Eigenverbrauch von Solarstrom vs. Einspeisevergütung: Was lohnt sich?
Von Hilda Arnold, André Gieße

Möglichst viel staatliche Einspeisevergütung für Solarstrom vom Netzbetreiber kassieren oder mithilfe eines Batteriespeichers den Eigenverbrauch im Haushalt maximieren? Was sich aktuell mehr lohnt und wie Sie am meisten aus Ihrer PV-Anlage herausholen.
Eigenverbrauch bei PV-Anlage heute wirtschaftlicher
Der Eigenverbrauch von Solarstrom ist für Privathaushalte mit PV-Anlage heute fast immer rentabler als die staatliche Einspeisevergütung. Weil jede selbst verbrauchte Kilowattstunde teuren Haushaltsstrom ersetzt, spart eine Anlage viel Geld. PV-Strom zu speichern und selbst zu nutzen lohnt sich auch mehr, als ihn gegen eine immer geringere Förderung ins öffentliche Netz einzuspeisen.
Wer möglichst viel des eigenen Solarstroms im Haushalt verbraucht, kann sich vom immer volatileren Strommarkt unabhängiger machen und hat Preisstabilität. Mit einem Batteriespeicher und durch die smarte Kopplung mit E-Auto und Wärmepumpe lässt sich der Eigenverbrauch erhöhen. Das bringt Planungssicherheit für den Fall, dass die Bundesregierung die Einspeisevergütung 2027 abschafft.
Eigener Solarstrom ist günstiger als Haushaltsstrom

Laut dem Fraunhofer ISE betragen die sogenannten Stromgestehungskosten bei kleineren PV-Dachanlagen zwischen 6 und 14 Cent pro Kilowattstunde. Damit ist der selbst erzeugte Solarstrom in der Regel deutlich günstiger als herkömmlicher Haushaltsstrom, der 2026 bisher durchschnittlich 37 Cent pro Kilowattstunde kostet.
Man kann also rund das Sechsfache sparen, wenn möglichst viel eigener PV-Strom im Haushalt genutzt wird, statt Netzstrom zu beziehen. Je nach PV-Anlage und Selbstversorgung kann das bis zu 1000 Euro und mehr im Jahr ausmachen.
Die Gestehungskosten beziffern das Verhältnis zwischen den Gesamtkosten einer PV-Anlage und ihrer elektrischen Energieproduktion. Je geringer sie im Vergleich zum Netzstrom sind, desto mehr lohnt es sich, den Eigenverbrauch zu steigern. Die Gestehungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Anschaffungskosten für Bau und Installation der PV-Anlage
Finanzierung der PV-Anlage
Betriebskosten während der Nutzungsdauer (Versicherung, Wartung und Reparatur)
Rückbaukosten
Solarstrom ins Netz einspeisen: Lohnt sich das noch?
Haushalte mit PV-Anlage erhalten vom Netzbetreiber für ins Netz eingespeisten Solarstrom oft mehrere Hundert Euro pro Jahr. Die Höhe der staatlichen Einspeisevergütung hängt von dem Datum der Inbetriebnahme, der Photovoltaik-Leistung und der Art der Einspeisung ab. Bei neuen PV-Anlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp) installierter Leistung beträgt die Vergütung aktuell 7,78 Cent/kWh für eine Teileinspeisung überschüssigen Solarstroms und 12,34 Cent/kWh für die Volleinspeisung.
Doch die EEG-Förderung sinkt jedes Halbjahr um 1 Prozent und ist geringer als früher. Vor 10 Jahren gab es noch pauschal über 12 Cent/kWh, vor 20 Jahren sogar über 50 Cent/kWh. Nicht nur die Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind allerdings im Laufe der Zeit stark zurückgegangen, sondern auch die Preise für Photovoltaik. Die Einspeisevergütung allein ist heute meist nicht mehr der Hauptgrund für die Investition in eine PV-Anlage. Sie verkürzt dennoch die Amortisationszeit.
Beispielrechnung: Mit der aktuellen Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh für eine Teileinspeisung erhalten Besitzer einer 5-kWp-Anlage (erzeugt etwa 4750 kWh/Jahr) zwischen 185 und 259 Euro jährlich als Förderung, wenn sie 50 bis 70 Prozent ins öffentliche Netz geben. Für eine 10-kWp-Anlage verdoppelt sich der Ertrag auf 370 bis 517 Euro bei der Teileinspeisung von 50 bis 70 Prozent.
Solarspitzengesetz schränkt Einspeisevergütung ein
Gemäß dem Solarspitzengesetz erhalten PV-Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Einspeisevergütung mehr. Die Schwelle verschärft sich: 2026 entfällt die Vergütung ab zwei zusammenhängenden Stunden negativer Preise, ab 2027 bereits ab einer Stunde. Bislang wird der Förderzeitraum, in dem eine Einspeisevergütung gezahlt wird, um die vergütungsfreien Phasen verlängert.
Für neue PV-Anlagen ohne Smart Meter gilt darüber hinaus eine Einspeisedrosselung: Sie dürfen nur noch maximal 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins öffentliche Netz einspeisen.
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Was passiert mit PV-Anlagen nach 20 Jahren Einspeisevergütung?

Die feste Einspeisevergütung erhalten PV-Anlagen nur bis zum Ende des 21. Kalenderjahres nach ihrer Inbetriebnahme. Danach gilt eine PV-Anlage rechtlich als "ausgefördert". Wer eine Ü20-PV-Anlage betreibt, die noch sicher funktioniert und leistungsfähig ist, darf seinen Strom zwar weiter ins Netz einspeisen. Es gibt aber weniger Geld als bei der vorherigen Einspeisevergütung und keinen Fixbetrag mehr für mehrere Jahre. Die Anschlussregelung ist mit dem Solarpaket I verlängert worden und gilt bis zum Jahresende 2032.
Der Netzbetreiber muss den Strom abnehmen und eine Vergütung entsprechend dem Börsenstrompreis zahlen. Die Vergütung für ausgeförderte Altanlagen richtet sich nach dem Börsenstrompreis. Sie liegt zwischen 3 und 10 ct/kWh. Gegebenenfalls lohnt es sich auch, die PV-Anlage von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch mit Teileinspeisung des Stromüberschusses umzustellen. Dafür muss ein Elektrobetrieb etwas am heimischen Messkonzept und Zählerschrank anpassen.
Feste Einspeisevergütung könnte ab 2027 wegfallen
Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): Es will die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp installierter Leistung ab dem Jahr 2027 aus finanziellen und europarechtlichen Gründen streichen. Die schon vereinbarten und für 20 Jahre fixen PV-Einspeisevergütungen für Bestandsanlagen sollen sich nicht ändern.
Die künftige Solarförderung soll system- und marktorientiert erfolgen. Neue PV-Anlagen bis 25 kWp sollen an der Direktvermarktung teilnehmen, die weniger lukrativ und komplizierter ist. Das bedeutet, es gibt nicht mehr pauschal Geld für PV-Überschüsse. Stattdessen muss man sie mithilfe eines Dienstleisters an der Strombörse verkaufen. Zudem dürfen Besitzer kleinerer PV-Anlagen nur noch die Hälfte ihres Stroms ins Netz einspeisen. Eigenverbrauch und Speicher werden wichtiger.
Eigenverbrauch und Einspeisevergütung sind steuerfrei
Sowohl der Eigenverbrauch als auch die Einspeisevergütung sind für private PV-Anlagen steuerlich begünstigt. Für Erträge kleinerer PV-Anlagen bis 30 kWp fällt keine Einkommensteuer an. Außerdem gilt beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen für Wohngebäude der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer.
Solarstrom speichern, eigene Autarkie maximieren
Um die Rendite Ihrer PV-Anlage zu maximieren, sollten Sie den Anteil des selbst genutzten Stroms (Eigenverbrauchsquote) gezielt erhöhen. Stromspeicher helfen, die eigene Autarkie zu maximieren.
Stromspeicher als zentraler Hebel beim Eigenverbrauch
Mit einem Stromspeicher können Besitzer von PV-Anlagen ihren Eigenverbrauch erhöhen und somit den Autarkiegrad ihres Haushalts deutlich steigern – typischerweise von rund 30 auf 70 Prozent und mehr. Der Autarkiegrad gibt an, welchen Anteil des jährlichen Stromverbrauchs man durch selbst erzeugten Solarstrom abdecken kann. Die passende PV-Batterie speichert überschüssigen Solarstrom vom Tag, der abends und nachts im Haushalt genutzt werden kann.
Maßnahmen für mehr Photovoltaik-Eigenverbrauch
Batteriespeicher nutzen: Ein Batteriespeicher im Haus nimmt den Solarstrom vom Tag auf und gibt ihn abends oder nachts ab. Dadurch lässt sich der Autarkiegrad von typischen 30 auf bis zu 70 Prozent verdoppeln.
Verbrauch tagsüber: Nutzen Sie große Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Trockner und Spülmaschine idealerweise mittags bei voller Sonneneinstrahlung. Timer oder smarte Steckdosen helfen dabei.
E-Auto laden: Laden Sie Ihr Elektroauto falls möglich tagsüber. Intelligente Wallboxen (Überschussladen) starten den Ladevorgang, wenn die PV-Anlage gerade mehr Strom produziert, als der Haushalt benötigt.
Wärmepumpe einbinden: Nutzen Sie überschüssigen Solarstrom, um über eine Wärmepumpe Brauchwasser zu erwärmen (funktioniert auch über elektrischen Heizstab im heimischen Warmwasserspeicher) oder zu heizen.
Energiemanagementsystem einbinden: Ein zentrales Home Energy Management System (HEMS) steuert die Energieflüsse im Haus automatisch und verteilt den Solarstrom vorrangig an die Geräte, die gerade laufen.
Autarkiegrad mit und ohne Speicher im Vergleich
Zur Orientierung lassen sich mit dem Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin der Autarkiegrad und der Eigenverbrauchsanteil der eigenen PV-Anlage mit und ohne Batteriespeicher abschätzen.
Beispielrechnung: PV-Anlage (10 kWp) mit und ohne Speicher (10 kWh)
| Kennzahl | Ohne Stromspeicher | Mit Stromspeicher |
|---|---|---|
Eigenverbrauchsanteil | 20 % | 46 % |
Autarkiegrad | 35 % | 72 % |
Nutzbarer Solarstrom | 2000 kWh | 4600 kWh |
Netzeinspeisung | 8000 kWh | 5400 kWh |
Stromkosten | 1480 € | 518 € |
Einspeisevergütung | 622,40 € | 420,12 € |
Verbleibende Stromkosten | 857,60 € | 97,88 € |
FAQ: Einspeisevergütung versus Eigenverbrauch
Wie errechnet sich der Eigenverbrauch einer PV-Anlage?
Der Eigenverbrauch ist der Anteil des erzeugten Solarstroms, den Sie direkt im Haushalt nutzen oder zwischenspeichern und später selbst verbrauchen. Je mehr Ihres produzierten Solarstroms im Haus gebraucht wird, desto höher ist der Eigenverbrauch. Richtwerte lassen sich mit dem Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin an die Dimensionierung Ihrer PV-Anlage mit und ohne Speicher anpassen und berechnen.
Was ist ein guter Eigenverbrauch einer PV-Anlage?
Bei einer PV-Anlage ohne Speicher gelten etwa 25 bis 35 Prozent als typische Quote für den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms, mit Speicher sind deutlich höhere Werte über 70 Prozent möglich. Die Höhe des Eigenverbrauchs hängt aber stark vom Verbrauchsprofil des Haushalts ab. Speicher und Home-Energy-Management-Systeme (HEMS) helfen, den Eigenverbrauch zu maximieren.
Wie hoch ist der Eigenverbrauch einer PV-Anlage ohne Speicher im Schnitt?
Bei einer PV-Anlage ohne Speicher liegt der durchschnittliche Eigenverbrauch bei rund 30 Prozent. Ein geringer Stromverbrauch tagsüber senkt diesen Wert, ein höherer Stromverbrauch im Tagesverlauf hebt ihn an.
Wird die Einspeisevergütung 2026 abgeschafft?
Nein, 2026 gilt die staatliche Einspeisevergütung weiter. Für neue PV-Anlagen sinken die Fördersätze jedoch halbjährig (Degression), und bei negativen Strompreisen an der Börse (ab zwei zusammenhängenden Stunden negativer Preise) entfällt die Vergütung gemäß dem Solarspitzengesetz.
Im Zuge einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) könnte die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp ab dem Jahr 2027 wegfallen. Diese Solaranlagen müssten ihren überschüssigen PV-Strom dann zu schwankenden Preisen an der Börse verkaufen.
Wie lange gilt die EEG-Einspeisevergütung?
Die feste EEG-Einspeisevergütung gilt in der Regel 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Danach läuft die PV-Anlage meist weiter, erhält dann aber für den eingespeisten PV-Strom eine geringere Vergütung zwischen rund 3 bis maximal 10 Cent pro Kilowattstunde.
Was lohnt sich 2026 mehr: Eigenverbrauch oder Einspeisevergütung?
Wer heute eine PV-Anlage nur zum Einspeisen ins Netz installiert, erzielt meist geringere Renditen als Haushalte, die einen großen Teil des Solarstroms selbst nutzen. Die Ersparnis beim Eigenverbrauch gegenüber dem teuren Haushaltsstrom ist hier höher als die relativ niedrige Einspeisevergütung.
Die Einspeisung bleibt aber vor allem für nicht selbst nutzbaren Überschuss sinnvoll und verkürzt die Amortisation der Anschaffungskosten. Haushalte mit älteren PV-Anlagen profitieren von der 20 Jahre garantierten höheren Einspeisevergütung oft stärker als vom Eigenverbrauch.
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