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Auslandskrankenversicherung Wichtig für Senioren auf Reisen
Weltweiter Schutz bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland, egal ob ambulant, stationär oder beim Zahnarzt
Krankenrücktransport inklusive
Absicherung auch für Senioren über 76 Jahre
Auslandskrankenversicherung für Senioren kurz erklärt
Eine Auslandskrankenversicherung für Senioren übernimmt die Kosten medizinisch notwendiger Behandlungen im Ausland. Sie schützt vor hohen Arzt- und Krankenhaus- und Behandlungskosten und übernimmt einen Krankenrücktransport. Auch Reisende über 66 oder 76 Jahre können sich für Auslandsreisen weltweit absichern.
Das Wichtigste auf einen Blick
Weltweiter Versicherungsschutz bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen auf Auslandsreisen
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport inklusive
Schutz auch bei plötzlicher Verschlechterung chronischer Erkrankungen
Versicherungsschutz über das 66. und 76. Lebensjahr hinaus möglich
Langzeitversicherung für längere Auslandsaufenthalte verfügbar
Folgende Inhalte finden Sie auf dieser Seite
Warum ist eine Auslandskrankenversicherung für Senioren besonders wichtig?
Mit zunehmendem Alter steigt statistisch das Risiko für medizinisch notwendige Behandlungen während einer Auslandsreise. Gleichzeitig können Krankenhausaufenthalte und medizinische Notfälle im Ausland schnell hohe Kosten verursachen.
Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Ausland oft eingeschränkt. Nicht alle Behandlungen werden übernommen und außerhalb Europas besteht häufig kein ausreichender Versicherungsschutz. Ein Krankenrücktransport wird in keinem Fall übernommen.
Eine Auslandskrankenversicherung schützt Senioren vor diesen finanziellen Risiken und unterstützt im Notfall durch den 24-Stunden-Notrufservice sowie die Organisation notwendiger Hilfeleistungen.
Welche Leistungen sollte eine Auslandskrankenversicherung für Senioren enthalten?
Medizinisch notwendige Heilbehandlungen, ambulant, stationär und beim Zahnarzt
Übernahme von Medikamenten, Heil- und Hilfsmittel, die im Ausland medizinisch notwendig werden
Alternative Behandlungsmethoden
Krankenrücktransport nach Deutschland, insbesondere dann, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
Unterstützung durch Notruf- und Assistance-Leistungen
Sind Vorerkrankungen mitversichert?
Ja. Chronische Vorerkrankungen sind in der Regel mitversichert, sofern sie bei Reiseantritt stabil eingestellt sind. Kommt es während der Reise zu einer unerwarteten Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, beispielsweise Rheuma, übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
Wichtig bei Reisen mit Vorerkrankungen:Lassen Sie sich vor Reiseantritt von Ihrem behandelnden Arzt beraten. So können mögliche gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit Ihrem Reiseziel, dem Klima oder geplanten Aktivitäten besser eingeschätzt werden. Eine medizinische Einschätzung hilft dabei, die Reise sicher und gut vorbereitet anzutreten.
Welche Auslandskrankenversicherung des ADAC eignet sich für Senioren?
Ab
23,50 €
im Jahr!
1) ADAC Auslandskrankenversicherung für Kurzreisen bis 63 Tage
Für Solotrips, den Familien-Urlaub mit den Enkeln am Strand, die Wanderreise durch Irland oder Citytrip mit Partner.
Weltweiter Schutz das ganze Jahr über auf jeder Reise
Drei leistungsstarke, bedarfsgerechte Tarife
Einzel- oder Familienvertrag, damit der Ehe- oder Lebenspartner im Alter mitversichert ist
Ohne Selbstbeteiligung
Ab
57,50 €
2) Auslandskrankenversicherung für lange Reisen zwischen 2 und 24 Monaten
Für Senioren, die den Winter in Florida verbringen, für längere Zeit nach Thailand möchten oder die Familie im Ausland besuchen.
ADAC Auslandskrankenversicherung Langzeit für Auslandsreisen bis zu 24 Monate
Als Einzelvertrag
100 € Selbstbeteiligung im Schadenfall - beteiligt sich z.B. die Krankenkasse mit mehr als 100 € am Schadenfall, dann erfolgt die Erstattung der Auslandskrankenversicherung Langzeit ohne Selbstbeteiligung
Das bieten die ADAC Auslandskrankenversicherungen für Senioren auf Reisen
Die Auslandskrankenversicherungen des ADAC leisten in Form von Kostenerstattungen oder Service-Leistungen. Der Notfallservice ist 24/7 an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Damit kann man sich auch als Senior und im Ruhestand auf bewährte ADAC Qualität verlassen und seine Reisen genießen.
Service-Leistungen im Überblick
Versand von Brillen und Arzneimittel
Medizinischer Informations-Service vor der Reise
Dolmetscher-Service vor Ort
Krankenrücktransport nach Deutschland
Überführung Verstorbener
im Notfall Rückholung von Gepäck und Haustieren (Hund und Katze)
Auszug der Erstattungs-Leistungen der Auslandskrankenversicherungen
Auslandskrankenversicherung für die ersten 63 Tage der Reise
Tarif Basis z.B. ab 45,60 € im Jahr ab 66 Jahren
Kostenerstattung bei medizinischer Heilbehandlung im Ausland, ambulant und stationär
Kostenübernahme von Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus
Kostenerstattung bei Rooming-In einer Begleitperson
Kostenerstattung von Untersuchungsmethoden sowie von Heil- und Arzneimittel
Kostenerstattung auch bei alternativen Behandlungsmethoden wie Akupunktur, medizinisch notwendigen Physiotherapien, Massagen, Lichttherapien sowie Geh-, Steh- und Laufhilfen
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport
Erstattung von Zahnarzt-Kosten
Kostenrückerstattung bei Personenbergung bis 15.000 €
Überführung oder Bestattung im Todesfall (bis zu 10.000 €)
Tarif Exklusiv z.B. ab 64,00 € im Jahr ab 66 Jahren
30 € Krankenhaustagegeld pro Tag für die ersten 30 Tage Krankenhaus-Aufenthalt im Ausland
1.000 € Übergangsleistung bei Krankenhaus-Aufenthalt ab dem 31. Tag
2.000 € Übergangsleistung bei Krankenhaus-Aufenthalt ab dem 53. Tag
Sofortzahlung von 5.000 € bei schwerem Herzinfarkt/Schlaganfall oder schwerer Verletzung
Leistungen aus dem Tarif Basis
Tarif Premium z.B. ab 93,40 € im Jahr ab 66 Jahren
Auslands-Patienten-Rechtsschutz: Kostenübernahme bis 100.000 € je Rechtsfall
Invaliditätsleistungen nach einem Unfallim Ausland: je nach Invalidität Zahlung von bis zu 70.000 €
Unfall-Hilfeleistung nach einem Unfall im Ausland: Zahlung bis zu 5.200 € für medizinische Hilfsmittel und bis 2.100 € für einen Fahrzeugumbau
Todesfall-Leistung: bei Tod Zahlung von 5.000 € an berechtigte Erben bis 12 Monate nach dem Unfall
Beratungsservice nach einem Unfall, z.B. Nennung von Fachkliniken vor Ort
Die relevanten Altersgrenzen für Senioren in der ADAC Auslandskrankenversicherung und in der ADAC Auslandskrankenversicherung Langzeit sind: 66 Jahre und 76 Jahre. Ab diesem Zeitpunkt erhöhen sich jeweils die Versicherungsbeiträge.
In der Auslandskrankenversicherung Langzeit müssen Senioren außerdem beachten, dass
ab 66 Jahren die maximal mögliche Versicherungsdauer 12 Monate
ab 76 Jahren die maximal mögliche Versicherungsdauer 6 Monate
beträgt.
Was kostet die Auslandskrankenversicherung für Senioren?
Jahres-Beiträge in der ADAC Auslandskrankenversicherung
"Sehr Gut" im Test: Ausgezeichnete Leistungen in ADAC Qualität
Die ADAC Auslandskrankenversicherung erhält von der Stiftung Warentest die Note "Sehr Gut" (1,4) im Einzel- und Familienvertrag. So bietet sie ausgezeichneten Schutz in bewährter ADAC Qualität!
Der Tarif Basis der Auslandskrankenversicherung wurde im Jahresvertrag für Einzelpersonen und Familien von der Stiftung Warentest ausgezeichnet mit der Note Sehr Gut.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für das Fairste Preis-Leistungs-Verhältnis.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Produktangebot.
Was passiert mit Hund oder Katze im Notfall?
Viele Senioren möchten ihren Ruhestand gemeinsam mit Hund oder Katze genießen und verreisen deshalb mit ihrem Haustier ins Ausland. Doch was passiert, wenn Sie während der Reise aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend nicht mehr für Ihren Vierbeiner sorgen können?
Die Auslandskrankenversicherung unterstützt Sie auch in solchen Situationen: Können Sie sich selbst nicht um Ihr Haustier im Urlaub kümmern, wird die Rückführung Ihres Hundes oder Ihrer Katze nach Hause organisiert. So sind nicht nur Sie, sondern auch Ihr tierischer Begleiter auf Reisen abgesichert
Sie haben Sorge, dass Ihrem Liebling im Urlaub etwas passiert und hohe Tierarztkosten anfallen?
Die ADAC Haustier-Reiseversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei Erkrankung und Verletzung Ihres Vierbeiners. Wenn Sie im Ausland sind - egal, ob mit oder ohne Ihr Haustier. Mit freier Tierarztwahl. Für die ersten 63 Tage Ihrer Reise. Ohne Selbstbeteiligung.
Ist eine Auslandskrankenversicherung in der ADAC Mitgliedschaft enthalten?
Sie sind seit über 20 Jahren Mitglied beim ADAC. Nun benötigen Sie für Ihre Reisen im Ruhestand eine Auslandskrankenversicherung. Sie fragen sich, ob Ihre ADAC Mitgliedschaft eine Auslandskrankenversicherung automatisch beinhaltet. Wir haben für Sie das Wichtigste in unserem Ratgeber zusammengefasst.
Was muss ich als Senior noch zur Auslandskrankenversicherung wissen?
Was muss ich zum Krankenrücktransport für mich als Senior in der Auslandskrankenversicherung wissen?
Ein Krankenrücktransport wird in der Auslandskrankenversicherung bedingungsgemäß durchgeführt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Sinnvoll kann der Rücktransport z. B. dann sein, wenn nach ärztlicher Prognose die stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Medizinisch vertretbar bedeutet, dass der Transport dem Patienten keinen Schaden zufügt oder ihn einem unverhältnismäßig hohen Risiko aussetzt.
Ebenso zahlen wir die Kosten für eine Begleitperson, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich oder angeordnet ist.
Der Krankenrücktransport ist in der Auslandskrankenversicherung und in der Auslandskrankenversicherung Langzeit enthalten.
In der Auslandskrankenversicherung für bis zu 63 Tage gilt in den Tarifen Exklusiv und Premium: Nach einem von uns durchgeführtem Krankenrücktransport beraten wir Sie auch als Senior telefonisch zu möglichen Leistungsträgern in Deutschland, zu Rehakliniken, spezialisierten Beratungsstellen für behindertengerechte Wohnungs- und Fahrzeuganpassungen, zu sozialrechtlichen Fragestellungen und zu Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung. So können Sie auch im Ruhestand Ihre Reisen unbeschwert genießen.
Was ist für Senioren ein Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung?
Ein Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung tritt unabhängig des Alters dann ein, wenn im Ausland während Ihrer Reise eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird. Dazu zählt auch, wenn sich Ihre chronische Krankheit im Urlaub plötzlich verschlechtert und Sie deshalb von einem Arzt vor Ort behandelt werden müssen, Sie einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall erleiden oder nach einem Unfall eine Gehhilfe benötigen.
An welchen Ärzte und in welche Krankenhäuser darf ich mich als Senior bei gesundheitlichen Beschwerden im Ausland wenden?
Grundsätzlichen haben Sie in der Auslandskrankenversicherung die freie Wahl unter den Krankenhäusern und Ärzten im Ausland. Dabei sind folgende Behandler möglich:
Ärzte
Zahnärzte
Chiropraktiker
Heilpraktiker
Osteopathen
Bei den Krankenhäusern im Ausland gilt es für Sie auch als Senior zu beachten:
Das Krankenhaus muss im Aufenthaltsland anerkannt sein.
Das Krankenhaus muss unter ständiger ärztlicher Leitung stehen.
Das Krankenhaus muss über ausreichend diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen.
Das Krankenhaus muss eine Krankenakte führen.
Eine Übersicht über Krankenhäuser und deutsch oder englisch sprechende Ärzte in der Nähe Ihres Urlaubsortes erhalten Sie als von unserem Medizinischen Informationsservice unter der +49 89 76 76 77. Unter www.adac.de/mein-adac (Registrierung notwendig!) können Sie unter "meine Auslandskrankenversicherung" auch den Service unseres Partners "Air Doctor" nutzen und aus über 20.000 zertifizierten Ärzten in über 75 Länder wählen.
Wann erhalte ich in der Auslandskrankenversicherung keine Leistungen? Welche Ausschlüsse gibt es für mich als Senior?
Die Auslandskrankenversicherung leistet u.a. grundsätzlich nicht, wenn
Sie in Deutschland medizinisch behandelt werden und Ihnen als Senior dadurch Kosten entstehen
Sie für eine geplante Heilbehandlung, z.B. eine Kur, ins Ausland reisen
Sie trotz Reisewarnung in ein Kriegsgebiet reisen
eine Erkrankung oder Verletzung auf einer Sucht beruhen
Sind meine Enkel in meiner Auslandskrankenversicherung mitversichert?
In der Auslandskrankenversicherung sind die Enkel des Versicherungsnehmers nicht mitversichert.
Ihre Tochter oder Ihr Sohn können aber eine eigene Auslandskrankenversicherung für Familien abschließen. Darin sind Kinder bis zum 23. Geburtstag versichert, also auch Ihre Enkel. Zu den Kindern zählen Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.
Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung für Familien gilt auch dann, wenn Ihre Enkel mit Ihnen und ohne die Eltern verreisen.
Kann ich als Senior die Auslandskrankenversicherung und die Auslandskrankenversicherung Langzeit miteinander kombinieren?
Nein. Eine Kombination ist nicht möglich.
Wenn Sie also bereits eine Auslandskrankenversicherung bis 63 Tage abgeschlossen haben, nun aber zum ersten Mal den Winter über mehrere Monate im Ausland verbringen möchten, müssen Sie eine eigene Auslandskrankenversicherung Langzeit für den kompletten Zeitraum abschließen.
Was ist, wenn der Krankenhausaufenthalt länger dauert als die gewählte Versicherungsdauer? Was muss ich als Senior in der Auslandskrankenversicherung beachten?
Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung spätestens nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.
Ist die geplante Rückreise jedoch aus medizinischen Gründen innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Tage der Transportfähigkeit.
Ich verbringe den Winter im Ausland, möchte über Weihnachten jedoch meine Enkel in Deutschland besuchen. Bin ich als Senior mit der Auslandskrankenversicherung versichert?
Ein Zwischenaufenthalt in Deutschland ist in der Auslandskrankenversicherung nicht versichert. Die Auslandskrankenversicherung gilt grundsätzlich nur im Ausland, ab Grenzübertritt.
Krank oder verletzt im Ausland? Wir sind rund um die Uhr für Sie da!
Sie selbst oder Ihr im Familienvertrag mitversicherter Ehe- bzw. Lebenspartner sind im Ausland erkrankt? Der ADAC Ambulanzdienst ist das ganze Jahr rund um die Uhr für Sie erreichbar! Fordern Sie direkt telefonisch unsere Serviceleistungen an.
ADAC Ambulanzdienst (rund um die Uhr erreichbar) Tel.:+49 89 76 76 76
Alle benötigten Daten sind bei uns eingegangen. Wir prüfen diese nun und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. Ihr ADAC-Team
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