Solaranlage anmelden: Das müssen Sie beachten

Die Anmeldung einer PV-Anlage ist in Deutschland auch bei privater Nutzung Pflicht. Bis Ende 2023 läuft dieser Prozess noch zweistufig ab. Das Wichtigste im Überblick.
Schritte für die PV-Anmeldung bis Ende 2023
Vereinfachung des Prozesses ab Januar 2024
Anmeldung kostenlos, aber derzeit noch zeitaufwendig
Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem eigenen Dach zu betreiben, ist nicht nur umweltfreundlich, sondern kann auch finanziell attraktiv sein. Noch hat man in Deutschland vor der Inbetriebnahme einer Solaranlage mit einigen Hürden zu kämpfen. Bevor die Sonnenenergie fließen kann, muss man seine PV-Anlage anmelden – unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich genutzt wird.
Bislang müssen Nutzerinnen und Nutzer sie sowohl im Marktstammdatenregister als auch beim Netzbetreiber registrieren. Ab Januar 2024 plant die Regierung, die Anmeldung zu vereinfachen.
Warum überhaupt eine Anmeldung?
Die Anmeldung einer PV-Anlage ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht zur Anmeldung besteht, damit technische Sicherheitsstandards eingehalten werden und um Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt besser einschätzen zu können.
Das gilt auch dann, wenn der erzeugte Strom nicht ins Netz eingespeist wird. Wer seine PV-Anlage nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen – außerdem verliert man die Einspeisevergütung.
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Die Anmeldung erfolgt online über das PV-Meldeportal direkt über die Website des Marktstammdatenregisters* (MaStR). Dort muss man innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme Angaben zur Art der Anlage, zur Leistung und zum Standort machen.
Nach der Registrierung erhält man eine Bestätigung und eine Betreiber-Identifikationsnummer (Betreiber-ID), die für die Einspeisevergütung und Abrechnung wichtig ist. Man kann diese Eintragung selbst vornehmen oder eine bevollmächtigte Person wie eine Elektrofachkraft beauftragen.
Bei Änderungen der Leistungsdaten oder Stilllegung der Solaranlage muss man die Daten über das MaStR entsprechend ändern. Auch die Erweiterung, zum Beispiel um zusätzliche Module, muss gemeldet werden. Wer einen Batteriespeicher betreibt, muss diesen zusätzlich zur PV-Anlage separat anmelden.
Anmeldung beim Netzbetreiber

Neben der Bundesnetzagentur muss auch der örtliche Stromnetzbetreiber informiert werden – das allerdings nur noch bis Ende 2023. Das ist das Unternehmen, das die regionale Verteilung des Stroms zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern koordiniert, zum Beispiel die örtlichen Stadtwerke. Es ist für die technische Anbindung der PV-Anlage an das Stromnetz verantwortlich.
Wer der zuständige Netzbetreiber ist, erkennt man auf der Stromrechnung entweder anhand eines 13-stelligen Codes oder direkt am Namen. Am besten diesen frühzeitig kontaktieren, da er spezifische Anforderungen und technische Vorgaben benötigt.
Er wird die Solaranlage überprüfen und gegebenenfalls technische Anpassungen vornehmen, um die sichere Einspeisung des erzeugten Stroms zu gewährleisten.
Das Prozedere der aktuell noch zwei Anmeldungen erfordert einen zeitlichen Aufwand, verursacht aber keine Kosten.
Welche Daten werden benötigt?
Was ändert sich ab 2024?
Der Registrierungsprozess im Marktstammdatenregister soll ab dem nächsten Jahr verschlankt werden. Nach der Registrierung erfolgt die Benachrichtigung an die Netzbetreiber automatisch. Details, wie das genau ablaufen soll, gibt es noch nicht.
Was gilt fürs Gewerbeamt?
Hat Ihre PV-Anlage eine Leistung von mehr als 30 Kilowatt, müssen Sie dies dem örtlichen Gewerbeamt innerhalb von vier Wochen melden. Denn: Beziehen Sie Einnahmen aus der Stromerzeugung, wird dies in der Regel als gewerbliche Aktivität angesehen.
Dabei ist es unerheblich, ob Sie Gewinn durch einen Verkauf an Dritte erzielen oder durch staatliche Einspeisevergünstigungen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Besteuerung bei PV-Anlagen.
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