Unterschied E-Bike und Pedelec: Das sollten Sie wissen

Vater und Tochter fahren mit dem Fahrrad
Das Strampeln ist vorbei: Elektrofahrräder boomen© Shutterstock/Andrey Popov

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec? Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Wichtige Fakten, Modelle, technische Daten und Infos zum Betrieb.

  • Elektrofahrräder bis 25 km/h werden wie Fahrräder behandelt

  • Bei einigen Bikes ist mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich

  • Ein Helm sollte grundsätzlich getragen werden

Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere wird darunter das Elektrofahrrad verstanden, das ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor ist. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet. Wie E-Bikes eingestuft werden hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeit mit dem Motor erreicht werden kann.

Unterschied E-Bike und Pedelec

Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten. Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.

E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.

  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.

    Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.

    Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder, wenn der Fahrer vorher mit dem Treten aufhört, wird auch die Unterstützung durch den Hilfsmotor unterbrochen.

  • Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist zulässig.

Ein Frau Fährt auf Ihrem E-Bank auf dem Radweg
Pedelecs und E-Bikes unterstützen im Alltag© iStock.com/nazar_ab

Wie beim Radfahren wird kein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung benötigt. Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren. Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Im Einzelfall sollte der Umfang des Versicherungsschutzes vorab geklärt werden. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen.

Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden. Sonstige Radwege dürfen befahren werden.

Pedelec bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.

Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf nur auf der Fahrbahn gefahren werden. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.

Beim Fahren dieser Pedelecs muss wie beim Motorradfahren ein geeigneter Helm getragen werden.

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E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.

E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen.

Auch hier gilt Helmpflicht. Radwege sind tabu, diese Modelle dürfen nur auf der Fahrbahn benutzt werden.