Grünes Kennzeichen: Die wichtigsten Bestimmungen
Von Max Pliefke

Für den Transport von Sportgeräten oder Tieren gibt es spezielle Anhänger, die von der Kfz-Steuerpflicht befreit sein können und unter Umständen ein grünes Kennzeichen erhalten. Die wichtigsten Regelungen.
Sportanhänger sind zulassungsfrei
Grünes Kennzeichen für steuerfreie Fahrzeuge
Eigene Haftpflichtversicherung ist sinnvoll
Was bedeutet ein grünes Kennzeichen?
Ein grünes Kennzeichen kennzeichnet bestimmte Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind. Die Steuerbefreiung ist häufig an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Nutzen Sie das Fahrzeug für andere Zwecke, kann die Steuerbefreiung entfallen. Nicht jedes steuerbefreite Fahrzeug erhält automatisch ein grünes Kennzeichen.
Welche Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit?
Für die meisten Fahrzeuge muss man Kfz-Steuer bezahlen. Welche Fahrzeuge dagegen von der Kfz-Steuer befreit sind, ist in Paragraf 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) geregelt. Das sind zum Beispiel:
Anhänger, die speziell zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes bzw. Katastrophenschutzes hergestellt sind und ausschließlich für solche Zwecke verwendet werden (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 e) FZV).
Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsige Kraftfahrzeuganhänger (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich
a) in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
b) zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe
c) zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden
d) zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm
e) von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden
verwendet werden.
Eine Steuerbefreiung kann man übrigens auch für ansonsten steuerpflichtige Anhänger beantragen, wenn man für das Zugfahrzeug den sogenannten Anhängerzuschlag bezahlt. Dieser beträgt aktuell 373,24 Euro jährlich. Die Befreiung gilt jedoch nicht bei Wohnanhängern. Außerdem darf es sich bei dem Zugfahrzeug nicht um einen Pkw oder ein Kraftrad handeln.
Welche Fahrzeuge bekommen ein grünes Kennzeichen?
Fahrzeuge, die von der Steuer befreit sind, erhalten kein Kennzeichen mit schwarzer Schrift, sondern eines mit grüner Beschriftung. Wichtig: Oft ist die Befreiung von der Steuer davon abhängig, dass man das Fahrzeug nur für bestimmte Zwecke nutzt.
Kein grünes Kennzeichen erhalten
Fahrzeuge von Behörden
Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen
Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz sowie Anhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug überwiegend im Linienverkehr eingesetzt wird
Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen im Sinne des Paragrafen 3a Absatz 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen nach Paragraf 8 Absatz 1a
Auch Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen erhalten kein grünes Kennzeichen.
Darf ich ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen privat nutzen?
Ist die Steuerbefreiung an einen bestimmten Zweck gebunden, dürfen Sie das Fahrzeug nicht einfach für andere Zwecke einsetzen. Bei land- und forstwirtschaftlich steuerbefreiten Fahrzeugen ist beispielsweise eine private Nutzung nicht begünstigt.
Welche Vorschriften gelten für Sportanhänger?
Der Sportanhänger benötigt ein eigenes Kennzeichen, das Sie bei Ihrer Zulassungsstelle erhalten. Voraussetzung ist eine Betriebserlaubnis für den Anhänger. Eine Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) wird nicht ausgegeben. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) muss man bei Fahrten dabei haben.
Die Anhänger müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Sportanhänger dürfen Sie außerdem nur für den jeweiligen Verwendungszweck einsetzen. Den Antrag auf die Befreiung von der Kfz-Steuer können Sie meistens in Verbindung mit dem Antrag auf ein grünes Kennzeichen direkt bei der Zulassungsbehörde stellen.
Braucht ein Sportanhänger mit grünem Kennzeichen eine Versicherung?
Für die im Artikel beschriebenen zulassungsfreien Spezialanhänger besteht keine Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine eigene Versicherung kann dennoch sinnvoll sein, da die Versicherung des Zugfahrzeugs nur dann für Schäden aufkommt, wenn die beiden Fahrzeuge (Zugfahrzeug und Anhänger) miteinander verbunden sind. Macht sich der allein geparkte Anhänger selbstständig und verursacht einen Schaden, muss die Versicherung nicht bezahlen.
Bleibt das grüne Kennzeichen bei einem Halterwechsel bestehen?
Bei den hier beschriebenen Spezialanhängern hängt die Steuerbefreiung von der Art und Verwendung des Anhängers ab, nicht von bestimmten Eigenschaften des Halters. Deshalb kann die Steuerbefreiung auch nach einem Halterwechsel bestehen bleiben. Bestimmte Eigenschaften müssen der Halter oder die Halterin nicht erfüllen. Es geht allein um die Art der Verwendung.