Kleinkrafträder: Diese Vorschriften gelten im Straßenverkehr

Kleinkrafträder eignen sich optimal für kurze Strecken und brauchen kaum Platz zum Parken. Diese Regeln gelten.
Versicherungskennzeichen ist Pflicht
Man benötigt die Führerscheinklasse AM
Kleinkrafträder müssen nicht zum TÜV
Was ist ein Kleinkraftrad?
Kleinkrafträder gibt es mit zwei oder drei Rädern. In beiden Fällen beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h. Bei zweirädrigen Kleinkrafträdern mit Verbrennungsmotoren darf der Hubraum maximal 50 cm³ betragen, bei Elektromotoren beträgt die Nenndauerleistung maximal 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder dürfen bei Benzinern einen Hubraum von ebenfalls maximal 50 cm³ haben.
Unter die Bezeichnung Kleinkraftrad fällt z.B. der allseits bekannte 50er-Roller, der höchstens 45 km/h erreicht.
Welchen Führerschein braucht man?
Für Kleinkrafträder brauchen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Die kann man in Deutschland schon mit 15 Jahren machen. Wer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Übrigens: Die Klasse AM ist automatisch Bestandteil der Klasse B. Mehr zum Thema Führerscheinklassen finden Sie hier.
Ist eine Versicherung Pflicht?
Kleinkrafträder sind zulassungsfrei. Ein Gang zur Zulassungsbehörde ist daher nicht notwendig.
Trotzdem benötigt man aber eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Legt man die Betriebserlaubnis bei der Versicherung vor, erhält man direkt ein Versicherungskennzeichen. Wichtig: Dieses gilt vom 1. März bis zum Ablauf des Monats Februar im folgenden Jahr. Wenn Sie ab März im Folgejahr weiterfahren möchten, benötigen Sie wieder ein neues Versicherungskennzeichen. Es gibt keine automatische Verlängerung.
Außerdem müssen Sie bei Fahrten mit Roller und Co einen Nachweis über die Betriebserlaubnis dabei haben, zum Beispiel eine CoC-Bescheinigung oder eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Müssen Kleinkrafträder zum TÜV?
Kleinkrafträder sind von der Pflicht zur Hauptuntersuchung befreit. Sie müssen daher das Fahrzeug nicht alle zwei Jahre beim TÜV vorführen. Sie sind aber natürlich trotzdem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig und verkehrssicher sind. Das gilt sowohl für Kleinkrafträder mit zwei als auch mit drei Rädern.

Gibt es eine Helmpflicht?
Wenn Sie mit Kleinkrafträdern unterwegs sind, müssen Sie immer einen geeigneten Helm tragen.
Kleinkraftrad: Wo darf man fahren?
Für Kleinkrafträder gelten dieselben Vorschriften wie für Pkw und Motorräder. Das heißt, mit Kleinkrafträdern darf man weder auf Gehwegen noch auf Radwegen fahren. Wichtig: Auch wenn das oft zu sehen ist und in vielen Fällen von den Behörden geduldet wird, ist auch das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt und stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar.
Roller: Welche Alkoholgrenzen gelten?
Bei Kleinkrafträdern gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Das bedeutet, dass bei Fahrten ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Geahndet wird diese mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.
Ab 1,1 Promille macht man sich strafbar. In diesem Fall verhängt das Gericht eine Geldstrafe, deren Höhe sich am Einkommen orientiert. Zudem entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis und spricht eine Sperre für die Wiedererteilung aus.