Der Urlaub nach Griechenland ist gebucht – mit dem Flieger geht’s nach Athen, von dort mit dem Mietwagen zur Fähre und dann in das Ferienhaus auf einer der griechischen Inseln. Doch kurz vor Reiseantritt wird bei Ihnen eine Mittelohrentzündung diagnostiziert, der Arzt bescheinigt die Reiseuntauglichkeit. Sie müssen Ihren Flug sowie die anderen Reisebausteine stornieren.
Was passiert nun mit den anfallenden Stornokosten? Übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten? Kann ich die Mittelohrentzündung in der Reiserücktrittsversicherung geltend machen?
Welche Reisearten sind in der Reiserücktrittsversicherung geschützt?
Die Reiserücktrittsversicherung leistet sowohl bei gebuchten Pauschalreisen als auch bei einzeln gebuchten Miet- und Transportleistungen, wie z.B. Ferienwohnung und Flug.
Geschäftsreisen sind in der Reiserücktrittsversicherung nicht abgedeckt.
Welche Leistungen erhalte ich von der Reiserücktrittsversicherung bei Absage des Fluges vor Reiseantritt?
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen bei einer vor Reiseantritt geplatzten Flugreise z.B.
die Stornokosten des Fluges
bei verspäteter Anreise notwendige zusätzliche Unterkunfts- und Nachreisekosten, sofern die Anreise mit gebucht wurde
nicht genutzte Reiseleistungen
Müssen Sie Ihren gebuchten Flug umbuchen, ersetzen wir Ihnen die angefallenen Umbuchungskosten.
Versicherte Ereignisse vor Antritt Ihres Fluges können sein:
Schwere, unerwartete Erkrankung (bei Covid-19 z.B. auch dann, wenn keine oder nur eine geringe gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt)
Persönliche Quarantäne (behördlich angeordnet) aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit in Berührung gekommen zu sein (z.B. Covid-19)
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
Betriebsbedingte Kündigung
Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Dies ist eine verkürzte Darstellung. Die versicherten Ereignisse sind abhängig davon, welchen Tarif Sie gewählt haben. Maßgeblich sind hier die Bedingungen mit Versicherungsbeginn ab 07.12.2020.
Welche Leistungen erhalte ich von meiner Reiserücktrittsversicherung, wenn ich meine Flugreise abbrechen muss?
Wenn Sie bereits auf Reisen sind und Ihren gebuchten Rückflug nicht wie geplant antreten können, erstattet die Reiseabbruchversicherung
die zusätzlichen Umbuchungs-, Fahrt- und Unterkunftskosten bei vorzeitigem Beenden der Reise
die zusätzlichen Umbuchungs-, Fahrt- und Unterkunftskosten bei Verlängerung der Reise
Außerdem erstattet die Reiserücktrittsversicherung auch die zusätzlichen Kosten für Fahrt- und Unterkunftskosten bis 2.000 Euro, wenn Sie aufgrund der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels bei der Hin- oder Rückreise Ihren Flug verpassen.
Versicherte Ereignisse für einen vorzeitigen oder verspäteten Rückflug (Reiseabbruch) können sein:
Schwere, unerwartete Erkrankung (bei Covid-19 z.B. auch dann, wenn keine oder nur eine geringe gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt)
Unverträglichkeit oder Unmöglichkeit von Impfungen
Persönliche Quarantäne (behördlich angeordnet) aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit in Berührung gekommen zu sein (z.B. Covid-19)
Betriebsbedingte Kündigung
Elementarereignis
Terroranschlag
Dies ist eine verkürzte Darstellung. Die versicherten Ereignisse sind abhängig davon, welchen Tarif Sie gewählt haben. Maßgeblich sind hier die Bedingungen mit Versicherungsbeginn ab 07.12.2020.
Welche Leistungen bietet die Reiserücktrittsversicherung, wenn mein Gepäck auf einem Flug verloren geht oder beschädigt wird?
Eine Reisegepäckversicherung im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung zahlt Ihnen eine Entschädigung, wenn Ihr aufgegebenes oder mitgeführtes Reisegepäck auf der Flugreise abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird.
Ebenso erhalten Sie eine Entschädigung, wenn Ihr Reisegepäck nicht mit Ihnen am Zielflughafen ankommt und erst 24 Stunden später an Sie als versicherte Person ausgeliefert wird.
Auf dem Flug versicherte Ereignisse für das Reisegepäck sind:
Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck
Wer ist mit meiner Reiserücktrittsversicherung auf dem Flug geschützt?
Um sich für die Flugreise optimal zu schützen, haben Sie in der Reiserücktrittsversicherung die Wahl zwischen einem
Einzelvertrag: Schutz für Sie als versicherte Person
Familienvertrag: Schutz für Sie als versicherte Person + Ihre Familie
(Mitversicherte Personen = Ehepartner bzw. Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft sowie Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bis zum 23. Geburtstag)
Wie kann ich mich in der ADAC Reiserücktrittsversicherung für meine Flugreise schützen?
Tarif Basis ab 31,70 €
Tarif Exklusiv ab 39,90 €
Tarif Premium ab 63,30 €
Reiserücktritt
Reiserücktritt
Reiseabbruch
Reiserücktritt
Reiseabbruch
Reisegepäck
Die abgebildeten Preise entsprechend dem Jahresbeitrag für ADAC Mitglieder. Sie können den Beitrag auch monatlich zahlen.
Flugreisen während der Corona-Pandemie: Die Regeln
Viele beliebte Ziele werden von den Airlines wieder angeflogen. Was es auf dem Weg zum Flughafen, im Flughafengebäude und auf dem Flug selbst zu beachten gibt, können Sie hier zusammengefasst lesen.
Stornierung einer Flugreise und Reiserücktritt: Wann fallen für einen Reiserücktritt Stornokosten an?
Viele wollen ihre gebuchte Flugreise absagen, wenn bei der Urlaubsplanung etwas dazwischenkommt. Doch wann gibt es Geld zurück und wann bleibt man auf den Kosten sitzen? Die ADAC Clubjuristen klären Sie auf.
Kann ich die Reiserücktrittsversicherung auch dann noch abschließen, wenn ich meinen Flug bereits gebucht habe?
Die Reiserücktrittsversicherung können Sie bis 14 Tage vor Ihrem Flug abschließen. Liegen zwischen Ihrer Flugbuchung und dem Flugantritt weniger als 14 Tage, so haben Sie die Möglichkeit, die Reiserücktrittsversicherung bis 3 Tage nach der Flugbuchung abzuschließen.
Erstattet mir die Reiserücktrittsversicherung auch dann die Stornokosten, wenn ich meinen Flug aufgrund der Erkrankung eines Angehörigen stornieren musste?
Einen Versicherungsfall in der Reiserücktrittsversicherung können die sogenannten Risikopersonen auslösen. Also die Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, sodass es zu einer Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer kommt. Dies sind:
1. Sie selbst als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
3. Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
4. Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.
5. diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen.
Sind meine Mitreisenden auf dem Flug durch meine Reiserücktrittsversicherung geschützt?
Mitreisende, die keine versicherten bzw. mitversicherten Personen sind, genießen generell keinen Versicherungsschutz. Sie müssen eine eigene Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Mein Reisegepäck geht auf meinem Flug verloren. Erhalte ich die Entschädigung von der Fluggesellschaft oder von der Reiserücktrittsversicherung?
Im ersten Schritt melden Sie Schäden an aufgegebenem Reisegepäck unverzüglich dem Beförderungsunternehmen (z.B. Airline) und machen Sie Ihre Ansprüche bei diesem geltend. (Beachten Sie hier bitte die jeweiligen Reklamationsfristen).
Bitte warten Sie die Entscheidung zur Erstattung ab. Anschließend senden Sie eine Kopie des abschließenden Bescheides über den Verlust bzw. die Beschädigung des Reisegepäcks an uns.
Was muss ich beachten, wenn ich die Versicherungssumme auswähle?
Bei der Beitragsberechnung können Sie eine Versicherungssumme (maximal versicherter Reisepreis) von bis zu 20.000 Euro wählen.
Wenn sie mehrmals in einem Jahr verreisen, wählen Sie als Versicherungssumme die Reise mit dem höchsten Reisepreis.
Haben Sie einzelne Reisebausteine gebucht, so müssen diese zeitlich aufeinander abgestimmt sein, damit sie die Einzelpreise für den Gesamtreisepreis zusammenrechnen können.
Beim Familienvertrag ist der Gesamtreisepreis einer Reise für alle versicherten Personen maßgebend.
Leistet meine Reiserücktrittsversicherung auch dann, wenn ich einen Flug nicht antreten kann und deshalb vor Ort gebuchte Theaterkarten verfallen?
Theaterkarten sind sogenannte Zusatzbausteine und damit andere touristische Leistungen, wie auch Konzertkarten, Skipässe, Sprachkurse. Diese sind nur dann versichert, wenn sie nicht aus dem Gesamtpreis der Reise herausgerechnet werden können oder sie zusammen mit mehr als einer Transport- oder Mietleistung gebucht werden. Dabei müssen sie mindestens 25% am Gesamtwert der Reise haben.
Kann ich die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung auch dann in Anspruch nehmen, wenn ich meinen Flug wegen einer Reisewarnung stornieren möchte?
Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor, besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten möchten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter oder an die Airline.
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