Förderung von Photovoltaik: Kredite, Zuschüsse und Einspeisevergütung

Photovoltaikanlage auf einem Hausdach
Mit entsprechenden Zuschüssen amortisiert sich die Investition in eine PV-Anlage deutlich schneller© Shutterstock/moreimages

Eine private Photovoltaik-Anlage ist teuer. Bund, Länder oder Kommunen helfen mit Förderungen. Ein Überblick über Kredite, Zuschüsse und die Einspeisevergütung 2025.

  • KfW-Bank fördert Anschaffung und Installation von PV-Anlage mit Kredit

  • Für überschüssigen Solarstrom gibt es 20 Jahre eine Einspeisevergütung

  • Manches Bundesland und viele Kommunen zahlen Investitionszuschüsse

Welche Photovoltaik-Förderung gibt es?

Unabhängiger vom Stromversorger werden, kostenlose Energie aus der Sonne beziehen, das Klima schonen: Gründe für die Anschaffung einer Solaranlage gibt es derzeit viele. Am Anfang steht für Interessentinnen und Interessenten allerdings oft eine Investition von 10.000 Euro und mehr.

Der Staat unterstützt den Kauf und Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeichern. Als Förderungen gewährt er Steuerbefreiung bei Photovoltaik-Investitionen, vergünstigte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

PV-Anlage und Stromspeicher sind steuerfrei

PV-Anlagen unter 30 kWp, die seit 1. Januar 2023 geliefert und installiert worden sind, sind von der Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent befreit. Der Nullsteuersatz gilt auch für die Lieferung und Montage beziehungsweise Nachrüstung von Speichern sowie anderer für den Betrieb der privaten Solaranlage wesentlichen Komponenten.

Außerdem gibt es regionale Förderprogramme einzelner Bundesländer und Kommunen für PV-Anlagen. Es lohnt sich deshalb, alle Möglichkeiten zu prüfen und die attraktivste zu wählen. KfW-Kredit für Photovoltaik, regionale Zuschüsse und EEG-Einspeisevergütung sind teils kombinierbar.

Nur Inselanlagen erhalten meistens keine staatlichen Beihilfen. Das sind kleinere Solargeräte für den Privatgebrauch, die nicht an das Stromnetz angeschlossen sind. Für Balkonkraftwerke, die per Stecker mit dem hauseigenen Stromkreislauf verbunden sind, gibt es eigene Regionalförderungen.

KfW-Förderung für PV-Anlagen

Die staatliche KfW-Bank unterstützt Privatpersonen bei der Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen mit vergünstigten Darlehen. Über das Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) vergibt sie Förderkredite mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Der Höchstbetrag pro Vorhaben beträgt 150 Millionen Euro.

Neben den reinen Produktkosten sind die Ausgaben für die Planung, Projektierung und Installation inbegriffen – auch für Batteriespeicher. Im Juli 2025 lag der bestmögliche effektive Jahreszins bei 3,25 Prozent. Die individuellen Konditionen für Privathaushalte ermittelt die jeweilige Hausbank anhand des Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicher­heiten.

Für die Antragstellung und Bonitätsprüfung muss man sich also an sein örtliches Finanzinstitut wenden. Erst wenn der Förderkredit bewilligt ist, darf ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Eine Beantragung nach dem Beginn des Vorhabens ist nicht möglich. Da nicht jede Bank den KfW-Kredit anbietet, kann ein Vergleich mit anderen Geldhäusern und Finanzierungsoptionen sinnvoll sein.

Einspeisevergütung für Solarstrom

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Besitzer von PV-Anlagen von ihrem Netzbetreiber eine Vergütung für überschüssigen Solarstrom, den sie in das öffentliche Netz einspeisen. Je nach Datum der Inbetriebnahme, PV-Leistung und Art der Einspeisung sind die EEG-Fördersätze unterschiedlich hoch. Die Fördersätze für neu installierte Solaranlagen sinken alle sechs Monate um ein Prozent. Nach der Beantragung bleiben sie jeweils 20 Jahre lang konstant.

Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen seit 1. August 2025

Maximale AnlagenleistungVergütungssatz TeileinspeisungVergütungssatz Volleinspeisung

0 - 10 kWp

7,86 ct/kWh

12,47 ct/kWh

10 - 40 kWp

6,80 ct/kWh

10,45 ct/kWh

40 - 100 kWp

5,56 ct/kWh

10,45 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur; die Förder- bzw. Vergütungsätze gelten für Inbetriebnahmen vom 1. August 2025 bis 31. Januar 2026

Wichtige Änderung für Photovoltaik-Neulinge: Für alle Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, gibt es in Stunden mit negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung mehr. PV-Betreiber sollten auf intelligente Steuerung und Eigenverbrauch setzen, um Ertragseinbußen zu vermeiden. Dieser Artikel zur Einspeisevergütung erklärt die neuen Regelungen ausführlich.

PV-Förderung der Länder und Kommunen

Über die Photovoltaik-Förderungen des Bundes hinaus sollte man sich bei seiner Stadt oder Gemeinde informieren, ob diese die Anschaffung von PV-Anlage und Batteriespeicher finanziell unterstützt. Kommunale Investitionszuschüsse kann selbstverständlich nur erhalten, wer vor Ort wohnt und die Solartechnik dort installieren will. Mancherorts sind bis zu 10.000 Euro drin.

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Die genauen Konditionen hängen von der Photovoltaik-Leistung und -Anbringung ab. Regionale Initiativen sind außerdem stets gedeckelt und laufen aus, sobald ein gewisses Förderbudget ausgeschöpft ist. Erste Informationen bietet die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Tipp: Förderdatenbank gibt Überblick

Bei der Suche nach einem passenden Zuschuss für Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher – auch auf Landesebene – hilft die Förderdatenbank des Bundes.

Photovoltaik-Förderungen der Bundesländer

Die Bundesländer in Deutschland können eigene Förderprogramme für PV-Anlagen und -Speicher auflegen. Auf Landesebene gibt es für Privatpersonen folgende Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen:

Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben ihre Förderungen für PV-Anlagen und Batteriespeicher eingestellt.

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