Internationaler Führerschein - Deutsche Führerscheine im Ausland

Auch im Ausland mit dem Auto oder Motorrad mobil sein - mit dem internationalen Führerschein kein Problem ∙ Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/David Klein

In einigen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein. Das gilt meist bei Ländern außerhalb der EU. ADAC Clubjuristen beantworten die wichtigsten Fragen.

  • Internationaler Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig

  • Papier-Führerscheine werden bei der Beantragung des Internationalen Führerscheins in einen Scheckkartenführerschein umgetauscht

  • Gültige deutsche Führerscheine werden innerhalb der EU und des EWR anerkannt

Der Internationale Führerschein ist kein eigenständiger Führerschein, sondern ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Er ist eine Art Übersetzung des nationalen Führerscheines und soll der Polizei oder auch dem Mietwagenunternehmen im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie auch berechtigt sind z.B. das gebuchte Auto oder Wohnmobil zu führen.

Wo bzw. wie beantrage ich den Internationalen Führerschein?

Sie können den Internationalen Führerschein bei den Straßenverkehrsämtern (Führerscheinstelle) an Ihrem Wohnort beantragen. Sie sollten für den Antrag Ihren Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen. Der Internationale Führerschein kostet ca. 15 Euro.

Wie lange gilt der Internationale Führerschein?

Internationale Führerscheine gibt es in zwei Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926. Das erste Muster ist das gängigere und hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Der Internationale Führerschein nach dem Muster des Abkommens von 1926 gilt ein Jahr.

Automatischer Zwangsumtausch alter Führerscheine

Wichtig: Sofern Sie noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen und einen Internationalen Führerschein beantragen, erfolgt mit der Ausstellung des Internationalen Führerscheines automatisch ein Umtausch Ihres alten Führerscheines in einen (neuen) EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Durch diesen Zwangsumtausch entstehen zusätzliche Kosten. In diesem Fall benötigen Sie für die Antragstellung auch ein zweites Foto.

Lesen Sie hier, welche Klassen in den Scheckkartenführerschein eingetragen werden

In welchen Ländern brauche ich keinen Internationalen Führerschein?

Gültige deutsche Führerscheine werden innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) anerkannt. Es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein Internationaler Führerschein verlangt werden. Es werden alle (alten) Führerscheinformate - auch rosafarbene oder graue Papierführerscheine - anerkannt.

Dies hat auch die EU-Kommission mit Entscheidung vom 21.3.2000 ausdrücklich bestätigt; deren Wortlaut steht Ihnen hier mehrsprachig als Download zur Verfügung:

Entscheidung der EU-Kommission
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Was gilt für Inhaber der Klassen A1, L oder T, die noch nicht 18 Jahre alt sind?

Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Inhaber der Klasse A1 ist oder der nationalen Klassen L und T, der muss damit rechnen, dass diese Führerscheine in einzelnen Ländern nicht anerkannt werden. Bei Fahrten ins Ausland sollten Sie sich daher für diese Klassen bei den Clubjuristen individuell nach der dortigen Rechtslage erkundigen.

Muss ich bei einem Umzug ins Ausland etwas beachten?

Sollten Sie Ihren ordentlichen Wohnort in einen anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR verlegen, so gilt ihr Führerschein in der Regel ohne Umtausch weiter. In einigen Ländern bestehen jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Gültigkeit (z. B. Spanien, Italien).

Geltung deutscher Führerscheine im Ausland (innerhalb Europas)

Eine Übersicht, in welchen Ländern Europas der deutsche Führerschein ausreicht bzw. zusätzlich der Internationale Führerschein empfohlen wird, haben Ihre ADAC Clubjuristen für Sie zusammengestellt:

In welchen Ländern brauche ich den Internationalen Führerschein?

Bei Fahrten ins außereuropäische Ausland sollte generell ein Internationaler Führerschein mitgenommen werden.

  • Insbesondere für Fahrten in den USA empfiehlt es sich, den Internationalen Führerschein dabei zu haben, da der deutsche Führerschein allein ohne das Zusatzdokument nicht anerkannt werden muss.

  • In Australien und Neuseeland reicht bei vorübergehenden Aufenthalten der deutsche Führerschein inklusive einer beglaubigten Übersetzung zum Fahren aus.

  • In Thailand benötigen Sie zum Fahren eines Kfz zusätzlich zum deutschen Führerschein einen Internationalen Führerschein. Der Internationale Führerschein muss in diesem Fall ab 1. Mai 2021 allerdings dem Muster nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entsprechen. Dieses müssen Sie der Behörde bei Antragstellung ausdrücklich mitteilen. Für Aufenthalte über drei Monate benötigen Sie eine thailändische Fahrerlaubnis.

  • Um in Japan ein Auto fahren zu dürfen benötigen Inhaber eines deutschen Führerscheins (ohne Wohnsitz in Japan) eine japanische Übersetzung, da der deutsche Führerschein nicht anerkannt wird. Diese Übersetzung kann beim ADAC Südbayern angefertigt werden.

Informationen zu Führerscheinen im Ausland finden Sie auch beim Auswärtigen Amt*.

Tipp:

Auch wenn Sie in einem Land unterwegs sind, in dem Ihr nationaler Führerschein oder zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ausreicht, sollten Sie sich bei Anmietung eines Mietwagens im Ausland vorab beim Vermieter erkundigen, ob dieser für den Abschluss des Mietvertrages die Vorlage eines Internationalen Führerscheines verlangt!

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Kristina Benecke
Kristina Benecke
Fach-Autorin
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