PV-Anlage anmelden: So klappt die Registrierung der neuen Solaranlage

• Lesezeit: 7 Min.

Von André Gieße

Feedback

Eine Person hält einen Plan zu einer Photovoltaikanlage auf einem Hausdach in den Händen
Bevor eine PV-Anlage in Betrieb gehen kann, ist eine Registrierung Pflicht© Shutterstock/New Africa

Die Anmeldung einer PV-Anlage ist in Deutschland auch bei privater Nutzung Pflicht – und zwar bei mehreren offiziellen Stellen. Was bei Solaranlagen an Wohnhäusern noch zu beachten ist.

  • Diese Schritte sind bei der PV-Registrierung nötig

  • Anmeldung kostenlos, aber zeitaufwendig

  • Vereinfachter Netzanschluss unter 30 kWp Leistung

Muss man eine PV-Anlage anmelden?

Eine private Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) müssen Sie zwingend beim örtlichen Netzbetreiber und im Marktstammregister der Bundesnetzagentur anmelden. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Die Anmeldepflicht besteht, damit technische Sicherheitsstandards eingehalten werden und um Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt besser einschätzen und steuern zu können.

Die Registrierungspflicht für ortsfeste Solaranlagen ist unabhängig von deren Größe, dem Datum der Inbetriebnahme und davon, ob Sie für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom eine EEG-Förderung erhalten. Sie gilt auch für Nulleinspeiseanlagen, die zwar nur zum Eigenverbrauch im Haushalt genutzt werden, aber trotzdem mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind.

Die Meldepflichten bestehen nicht nur für den Fall der ersten Inbetriebnahme, sondern auch bei späteren Änderungen. Bei der nachträglichen Installation eines Stromspeichers muss dieser zum Beispiel registriert werden. Wer seine PV-Anlage nicht anmeldet, muss mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro (§ 95 Abs. 2 EnWG) rechnen und hat keinen Anspruch auf die Einspeisevergütung.

Ausnahme von der Anmeldepflicht für Photovoltaik

Eine Ausnahme von der PV‑Anmeldepflicht gilt nur für sogenannte Inselanlagen, wie sie etwa auf abgelegenen Almhütten betrieben werden. Voraussetzung ist, dass sowohl die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz als auch der Bezug von Strom daraus technisch dauerhaft ausgeschlossen sind.

Vereinfachte Anmeldung bei einem Balkonkraftwerk

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist etwas einfacher: Sie erfolgt ausschließlich über das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel.

Solaranlage beim Netzbetreiber anmelden

Photovoltaikanlage auf einem Hausdach
Für überschüssigen Solarstrom, der ins Netz fließt, gibt es eine staatliche Einspeisevergütung© iStock.com/querbeet

Bevor eine Solaranlage fest auf oder an einem Gebäude installiert werden darf, muss der örtliche Stromnetzbetreiber informiert werden. Das ist das Unternehmen, das die regionale Verteilung des Stroms zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern koordiniert, zum Beispiel die örtlichen Stadtwerke. Es ist für die technische Anbindung der PV-Anlage an das Stromnetz verantwortlich, nimmt ihre überschüssige Solarenergie ab und zahlt Einspeisevergütung.

Wer der zuständige Netzbetreiber ist, erkennt man auf der Jahresstromrechnung. Darauf steht statt eines Namens manchmal ein 13-stelliger Code. Mit diesem kann man über diese Plattform des BDEW den zuständigen Netzbetreiber finden. Ihn sollten Sie spätestens vier bis acht Wochen vor der geplanten Installation kontaktieren, da er spezifische technische Informationen benötigt.

Diese Anmeldung übernimmt in der Regel der Installationsbetrieb. Der Netzbetreiber prüft die Netzverträglichkeit und die Einhaltung der geltenden Vorgaben für den Anschluss der jeweiligen Solaranlage, was mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Er verlangt danach gegebenenfalls technische Anpassungen, um die sichere Einspeisung des erzeugten Stroms zu gewährleisten.

Es gibt bestimmte Vorgaben, wie und bis wann die Netzbetreiber auf Anschlussbegehren reagieren müssen. Das Gesetz (§ 8 Abs. 1 EEG) erlaubt für PV-Anlagen bis 30 kWp installierter Leistung ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren, falls es zu lange dauert: Legt der Netzbetreiber nicht binnen eines Monats einen verbindlichen Zeitplan vor, kann die PV-Anlage angeschlossen werden.

Übliche Daten für die PV-Anmeldung

Für die Anmeldung einer PV-Anlage werden verschiedene Daten benötigt, die je nach Empfänger (Netzbetreiber oder Bundesnetzagentur) variieren. Diese Angaben sollten Sie parat haben:

Allgemeine Daten

  • Art der Einheit: Stromerzeugung

  • Art der Stromerzeugung: solare Strahlenenergie

  • Betriebsstatus: in Planung oder in Betrieb

  • Inbetriebnahme-Datum

  • Standort der Anlage

  • Adressdaten

Technische Daten

  • Anzahl der Module

  • Bruttoleistung, Nettonennleistung sowie Wechselrichterleistung

  • Ist ein Stromspeicher am Wechselrichter angeschlossen?

  • Besteht eine Leistungsbegrenzung?

  • Art der Anbringung (Dach, Fassade)

  • Ausrichtung und Neigungswinkel der Module

Angaben zum Netzanschluss

  • Anschlussnetzbetreiber und Spannungsebene; im Normalfall ist das die Niederspannung

  • Daten der EEG-Anlage (bei einer Solaranlage mit den technischen Daten identisch)

  • Im Anschluss erhält man ein Schreiben per Post, das an den Netzbetreiber weitergeleitet werden muss, um die Einspeisevergütung zu bekommen

PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden

Die anschließende Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur erfolgt online über das Marktstammdatenregister (MaStR). Das ist die behördliche Datenbank für stromerzeugende Anlagen in Deutschland. Darin müssen auch Privathaushalte spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme Angaben zur Art der PV-Anlage, zur Leistung und zum Standort machen.

Um das zu vereinfachen, bietet das MaStR digitale Registrierungsassistenten an, die durch die verschiedenen Schritte führen. Der Assistent für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ist gedacht für Privatpersonen oder kleine Unternehmen, die sich zum Beispiel ausschließlich als Betreiber einer PV-Anlage registrieren wollen. Die Anmeldung ist übrigens kostenlos.

Private Betreiber können auch eine bevollmächtigte Person beauftragen, zum Beispiel von dem Betrieb, der die Installation vornimmt. Nach der Registrierung erhält man eine Bestätigung und eine Identifikationsnummer, die die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden vereinfacht sowie später für die Einspeisevergütung und Stromabrechnung wichtig ist.

Bei Änderungen der Leistungsdaten oder Stilllegung der Solaranlage muss man die Daten über das MaStR entsprechend anpassen. Auch eine Erweiterung, zum Beispiel um zusätzliche Module, ist zu melden. Wer einen Batteriespeicher betreibt, um seinen Solarstrom zeitversetzt zu nutzen, muss diesen zusätzlich zur PV-Anlage separat anmelden. Hierfür gilt auch die Ein-Monats-Frist.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Marktstammdatenregister (MaStR)

  1. MaStR-Website aufrufen
    www.marktstammdatenregister.de aufrufen, "Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs" und danach "Registrierung einer Solaranlage" auswählen

  2. Anlagentyp wählen
    "Solaranlage auf einem Dach bzw. Gebäude" als Menüpunkt auswählen

  3. Benutzerkonto erstellen (falls noch nicht vorhanden)
    Persönliche Daten eingeben, E-Mail bestätigen, einloggen

  4. Formular ausfüllen
    – Betreiberdaten prüfen/ergänzen
    – Standort bestätigen oder anpassen
    – Technische Daten der Anlage angeben (z.B. Inbetriebnahme-Datum, Leistung, Modulausrichtung)
    – Zuständigen Anschlussnetzbetreiber aus Liste auswählen
    – Optional: Batteriespeicher mit angeben

  5. Abschließen
    Zusammenfassung der Daten überprüfen, anschließend auf "Registrieren" klicken und Registrierungsbestätigung speichern, die oft vom Netzbetreiber als Nachweis verlangt wird

Tipp: Auf der MaStR-Webseite finden Sie auch ausführlichere Registrierungshilfen für Solaranlagen.

PV-Anlage beim Finanzamt anmelden

Kleinere, private PV-Anlagen bis 30 kWp installierter Leistung auf Wohngebäuden müssen Sie seit 2023 meistens nicht mehr beim Finanzamt anmelden. Denn diese sind von der Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit. Viele Finanzämter verzichten deswegen auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Im Zweifel genügt ein formloses Schreiben im Monat nach der Inbetriebnahme. Informieren Sie sich sicherheitshalber bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Ausnahmen: Bei PV-Anlagen über 30 kWp installierter Leistung, Photovoltaik auf nicht privaten Gebäuden oder wenn Sie auf die Steuerbefreiung verzichten (z.B. für Rückerstattung der Vorsteuer bei Kauf), ist eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt zwingend erforderlich.

Solaranlage beim Gewerbeamt anmelden

PV-Anlagen bis 30 kWp installierter Leistung müssen Sie meistens nicht beim Gewerbeamt anmelden, da sie steuerlich begünstigt sind. Die Betreiberinnen und Betreiber privat genutzter, kleinerer Solaranlagen müssen seit 2023 weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer zahlen.

Eine Anmeldung ist in der Regel nur nötig, wenn die Solaranlage auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert ist, eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und der Gewinn jährlich 24.500 Euro übersteigt. Solche Beträge erreichen kleinere PV-Anlagen auf Dächern von Wohnhäusern nicht.

Ob trotzdem eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, kann das zuständige Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde beantworten. Die Regelungen dazu sind regional leicht unterschiedlich.

ADAC Solar
Anzeige

Berechnen Sie Ihr Solarpotential

Wählen Sie Ihren Haustyp aus:

Anzeige

    FAQ zur Photovoltaik-Anmeldung

    • Muss ich meine PV‑Anlage immer im MaStR registrieren – auch ohne Einspeisung?

      Ja, jede netzgekoppelte PV‑Anlage ist registrierungspflichtig; Frist: einen Monat nach Inbetriebnahme.

    • Was passiert, wenn der Netzbetreiber auf mein Anschlussbegehren nicht reagiert?

      Bei Anlagen unter 30 kWp installierter Leistung am bestehenden Hausanschluss kann nach einem Monat ohne Zeitplan vom Netzbetreiber der Sofortanschluss erfolgen (technische Regeln beachten).

    • Brauche ich eine Gewerbeanmeldung für meine private Dach‑PV?
      Erträge aus privaten PV-Anlagen bis 30 kWp installierter Leistung auf Wohngebäuden sind steuerfrei, auch Kauf und Installation aller erforderlichen Komponenten unterliegen dem Nullsteuersatz. Eine Gewerbeanmeldung ist in diesen Fällen in der Regel nicht erforderlich.

    Tipps und Infos rund ums Wohnen und Haus. Kostenlos vom ADAC