Reiseabbruchversicherung - Bei vorzeitigem Ende der Reise
Welche Leistungen erhalte ich in der Reiseabbruchversicherung?
- Kostenerstattung bei vorzeitigem Abbruch der Reise wie z.B. die nicht genutzten Reiseleistungen
- Erstattung zusätzlicher Kosten bei verspäteter Rückreise wie z.B. Unterkunfts- und Verpflegungskosten
- Erstattung von Umbuchungs- und zusätzlichen Rückreisekosten bei Verlängerung der Reise
- Erstattung der Kosten bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel bei der Rückreise
- Kostenerstattung bei Unterbrechung einer Rundreise und anschließendem Wiederanschluss an die Gruppe
- Kostenerstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei unterbrochenen Rundreisen
Welche Gründe sind in der Reiseabbruchversicherung versichert?
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung können Sie für einen Reiseabbruch nur dann in Anspruch nehmen, wenn ein dafür versicherter Grund vorliegt. Dies können sein:
- Schwere, unerwartete Erkrankung
- Schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Tod
- Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
- Gerichtliche Ladung
- Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
- Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
- Elementarereignis am Urlaubsort
- Terroranschlag
Versicherte Ereignisse bei Reiseabbruch - Beispiele
- Leiden Sie zum Beispiel während Ihres Urlaubs plötzlich unter einer schweren Grippe und Ihr Arzt attestiert Ihnen eine Reiseunfähigkeit, so können Sie aufgrund schwerer, unerwarteter Erkrankung Ihre Reise abbrechen, die Reiseabbruchversicherung übernimmt die angefallenen Kosten.
- Ihre mitgereiste Tochter (19) erfährt während der Reise, dass sie eine Prüfung an der Schule nicht bestanden hat, der Nachholtermin findet noch während der Reisezeit statt. Im Rahmen des Familienvertrages leistet die Reiseabbruchversicherung in diesem Fall und kommt für die zusätzlichen Kosten bei frühzeitigem Abbruch der Reise auf.
- Sie sind auf einer Rundreise und an Ihrem Urlaubsort kommt es aufgrund Starkregens zu heftigen Überschwemmungen. Sie können die Reise nicht fortsetzen und müssen vorzeitig nach Hause. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt Ihre zusätzlich anfallenden Kosten, erstattet Ihnen nicht genutzte Reiseleistungen und bietet mit dem Beratungsservice Unterstützung bei der Entscheidung zum weiteren Vorgehen.
Mehr zu den versicherten Ereignissen erfahren
Welche Reiseabbruchversicherung bietet der ADAC mir an?
Die Reiseabbruchversicherung aus dem Hause ADAC bekommen Sie als- Einzelvertrag: Schutz für Sie als Versicherungsnehmer
- Familienvertrag: Schutz für Sie + Ihre Familie
(Mitversicherte Personen = Ehepartner, Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, Ihre Kinder sowie die Kinder Ihres Partners bis zum 23. Geburtstag)
Sie können die Reiseabbruchversicherung inkl. Schutz gegen Reiserücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn abschließen, wenn Sie Last Minute buchen, sogar bis 3 Tage nach der Buchung. Sie schließen einmalig ab und sind weltweit das ganze Jahr über auf allen privaten Reisen versichert.
Welcher Tarif versichert einen Reiseabbruch?
Tarif Basis ab 31,70 € | ||
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Tarif Basis ab 31,70 € | Tarif Exklusiv ab 39,90 € | Tarif Premium ab 63,30 € |
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Die abgebildeten Preise entsprechen dem Jahresbeitrag von ADAC Mitgliedern. Sie können den Beitrag auch monatlich zahlen.
Wann leistet die Reiseabbruchversicherung, wann leistet sie nicht?
Die ADAC Versicherung AG bietet im Tarif Exklusiv die Reiseabbruchversicherung an.
- Sie die Reise wegen eines versicherten Ereignisses vorzeitig abbrechen müssen
- Sie Ihre Rückreise aufgrund eines versicherten Ereignisses nur mit Verspätung antreten können
- Ein öffentliches Verkehrsmittel mindestens 2 Stunden Verspätung hat, Sie deshalb das mitgebuchte Anschlussverkehrsmittel verpassen und damit verspätet zurückreisen
- Sie dem Reiseverlauf Ihrer gebuchten Rundreise vorübergehend nicht folgen können
- Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung von dem Eintritt des Versicherungsfalles wussten bzw. damit rechnen mussten
- der Versicherungsfall wegen Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie, Terrorwarnungen oder Anschlägen eingetreten ist
- Sie mit einer Täuschung versuchen, die Höhe oder den Grund der Leistung zu beeinflussen
- bei Buchung und bei Antritt Ihrer Reise für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung bestand und Sie die Reise dann aufgrund eines versicherten Ereignisses, das in Zusammenhang mit der Reisewarnung steht, abbrechen oder verlängern müssen (z.B. Covid-19)
- Kosten für Heilbehandlungen oder Krankenrücktransport, Kosten für Ihre Begleitperson oder Überführungskosten entstehen
Wann leistet die Reiseabbruchversicherung speziell in Zusammenhang mit Covid-19?
Auch wenn Sie bereits auf Reisen sind, können Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Covid-19 auf Reisen absichern. Die Reiseabbruchversicherung erstattet Ihnen angefallene Kosten u.a.- bei Reiseabbruch
- bei Verlängerung der Reise
- bei Unterbrechung einer Rundreise
- nicht genutzte Reiseleistungen
Reiseabbruchversicherung bei Covid-19 im Überblick
- Erkrankung an Covid-19 (positiver Test), unabhängig davon, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt
- Persönliche Quarantäne
- Betriebsbedingte Kündigung
- wenn Sie als versicherte Person auf der Reise an Covid-19 erkranken, in angeordnete persönliche Quarantäne müssen und deshalb Ihre gebuchte Rückreise nicht antreten können
- wenn eine mitreisende Risikoperson an Covid-19 erkrankt, in persönliche Quarantäne muss und Sie daher die gebuchte Rückreise nicht antreten können
- wenn eine mitversicherte Person im Familienvertrag an Covid-19 erkrankt, die ganze Familie deshalb in Quarantäne muss und die gebuchte Rückreise nicht antreten kann
Voraussetzung dabei ist immer, dass vor Reiseantritt keine Reisewarnung für das Urlaubsland bestanden hat.
Was kostet mich die Reiseabbruchversicherung?
Berechnen Sie Ihre Reiseabbruchversicherung in 2 Minuten. Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von
Was sollte ich noch über die Reiseabbruchversicherung wissen?
Ja. Die Reiseabbruchversicherung können Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn abschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage (last minute), dann können Sie die Reiseabbruchversicherung bis 3 Tage nach Reisebuchung abschließen.
Ausgelöst werden kann ein Versicherungsfall der Reiseabbruchversicherung durch die sogenannten Risikopersonen. Dies sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:
1. Im Einzelvertrag die versicherte Person, also Sie, oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
2. Angehörige: (Stief-, Adoptiv-, Schwieger-) Eltern, (Enkel-, Stief-, Adoptiv-) Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Tanten/Onkel, Neffen/Nichten.
3. Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
4. Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.
5. diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen.
Die Versicherungssumme ist der von Ihnen ausgewählte, versicherte Reisepreis. Die Reisepreisstufen der Reiseabbruchversicherung liegen zwischen 1.000 - 20.000 €.
Bei mehreren Reisen im Jahr sollten Sie als Versicherungssumme immer den höchsten Reisepreis wählen. Haben Sie einen Familienvertrag, dann ist der Reisepreis aller Personen zusammen ausschlaggebend für die Versicherungssumme.
Ja. Die Reiseabbruchversicherung leistet auch dann, wenn eine Gruppenreise aufgrund eines versicherten Ereignisses abgebrochen wird. Sie erstattet Ihnen Ihre nicht genutzten Reiseleistungen sowie die zusätzlich anfallenden Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Voraussetzung ist, dass Sie namentlich auf der Reisebuchung erwähnt werden und Ihr Reisekostenanteil ersichtlich ist.
Die anderen Reiseteilnehmer sind jedoch nicht in Ihrer Reiseabbruchversicherung geschützt. Sie müssen einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen.
Reiseabbruch, weil Ihr Haustier zu Hause schwer verletzt oder erkrankt ist?
Hinweis: In diesem Fall erhalten Sie keine Leistungen Ihrer Reiseabbruchversicherung - Haustiere können in der Reiseabbruchversicherung keinen Versicherungsfall auslösen, da sie nicht zu den Risikopersonen zählen.
Die neue ADAC Haustier-Reiseversicherung jedoch erstattet Ihnen Ihre zusätzlich anfallenden Kosten für Ihren Reiseabbruch - Umbuchungskosten, Rückreisekosten sowie Unterkunftskosten. Darüber hinaus erstattet Sie Ihnen die veterinär-medizinischen Behandlungskosten, die von einem Tierarzt verschriebenen Medikamente und Verbände Ihrer Katze sowie den Ersttransport Ihrer Katze zur Tierklinik.
Die ADAC Haustier-Reiseversicherung bietet Ihnen immer dann finanziellen Schutz, wenn Sie als Eigentümer von Hund oder Katze im Ausland sind. Egal, ob mit oder ohne Ihr Haustier. Mit freier Tierarztwahl. Ohne Selbstbeteiligung.
Die Haustierversicherung leistet allerdings nicht, wenn Ihr Haustier im Ausland dabei ist, dort erkrankt und Sie Ihre Reise aus diesem Grund abbrechen möchten.
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