Krank im Urlaub: Krankmeldung und Behandlungskosten im Ausland

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Ein Mann liegt krank auf einem Hotelbett
Wer im Auslandsurlaub erkrankt ist, sollte auf Fallstricke bei Krankmeldung und Behandlung achten© iStock.com/PhotoLife94

Was Sie bei einer Krankmeldung während des Urlaubs im Ausland beachten sollten und wie Sie sich vor hohen Behandlungskosten schützen.

  • Arbeitgeber und Versicherung informieren

  • Wichtige Hinweise für die Krankmeldung

  • Wer für Arztkosten im Ausland aufkommt

Krankmeldung im Urlaub: wen informieren?

Die langersehnte Arbeitspause ist gekommen, da schmerzt der Kopf, rebelliert der Magen oder steigt die Körpertemperatur? Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass Krankheitstage während des Urlaubs nicht zum Jahresurlaub gerechnet werden.

Voraussetzungen dafür sind, dass Arbeitgeber unverzüglich über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit informiert werden und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorgelegt wird. Die verpassten Urlaubstage dürfen nicht ohne Rücksprache an die Zeit nach der Arbeitsunfähigkeit gehängt werden.

Krankmeldung aus dem Urlaub im Ausland

Wer sich im Ausland aufhält, dort im Urlaub krank wird und eine Arztpraxis aufsucht, sollte daran denken, die Arbeitsunfähigkeit nicht nur so schnell wie möglich dem Arbeitgeber zu melden, sondern auch der Krankenkasse.

Die Rückkehr nach Deutschland müssen Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig erkrankt sind, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse ebenfalls unverzüglich anzeigen. Außerdem ist es wichtig, dass der Arbeitgeber über Dauer und genauen Ort des Aufenthalts informiert wird.

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Attest aus dem Ausland: Darauf ist zu achten

Beschäftigte, die sich während des Urlaubs im Ausland krankschreiben lassen, müssen innerhalb einer Woche ein Attest in Papierform vorlegen. Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist lediglich bei Krankschreibungen innerhalb Deutschlands möglich.

Eine im Ausland ausgestellte ärztliche Krankschreibung muss dem deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht entsprechen, insbesondere was die Begrifflichkeiten angeht. Die auf der AU angegebene Diagnose sollte deutlich anzeigen, dass es sich um eine Erkrankung handelt, die eine Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht.

Außerdem muss die Dauer der Abwesenheit klar ersichtlich sein. Häufig ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche notwendig. Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber und der Krankenversicherung.

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Krankmelden über Videosprechstunde

In der Regel kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch nach einer Videosprechstunde ausgestellt werden. Erkrankte, die vor der Telefon- oder Videosprechstunde noch nie persönlich in der Praxis waren, können lediglich für maximal drei Tage krankgeschrieben werden.

Bei praxisbekannten Patientinnen und Patienten sind bis zu sieben Tage möglich. Für eine nochmalige Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit ist jedoch eine körperliche Untersuchung vorgeschrieben.

Während eines Urlaubs im Ausland können Sie sich in einer Videosprechstunde von einer deutschen Ärztin oder einem deutschen Arzt beraten lassen. Für eine Krankmeldung im Ausland müssen Sie in der Regel aber persönlich in einer Arztpraxis am Urlaubsort vorstellig werden.

Im Ausland zum Arzt: Wer zahlt?

Christiane Hähnel: Kostenfalle – Krank im Urlaub

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Wenn der Arztbesuch im Urlaub plötzlich teuer wird: Christiane Hähnel vom ADAC über versteckte Gesundheitskosten auf Reisen.

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Alle Folgen

Arztrechnungen im Ausland oder eine Operation können schnell mehrere Tausend Euro kosten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen für Behandlungen innerhalb von Europa oft nur einen Teil der Kosten, für Behandlungen außerhalb Europas meist überhaupt nichts. Einen Krankenrücktransport nach Deutschland zahlen gesetzliche Krankenkassen ebenfalls nicht.

Bei einer Erkrankung im Ausland springt prinzipiell die Auslandskrankenversicherung ein. Wer eine abgeschlossen hat, sollte sich direkt an diesen Versicherer wenden, damit eine Beratung und geeignete Hilfsmaßnahmen möglich sind.

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Bei einem Arztbesuch im europäischen Ausland können Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC) vorzeigen. Diese erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer Krankversicherung. Sie erspart aber keine anfallenden Behandlungskosten und ersetzt nicht die Auslandskrankenversicherung.

Informieren Sie sich vor Reiseantritt auch, ob Sie für die Einreise in Ihr Urlaubsland bestimmte Nachweise über den Versicherungsschutz benötigen, damit Sie diese rechtzeitig einholen können. Entsprechende Infos liefern die einzelnen Einreisebestimmungen sowie das Auswärtige Amt.

Vorbereitung auf die Reise

Vor dem Urlaub sollte man sich generell über das Ferienziel und die medizinische Versorgung dort informieren. Hier gibt es Infos zu allen wichtigen Reiseländern. Bereiten Sie die Reise rechtzeitig vor, zum Beispiel mit der ADAC Reise-Checkliste.

Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Reisemediziner beraten, ob eventuell Impfungen notwendig sind oder aufgefrischt werden sollten. Vor Reisen in Regionen mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, mit Kindern, während der Schwangerschaft oder bei Vorerkrankungen ist das besonders wichtig.

An Reiseapotheke denken

Packen Sie eine eigene Reiseapotheke. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabeihaben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen.

Vorschläge für eine gute Grundausstattung: Wunddesinfektionsspray, Pflaster und Verbandsmaterial, Mittel gegen Schmerzen, Fieber, Insektenstiche, Reisekrankheit, Durchfall, Erbrechen, Verstopfung, Erkältungskrankheiten. Hier finden Sie weitere Infos und ein Formular zur Medikamentenmitnahme im Urlaub.

Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.