FAQ zur ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Allgemeines
Bei welchen Ereignissen versichert Sie die ADAC Reiserücktritts-Versicherung?
Versicherten Ereignisse der ADAC Reiserücktritts-Versicherung sind
für einen Reiserücktritt:
- Arbeitsplatzwechsel
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule oder Universität
- Arbeitslosigkeit (aufgrund betriebsbedingter Kündigung)
- Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
- Bruch der Prothese/Lockerung implantierter Gelenke
- Erheblicher Schaden am Eigentum
- Schwangerschaft
- Schwerer Unfall
- Tod
- Unerwartete Impfunverträglichkeit
- Unerwartete schwere Krankheit
für einen Reiseabbruch:
- Arbeitsplatzwechsel
- Arbeitslosigkeit (aufgrund betriebsbedingter Kündigung)
- Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
- Bruch der Prothese/Lockerung implantierter Gelenke
- Erheblicher Schaden am Eigentum
- Schwangerschaft
- Schwerer Unfall
- Tod
- Unerwartete Impfunverträglichkeit
- Unerwartete schwere Krankheit
- Elementarschäden am Urlaubsort
- Terroranschlag am Urlaubsort
für das Reisegepäck:
- Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem Reisegepäck durch: Straftat eines Dritten, Unfall eines Transportmittels, Feuer oder Elementarereignis
- Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung / verspätetes Eintreffen von aufgegebenem Gepäck
Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
In welchen Ländern gilt die ADAC Reiserücktritts-Versicherung?
Welche Reisen sind bei der ADAC Reiserücktritts-Versicherung versichert?
Kann ich die Leistungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung auch in Anspruch nehmen, wenn ich einzelne Reisebausteine buche?
Zusatzbausteine, bei denen es sich um Transport- oder Mietleistungen handelt, z.B. Mietwagen sind mitversichert, sofern der versicherte Reisepreis nicht überschritten wird.
Zusatzbausteine, z.B. Konzert- / Theaterkarten, Skipässe, Sprachkurse sind nur dann versichert, wenn sie im Rahmen einer Pauschalreise gebucht sind. Z.B. eine Musicalreise inkl. Übernachtung, An- und Abreise sowie Musicalkarten.
Kann ich die ADAC Reiserücktritts-Versicherung abschließen, wenn ich die Reise bereits gebucht habe?
Besteht Versicherungsschutz wenn ich mehrmals im Jahr verreise?
Muss ich den ADAC über meine gebuchten Reisen informieren?
Kann mein Reisekostenanteil bei einer Gruppenreise erstattet werden?
Muss ich die Reisen selbst bezahlen, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt?
Kann ich die ADAC Reiserücktritts-Versicherung weiter empfehlen?
Mehr Informationen
Reisepreis
Was muss ich bei der Auswahl des Reisepreises beachten?
Ich habe bereits eine ADAC Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen. Kann ich die Versicherungssumme nachträglich erhöhen oder reduzieren?
Ja, eine Anpassung ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden:
- Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
- Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Versicherungsschutz besteht bis zur gewählten Versicherungssumme. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre gewählte Versicherungssumme für Ihren Reisepreis ausreichend ist.
Kontakt für Anpassung der Versicherungssumme:
E-Mail: Kontaktformular
Tel.: 0800 5 12 10 06 (Montag bis Samstag 8:00-20:00 Uhr erreichbar)
Geschäftsstelle: ADAC vor Ort
Reiserücktritt / Reiseabbruch /Reisegepäck
Wie unterscheiden sich Reiserücktritt und Reiseabbruch?
Die Reise kann aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht oder verspätet angetreten werden. Der Versicherungsnehmer und/oder eine versicherte Person tritt deshalb vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück.
Reiseabbruch:
Als Reiseabbruch gilt, wenn der Versicherungsnehmer und/oder eine versicherte Person die bereits angetretene Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses vorzeitig abbricht.
Zu welchem Zeitpunkt greift die Reiserücktritts-Versicherung und wann die Reiseabbruch-Versicherung?
Bei einem Versicherungsfall nach Reiseantritt, wird die Reise abgebrochen. Hier greift die Reiseabbruch-Versicherung. Um Versicherungsschutz vor und während der Reise zu haben, wählen Sie den Tarif Exklusiv oder Premium.
Hinweis: Mit einem Check-In (z.B. Flughafen) gilt die Reise als angetreten.
Kann ich die Leistungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung in Anspruch nehmen, wenn für mein Reiseland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt?
Bei verspätetem Reiseantritt aufgrund Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels: Was gilt als öffentliches Verkehrsmittel?
- Linienbus
- U-Bahn
- Straßenbahn
- Fähre
- Flugzeug
Besteht Versicherungsschutz, wenn die Reise aufgrund eines Unfalls/Staus mit dem eigenen Pkw nicht rechtzeitig angetreten werden kann?
Ist mein Skipass bei Reiseabbruch versichert?
Was ist unter Reisegepäck zu verstehen?
Was passiert, wenn mein als verloren gemeldetes Reisegepäck wieder auftaucht?
Bei einer Flugreise wird mein aufgegebenes Gepäck beschädigt oder geht verloren. Erhalte ich die Entschädigung von der Fluggesellschaft oder von meiner Reisegepäckversicherung?
Wird bei meinem abhanden gekommenen/zerstörten Gepäck der Neuwert oder der Zeitwert erstattet?
Wann sind meine Sportgeräte auf einer Reise versichert?
Versicherte Personen / Risikopersonen
Wer sind die versicherten Personen in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung?
Was versteht man unter Risikopersonen in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung?
Risikopersonen sind:
1. Sie selbst und bei einem Familienvertrag die mitversicherten Personen
2. Eltern, Kinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Enkelkinder, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersohn und -tochter, Geschwister, Schwager, Schwägerin und bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers
3. Betreuungspersonen die nicht mitreisende, minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige (siehe 2.) einer versicherten Person betreuen.
4. Mitreisende, sofern namentlich auf der Reisebuchung vermerkt und deren nahe Angehörige, wie in 1. und 2. beschrieben.
5. Bei mehr als vier Reisenden gelten Mitreisende nur dann als Risikopersonen, wenn es sich um Personen aus 1. und 2. handelt.
Was ist der Unterschied zwischen versicherten Personen und Risikopersonen?
Versicherte Personen haben Anspruch auf die Versicherungsleistungen aus der ADAC Reiserücktritts-Versicherung.
Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt.
Beispiel:
Eine Mutter (= Versicherungsnehmer) hat einen Familienvertrag der ADAC Reiserücktritts-Versicherung.
Sie verreist mit ihrem Kleinkind und mit ihren Eltern. Es werden 2 Doppelzimmer gebucht. Die Großmutter erkrankt und die Reise wird storniert.
Die Großmutter gilt als Risikoperson und löst den Versicherungsfall aus. Die Mutter und das Kind sind versicherte Personen und erhalten anteilig die Erstattung für ihr Doppelzimmer.
Die Stornokosten der Großeltern werden über den Vertrag der Tochter nicht erstattet.
Haben mitreisende Personen, die keine ADAC Reiserücktritts-Versicherung haben, in meinem Tarif Versicherungsschutz?
Beispiel:
Eine Mutter (= Versicherungsnehmer) hat einen Familienvertrag der ADAC-Reiserücktritts-Versicherung.
Sie verreist mit ihrem Kleinkind und mit ihren Eltern. Es werden 2 Doppelzimmer gebucht.
Das Kind erkrankt und die Reise wird storniert. Die Mutter und das Kind erhalten anteilig die Erstattung für ihr Doppelzimmer.
Die Großeltern sind keine versicherten Personen in diesem Vertrag. Sollten auch sie die Reise stornieren wollen, werden die Kosten nicht über den Vertrag der Tochter erstattet.
Wann werden bei einer Buchung einer Ferienwohnung mit mehreren Mitreisenden die Stornokosten erstattet?
Beispiele:
- Der Versicherungsnehmer eines Familienvertrages bucht eine Ferienwohnung für sich, Ehefrau und Kinder. Einer der versicherten Personen erkrankt. Die Reise kann nicht angetreten werden. Die Stornokosten werden übernommen.
- Der Versicherungsnehmer bucht eine Ferienwohnung für sich und 2 Freunde, die Reisenden sind namentlich auf der Buchung genannt. Der Vater vom mitreisenden Freund stirbt. Die Stornokosten für den Versicherungsnehmer werden übernommen, da bei unter 4 Reisenden, der Freund und dessen Angehörige als Risikoperson gelten. Die Stornokosten der Freunde werden über den Vertrag des VN nicht erstattet.
- Der Versicherungsnehmer bucht eine Ferienwohnung für 9 Freunde. Der Versicherungsnehmer erkrankt. Die anteiligen Stornokosten des Versicherungsnehmers werden übernommen. Wenn allerdings einer der 9 Mitreisenden erkrankt, werden keine Kosten übernommen, da bei mehr als 4 Reisenden der Freund keine Risikoperson ist.
Leistet die ADAC Reiserücktritts-Versicherung, wenn ich wegen der Erkrankung meines Haustieres die Reise nicht antreten kann?
Vertrag
Wann beginnt und endet der Versicherungsvertrag bei der ADAC Reiserücktritts-Versicherung?
Kann die ADAC Reiserücktritts-Versicherung auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden?
Den Tarif Premium mit besonders attraktiven Leistungen gibt es ausschließlich für ADAC Mitglieder.
Welche Regelungen gelten bei einer Selbstbeteiligung?
Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Haben Sie eine Selbstbeteiligung gewählt, dann gilt bei
Reiserücktritt- und Reiseabbruch:
- Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person, wenn der Versicherungsfall ausgelöst wird durch: Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken.
- Bei stationärem Krankenhausaufenthalt entfällt die Selbstbeteiligung.
- Bei Anmietung einer Ferienwohnung fällt die Selbstbeteiligung pro gemietetem Objekt und nicht pro Person an.
Reisegepäck-Versicherung:
Die Selbstbeteiligung beträgt 100 € pro Versicherungsfall.
Schaden/Schadenservice
Wie melde ich einen Schaden in der Reiserücktritts-Versicherung?
Sie können auch unsere Online-Schadenmeldung nutzen. Diese können Sie bequem ausfüllen und absenden:
Schaden online melden
Welche Meldefristen gilt es im Schadensfall zu beachten?
Welchen Nachweis muss ich bei abhanden gekommenem/beschädigtem Reisegepäck erbringen?
- Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Diebstahl):
Bitte zeigen Sie einen Schaden unverzüglich bei der zuständigen/nächst erreichbaren Polizeistelle an. Hierzu fertigen Sie bitte eine Liste aller in Verlust geratenen Sachen an. Lassen Sie sich dies auf der Polizeistelle bestätigen. Die entsprechenden Bescheinigungen reichen Sie dann bitte bei der ADAC Versicherung AG ein. - Schäden oder der Verlust von aufgegebenem Reisegepäck:
Bitte melden Sie Schäden oder den Verlust von aufgegebenem Reisegepäck unverzüglich und unter Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist dem Beförderungsunternehmen, dem Beherbergungsbetrieb bzw. der Gepäckaufbewahrung. Sie erhalten dann einen abschließenden Bescheid über den Verlust bzw. die Beschädigung des Reisegepäcks. Diesen legen Sie uns bitte vor. - Beschädigung Ihres Reisegepäcks:
Eine Beschädigung lassen Sie sich bitte vom Beförderungsunternehmen bestätigen. Diese Bescheinigung sowie den abschließenden Bescheid reichen Sie dann bei uns ein.