ADAC Rechtsberatung: Kostenlos für alle Mitglieder

Eine Frau telefoniert mit einem Brief in ihrer Hand
Juristische Erstberatung exklusiv für Mitglieder© iStock.com/sturti

Mitglieder erhalten eine kostenlose Erstberatung bei Fragen rund um Straßenverkehr, Führerschein, Autokauf oder Reiserecht, auch ohne Rechtschutzversicherung.

  • Rechtsberatung exklusiv für Mitglieder

  • ADAC Juristinnen und Juristen beraten

  • ADAC Vertragsanwälte helfen in ganz Deutschland

ADAC Rechtsberatung: Rufen Sie an!

Das Team der ADAC Juristinnen und Juristen steht Ihnen unter Tel. 089 76 76 24 23 (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr) zur Verfügung.

Oder kontaktieren Sie das Team der Juristinnen und Juristen per E-Mail. Wählen Sie das passende Thema aus: Verkehrsrecht, Verbraucherrecht, Auslandsrecht, Sonstiges

ADAC Vertragsanwälte in Ihrer Nähe

FAQs zur Rechtsberatung für Mitglieder

Die Rechtsberatung ist in Ihrer ADAC Mitgliedschaft enthalten. Als Mitglied können Sie sich kostenfrei für eine Erstberatung entweder an das Team der ADAC Juristinnen und Juristen oder an eine ADAC Vertragsanwältin bzw. einen Vertragsanwalt Ihrer Wahl vor Ort wenden.

Das Team der Juristinnen und Juristen berät zu allen Fragen rund um den Straßenverkehr, etwa nach Unfällen oder bei zweifelhaften Bußgeldbescheiden aus dem In- und Ausland. Auch das Fahrerlaubnisrecht, beispielsweise in Bezug auf MPU oder Führerscheinentzug, zählt zu den Kompetenzen der juristischen Fachleute.

Darüber hinaus bieten sie erste rechtliche Einschätzungen bei Problemen mit der Werkstatt oder beim Gebraucht- und Neuwagenkauf. Und auch in Sachen Reiserecht können die ADAC Juristinnen und Juristen Ihnen helfen: etwa zu Schadenersatz bei Flugverspätungen oder Problemen mit der Pauschalreise. Sie sind für alle Themen rund um Ihre Mobilität für Sie da.


Alle ADAC Mitglieder können sich für eine Erstberatung an die ADAC Juristinnen und Juristen des ADAC e.V., aber auch an die ADAC Vertragsanwältinnen und ADAC Vertragsanwälte in Ihrer Nähe wenden. Eine Rechtschutzversicherung ist für die Erstberatung nicht erforderlich.

Wählen Sie eine ADAC Vertragsanwältin oder einen Vertragsanwalt in Ihrer Nähe in der ADAC Vertragsanwalt-Suche mithilfe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnorts aus. Nehmen Sie direkt Kontakt auf, und vereinbaren Sie als Clubmitglied einen Gesprächstermin.

Auch wer kein ADAC Mitglied ist, kann von der Fachkompetenz der ADAC Vertragsanwälte und -anwältinnen profitieren. Dann fallen allerdings die gesetzlichen Gebühren von bis zu 190 Euro zzgl. MwSt. an.

Die ADAC Vertragsanwälte und -anwältinnen mit ihrer eigenen Kanzlei bieten einen besonderen Service für Clubmitglieder: Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Damit sparen Mitglieder ca. 190 Euro (zzgl. MwSt.) – so viel kostet eine juristische Erstberatung bei einem niedergelassenen Rechtsanwalt normalerweise.

Auch wer kein ADAC Mitglied ist, kann von der Fachkompetenz der ADAC Vertragsanwältinnen und -anwälte profitieren. Dann fallen allerdings die gesetzlichen Gebühren von bis zu 190 Euro zzgl. MwSt. an.

Nur wer sich als Fachanwalt oder Fachanwältin für Verkehrsrecht spezialisiert hat, kann als Vertragsanwalt oder -anwältin des ADAC berufen werden. Dabei erfolgt ein enger Austausch der ADAC Juristinnen und Juristen und der Vertragsanwälte zu aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen. So sind alle Fachleute der Rechtsberatung stets auf dem neuesten juristischen Stand – und können Clubmitglieder optimal unterstützen.

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