininhaber gilt: Während eines vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland können Sie mit der britischen Fahrerlaubnis fahren. Wer einen Wohnsitz in Deutschland begründet, darf ab diesem Zeitpunkt noch 6 Monate in Deutschland fahren und muss dann den britischen Führerschein umtauschen. Der Umtausch ist ohne theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung möglich. Weitere Informationen zur Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die Staatenliste finden Sie hier.
Nutzen Sie den ADAC Bußgeldrechner Ausland, um sich über die Bußgelder in Großbritannien zu informieren.
Grenzkontrolle, Reisepass und Visum
Reisende mussten sich schon in der Vergangenheit auf Kontrollen bei der Ein- und Ausreise einstellen, weil GB nicht am Schengen-Abkommen beteiligt ist. Daran ändert sich durch den Brexit nichts. Zusätzlich zu Personen- werden auch Zollkontrollen stattfinden.
Für die Einreise ins Vereinigte Königreich benötigen Sie einen Reisepass. Der Personalausweis reicht nicht mehr aus. Der Reisepass muss noch mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Eine Ausnahme gilt für EU-Bürger, die bereits einen sogenannten "Pre-Settled Status" oder "Settled Status" erhalten haben. Diese können mindestens bis 2025 ihren Personalausweis verwenden.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Fluggesellschaften abweichende Bestimmungen zum Beispiel für die Einreise Minderjähriger haben. Alleinreisende Minderjährige brauchen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Informationen zur Einreise Minderjähriger
EU-Bürger brauchen für kurzzeitige Aufenthalte in GB (wie Urlaub, Messebesuch, Geschäftsreise) in der Regel kein Visum. Erkundigen Sie sich aber vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Regelungen.
Großbritannien: Elektronische Genehmigung für Einreise ab April 2025
Reisende aus EU-Staaten brauchen für die Einreise nach Großbritannien ab April 2025 zusätzlich zum Reisepass eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA).
Alle wichtigen Informationen für Einreise, Zoll und Aufenthalt in Großbritannien
Telefonieren mit dem Handy
Telefonieren darf im EU-Ausland nur so viel kosten wie im Inland. Nach dem Brexit kann es daher für Reisende mit deutschen Telefonkarten im britischen Telefonnetz teurer werden. Allerdings verzichten viele Anbieter auf Roaminggebühren. Es gibt bei manchen Anbietern auch Tarife, die auch Nicht-EU-Staaten enthalten.
Grüne Versicherungskarte und D-Schild
Autofahrer müssen eine Grüne Versicherungskarte mit auf die Reise nach Großbritannien nehmen. Sie dient als Nachweis über den Versicherungsschutz und erleichtert im Schadenfall die Aufnahme der Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten. Prüfen Sie vor der Reise, ob Ihre Versicherung das Vereinigte Königreich mit umfasst.
Da Großbritannien nach dem Brexit nicht mehr Teil der EU ist, brauchen Autofahrende ein großes D-Schild mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm.
Auslandskrankenversicherung
Reisende sollten prüfen, ob sie eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld der Reise bei Ihrer Krankenkasse, ob und wenn ja welche Kosten, die durch eine medizinische Versorgung in Großbritannien entstehen, erstattet werden. Falls nicht, ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll.
Haustier mitnehmen und Zoll
Der EU-Heimtierausweis, mit dem man mit Hund oder Katze nach GB reisen darf, gilt weiter. Nehmen Sie am besten ca. vier Monate vor der geplanten Reise Kontakt mit Ihrem Tierarzt auf, um die Bedingungen zu erfüllen. Die britische Regierung stellt die Vorgaben in englischer Sprache online zur Verfügung.
Brexit: Widerruf bei Online-Kauf schwierig
Seit dem Brexit gelten die europäischen Regelungen zum Widerrufsrecht nicht mehr verpflichtend. Der Widerruf eines Online-Kaufs kann daher kompliziert und unter Umständen teuer sein. Tipp: Schauen Sie sich vor der Bestellung die AGB und Widerrufsbelehrung des Shops an.
Bei Streit mit einem britischen Händler steht seit dem Brexit die außergerichtliche Streitschlichtung der EU nicht mehr zur Verfügung.
Die Einfuhr von Waren bei der Reise nach GB stellt zudem einen Zollvorgang dar. Die Waren müssen zollrechtlich abgefertigt werden. Für die Einfuhr von bestimmten Waren durch Privatpersonen gibt es jedoch sogenannte Freimengen, bis zu denen keine Einfuhrabgaben fällig werden. Informationen zu den Freimengen finden Sie beim deutschen Zoll. Die Einfuhrumsatzsteuer muss weiter entrichtet werden.