PV-Anlage anmelden: So klappt die Registrierung der neuen Solaranlage
Die Anmeldung einer PV-Anlage ist in Deutschland auch bei privater Nutzung Pflicht. Und zwar bei mehreren offiziellen Stellen. Was bei Solaranlagen an Wohnhäusern zu beachten ist.
Diese Schritte sind bei der PV-Registrierung nötig
Anmeldung ist kostenlos, allerdings zeitaufwendig
Vereinfachung des Netzanschlusses in 2024 geplant
Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem eigenen Dach zu betreiben, ist umweltfreundlich und kann sich finanziell lohnen. Doch vor der Inbetriebnahme einer neuen Solaranlage gibt es manche bürokratische Hürden. Bevor die Sonnenenergie fließen kann, müssen private Betreiberinnen und Betreiber sie sowohl im Marktstammdatenregister als auch beim Netzbetreiber registrieren.
Anmeldepflicht für Solaranlagen
Die Anmeldung einer ortsfesten PV-Anlage ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht zur Anmeldung besteht, damit technische Sicherheitsstandards eingehalten werden und um Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt besser einschätzen und steuern zu können.
Das gilt auch, wenn die selbst erzeugte Sonnenenergie vom eigenen Hausdach nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Wer seine PV-Anlage nicht anmeldet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen und damit, den Anspruch auf die Einspeisevergütung zu verlieren.
Eine Ausnahme von der Registrierungspflicht gilt nur bei sogenannten Inselanlagen, etwa auf Almhütten. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem öffentlichen Netz dauerhaft ausgeschlossen sein muss.
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolgt online über das Marktstammdatenregister (MaStR). Das ist die zentrale behördliche Datenbank für alle alle stromerzeugenden Anlagen in Deutschland. Darin müssen auch Privathaushalte spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme Angaben zur Art der PV-Anlage, zur Leistung und zum Standort machen.
Um das zu vereinfachen, bietet das MaStR digitale Registrierungsassistenten an, die durch die verschiedenen Schritte führen. Der Assistent f ür Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ist gedacht für Privatpersonen oder kleine Unternehmen, die sich zum Beispiel ausschließlich als Betreiber einer PV-Anlage registrieren wollen. Die Anmeldung ist übrigens kostenlos.
Private Betreiber können auch eine bevollmächtigte Person beauftragen: zum Beispiel von dem Betrieb, der die Installation vornimmt. Nach der Registrierung erhält man eine Bestätigung und eine Identifikationsnummer, die die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden vereinfacht sowie später für die Einspeisevergütung und Stromabrechnung wichtig ist.
Bei Änderungen der Leistungsdaten oder Stilllegung der Solaranlage muss man die Daten über das MaStR entsprechend ändern. Auch eine Erweiterung, zum Beispiel um zusätzliche Module, muss gemeldet werden. Wer einen Batteriespeicher betreibt, muss diesen zusätzlich zur PV-Anlage separat anmelden. Hierfür gilt ebenfalls die Ein-Monats-Frist.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Parallel zur Bundesnetzagentur muss der örtliche Stromnetzbetreiber informiert werden, bevor eine Solaranlage fest auf oder an einem Gebäude installiert werden darf. Das ist das Unternehmen, das die regionale Verteilung des Stroms zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern koordiniert, zum Beispiel die örtlichen Stadtwerke. Es ist für die technische Anbindung der PV-Anlage an das Stromnetz verantwortlich, nimmt überschüssige Sonnenenergie ab und zahlt Einspeisevergütung.
Wer der zuständige Netzbetreiber ist, erkennt man auf der Jahresstromrechnung. Darauf steht statt eines Namens manchmal ein 13-stelliger Code. Mit diesem kann man im Marktstammregister der Bundesnetzagentur oder über diese Plattform des BDEW seinen Netzbetreiber finden. Am besten diesen frühzeitig kontaktieren, da er spezifische technische Informationen benötigt.
Diese Anmeldung übernimmt in der Regel der Installationsbetrieb. Der Netzbetreiber prüft die Netzverträglichkeit und die Einhaltung der geltenden Vorgaben für den Anschluss der jeweiligen Solaranlage, was mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Er verlangt danach gegebenenfalls technische Anpassungen, um die sichere Einspeisung des erzeugten Stroms zu gewährleisten.
Es gibt gewisse zeitliche Vorgaben, damit Privathaushalte nicht zu lange warten müssen. Durch das Solarpaket I ist das vereinfachte Netzanschlussverfahren auf PV-Anlagen bis 30 kW Leistung (zuvor: bis 10,8 kW) ausgeweitet worden: Reagiert der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf das Anschlussbegehren, gilt die Solaranlage als genehmigt und kann angeschlossen werden.
Übliche Daten für die Anmeldung
Diese Daten und Angaben sollte man für die Anmeldung der PV-Anlage parat haben:
Allgemeine Daten
Art der Einheit: Stromerzeugung
Art der Stromerzeugung: solare Strahlenenergie
Betriebsstatus: in Planung oder in Betrieb
Inbetriebnahme-Datum
Standort der Anlage
Adressdaten
Technische Daten
Anzahl der Module
Bruttoleistung, Nettonennleistung sowie Wechselrichterleistung
Ist ein Stromspeicher am Wechselrichter angeschlossen?
Besteht eine Leistungsbegrenzung?
Art der Anbringung (Dach, Fassade)
Angaben zum Netzanschluss
Anschlussnetzbetreiber und Spannungsebene; im Normalfall ist das die Niederspannung
Daten der EEG-Anlage (bei einer Solaranlage mit den technischen Daten identisch)
Im Anschluss erhält man ein Schreiben per Post, das an den Netzbetreiber weitergeleitet werden muss, um die Einspeisevergütung zu erhalten
Regeln für Gewerbeamt und Finanzamt
Grundsätzlich gilt: Wer eine Solaranlage betreibt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, ist gewerblich tätig. Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung unter 30 kWp sind allerdings seit 2023 von der Gewerbesteuer befreit – bis dahin galt die Höchstgrenze von 10 kWp. Ob trotzdem eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, kann das zuständige Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde beantworten, die Regelungen dazu sind regional unterschiedlich.
Außerdem sind die meisten privaten Solaranlagen und Stromspeicher auf und an Wohngebäuden inzwischen steuerfrei. Deshalb ist eine Anmeldung beim Finanzamt unter bestimmten Bedingungen nicht notwendig. Im Zweifel genügt ein formloses Schreiben im Monat nach der Inbetriebnahme.
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