Warum ist eine Unfallversicherung für Senioren sinnvoll?
Die ältere Generation ist heute deutlich aktiver als früher. Doch mit zunehmendem Alter steigt auch die Gefahr, dass ein Ausrutscher böse Folgen hat oder ein Unfall beim Wintersport schwere gesundheitliche Probleme verursacht. Womit auch das Risiko, auf Pflege angewiesen zu sein, steigt.
Die gesetzliche Unfallversicherung trägt diese finanziellen Belastungen oft nur zum Teil, im Ruhestand fällt die gesetzliche Unfallversicherung ganz weg.
Eine spezielle Unfallversicherung für Senioren kann diese finanziellen Lücken schließen. Diese ist auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten und bietet altersgerechte, zusätzliche Hilfe- und Pflegeleistungen, die nicht nur Unfälle von älteren Menschen absichert.
Die Unfallversicherung für Senioren deckt insbesondere alters-typische Erkrankungen und deren Folgen ab, wie etwa Unfälle durch Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Welchen Schutz bietet der ADAC Unfallschutz für Senioren
Der ADAC Unfallschutz schützt mit dem Tarif Senior ältere Menschen ab 66 Jahren nach einem Unfall:
Das ADAC Betreuungsteam steht Ihnen nach einem Unfall mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie in aller Ruhe gesund werden kann:
Klärung Ihrer persönlichen Situation und Erstellung eines individuellen Hilfeplans
Unterstützung und Begleitung bei seelischen Belastungen
Vermittlung von Pflegepersonal
Ermittlung von Leistungsträgern
Information zu sozialrechtlichen Aspekten (z.B. zum Thema Schwerbehinderung)
Beratung z.B. zu Fach- und Rehakliniken, Benennung von spezialisierten Rechtsanwälten, Beratung zu Wohnungs- und Fahrzeugumbau, Wiedereingliederung in Schule, Ausbildung und Beruf
Information zu möglichen Ansprüchen gegenüber Behörden und Forderungen gegenüber Leistungsträgern (z.B. Krankenkassen)
Die Invaliditätsleistung ist die Kernleistung der Unfallversicherung. Im Falle einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall wird eine Kapitalleistung ausbezahlt. Die Höhe der Leistung wird bestimmt durch:
die in der Unfallversicherung abgeschlossene Versicherungssumme
den Invaliditätsgrad bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung
Um nach einem Unfall nicht auf den anfallenden Kosten sitzen zu bleiben, bieten wir Ihnen eine finanzielle Unterstützung mit wertvollen finanziellen Leistungen, wie z.B.
Bei unfallbedingt vollstationärem Aufenthalt im Krankenhaus zahlen wird für die Dauer des Aufenthaltes pro Tag ein Krankenhaustagegeld (maximal 20 Tage).
In der Produktlinie Exklusiv leisten wir auch bei medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlungen, z.B. Reha.
Der Anspruch auf Krankentagegeld (ambulant), Krankenhaustagegeld (stationär) und Genesungsgeld ist insgesamt auf maximal 20 Tage beschränkt.
Sofortleistung bei schwerer Verletzung
3.000 €
6.000 €
Bei bestimmten Schwerstverletzungen, z.B. Erblindung oder Querschnittslähmung erhalten Sie eine Sofortleistung.
Medizinische Sporttherapie
bis zu 300,- €
bis zu 300,- €
Nach einer Unfallverletzung können Sie in Ihrer körperlichen Mobilität deutlich eingeschränkt sein. Durch die medizinische Sporttherapie soll die körperliche Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden. Wir beteiligen uns an den Kosten für eine erstmalig begonnene medizinische Sporttherapie (maximal 6 Monate).
Personenbergung
bis zu 10.000 €
bis zu 50.000 €
Wir erstatten die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen. Dies gilt auch bei einem vermuteten Unfall.
Produktlinie Exklusiv: Wenn medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, übernehmen wir die Kosten für einen Verlegungstransport in eine Spezialklinik.
Unfallhilfeleistung: Fahrzeug-, Wohungs- oder Hausumbau
bis zu 5.000 €
bis zu 10.000 €
Wir beteiligen uns an den Kosten für Umbauten an Haus, Wohnung und Fahrzeug ab einem verbleibenden Invaliditätsgrad von mehr als 25 %.
Kosmetische Operationen
bis zu 5.000 €
bis zu 10.000 €
Nach Abschluss der Heilbehandlung ist eine weitere ärztliche Behandlung notwendig, weil Ihr Aussehen auf Dauer beeinträchtigt ist.
Wir übernehmen die Kosten z.B. für eine medizinisch notwendige kosmetische Operation, eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz bei unfallbedingtem Verlust der Schneide- und Eckzähne. Außerdem übernehmen wir die Kosten für eine stationäre Unterbringung.
Krankentagegeld (ambulant)
15 € / Tag
30 € / Tag
Durch einen Unfall erleiden Sie einen Knochenbruch oder einen Muskel-, Sehnen-, Bänder- oder Kapselriss. Diese Verletzung macht keine vollstationäre Heilbehandlung notwendig. Wir zahlen ein Krankentagegeld für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit, maximal 10 Tage.
Der Anspruch auf Krankentagegeld (ambulant), Krankenhaustagegeld (stationär) und Genesungsgeld ist insgesamt auf maximal 20 Tage beschränkt.
Genesungsgeld
15 € / Tag
30 € / Tag
Sind Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus weiterhin verletzungsbedingt krankgeschrieben, zahlen wir ein Genesungsgeld bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit.
Der Anspruch auf Krankentagegeld (ambulant), Krankenhaustagegeld (stationär) und Genesungsgeld ist insgesamt auf maximal 20 Tage beschränkt.
Verdopplung Krankenhaustagegeld im Ausland
60 € / Tag
Produktlinie Exklusiv: Bei einem unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt im Ausland zahlen wir das Krankenhaustagegeld pro Tag (max. 20 Tage) in doppelter Höhe aus.
Übergangsleistung ab dem 21. Tag
1.000 €
500 €
Bei längerem vollstationärem Krankenhausaufenthalt oder einer anschließenden teil-/vollstationären Anschlussheilbehandlung bezahlen wir eine Übergangsleistung.
Übergangsleistung ab dem 43. Tag
1.000 €
2.000 €
Bei längerem vollstationärem Krankenhausaufenthalt oder einer anschließenden teil-/vollstationären Anschlussheilbehandlung bezahlen wir eine Übergangsleistung.
Rooming-in
bis zu 50 € / Tag
bis zu 50 € / Tag
Befinden Sie sich nach einer Unfallverletzung in vollstationärer Heilbehandlung in einem Krankenhaus, kann ein naher Angehöriger im selben Krankenhauszimmer übernachten.
Die Kosten für die Unterkunft übernehmen wir (maximal 10 Tage).
Behandlungskosten bei Tauchunfällen
bis zu 10.000 €
unbegrenzt
Haben Sie einen Tauchunfall und erleiden deshalb eine Dekompressionskrankheit Typ I und II, übernehmen wir die Behandlungskosten. Dies gilt auch für notwendige Druckkammerbehandlungen.
Unfallhilfeleistung: Blindenhund
Bis zu 10.000 €
Bei einer unfallbedingten Erblindung übernehmen wir in der Produktlinie Exklusiv die Ausbildungs- und Anschaffungskosten für einen Blindenhund.
Unfallhilfeleistung: Medizinische Hilfsmittel
bis zu 500 €
bis zu 500 €
Aufgrund einer Unfallverletzung müssen Sie Zuzahlungen in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu medizinisch erforderlichen Hilfsmitteln leisten, wie Gehhilfen, Rollstuhl oder orthopädischen Schuhen. Wir erstatten die Kosten der Zuzahlungen.
Psychologische Ersthilfe
bis zu 1.200 €
bis zu 1.200 €
Wir vermitteln für Sie und Ihre Familie einen Notfallpsychologen und übernehmen die Kosten für ein erstes individuelles Unfallbewältigungsprogramm.
Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
bis zu 100 € / Tag
bis zu 1.500 €
bis zu 100 € / Tag
bis zu 3.000 €
Die versicherte Person, die den Haushalt versorgt, ist aufgrund eines Unfalls verstorben oder befindet sich in vollstationärer Heilbehandlung. Sobald mindestens ein Kind unter 14 Jahren zu versorgen ist, übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung.
Todesfallleistung
5.000 €
10.000 €
Wenn ein Unfall zum Tode führt, zahlen wir die Todesfallleistung.
Bitte beachten Sie: Üben Sie einen Beruf der Berufsgruppe B (Berufsgruppenübersicht, 56,66 KB) aus, wird bei einem berufsbedingtem Unfall die Todesfallleistung zu 70% ausbezahlt.
Todesfallleistung bei Tod beider Eltern
40.000 €
In der Produktlinie Exklusiv zahlen wir zusätzlich 40.000 Euro bei Tod beider versicherter Eltern durch denselben Unfall an leibliche Kinder und Adoptivkinder unter 14 Jahren.
Kinder im ersten Lebensjahr
Invaliditätsleistung
bis zu 50.000 €
Todesfallleistung
5.000 €
Invaliditätsleistung
bis zu 50.000 €
Todesfallleistung
5.000 €
Ihre Kinder sind im ersten Lebensjahr automatisch beitragsfrei mitversichert, wenn sie während der Laufzeit des Vertrages geboren werden.
Der Versicherungsschutz beinhaltet in diesem Fall eine Invaliditätsleistung in Höhe von 50.000 € ohne Progression und eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 €.
Finanzielle Zusatzleistungen für Senioren
Basis
Exklusiv
Einmalzahlung in Höhe von 2.000 € bei einem Unfall infolge eines schweren Herzinfarkts oder Schlaganfalls
Wenn der Unfall durch einen schweren Herzinfarkt oder schweren Schlaganfall verursacht wird, erhält die versicherte Person eine Einmalzahlung.
Einmalzahlung in Höhe von 4.000 € bei Oberschenkelhalsbruch oder Oberarmkopffraktur
Oberschenkelhalsbruch oder Oberarmkopffraktur gelten als Unfall. Es wird eine Einmalzahlung geleistet.
Zusatzbaustein Hilfe- und Pflegeleistungen - Unfallschutz erweitern
Für Senioren kann der Unfallschutz durch zusätzliche Hilfe- und Pflegeleistungen sinnvoll ergänzt werden.
Wir organisieren und übernehmen die Kosten für:
Haushaltshilfe für bis zu 10 Stunden pro Woche
Menüservice (pro Woche 7 Hauptmahlzeiten)
Fahrdienste zu Arzt- und Behördengängen und zur medizinischen Behandlung
Grundpflege durch eine Pflegeperson für bis zu 4 Stunden täglich
Hausnotruf
Anleitung zur häuslichen Pflege
Wann leistet die Unfallversicherung für Senioren? Wann leistet sie nicht?
Die Unfallversicherung für Senioren leistet bei
Unfällen, die durch einen schweren Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht werden
Unfällen, die durch eine Bewusstseinsstörung ausgelöst werden
Unfällen, die durch die ärztlich verordnete Einnahme von Medikamenten ausgelöst werden
einem Oberschenkelhalsbruch oder einer Oberarmkopffraktur
Unfällen, die innerhalb von 12 Monaten zum Tod geführt haben (Tarif Exklusiv)
Die Unfallversicherung schützt Senioren nicht bei
Krankheitsbedingten Folgen nach einem Herzinfarkt
Bewusstseinsstörungen, die durch Drogen ausgelöst werden
Gesundheitsschäden, die durch eine Heilbehandlung oder einem Eingriff am Körper entstehen
Schäden an Bandscheiben
Was kostet die Unfallversicherung für Senioren?
Die ADAC Unfallversicherung für Senioren können Sie im Tarif Basis und Exklusiv abschließen. ADAC Mitglieder erhalten einen Preisvorteil.
Bei einer Wanderung in den Bergen mit ihrem Mann passt Karin S. einmal kurz nicht auf und stolpert. Sie fällt unglücklich auf einen Felsen und zieht sich einen Oberschenkelhalsbruch zu.
Nachdem Sie von der Bergrettung in Tal transportiert worden ist, muss Karin S. operiert werden und 10 Tage in der Klinik bleiben. Anschließend muss Karin für 6 Wochen zur Physiotherapie.
Das Ehepaar S. ist sehr erleichtert, dass Ihnen der ADAC Unfallschutz von Anfang an mit dem Betreuungsteam beratend und für die anfallenden Kosten finanziell zur Seite steht.
Karin S. hat einen ADAC Unfallschutz BASIS im Tarif Senior mit einer Versicherungssumme von 150.000 € abgeschlossen.
Aufgrund der Extra-Leistungen, die der Tarif Senior bietet, erhält Karin S. eine Einmalzahlung für den Oberschenkelhalsbruch von 4.000 €.
Außerdem werden die Bergungskosten bis 10.000 € übernommen und Karin S. erhält ein Krankenhaustagegeld von insgesamt 150, € und wir beteiligen uns mit bis zu 300, € an den Kosten für die Physiotherapie.
ADAC Privat-Schutz
Der ADAC Privat-Schutz ist die optimale Ergänzung den ADAC Unfallschutz.
ADAC Mitglieder, die sich für diese Kombination entscheiden, erhalten einen Nachlass in Höhe von 10% auf den Beitrag des ADAC Privatschutzes.
Ihr ADAC Unfallschutzvertrag bleibt bestehen. Sie zahlen weiterhin die gleichen Beiträge. Ist die versicherte Person im Tarif Erwachsener am Unfalltag 76 Jahre oder älter, entfällt jedoch die Progression.
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