Einspeisevergütung 2026: Aktuelle EEG-Förderung für PV-Anlagen
Von André Gieße

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte EEG-Förderung für Strom, der aus PV-Anlagen ins öffentliche Netz fließt. Wie hoch sie aktuell ist und was sich 2026 ändern könnte.
EEG-Fördersätze hängen von PV-Leistung, Startdatum und Einspeiseart ab
Einspeisevergütung sinkt jedes halbe Jahr, ist nach der Anmeldung jedoch fix
Bei negativem Börsenstrompreis erhalten Neuanlagenbesitzer kein Geld mehr
Wie lange gibt es noch Einspeisevergütung für PV?
Innerhalb der Bundesregierung wird zwar aktuell über ihr Ende diskutiert, noch gilt aber: Wer seinen selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeist, erhält dafür vom Staat eine Vergütung. Für jede Kilowattstunde gibt es 20 Jahre lang einen festen Geldbetrag. Wegen des Photovoltaik-Booms und weil bei immer mehr älteren Anlagen die Einspeisevergütung ausläuft, haben sich einige Regeln geändert. Weitere Reformen und Kürzungen könnten 2026 folgen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat angekündigt, die fixe Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen abschaffen zu wollen. Was genau geplant ist, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Wie man EEG-Förderung für PV-Strom bekommt

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung und den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die gesetzlich festgeschriebene EEG-Förderung kann jeder bekommen, der Strom aus einer PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeist und einen separaten Stromzähler bzw. einen Zweirichtungszähler nutzt, um die Stromeinspeisung zu erfassen. Die regional zuständigen Netzbetreiber müssen den überschüssigen Solarstrom nach den Vorgaben des EEG abnehmen und finanziell vergüten.
Dafür ist ein Antrag beim Netzbetreiber notwendig. Ortsfeste PV-Anlagen mit Netzanschluss müssen zuvor im Marktstammdatenregister angemeldet sein. Jede stromerzeugende Anlage muss in dieser Datenbank aufgeführt werden. Neben Kontakt- und Standortinformationen braucht es auch die technischen Anlagedaten. Die Registrierung erfolgt online bei der Bundesnetzagentur.
2023 ist das EEG reformiert worden. Seither gelten Neuregelungen, die einige Vereinfachungen und attraktivere Konditionen für Betreiber privater PV-Anlagen bedeuten. Die Fördersätze sinken seit 31. Januar 2024 alle sechs Monate um ein Prozent. Bei der Einspeisevergütung wird zudem unterschieden, ob PV-Betreiber ihren Strom vollständig oder nur teilweise ins Netz einspeisen.
So hoch ist die Einspeisevergütung 2026
Die EEG-Fördersätze sind je nach Datum der Inbetriebnahme, Photovoltaik-Leistung und Art der Einspeisung unterschiedlich hoch. Nach Beantragung gelten sie 20 Jahre lang. Seit 1. Februar 2026 beträgt die Einspeisevergütung 7,78 Cent/kWh für eine Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh für die Volleinspeisung von Solarstrom – bei neuen PV-Anlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp) Leistung.
Bei PV-Anlagen über 10 kWp ist es grundsätzlich weniger. Die Leistungsanteile bis 10 kWp und ab 10 kWp werden bei der Vergütung des eingespeisten Solarstroms anteilig berücksichtigt.
Hier eine Beispielrechnung für die Einspeisevergütung bei einer PV-Anlage mit 15 kWp, wo der Solarstrom teils im Haushalt verbraucht wird und teils ins Netz fließt: Für die ersten 10 kWp gibt es 7,78 Cent pro Kilowattstunde, für die verbleibenden 5 kWp sind es 6,73 Cent je Kilowattstunde. Die durchschnittliche Einspeisevergütung liegt in diesem Fall bei 7,43 Cent pro Kilowattstunde.
Tabelle: Einspeisevergütung vom 1. Februar bis 31. Juli 2026
| Maximale Anlagenleistung | Vergütungssatz Teileinspeisung | Vergütungssatz Volleinspeisung |
|---|---|---|
0–10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Die nächste Reduzierung der PV-Einspeisevergütung ist ab dem 1. August 2026 vorgesehen.
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Keine Einspeisevergütung bei negativem Strompreis
Wenn an sonnigen Tagen zu viel Strom aus erneuerbaren Energien im Netz zeitweise zu negativen Spotmarktpreisen im Großhandel führt, erhalten Betreiber neu installierter PV-Anlagen seit Ende Februar 2025 keine Einspeisevergütung mehr. Stattdessen sollen sie ihren erzeugten Solarstrom für später speichern und selbst verbrauchen. Die nicht vergüteten Zeiträume kann man an das Ende der 20-jährigen Vergütungsperiode, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorsieht, anhängen.
Das soll Netzüberlastungen vermeiden und den angespannten Bundeshaushalt entlasten, aus dem die EEG-Förderung finanziert wird. Abgesehen von der gesetzlichen Änderung bei Überproduktion von erneuerbaren Energien gibt es weiterhin garantierte Fördersätze für eingespeisten Strom. Als Anreiz für den freiwilligen Wechsel zu dem neuen Vergütungssystem können Betreiber von schon bestehenden Photovoltaik-Anlagen seither sogar 0,6 Cent mehr pro Kilowattstunde bekommen.
Die Einspeiseleistung neuer PV-Anlagen wird außerdem auf 60 Prozent beschränkt, solange die Haushalte der Besitzer noch nicht mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) und einer Steuerbox ausgestattet sind. Weil inzwischen nahezu alle neu installierten Solaranlagen um einen intelligent betriebenen Stromspeicher ergänzt werden, würden deren Betreibern dadurch keine nennenswerten finanziellen Nachteile entstehen, betont der Bundesverband Solarwirtschaft.
Aufgrund des schrittweisen Smart-Meter-Rollouts gibt es dazu eine Übergangsregelung: Für neue PV-Anlagen mit einer installierten Leistung mit bis zu 100 Kilowatt greift die geänderte EEG-Förderung bei negativen Börsenstrompreisen erst ab dem Folgejahr nach dem Einbau des intelligenten Messsystems. Bei kleinen Solaranlagen unter 2 Kilowatt maximaler Leistung – etwa Balkonkraftwerke – gilt die Neuregelung nicht, solange die Bundesnetzagentur nichts festlegt.
Einspeisevergütung nach Zwischenspeicherung
EEG-Förderung gibt es künftig auch bei jeder Art von Speichernutzung: Wer eigenen PV-Strom zusammen mit normalem Haushaltsstrom speichert und später wieder ins Netz einspeist, soll für einen bestimmten Anteil eine Vergütung erhalten. Beim Mischspeichern von "Grünstrom" und "Graustrom" kann man zwischen einer Abgrenzungs- und einer Pauschaloption wählen.
Für die praktische Umsetzung der flexibleren Speichernutzung muss die Bundesnetzagentur noch Regeln formulieren. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass PV-Anlage und -Speicher in der Direktvermarktung betrieben werden und nicht in der staatlichen Einspeisevergütung. Pauschal werden maximal 500 kWh pro kWp PV-Leistung pro Jahr mit der EEG-Marktprämie vergütet.
Wird die fixe Einspeisevergütung abgeschafft?
Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) will aus Kostengründen die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Photovoltaik-Anlagen streichen. Private Solaranlagen würden sich ohne Förderung rechnen, so ihre Begründung. Die Vergütung von Ökostrom kostet jedes Jahr viele Milliarden. Ein zunehmendes Problem ist auch, dass die Einspeisung oft zu Zeiten erfolgt, in denen ohnehin schon viel Strom aus Wind und Sonne im Netz vorhanden ist.
Die künftige Förderung von erneuerbaren Energien soll system- und marktorientiert erfolgen, kündigte Reiche im September 2025 an. Die gesetzlichen Grundlagen der Einspeisevergütung will die Bundesregierung nun überarbeiten und beraten. Auch aus europarechtlichen Gründen ist bis Ende des Jahres 2026 eine Neuregelung des EEG erforderlich. An der bereits vereinbarten und für 20 Jahre fixen Einspeisevergütung für bestehende Solaranlagen will Reiche nichts ändern.
Einspeisevergütung für PV nach 20 Jahren
Nach 20 Jahren haben Betreiber älterer Photovoltaik-Anlagen keinen Anspruch mehr auf eine garantierte EEG-Förderung. Wer eine Ü20-PV-Anlage betreibt, die noch sicher funktioniert und leistungsfähig ist, darf seinen Strom zwar weiter ins Netz einspeisen. Es gibt aber weniger Geld als bei der vorherigen Einspeisevergütung und keinen Fixbetrag mehr für mehrere Jahre. Wer deshalb von der Voll- auf eine Teileinspeisung umstellen will, muss seinen Netzbetreiber informieren.
Die Vergütung für ausgeförderte Altanlagen, die der jeweilige Netzbetreiber zahlt, richtet sich nach dem Börsenstrompreis, dem sogenannten Jahresmarktwert Solar. Für 2025 betrug dieser 4,51 ct/kWh. Es gibt maximal 10 Cent je Kilowattstunde. Davon gehen noch Vermarktungskosten des Netzbetreibers ab, derzeit 0,23 ct/kWh, – nutzt der Haushalt einen Smart Meter, nur die Hälfte.
Die Umstellung von Volleinspeisung auf teilweisen Eigenverbrauch ist oft mit Kosten verbunden, weil eine Elektrofachkraft etwas am heimischen Stromkreis beziehungsweise Zählerschrank ändern muss. Die Anschlussregelung zur Einspeisevergütung beim Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen ist mit dem Solarpaket I verlängert worden und gilt bis zum Jahresende 2032.
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