Elektroauto: Aktuelle Förderung für die Wallbox

Die staatlichen Fördermittel für Wallboxen in Kombination mit Solaranlage und -speicher sind vorübergehend ausgeschöpft. 2024 gibt es wieder Geld von der KfW. Auch Länder und Kommunen zahlen Zuschüsse.
KfW fördert den Kauf von Wallbox, Solaranlage und -speicher
Im Jahr 2024 stellt der Staat weitere 200 Millionen Euro bereit
Diese Bundesländer und Kommunen zahlen eigene Zuschüsse
Im September 2023 hat der Bund eine Wallbox-Förderung für E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer mit Eigenheim gestartet. Dafür stellte das Verkehrsministerium in diesem Jahr rund 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung soll Privatpersonen, die ein Haus besitzen und selbst bewohnen, finanziell unterstützen, wenn sie bei sich eine E-Auto-Ladestation in Verbindung mit Solaranlage und -speicher installieren. Das Geld für 2023 ist zwar schon verplant, 2024 gibt es aber neues.
Ende September meldete die zuständige KfW-Bank einen vorübergehenden Förderstopp, weil die Nachfrage enorm war. Er gilt solange, bis neues Geld da ist. Nur einen Tag nach dem Start des Programms hatte die KfW gut 33.000 Anträge mit einem Volumen von 300 Millionen Euro bewilligt. Für das Jahr 2023 sei das Budget damit ausgeschöpft, hieß es. Im kommenden Jahr sollen weitere 200 Millionen Euro bereitstehen. Die KfW will darüber informieren, wenn es so weit ist.
Förderprogramm bei der KfW
Einen Investitionszuschuss aus der staatlichen Wallbox-Förderung kann erhalten, wer sich die drei Komponenten fabrikneu anschafft. Zum Zeitpunkt des Förderantrags darf noch nichts bestellt sein. Weitere Voraussetzung: Ein selbst genutztes, rein elektrisches Auto ist vorhanden oder bestellt. Im Fall eines Leasings muss der Vertrag mindestens zwölf Monate laufen. Geld soll es auch für die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage um mindestens fünf Kilowattpeak geben.
Die Förderung ist bei der KfW-Bank* unter "Solarstrom für Elektroautos"* online zu beantragen – bevor man Verträge für das Vorhaben abschließt. Sie umfasst leistungsabhängige Pauschalbeträge für Solaranlage und -speicher sowie fixe Pauschalbeträge für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden (die Rückspeisung von Strom aus dem Auto in den Haushalt) möglich. Damit gibt es maximal 10.200 Euro für die Kombination der drei Komponenten.
Für den Erwerb und die Errichtung der Komponenten gibt es folgende Förderung:
Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt Leistung: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1200 Euro pauschal
Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung: 600 Euro pro kWp, maximal 6000 Euro
Solarstromspeicher mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Kapazität: 250 Euro pro kWh, maximal 3000 Euro
Bei der Ermittlung der Gesamtkosten lassen sich neben den Ausgaben für die Geräte auch Leistungen berücksichtigen, die für deren Nutzung notwendig sind: Zum Beispiel der Einbau und Anschluss der kompletten Anlage am eigenen Wohngebäude inklusive aller Installationsarbeiten sowie ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage. Die Einbaumaßnahmen müssen durch Fachunternehmen durchgeführt werden.
Ab März 2024 müssen die geförderten Privathaushalte nachweisen, dass sie ihre Vorhaben nach den KfW-Anforderungen durchgeführt haben. Belege zum Kauf, Einbau und Anschluss der Komponenten sind im Kundenportal der Bank hochzuladen. Stimmt alles, findet danach die Auszahlung statt. Nach der Inbetriebnahme muss das geförderte Gesamtsystem mindestens für sechs Jahre genutzt werden.
Der Investitionszuschuss kommt laut der KfW-Förderrichtlinie nicht infrage für:
Firmen- beziehungsweise Dienstwagen, privat genutzte Hybrid-Fahrzeuge sowie auf einen anderen Haushalt zugelassene E-Autos
Neubauten vor Einzug, ausschließlich vermietete Wohngebäude, Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Eigentumswohnungen
öffentlich zugängliche Ladestationen sowie Komponenten unterhalb der notwendigen Kilowattpeak-Werte oder Zuschussbeträge
die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss sowie die Kombination mit anderen Fördermitteln zum Beispiel von Ländern oder Kommunen
Das sagt der ADAC zum KfW-Förderprogramm
Der ADAC begrüßt, dass Elektromobilität mit dem KfW-Programm weiter gefördert wird. Mit der Verknüpfung von Photovoltaikanlage, Heimenergiespeicher und privater Ladestation wird die Grünstromerzeugung verstärkt. Das dezentrale Laden von E-Autos entlastet zudem das Netz. Hilfreich ist auch der Innovationsbonus für bidirektionales Laden: Damit kommt diese innovative Technologie leichter in den Markt und wird für mehr Käufer und Käuferinnen rentabel.
Weitere Zuschüsse von Bundesländern
Auch einige Bundesländer unterstützen Unternehmen und Privatleute finanziell beim Aufbau von Ladeinfrastruktur.
In Nordrhein-Westfalen gibt es Zuschüsse für Kauf, Einbau und Anschluss von Ladeinfrastruktur*. In Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage sind es bis zu 1500 Euro. Anträge dürfen nur Personen stellen, die Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen haben, Vermietende oder Mietende von Immobilien sind oder Teil von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Und in Baden-Württemberg können dort ansässige Firmen und Privatleute über die L-Bank, die Förderbank des Landes, Fördermittel für den Kauf eines E-Autos oder eine Wallbox* beantragen. Voraussetzung: Sie müssen über eine eigene Photovoltaik-Anlage verfügen. Für den Elektro-Pkw gibt es dann 1000, für die Wallbox 500 Euro.
Geld von Stadtwerken und Kommunen

In einigen Städten und Gemeinden gibt es für Stromkundinnen und -kunden ebenfalls die Möglichkeit, an Zuschüsse zu kommen. Denn manche Energieversorger und Kommunen fördern den Umstieg auf die Elektromobilität mit finanziellen Anreizen wie Rabatten beim Wallbox-Kauf, finanzieller Förderung des Einbaus einer Wallbox oder verbilligtem Strom.
Die Logik dahinter ist nachvollziehbar: Wer einen Pkw mit Batterie besitzt, kauft aller Wahrscheinlichkeit nach mehr Strom – wird also in Zukunft zu einer besseren Kundin bzw. einem besseren Kunden.
Im Grunde sind diese Zuschüsse also nichts anderes als Kundenbindungsprogramme. Das bedeutet auch: Niemand sollte sich von ein paar Hundert Euro extra dazu verleiten lassen, einen zu teuren Stromvertrag abzuschließen – am Tarifvergleich führt für Umsteigerinnen und Umsteiger auf die Elektromobilität kein Weg vorbei. Wer aber seinem örtlichen Energieversorger treu bleiben oder zu ihm wechseln will, sollte sich nach Förderangeboten erkundigen.
Übersicht: Diese Städte und Gemeinden fördern Wallboxen
Stadt | Fördergeld | Art des Zuschusses | Anbieter |
---|---|---|---|
Dachau | 125 Euro | Bei Kauf der Wallbox über Stadtwerke Dachau, Gutschrift von 25 Euro über 5 Jahre auf Stromrechnung | |
Düsseldorf | max. 50 Prozent der Gesamtkosten | Förderung erhält, wer ein E-Auto besitzt und u.a. eine Photovoltaik-Anlage besitzt oder Ökostrom bezieht | |
Frankfurt/Oder | 500 Euro | (max.) beim Kauf eines Elektroautos bei Bezug von Strom über die Stadtwerke | |
Grünwald | max. 1500 Euro / Ladepunkt | für Einbau und Beratung | |
Hannover | 200 Euro | für eine Wallbox bei Bezug von Ökostrom | |
München | max. 40 Prozent der Anschaffungs-Nettokosten, Installation bis 500 Euro / Ladepunkt | Normal- und Schnellladestationen, Planung, Montage und Installation (ab Mitte 2023) | |
Kreis Segeberg | max. 75 Prozent der förderfähigen Kosten | Ladestationen, inklusive Erdarbeiten und Installation | |
Stuttgart | max. 1000 Euro / neuer Ladepunkt, max. 5000 Euro / neuer Netzanschluss | vorgelagerte Infrastruktur für mind. 2 Ladepunkte, z.B. in Garagenzeile o.ä. |
Sollten Ihnen weitere Förderprogramme bekannt sein, schreiben Sie an redaktion@adac.de
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