Unterschied E-Bike und Pedelec: Das sollten Sie wissen

• Lesezeit: 4 Min.

Von Max Pliefke, Bastian Metzger

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Vater und Tochter fahren mit dem Fahrrad
Das Strampeln ist vorbei: Elektrofahrräder boomen© Shutterstock/Andrey Popov

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec? Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Wichtige Fakten, Modelle, technische Daten und Infos zum Betrieb.

  • Elektrofahrräder bis 25 km/h gelten als Fahrräder

  • Bei einigen Bikes ist eine Fahrerlaubnis erforderlich

  • Man sollte immer einen Helm tragen

Was ist der Unterschied zwischen E‑Bike und Pedelec?

Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet. Wie E-Bikes einzustufen sind, hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.

Wann gilt ein E‑Bike rechtlich als Fahrrad?

Wenn Sie ein E‑Bike kaufen, handelt es sich in den meisten Fällen um ein Pedelec mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h. Diese Modelle werden rechtlich wie Fahrräder behandelt, wenn bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sind

Wie funktioniert ein Pedelec?

Ein Pedelec unterstützt Sie nur dann mit Motorkraft, wenn Sie selbst in die Pedale treten. Deshalb gelten die meisten Pedelecs rechtlich als Fahrräder.

Typische Merkmale eines Pedelecs:

  • Der Elektromotor hat eine maximale Nenndauerleistung von 250 Watt.

  • Die Motorunterstützung wird mit steigender Geschwindigkeit schrittweise (progressiv) reduziert.

  • Spätestens bei 25 km/h schaltet sich die Tretunterstützung automatisch ab. Das gilt auch, wenn Sie aufhören zu treten.

  • Eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist erlaubt.

Gut zu wissen: Der Begriff "progressiv" bedeutet, dass die Motorunterstützung nicht abrupt endet, sondern mit zunehmender Geschwindigkeit nach und nach abnimmt. Dadurch fährt sich ein Pedelec ähnlich wie ein Fahrrad, nur mit zusätzlicher Unterstützung beim Treten.

Brauchen Sie Führerschein, Kennzeichen oder Versicherung?

Ein Frau Fährt auf Ihrem E-Bank auf dem Radweg
Pedelecs und E-Bikes unterstützen im Alltag© iStock.com/nazar_ab

Wie beim Radfahren benötigt man für ein Pedelec keinen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung. Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.

Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.

Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.

Welche Regeln gelten für S‑Pedelecs bis 45 km/h?

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.

Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.

Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.

Wie funktioniert ein E‑Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung?

Mit diesen Bikes können Sie allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreichen. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.

Was gilt für E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung?

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.

Auch hier gilt Helmpflicht. Radwege sind tabu, diese Modelle dürfen Sie ebenfalls nur auf der Fahrbahn benutzen.