Eine Reisegepäckversicherung schützt Sie, wenn Ihr Gepäck unterwegs abhanden kommt, gestohlen oder beschädigt wird. Auch Ersatzbeschaffungen vor Ort werden Ihnen im Nachhinein erstattet. In den meisten Fällen erhalten Sie den Zeitwert des Gepäckinhaltes durch Ihre Versicherung zurück.
Welche Leistungen erhalte ich in der Reisegepäckversicherung?
Erstattung des Zeitwerts, wenn das Reisegepäck abhandengekommen oder zerstört ist
Kostenerstattung für Ersatzbeschaffungen vor Ort
Erstattung von Leihgebühren für abhandengekommene oder zerstörte Sportgeräte
Kostenerstattung bei notwendigen Reparaturen von beschädigten Sachen
Erstattung des Materialwerts bei Abhandenkommen oder Zerstörung von Filmen, Bild-, Ton- und Datenträgern
Kostenerstattung der amtlichen Gebühren bei Wiederbeschaffung von amtlichen Ausweisen, Visa und amtlichen Führerscheinen
Kostenerstattung für die Wiederbeschaffung von Fahrkarten
Erstattung von Aufwendungen zur Wiedererlangung des verspätet ausgelieferten Reisegepäcks
Welche Gründe sind in der Reisegepäckversicherung versichert?
In der Reisegepäckversicherung aus dem Hause ADAC ist das Abhandenkommen, eine Zerstörung oder Beschädigung von mitgeführtem Reisegepäck bei Straftat durch einen Dritten, bei Unfall eines Transportmittels oder bei Feuer und Elementarereignissen versichert. Ebenso können Sie die Reisegepäckversicherung in Anspruch nehmen, wenn Ihr aufgegebenes Gepäck abhanden kommt, beschädigt oder zerstört wird oder gar verspätet am Urlaubsort eintrifft.
Was ist in der Reisegepäckversicherung versichert, was nicht?
Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Person, einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.
Reisegepäck, das versichert ist
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen
Video-und Fotoapparat inkl. Zubehör als mitgeführtes Reisegepäck
Schmucksachen und Kostbarkeiten als mitgeführtes Reisegepäck
Handy, Smartphones, Drohnen, EDV-Geräte und Software inkl. Zubehör
Sportgeräte, die sich nicht in bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden, inkl. Zubehör
Geschenke und Reiseandenken
Schäden am Reisegepäck während Zelten / Camping
Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug
Reisegepäck im Wassersportfahrzeug
Reisegepäck, das nicht versichert ist
Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren
Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Flugtickets, Urkunden u. Dokumente aller Art, mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa
Vermögensfolgeschäden
Video-und Fotoapparate einschließlich Zubehör als aufgegebenes Reisegepäck
Schmucksachen und Kostbarkeiten als aufgegebenes Reisegepäck
Sportgeräte, die sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden
In welchem Tarif der ADAC Reiserücktritts-Versicherung kann ich mein Reisegepäck versichern?
Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung bietet im Tarif Premium Schutz für Ihr Reisegepäck. Auch ein Reiserücktritt und ein Reiseabbruch sind dann versichert.
Tarif Basis ab 31,70 €
Tarif Basis ab 31,70 €
Tarif Exklusiv ab 39,90 €
Tarif Premium 63,30 €
Reiserücktritt
Reiserücktritt
Reiserücktritt
Reiseabbruch
Reiserücktritt
Reiseabbruch
Reisegepäck
Die abgebildeten Preise entsprechen dem Jahresbeitrag von ADAC Mitgliedern. Sie können den Beitrag auch jährlich zahlen.
Die Reisegepäckversicherung aus dem Hause ADAC bekommen Sie im Tarif Premium der Reiserücktritts-Versicherung als
Einzelvertrag: Schutz für Sie als Versicherungsnehmer
Familienvertrag: Schutz für Sie + Ihre Familie
(Mitversicherte Personen = Ehepartner, Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft oder nichtehelicher Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, sowie Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bis zum 23. Geburtstag)
Sie können die Reisegepäckversicherung inkl. Schutz gegen Reiserücktritt und Reiseabbruch bis 14 Tage vor Reisebeginn abschließen, wenn Sie Last Minute buchen, sogar bis 3 Tage nach der Buchung. Sie schließen einmalig ab und sind weltweit das ganze Jahr über auf allen privaten Reisen versichert. Mit und ohne Selbstbeteiligung.
Die Darstellung der Reisegepäckversicherung ist verkürzt. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich einen Flug stornieren muss?
Sie werden vor Flugantritt krank und müssen Ihren Flug stornieren? Oder können Ihren Rückflug nicht wie geplant antreten? Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihre Kosten.
Was sollte ich noch zur Reisegepäckversicherung wissen?
Welche Regeln gelten bei einer Selbstbeteiligung in der Reisegepäckversicherung?
In der Reisegepäckversicherung beträgt die Selbstbeteiligung pro Schadenfall 100 €.
Bei einer Flugreise wird mein aufgegebenes Gepäck beschädigt oder geht verloren. Erhalte ich die Entschädigung von der Fluggesellschaft oder von meiner Reisegepäckversicherung?
Im ersten Schritt melden Sie Schäden an aufgegebenem Reisegepäck unverzüglich dem Beförderungsunternehmen (z.B. Airline) und machen Sie Ihre Ansprüche bei diesem geltend. (Beachten Sie hier bitte die jeweiligen Reklamationsfristen).
Bitte warten Sie die Entscheidung zur Erstattung ab. Anschließend senden Sie eine Kopie des abschließenden Bescheides über den Verlust bzw. die Beschädigung des Reisegepäcks.
Wann sind meine Sportgeräte in der Reisegepäckversicherung geschützt?
Sportgeräte, die als Gepäck aufgegeben oder mitgeführt werden, wie z.B. die Ski in der Dachbox des Autos, sind versichert, wenn sie bei einem Unfall beschädigt werden.
Sportgeräte im bestimmungsgemäßen Gebrauch sind nicht versichert, z.B. Skibruch nach Sturz auf der Piste. Hier handelt es sich um den bestimmungsgemäßen Gebrauch. Bei Unterbrechung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, z.B. Skier, die während einer Rast vor der Hütte abgestellt werden, besteht Versicherungsschutz.
Welchen Nachweis muss ich bei abhanden gekommenem/beschädigtem Reisegepäck erbringen?
Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Diebstahl): Bitte zeigen Sie einen Schaden unverzüglich bei der zuständigen/nächst erreichbaren Polizeistelle an. Hierzu fertigen Sie bitte eine Liste aller in Verlust geratenen Sachen an. Lassen Sie sich dies auf der Polizeistelle bestätigen. Die entsprechenden Bescheinigungen reichen Sie dann bitte bei der ADAC Versicherung AG ein.
Schäden oder der Verlust von aufgegebenem Reisegepäck:
Bitte melden Sie Schäden oder den Verlust von aufgegebenem Reisegepäck unverzüglich und unter Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist dem Beförderungsunternehmen, dem Beherbergungsbetrieb bzw. der Gepäckaufbewahrung. Sie erhalten dann einen abschließenden Bescheid über den Verlust bzw. die Beschädigung des Reisegepäcks. Diesen legen Sie uns bitte vor.
Beschädigung Ihres Reisegepäcks:
Eine Beschädigung lassen Sie sich bitte vom Beförderungsunternehmen bestätigen. Diese Bescheinigung sowie den abschließenden Bescheid reichen Sie dann bei uns ein
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