Fahrverbot: Ab wann droht es? Kann man es umgehen?

• Lesezeit: 4 Min.

Von Kristina Benecke, Christina Köpke

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Ein Fahrverbot droht: Wie groß ist der Spielraum, wenn man den Führerschein beruflich benötigt?© Shutterstock/LightField Studios

Bußgeld und Punkte sind ärgerlich. Aber gravierender ist es, wenn nach einem Verkehrsverstoß zusätzlich ein Fahrverbot droht.

  • Auch den internationalen Führerschein muss man abgeben

  • Nach Ablauf des Fahrverbotes bekommt man den Führerschein zurück

  • Wer trotz Fahrverbot fährt, begeht eine Straftat

Ein Fahrverbot heißt: Temporär kein Autofahren erlaubt. Je nach Fall dauert es zwischen einem und drei Monaten, bei strafrechtlichen Fahrverboten sogar bis zu sechs Monate. Danach erhält man den Führerschein zurück und darf wieder ans Steuer.

Davon zu unterscheiden ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Hier wird die Fahrberechtigung dauerhaft entzogen, etwa bei schweren Verkehrsverstößen oder wiederholtem Fehlverhalten. Wer seine Fahrerlaubnis verliert, muss sie neu beantragen.

Bußgeldkatalog: Wann droht Fahrverbot?

Der Bußgeldkatalog sieht für besonders gravierende Verkehrsverstöße – neben einer Geldbuße und Punkten – ein Fahrverbot vor. Hier ein Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:

BußgeldtatbestandRegelsatz in EuroPunkteFahrverbot in Monaten

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 31-40 km/h

260

2

1

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 41-50 km/h

320

2

1

Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze

500

2

1

Fahren unter Drogeneinfluss

500

2

1

Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotlicht länger als eine Sekunde)

200

2

1

Quelle: ADAC, Stand 3/2025

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Wie lang ist ein Monat Fahrverbot?

Ein Fahrverbot von einem Monat dauert einen Kalendermonat. Die Frist wird taggenau berechnet. Beispiel: Wer am 6.12. seinen Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben hat, darf am 6.1. wieder fahren, also nach 31 Tagen, so viele Tage hat der Dezember. Der Februar als kürzester Monat eignet sich daher besonders gut, um ein Fahrverbot anzutreten.

Kann man ein Fahrverbot umgehen?

Die Rechtsprechung hat enge Grenzen für das Absehen vom Fahrverbot entwickelt. Der Bußgeldstelle oder vor Gericht muss der Betroffene darlegen, dass er wegen des Fahrverbotes seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz verlieren würde.

Ob die Voraussetzungen für eine solche "unzumutbare Härte" vorliegen, hängt stets vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beurteilen. Auch kann es bei der Ermessensausübung der Behörden oder des Gerichts zu regionalen Unterschieden kommen. Eine anwaltliche Beratung ist daher zu empfehlen.

Frist für Abgabe des Führerscheins

Den Führerschein muss man erst dann abgeben, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist. Das heißt: Die zuständige Behörde versendet einen Bußgeldbescheid und gewährt eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Wird kein Einspruch erhoben, ist das Fahrverbot spätestens mit Ablauf dieser Frist rechtskräftig.

Wer einen internationalen Führerschein hat, der muss auch diesen abgeben© Shutterstock/Ralf Liebhold

Der Ersttäter, gegen den in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde, darf den Beginn des Fahrverbots selbst bestimmen, allerdings muss dieser innerhalb einer Vier-Monats-Frist ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids liegen. Wiederholungstäter dürfen sich den Zeitraum für das Fahrverbot nicht aussuchen.

Alle Führerscheindokumente
müssen in "amtliche Verwahrung" gelangen. Wer auch einen internationalen Führerschein besitzt, der muss dieses Führerscheindokument ebenfalls abgeben. Erst mit dem Eingang des Führerscheins in die amtliche Verwahrung wird das Fahrverbot wirksam angetreten.

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Wo den Führerschein abgeben?

Wo man den Führerschein abgeben kann, steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides. Sie können den Führerschein mit der Post – am besten per Einschreiben mit Rückschein – zur zuständigen Bußgeldstelle schicken. Die Adresse der zuständigen Behörde steht auf dem Bußgeldbescheid. Sie können ihn aber auch persönlich bei der Bußgeldstelle abgeben.

Eine weitere Variante ist es, seinen Führerschein bei der Polizei abzuliefern. Das ist jedoch nicht in jedem Bundesland möglich. Am besten bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle anrufen und nachfragen.

Hat ein Autofahrer erfolglos gegen den Bußgeldbescheid geklagt und das Gericht das Fahrverbot verhängt, tritt die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde auf. Den Führerschein muss man dann direkt bei der Staatsanwaltschaft abgeben oder per Post zuschicken.

Was ist möglich beim Fahrverbot?

Kann man das Fahrverbot aufteilen? Die Antwort ist ein Nein. Das Fahrverbot ist immer am Stück zu absolvieren. Man kann es zeitlich nicht aufteilen. Ob man mehrere drohende Fahrverbote parallel ableisten oder den Start des Fahrverbotes verzögern kann, das und mehr erläutert ADAC Juristin Kristina Benecke im Video.

Fahren trotz Fahrverbot: Strafen?

Wer während eines Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis und begeht eine Straftat, was außer einer Geldstrafe regelmäßig auch zum Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate führt.

Achtung: Unter den Begriff Kraftfahrzeug fallen hierbei auch Mofas, E-Scooter und schnelle Pedelecs (S-Pedelecs).

Wie erhält man den Führerschein zurück?

Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist schickt die Behörde den Führerschein entweder automatisch an den Betroffenen zurück oder man holt ihn selbst bei der Stelle ab, bei der man ihn abgegeben hat. Das sollte man am besten bereits bei der Abgabe klären.

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