Führerscheinprüfung: Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest

Erste Hilfe, Herz-Rythmus-Massage
Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest sind Voraussetzung für jeden Führerscheinerwerb© iStock.com/microgen

Wer den Führerschein macht, muss einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen und einen Sehtest machen. Bei der Führerscheinstelle müssen Sie die entsprechenden Bescheinigungen vorlegen. Das ist dabei zu beachten.

  • Erste-Hilfe-Kurs für alle Fahrerlaubnisklassen gleich

  • Auch der ADAC bietet Erste-Hilfe-Kurse an

  • Fahrer von Lkw-Klassen benötigen zusätzliches augenärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs immer Pflicht?

Ohne Erste-Hilfe-Kurs kein Führerschein: Vor der Prüfung müssen Sie deshalb bei Ihrer Führerscheinstelle den Nachweis vorlegen, dass Sie einen Kurs über Erste Hilfe besucht haben.

Der Erste-Hilfe-Kurs ist für alle Fahrerlaubnisklassen gleich. Er umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hier werden praktische Übungen durchgeführt und theoretisches Wissen vermittelt.

Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein werden in ausgewählten Städten auch von ADAC gelbhilft angeboten.

Wie alt darf der Erste-Hilfe-Kurs sein?

Die Bescheinigungen über die Schulung in Erster Hilfe gelten nach den aktuellen Regelungen ohne zeitliche Befristung.

Erweiterung der Fahrerlaubnis: Was gilt?

Wenn Sie schon im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und diese erweitern möchten, müssen Sie keinen Erste-Hilfe-Nachweis erbringen, wenn Sie bereits eine Schulung in Erster Hilfe gemacht haben. Der Kurs muss jedoch die aktuellen Anforderungen (9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) erfüllen.

Ein Erste-Hilfe-Kurs ist dann erforderlich, wenn Sie beim Ersterwerb lediglich den Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" (LSMU) besucht haben. Diese frühere Bescheinigung reicht seit 2019 nicht mehr aus.

Wer braucht einen Sehtest?

Für den Führerschein benötigen Sie außerdem einen Nachweis über ein ausreichendes Sehvermögen. Hier gibt es je nach Führerscheinklassen unterschiedlich hohe Anforderungen. Diese sind in Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt:

Für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T müssen Sie einen Sehtest bestehen. Wenn Sie die Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegen und so die notwendige Mindestsehschärfe nachweisen, können Sie die Führerscheinprüfung ablegen. Nur wenn der Sehtest nicht bestanden wird, ist bei diesen Klassen eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.

Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Personenbeförderungsschein müssen immer eine augenärztliche Untersuchung nachweisen. Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.

Die Sehtestbescheinigung, das Zeugnis oder das Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Wo kann man den Sehtest machen?

Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Augenoptiker und Augenärzte. Sehtests werden auch im Rahmen der Erste-Hilfe-Kurse bei ADAC gelbhilft angeboten.

Was kostet ein Sehtest?

Die Kosten für den Sehtest variieren je nach Optiker. Teilweise werden die Sehtests aber auch kostenlos angeboten, wenn man zum Beispiel Bestandskunde ist. Ansonsten kostet ein Sehtest in der Regel zwischen 10 und 35 Euro.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC