Fahren ohne Führerschein: Diese Strafen drohen

Wer trotz Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis Auto fährt, begeht eine Straftat. Im schlimmsten Fall droht eine Haftstrafe.
Fahren trotz Fahrverbot oder bei Entzug der Fahrerlaubnis ist eine Straftat
Im Einzelfall drohen hohe Geldstrafen und bis zu einem Jahr Gefängnis
Aufgepasst: Keinen Fahrer ohne Führerschein ans eigene Steuer lassen
Fahren ohne Führerschein kann einen ganz einfachen Grund haben: Das Dokument wurde zu Hause vergessen. In diesem Fall begeht der Betroffene nur eine Ordnungswidrigkeit und zahlt zehn Euro Verwarnung. Setzt sich aber jemand hinter das Steuer, obwohl ein Fahrverbot läuft oder die Fahrerlaubnis entzogen wurde, macht er sich damit strafbar. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Unterschied: Fahrverbot und Fahrerlaubnis-Entzug
Nach einem Fahrverbot, z.B. wegen eines Tempoverstoßes, müssen Sie den Führerschein, also das Dokument, abgeben. Nach Ablauf der Zeit bekommen Sie den Führerschein wieder zurück. Ein Fahrverbot kann zwischen ein und sechs Monaten dauern.
Wird die Fahrerlaubnis entzogen, z.B. wegen Drogenmissbrauch oder Alkohol am Steuer, dann erlischt Ihre Berechtigung ein Fahrzeug zu führen. Sie muss nach Ablauf der Frist neu beantragt werden und ist, neben hohen Kosten, meistens mit dem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden.
Ohne Führerschein fahren: Ist das eine Straftat?
Ja. Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat oder gerade ein Fahrverbot verhängt ist, macht sich nach § 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.
Haftet Kfz-Halter für Fahrer ohne Führerschein?
Ja. Strafbar macht sich nicht nur der, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt, sondern auch der Halter des Kraftfahrzeugs, der zulässt, dass jemand sein Auto fährt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat oder für den ein Fahrverbot besteht. Dem Besitzer des Fahrzeugs droht die gleiche Strafe.
Mofa erlaubt? Darf man mit anderen Kfz fahren?
Hier wird zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis unterschieden. Ein Fahrverbot gilt für alle motorisierten Fahrzeuge. Auch Mofas, E-Scooter, Fahrräder mit Hilfsmotor und E-Bikes (einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet) sind verboten. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, bleibt das Führen von Mofas bis 25 km/h grundsätzlich erlaubt. Allerdings benötigen Personen, die nach dem 31.3.1965 geboren sind, eine sogenannte Prüfbescheinigung. Auch E-Scooter dürfen gefahren werden.
Ungültiger Führerschein: Zahlt die Versicherung?
Die Kfz-Haftpflicht, die bei einem verschuldeten Unfall auch in diesem Fall den Schaden des Gegners bezahlt, kann sich das Geld wiederholen und Regressforderungen von bis zu 5000 Euro stellen. Die Kaskoversicherung zahlt unter Umständen gar nicht. Das heißt, man bleibt auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug sitzen.
Führerschein zu Hause vergessen: Strafe fällig?
Auch das kann passieren: Das Dokument wird schlicht und einfach zu Hause vergessen. Hier gilt: Den gültigen Führerschein müssen Autofahrer bei jeder Fahrt dabeihaben (§ 4 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung). Können Sie ihn bei einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht vorzeigen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafe hierfür ist laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.
Dokument verloren: Autofahren erlaubt?
Was gilt, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, wie Sie ihn ersetzen und ob Sie in der Zwischenzeit Auto fahren dürfen, lesen Sie in unserem Artikel zum Thema "Führerschein verloren".
Darf man trotz Fahrverbot im Ausland fahren?
Wenn Sie Ihren Führerschein in Deutschland abgeben mussten, dürfen Sie grundsätzlich auch im Ausland nicht fahren, weil Sie kein Originaldokument vorweisen können. Hier drohen, je nach Land, teilweise hohe Geldstrafen.