FAQ zur ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Allgemeines
Zusatzbausteine sind sogenannte andere touristische Leistungen, z.B. Konzert- / Theaterkarten, Skipässe, Sprachkurse. Diese sind nur dann versichert, wenn sie nicht aus dem Gesamtpreis der Reise herausgerechnet werden können oder sie zusammen mit mehr als einer Transport- oder Mietleistung gebucht werden. Dabei müssen sie mindestens 25% am Gesamtwert der Reise haben.
Reisepreis
Ja, eine Anpassung ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden:
- Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
- Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Versicherungsschutz besteht bis zur gewählten Versicherungssumme. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre gewählte Versicherungssumme für Ihren Reisepreis ausreichend ist.
Reiserücktritt / Reiseabbruch /Reisegepäck
Die Reise kann aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht oder verspätet angetreten werden. Der Versicherungsnehmer und/oder eine versicherte Person tritt deshalb vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück.
Reiseabbruch:
Als Reiseabbruch gilt, wenn der Versicherungsnehmer und/oder eine versicherte Person die bereits angetretene Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses vorzeitig abbricht oder die Reise verlängern muss.
Bei einem Versicherungsfall nach Reiseantritt, wird die Reise abgebrochen oder verlängert. Hier greift die Reiseabbruch-Versicherung. Um Versicherungsschutz vor und während der Reise zu haben, wählen Sie den Tarif Exklusiv oder Premium.
Hinweis: Mit einem Check-In (z.B. Flughafen) gilt die Reise als angetreten.
Versicherte Personen / Risikopersonen
Der Einzelvertrag versichert Sie selbst als Versicherungsnehmer.
Beim Familienvertrag sind Sie, Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag versichert. Der nichteheliche Lebenspartner und dessen Kinder bis zum 23. Geburtstag sind mitversichert, wenn Sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:
1. Sie selbst als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
2. Angehörige: (Stief-, Adoptiv-, Schwieger-) Eltern, (Enkel-, Stief-, Adoptiv-) Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Tanten/Onkel, Neffen/Nichten.
3. Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
4. Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.
5. diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind.
Versicherte Personen haben Anspruch auf die Versicherungsleistungen aus der ADAC Reiserücktritts-Versicherung.
Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt.
Beispiel:
Eine Mutter (= Versicherungsnehmer) hat einen Familienvertrag der ADAC Reiserücktritts-Versicherung.
Sie verreist mit ihrem Kleinkind und mit ihren Eltern. Es werden 2 Doppelzimmer gebucht. Die Großmutter erkrankt und die Reise wird storniert.
Die Großmutter gilt als Risikoperson und löst den Versicherungsfall aus. Die Mutter und das Kind sind versicherte Personen und erhalten anteilig die Erstattung für ihr Doppelzimmer.
Die Stornokosten der Großeltern werden über den Vertrag der Tochter nicht erstattet.
Beispiel:
Eine Mutter (= Versicherungsnehmer) hat einen Familienvertrag der ADAC-Reiserücktritts-Versicherung.
Sie verreist mit ihrem Kleinkind und mit ihren Eltern. Es werden 2 Doppelzimmer gebucht.
Das Kind erkrankt und die Reise wird storniert. Die Mutter und das Kind erhalten anteilig die Erstattung für ihr Doppelzimmer.
Die Großeltern sind keine versicherten Personen in diesem Vertrag. Sollten auch sie die Reise stornieren wollen, werden die Kosten nicht über den Vertrag der Tochter erstattet.
Beispiele:
- Der Versicherungsnehmer eines Familienvertrages bucht eine Ferienwohnung für sich, Ehefrau und Kinder. Einer der versicherten Personen erkrankt. Die Reise kann nicht angetreten werden. Die Stornokosten werden übernommen.
- Der Versicherungsnehmer bucht eine Ferienwohnung für sich und 2 Freunde, die Reisenden sind namentlich auf der Buchung genannt. Der Vater vom mitreisenden Freund stirbt. Die Stornokosten für den Versicherungsnehmer werden übernommen, da bei unter 4 Reisenden, der Freund und dessen Angehörige als Risikoperson gelten. Die Stornokosten der Freunde werden über den Vertrag des VN nicht erstattet.
- Der Versicherungsnehmer bucht eine Ferienwohnung für 9 Freunde. Der Versicherungsnehmer erkrankt. Die anteiligen Stornokosten des Versicherungsnehmers werden übernommen. Wenn allerdings einer der 9 Mitreisenden erkrankt, werden keine Kosten übernommen, da bei mehr als 4 Reisenden der Freund keine Risikoperson ist.
Vertrag
In der ADAC Reiserücktrittsversicherung bieten wir die Tarife Basis, Exklusiv und Premium mit und ohne Selbstbeteiligung an. Folgende Regelungen gelten
bei Reiserücktritt und Reiseabbruch:
- Wenn der Versicherungsfall z.B. durch Schwangerschaft, schwere, unerwarteter Krankheit, Unfall, Bruch von Prothesen oder durch Lockerung von implantierten Gelenken ausgelöst wird, beträgt die Selbstbeteiligung 20% des erstattungsfähigen Schadens bzw. mindestens 25 € pro Person.
- Die Selbstbeteiligung entfällt bei stationärem Krankenhausaufenthalt.
In der Reisegepäck-Versicherung beträgt die Selbstbeteiligung 100 € pro Versicherungsfall.
Schaden/Schadenservice
- Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Diebstahl):
Bitte zeigen Sie einen Schaden unverzüglich bei der zuständigen/nächst erreichbaren Polizeistelle an. Hierzu fertigen Sie bitte eine Liste aller in Verlust geratenen Sachen an. Lassen Sie sich dies auf der Polizeistelle bestätigen. Die entsprechenden Bescheinigungen reichen Sie dann bitte bei der ADAC Versicherung AG ein. - Schäden oder der Verlust von aufgegebenem Reisegepäck:
Bitte melden Sie Schäden oder den Verlust von aufgegebenem Reisegepäck unverzüglich und unter Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist dem Beförderungsunternehmen, dem Beherbergungsbetrieb bzw. der Gepäckaufbewahrung. Sie erhalten dann einen abschließenden Bescheid über den Verlust bzw. die Beschädigung des Reisegepäcks. Diesen legen Sie uns bitte vor. - Beschädigung Ihres Reisegepäcks:
Eine Beschädigung lassen Sie sich bitte vom Beförderungsunternehmen bestätigen. Diese Bescheinigung sowie den abschließenden Bescheid reichen Sie dann bei uns ein.
Coronavirus: Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?
Sie erkranken vor Reiseantritt am Coronavirus oder müssen aufgrund des Verdachts auf eine Infektion vor Reiseantritt in Quarantäne? Ihre Reiserücktrittsversicherung schützt Sie auch dann.