ADAC Rechtsberatung: Kostenlos für alle Mitglieder

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Von Kristina Benecke

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Eine Frau telefoniert mit einem Brief in ihrer Hand
Juristische Erstberatung exklusiv für Mitglieder© iStock.com/sturti

Mitglieder erhalten eine kostenlose Erstberatung bei Fragen rund um Straßenverkehr, Führerschein, Autokauf oder Reiserecht, auch ohne Rechtsschutzversicherung.

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Das Team der ADAC Juristinnen und Juristen steht Ihnen unter Tel. 089 76 76 24 23 (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr) zur Verfügung.

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FAQs zur ADAC Rechtsberatung für Mitglieder

Die ADAC Rechtsberatung ist Teil Ihrer Mitgliedschaft. Als ADAC Mitglied erhalten Sie kostenlos eine juristische Erstberatung - entweder durch das Team der ADAC Juristinnen und Juristen oder durch eine ADAC Vertragsanwältin oder einen Vertragsanwalt Ihrer Wahl.

Das Team der ADAC Juristinnen und Juristen des ADAC e.V. berät zu allen Fragen rund um die Mobilität. Hier ein paar Beispiele:

  • Fragen zum Verkehrsrecht, etwa nach Unfällen oder bei Bußgeldbescheiden aus dem In- und Ausland.

  • Fragen zum Fahrerlaubnisrecht, zum Beispiel bei einer drohenden MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), Punkten oder Führerscheinentzug.

  • Fragen zu Problemen mit der Werkstatt oder beim Gebraucht- und Neuwagenkauf.

  • Fragen zum Reiserecht, zum Beispiel bei Flugverspätungen oder Problemen mit der Pauschalreise.

Kurz gesagt: Die ADAC Rechtsberatung unterstützt Sie in allen Rechtsfragen rund um Straßenverkehr, Führerschein, Autokauf und Reise. Erfahren Sie mehr

Ja. Für die Erstberatung benötigen Sie keine Rechtsschutzversicherung. Alle Mitglieder können sich durch ADAC Juristinnen und Juristen des ADAC e.V. und ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte kostenfrei beraten lassen.

Wählen Sie eine ADAC Vertragsanwältin oder einen Vertragsanwalt in Ihrer Nähe in der ADAC Vertragsanwalt-Suche mithilfe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnorts aus. Nehmen Sie direkt Kontakt auf, und vereinbaren Sie als Clubmitglied einen Gesprächstermin.

Auch wer kein ADAC Mitglied ist, kann von der Fachkompetenz der ADAC Vertragsanwälte und -anwältinnen profitieren. Dann fallen allerdings die gesetzlichen Gebühren von bis zu 190 Euro zzgl. MwSt. an.

Die ADAC Vertragsanwälte und -anwältinnen mit ihrer eigenen Kanzlei bieten einen besonderen Service für Clubmitglieder: Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Damit sparen Mitglieder ca. 190 Euro (zzgl. MwSt.) – so viel kostet eine juristische Erstberatung bei einem niedergelassenen Rechtsanwalt normalerweise.

Auch wer kein ADAC Mitglied ist, kann von der Fachkompetenz der ADAC Vertragsanwältinnen und -anwälte profitieren. Dann fallen allerdings die gesetzlichen Gebühren von bis zu 190 Euro zzgl. MwSt. an.

Ja. ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte sind Fachanwälte für Verkehrsrecht. Sie stehen in engem Austausch mit den ADAC Juristinnen und Juristen und sind stets über aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen informiert. So erhalten Clubmitglieder eine fachlich fundierte und praxisnahe Beratung.

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