ADAC Reiserücktrittsversicherung: Kosten bei Reiserücktritt und Reiseabbruch einreichen

ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Schadenservice

Sie mussten Ihre gebuchte Reise stornieren oder abbrechen? Reichen Sie ganz einfach und bequem Ihre Kosten bei uns ein. Wir sind für Sie da!


Erste Schritte im Schadenfall: Wie gehe ich vor? 

Bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch

Sie als Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person im Rahmen des Familienvertrages müssen die Reise stornieren oder abbrechen?
Bitte stornieren Sie die gebuchte Reise umgehend bei Ihrer Buchungsstelle (Reiseveranstalter, Reisebüro, Airline etc.). Sie erhalten von dort eine Stornierungsrechnung. Diese können Sie beim Schadenservice der ADAC Reiserücktritts-Versicherung einreichen, um so Ihre entstandenen Kosten erstattet zu bekommen.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung des Reisegepäcks

  • Bei Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Diebstahl):

    Bitte zeigen Sie einen Schaden unverzüglich bei der zuständigen/nächst erreichbaren Polizeistelle an. Hierzu fertigen Sie bitte eine Liste aller in Verlust geratenen Sachen an. Lassen Sie sich dies auf der Polizeistelle bestätigen. Die entsprechenden Bescheinigungen reichen Sie dann bitte bei der ADAC Versicherung AG ein. 
  • Bei Schäden oder der Verlust von aufgegebenem Reisegepäck:

    Bitte melden Sie Schäden oder den Verlust von aufgegebenem Reisegepäck unverzüglich und unter Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist dem Beförderungsunternehmen, dem Beherbergungsbetrieb bzw. der Gepäckaufbewahrung. Sie erhalten dann einen abschließenden Bescheid über den Verlust bzw. die Beschädigung des Reisegepäcks. Diesen legen Sie uns bitte vor.
  • Bei Beschädigung Ihres Reisegepäcks:

    Eine Beschädigung lassen Sie sich bitte vom Beförderungsunternehmen bestätigen. Diese Bescheinigung sowie den abschließenden Bescheid reichen Sie dann bei uns ein.
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Wichtige Hinweise: versicherte Ereignisse


  1. Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung schützt Sie dann, wenn ein versichertes Ereignis vor oder während Ihrer Reise eintritt. Wie etwa eine schwere, unerwartete Erkrankung vor Ihrer Reise oder die Geburt Ihres Kindes während der Reise. Bitte denken Sie im Schadenfall daran, uns Ihr ärztliches Attest zukommen zu lassen.
  2. Covid-19: Dies gilt auch dann, wenn Sie aufgrund des Verdachts auf Covid-19 in eine behördlich angeordnete Quarantäne müssen. Allein die Angst vor der Ansteckung mit Covid-19 ist nicht versichert.
  Versicherte Ereignisse bei Covid-19
Versicherte Ereignisse im Überblick

Schadenmeldung bei Reiserücktritt und Reiseabbruch: Kosten online einreichen

Sie mussten eine Reise stornieren oder abbrechen? Hier können Sie in wenigen Minuten Ihre entstandenen Kosten einreichen. Melden Sie Ihren Schaden online. Ganz einfach und schnell - in nur vier Schritten und in wenigen Minuten. Belege und Dokumente können Sie direkt im Online-Tool hoch laden.

Kosten online einreichen

 

Schadenmeldung bei Abhandenkommen oder Beschädigung des Reisegepäcks

Erstattung mit PDF-Formular anfordern

Sie können die Schadenmeldung als PDF downloaden und ausfüllen. Drucken Sie das Formular aus und senden es, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, per Post an die im Formular genannte Anschrift. Bitte fügen Sie Ihre (Original-)Belege bei. Sollten weitere Belege und Informationen zur Bearbeitung benötigt werden, kontaktieren wir Sie.

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