Anhänger gebraucht kaufen: ADAC Kaufvertrag richtig ausfüllen

Wer einen gebrauchten Anhänger privat kaufen oder verkaufen will, sollte einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Was Sie dabei beachten sollten und wie Sie den Kaufvertrag richtig ausfüllen.
Vordruck: ADAC Kaufvertrag für Anhänger zum Download
Ausschluss der Sachmängelhaftung bei privatem Kauf und Verkauf zulässig
Kaufvertrag erst prüfen, dann unterschreiben
Damit Sie beim Abschluss eines Kaufvertrages nichts übersehen, haben die ADAC Juristen und Juristinnen die wichtigsten Tipps für den Anhängerkauf zusammengestellt.
ADAC Vertrag für Anhänger zum Ausdrucken
Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren, wenn nichts anderes vereinbart ist. Als Privatperson können Sie diese Haftung vertraglich ausschließen, wenn Sie Ihren gebrauchten Kfz- oder Pferdeanhänger verkaufen wollen.
Mit der entsprechenden Ausschlussklausel haften Sie nicht für Mängel, die Sie nicht kannten. Der ADAC Kaufvertrag enthält einen Ausschluss der Sachmängelhaftung. Hier können Sie den ADAC Vertrag speziell für den Kauf bzw. Verkauf eines Anhängers oder Pferdeanhängers herunterladen:
Hinweis: Diese Verträge gelten nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Anhängern.
Verkauft ein Unternehmer an eine Privatperson (Verbraucherin oder Verbraucher), ist ein Haftungsausschluss unwirksam. Als Unternehmer gilt, wer beim Verkauf im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Zum Beispiel selbstständige Handwerker, Ärzte oder Architekten bzw. Handwerkerinnen, Ärztinnen oder Architektinnen, die ihr überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug verkaufen.
Hier finden Sie alle Informationen zur Haftung bei Mängeln am gebrauchten Fahrzeug.
Vollmachten für Kauf und Verkauf
Möchten Sie jemanden mit dem Kauf oder Verkauf Ihres Anhängers beauftragen, können Sie dafür die ADAC Mustervollmachten verwenden:
Wichtige Tipps für Verkäufer
Als Verkäufer müssen Sie dem Käufer alle bekannten Mängel und (auch geringfügige) Unfallschäden ungefragt mitteilen. Wenn Sie nicht der Erstbesitzer sind und unsicher sind, ob vor Ihrer Besitzzeit Unfallschäden oder Mängel vorlagen, kreuzen Sie im Vertrag "keine Angaben" an. Kreuzen Sie "soweit bekannt" an, heißt das, Sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit haften Sie nicht, es sei denn, Sie verschweigen arglistig einen Mangel
Mit diesen Tipps sind Sie beim Verkauf Ihres Anhängers auf der sicheren Seite.
Achten Sie darauf, dass der Käufer bzw. die Käuferin volljährig ist und den erforderlichen Führerschein für eine Probefahrt hat. Hier finden Sie eine Haftungsvereinbarung für die Probefahrt:
PDF ansehenLaden Sie sich hier die ADAC Mustervereinbarung für eine Probefahrt herunterPDF, 66,9 KBInformieren Sie über alle Ihnen bekannte Mängel oder Schäden des Anhängers (zum Beispiel Unfall- und Wasserschäden am Ladeboden) und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.
Vereinbaren Sie möglichst Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Fahrzeugübergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.
Händigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf.
Meldet der Käufer bzw. die Käuferin den Anhänger nicht um, haften Sie weiter für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie gemeinsam zur Zulassungsstelle und melden den Anhänger sofort um. Oder setzen Sie ihn vor Übergabe außer Betrieb. Der Käufer bzw. die Käuferin braucht für die Abholung dann ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen oder einen größeren Anhänger.
Wichtige Tipps für Käufer
Als Käufer sollten Sie ausdrücklich nach Unfallschäden fragen, denn auch reparierte Schäden mindern den Wert. Ein Fahrzeug und auch ein Anhänger gelten als Unfallfahrzeug, wenn es durch äußere Einwirkung beschädigt wurde. Das Ausmaß des Schadens ist dafür nicht entscheidend. Geringfügige Lackkratzer, übliche Gebrauchsspuren und kleine Schönheitsfehler gelten nicht als Unfallschaden.
Diese Tipps sind wichtig für Käuferinnen und Käufer.
Lassen Sie den Anhänger vor Abschluss des Vertrages zum Beispiel in einem ADAC Prüfzentrum technisch überprüfen.
Machen Sie eine Probefahrt. Davor sollten Sie klären, wer im Schadensfall haftet. Ohne besondere Vereinbarung haftet der Probefahrer bei eigenem Verschulden voll. Käufer und Verkäufer sollten festlegen, wer etwa die Selbstbeteiligung trägt – auch bei Vollkasko. Die ADAC Checkliste für die Probefahrt können Sie hier herunterladen:
PDF ansehenCheckliste für die ProbefahrtPDF, 256 KBFragen Sie den Verkäufer bzw. die Verkäuferin nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen.
Überprüfen Sie die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren (z.B. Tempo-100-Zulassung).
Achten Sie auf das Reifenalter. Anhängerreifen müssen jünger als sechs Jahre und mit der Geschwindigkeitskategorie L gekennzeichnet sein.
Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung und Zubehör im Kaufvertrag vollständig aufgeführt werden.
Lassen Sie sich die Bedienungsanleitung und Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu An- oder Ausbauteilen geben.
Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht für den Verkauf und den Ausweis des oder der Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift mit in den Vertrag auf.
Die auf den Anhänger abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können diese aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Reine Sportanhänger sind versicherungsfrei. Klären Sie aber mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung, ob Sportanhänger mitversichert sind.
Melden Sie den Anhänger unverzüglich um: Dazu wenden Sie sich an Ihre Zulassungsstelle (Hauptwohnsitz).
Anhänger gebraucht kaufen: Auf diese Schwachstellen sollten Sie achten
Wasserschäden am Ladeboden
Achse, Deichsel und Reifen prüfen
Bremsen und Auflaufvorrichtung testen
Die Anhängerkupplung sollte nicht ausgeschlagen sein und kein Spiel haben
Bremsseilzüge (Knicke, Korrosion)
Stützräder und Stützen
Felgen auf Bordsteinstreifer prüfen
Ladeklappe, Scharniere, Gasdruckfedern testen
Roststellen (zum Beispiel in den Radkästen)
Dichtmasse zwischen Boden und Bordwänden sollte fest in der Fuge sitzen
Dach oder Plane: Risse, poröser Zustand
Beleuchtung, Blinker, Bremsleuchten, Stecker und Kabel testen
ADAC Kaufvertrag richtig ausfüllen
Diese Tipps sollten Sie beim Ausfüllen des Anhänger-Kaufvertrages beachten.
Nehmen Sie sich Zeit, den Kaufvertrag durchzulesen. Prüfen Sie dabei auch vorausgefüllte Teile des Vertrages und ergänzen Sie diese bei Bedarf.
Erst prüfen, dann unterschreiben: Schauen Sie sich den Anhänger erst genau an, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Achten Sie auf vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten). Nehmen Sie die Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien auf. Bei der Anzahl der Vorbesitzer ist der Verkäufer mit anzugeben.
Achten Sie darauf, dass der ausgehandelte Kaufpreis korrekt im Vertrag steht und denken Sie daran, das Häkchen bei "keinen Unfallschaden" zu setzen, wenn Ihnen die Unfallfreiheit zugesichert wurde.
Prüfen Sie, ob Unfallschäden, sonstige Beschädigungen oder Mängel im Vertrag stehen und Zusatzausstattung oder Zubehör vollständig aufgeführt ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, machen Sie keine Angaben ins Blaue, sondern kreuzen Sie "keine Angaben" an.
So läuft die Übergabe des Anhängers
Die Übergabe findet im Idealfall erst nach Zahlung des gesamten Kaufpreises statt. Bei einer Anzahlung besteht die Gefahr, dass man dem Geld hinterherläuft. Achten Sie darauf, nicht nur das Auto, sondern auch folgende Dinge zu übergeben:
Originalschlüssel, Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
EU-Übereinstimmungsbescheinigung (EU-CoC)
Bericht der letzten Hauptuntersuchung
Serviceheft, Betriebsanleitungen und Zubehör
Werkstattrechnungen und ADAC Untersuchungsprotokoll
So geht die Ummeldung des Anhängers
Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, haftet der Verkäufer weiter für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie. Daher rät der ADAC, dass beide Parteien des Kaufvertrags gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und den Anhänger umzumelden. Alternativ kann man den Anhänger dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen.
Tipp der ADAC Juristen: Mit den entstempelten Kennzeichen kann der Käufer bis zum Ende des Tages noch auf direktem Weg nach Hause fahren, wenn die bisherige Kfz-Versicherung diese Fahrt noch abdeckt. Wer unsicher ist, fragt vorsichtshalber bei der Versicherung nach.
Wird ein abgemeldeter Anhänger verkauft, braucht der Käufer für die Abholung ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen oder einen größeren Anhänger für den Anhänger. Ein abgemeldeter Anhänger darf nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.