Fahrverbot: Ab wann droht es? Kann man es umgehen?

Ein Fahrverbot droht: Wie groß ist der Spielraum, wenn man den Führerschein beruflich benötigt?
Ein Fahrverbot droht: Wie groß ist der Spielraum, wenn man den Führerschein beruflich benötigt?© Shutterstock/LightField Studios

Bußgeld und Punkte sind ärgerlich. Aber gravierender ist es, wenn bei einer Ordnungswidrigkeit zusätzlich ein Fahrverbot droht.

  • Auch der internationale Führerschein muss abgegeben werden

  • Nach Ablauf des Fahrverbotes bekommt man den Führerschein zurück

  • Wer trotz Fahrverbot fährt, begeht eine Straftat

Das Fahrverbot ist ein zeitlich befristeter Verlust der Fahrberechtigung. Es gilt für ein bis drei beziehungsweise bei einem strafrechtlichen Fahrverbot für bis zu sechs Monate. Davon zu unterscheiden sind die Fälle, in denen die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs auf Dauer entzogen wird (sogenannte Entziehung der Fahrererlaubnis).

Bußgeldkatalog: Wann droht ein Fahrverbot?

Der Bußgeldkatalog sieht für besonders gravierende Verkehrsverstöße – neben einer Geldbuße und Punkten – ein Fahrverbot vor. Hier ein Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:

Bußgeldtatbestand

Regelsatz in Euro

Punkte

Fahrverbot in Monaten

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 31-40 km/h

260

2

1

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 41-50 km/h

320

2

1

Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze

500

2

1

Fahren unter Drogeneinfluss

500

2

1

Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotlicht länger als eine Sekunde)

200

2

1

Quelle: ADAC, Stand 9/2023

Wie lang ist ein Monat Fahrverbot?

Ein Fahrverbot von einem Monat dauert einen Kalendermonat. Die Frist wird taggenau berechnet. Beispiel: Wer am 6.12. seinen Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben hat, darf am 6.1. wieder fahren, also nach 31 Tagen (so viele hat der Dezember). Der Februar als kürzester Monat eignet sich daher besonders, um ein Fahrverbot anzutreten.

Kann man ein Fahrverbot umgehen?

Die Rechtsprechung hat enge Grenzen für das Absehen vom Fahrverbot entwickelt. Der Bußgeldstelle oder vor Gericht muss dargelegt werden, dass der Betroffene wegen des Fahrverbotes seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz verlieren würde. Ob die Voraussetzungen für eine solche "unzumutbare Härte" vorliegen, hängt stets vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beurteilen. Auch kann es bei der Ermessensausübung der Behörden oder des Gerichts zu regionalen Unterschieden kommen. Eine anwaltliche Beratung ist daher zu empfehlen.

Führerschein abgeben: Welche Frist gilt?

Der Führerschein muss erst dann abgegeben werden, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist. Das heißt: Die zuständige Behörde versendet einen Bußgeldbescheid und gewährt eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Wird kein Einspruch erhoben, ist das Fahrverbot damit rechtskräftig.

Wer auch den internationalen Führerschein hat, der muss auch diesen abgegeben.© Shutterstock/Ralf Liebhold

Der Ersttäter (in den vergangenen zwei Jahren wurde kein Fahrverbot verhängt) darf den Beginn des Fahrverbots jedoch selbst bestimmen, allerdings muss dieser innerhalb einer Vier-Monats-Frist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids liegen. Wiederholungstäter dürfen sich den Zeitraum für das Fahrverbot nicht aussuchen.

Alle Führerscheindokumente müssen in "amtliche Verwahrung" gegeben werden. Wer auch einen internationalen Führerschein besitzt, der muss auch dieses Führerscheindokument abgeben. Erst mit dem Eingang des Führerscheins in die amtliche Verwahrung wird das Fahrverbot wirksam angetreten.

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Wo muss man den Führerschein abgeben?

Wo man den Führerschein abgeben kann, steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides. Der Führerschein kann mit der Post – am besten per Einschreiben mit Rückschein – zur zuständigen Bußgeldstelle geschickt werden. Die Adresse der zuständigen Behörde steht auf dem Bußgeldbescheid. Er kann aber auch persönlich bei der Bußgeldstelle abgeben werden.

Eine weitere Variante ist es, seinen Führerschein bei der Polizei abzuliefern. Das ist jedoch nicht in jedem Bundesland möglich. Am besten bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle anrufen und nachfragen.

Hat ein Autofahrer erfolglos gegen den Bußgeldbescheid geklagt und das Gericht das Fahrverbot verhängt, tritt die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde auf. Der Führerschein muss dann direkt bei der Staatsanwaltschaft abgegeben oder per Post zugeschickt werden.

Was ist möglich beim Fahrverbot?

Fahrverbot aufteilen? Nein. Das Fahrverbot ist immer am Stück zu absolvieren. Es kann zeitlich nicht aufgeteilt werden. Ob man mehrere drohende Fahrverbote parallel ableisten oder den Start des Fahrverbotes verzögern kann, das und mehr erläutert Clubjuristin Kristina Benecke im Video:

Weitere Infos zum Fahrverbot im Video ∙ Bild: © ADAC/David Klein, Video: © ADAC e.V.

Fahren trotz Fahrverbot: Strafen?

Wer während eines Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis und begeht eine Straftat, was außer einer Geldstrafe regelmäßig auch zum Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate führt.

Achtung: Unter Kraftfahrzeug fallen hierbei unter anderem auch Mofas, E-Scooter und schnelle Pedelecs (S-Pedelecs).

Wie erhält man den Führerschein zurück?

Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist wird der Führerschein entweder automatisch an den Betroffenen zurückgeschickt oder man holt ihn selbst bei der Stelle ab, bei der man ihn abgegeben hat. Das sollte man am besten bereits bei der Abgabe klären.