FAQ zum ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit

Fragen zu den Leistungen

Welche Leistungen beinhaltet der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit?

Sie erhalten Leistungen aus der Auslandsreisekrankenversicherung, wenn für Sie im Ausland eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird.
Falls medizinisch sinnvoll und vertretbar, wird der Rücktransport aus dem Ausland in eine deutsche Klinik organisiert und bezahlt.

 

Was sind die besonderen Vorteile des ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit?

  • Langjährige Erfahrung im Krankenrücktransport: Wir führen jedes Jahr mehr als 14.000 Krankenrücktransporte durch.
  • Wir organisieren Ihren Rücktransport, sobald dies medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Weltweit, wenn nötig sogar im Ambulanz-Jet.
  • Eigenes ADAC Ärzte-Team: Berät Sie auf Wunsch in Abstimmung mit Ihrem Arzt vor Ort.
  • Zahlungsgarantie: Wir geben bei stationären Aufenthalten dem Krankenhaus am Urlaubsort eine Zahlungsgarantie bis max. 13.000,- €
  • Schnelle Kostenerstattung: für Arzt, Zahnarzt, Klinik, Medikamente, Operationen.
  • Internationale Hilfe: Wir haben eigene Notrufstationen in 18 europäischen Urlaubsländern und in den USA und können weltweit deutsch bzw. englisch sprechende Ärzte benennen.
  • Flexible Vertragslaufzeiten möglich.
     

Muss ich bei Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung in Vorkasse treten?

Ambulante Behandlungen müssen vor Ort bezahlt werden. Bei einer stationären Krankenhausbehandlung geben wir – soweit erforderlich – dem Krankenhaus eine Zahlungsgarantie bis max. 13.000,- €. 
Den ADAC Ambulance Service erreichen Sie hierfür rund um die Uhr unter Telefon +49 89 76 76 76.

 

Bieten Sie auch eine Haftpflicht für den Auslandsaufenthalt an?

Nein, speziell für Auslandsaufenthalte bieten wir nur einen Krankenschutz an. . 

Die Privathaftpflichtversicherung des ADAC gilt aber weltweit für Auslandsaufenthalte bis zu 5 Jahre. In Europa sind Auslandsaufenthalte sogar zeitlich unbegrenzt versichert. Nur für wenige spezielle Leistungen ist der Versicherungsschutz im Ausland eingeschränkt.  

Zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung

Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn ich im Ausland arbeite?

Ja, Versicherungsschutz besteht auch bei beruflich / dienstlich veranlassten Auslandsaufenthalten, sowie work & travel, Praktikum und Au-Pair.

Fragen zum Geltungsbereich und zur Geltungsdauer

In welchen Ländern gilt der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit?

Im Rahmen unsere Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands geschützt.
Auch in den USA und Kanada sind Sie ohne Aufpreis versichert.


Gibt es eine Auslandsreisekrankenversicherung für kürzere Reisen?

Ja, für Reisen bis 63 Tage bieten wir den ADAC Auslandskrankenschutz an.

Ist ein kurzer Zwischen-Aufenthalt in Deutschland (z.B. 2 Wochen) mitversichert?

Nein, für Aufenthalte in Deutschland besteht kein Versicherungsschutz.

Fragen zum Vertrag

Wer ist im Rahmen des ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit versichert?

Die Versicherung wird als Einzelvertrag angeboten. Die im Versicherungsschein angegebene Person ist versichert.

Gibt es beim ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit einen Familienvertrag?

Nein, die Versicherung wird nur als Einzelvertrag angeboten.

Kann ich als Student (älter als 18 Jahre) den ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit über die Mitgliedschaft meiner Eltern zu den günstigeren Tarifen abschließen?

Nein, ein Abschluss über die Mitgliedschaft der Eltern ist nur bei minderjährigen Kindern möglich. Ab 18 Jahren kann aber ein Vertrag ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden.

Kann der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden?

Als ADAC Mitglied profitieren Sie von besonders günstigen Konditionen. Sie können den ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit aber auch ohne Mitgliedschaft abschließen, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt jünger als 76 Jahre sind.

 

Beitrag berechnen

 
Sind Sie 76 und älter, erhalten Sie den ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit (Laufzeit max. 6 Monate) in Ihrer Geschäftsstelle. 

 

Wo kann ich den ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit abschließen?

Brauche ich noch eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, wenn ich den ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit habe?

Für den Abschluss des ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit benötigen Sie keine gesetzliche Krankenversicherung. 
Wir empfehlen Ihnen dennoch an eine gesetzliche Krankenversicherung zu denken, denn der Auslandskrankenschutz Langzeit gilt nur im Ausland. Bei einer Rückkehr nach Deutschland, z. B. nach einem Krankenrücktransport, endet die Versicherungsleistung. Auch bei einem kurzen Besuch in Deutschland sind Sie nicht versichert.

 

Ich bin im Ausland über meinen Arbeitgeber versichert, kann ich für eine anschließende Urlaubsreise einen ADAC Auslandskrankenschutz abschließen?

Ja. Mit dem ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit können Sie sich je nach Alter für eine Dauer von maximal 24 Monaten absichern. Vorausgesetzt, der Vertrag wird vor Abreise abgeschlossen und beginnt spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland.
 

 

Kann ich eine englische / spanische Bestätigung (insbesondere für USA / Russland / Kuba) bekommen?

Ja, Sie können die Bestätigung folgendermaßen beantragen: 

  • persönlich in einer Geschäftsstelle
  • telefonisch unter: + 49 89 / 7676 - 5030 (Mo-Fr von 08:00 – 18:00 Uhr Ortszeit)
  • per Fax unter: + 49 89 / 7676 - 4025
  • per E-Mail an: reisekrankenversicherung@adac.de

Fragen zur Vertrags-Laufzeit, -Verlängerung und -Verkürzung

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz des ADAC Auslandskrankenschutzes Langzeit?

Versicherungsbeginn
Der ADAC Auslandskrankenschutz beginnt an dem von Ihnen angegebenen Datum um 0:00 Uhr, frühestens aber am Tag nach Eingang des Antrages. Der Vertrag muss spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland beginnen, anderenfalls besteht für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt als dem angegebenen Versicherungsbeginn aus Deutschland ausreisen, informieren Sie uns bitte umgehend.

Vertragslaufzeit 
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 2 Monate und kann gegen Zahlung eines Mehrbeitrages bis zu 24 Monate verlängert werden. Sie muss spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland beginnen.

Vertragsende 
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Was ist, wenn der Auslandsaufenthalt verkürzt oder nicht angetreten wird?

Verkürzung der Versicherungslaufzeit bzw. Aufhebung des Versicherungsvertrages:
Bei Nichtantritt der Reise bzw. bei einer vorzeitigen Heimreise kann die Prämie für nicht verbrauchte Monate unter folgenden Voraussetzungen zurückerstattet werden: 

  • Die vorzeitige Rückreise muss nachgewiesen werden (z. B. durch Vorlage des Flugtickets).
  • Bei Stornierungen vor Versicherungsbeginn wird eine Geschäftsgebühr von 8 Euro erhoben. Setzen Sie sich bitte vor Versicherungsbeginn mit uns in Verbindung.
  • Bei Rückerstattungen aufgrund einer vorzeitigen Heimreise wird eine Geschäftsgebühr von 10 % auf den Rückerstattungsbetrag, max. 50,- € erhoben.
  • Der Rückerstattungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der gezahlten Prämie und der am Tag der Antragstellung auf Rückerstattung verbrauchten Prämie. Es werden nur volle Monate berücksichtigt.

Was ist, wenn der Auslandsaufenthalt verlängert wird?

Verlängerung der Versicherungslaufzeit:
Bei einer unvorhergesehenen Verlängerung des Auslandsaufenthaltes kann bis zu einer Woche nach Ablauf des ursprünglichen ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit eine Anschlussversicherung beantragt werden. Es ist der bei Abschluss der Anschlussversicherung gültige Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer abzüglich des bereits entrichteten Beitrags zu bezahlen. 

Die Anschlussversicherung kann beantragt werden: 

  • per Telefon unter: + 49 89 / 7676 – 5030 (Mo-Fr 8.00-18.00 Uhr Ortszeit)
  • per Fax unter: + 49 89 / 7676 – 4025
  • per E-Mail unter: reisekrankenversicherung@adac.de


Eine Verlängerung eines bestehenden Auslandskrankenschutz bis 63 Tage (über den ADAC oder eines anderen Anbieters) ist nicht möglich.

 


Ich habe den Auslandskrankenschutz Langzeit abgeschlossen. Nun reise ich doch schon früher, als dem ursprünglich angegebenen Reisebeginn, aus Deutschland aus. Muss ich deshalb etwas beachten?

Der Auslandskrankenschutz Langzeit muss spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland beginnen, anderenfalls besteht für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz. Bitte informieren Sie uns daher unbedingt, vor Ihrer Ausreise aus Deutschland, über den geänderten Versicherungsbeginn:  

Ich habe bereits eine Auslandskrankenversicherung für 63 Tage beim ADAC / bei einem anderen Unternehmen. Kann ich den Versicherungsschutz mit dem Auslandskrankenschutz Langzeit verlängern?

Nein, eine Kombination ist nicht möglich.

Der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit muss vor Ausreise aus Deutschland abgeschlossen werden und spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland beginnen.

 

Fragen zum Schadensfall

Welche Unterlagen muss ich im Schadensfall einschicken? Und wohin? 

Folgende Unterlagen werden für die Kostenerstattung benötigt: 

  • Ausgefülltes, unterschriebenes Schadenmeldeformular  
    Zum Schadenmeldeformular
  • Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigung
  • bei Medikamenten die ärztliche Verordnung
    Hinweis für die USA: Bitte lassen Sie die Abrechnung des Krankenhauses über das Formular "HCFA",  die des Arztes über das Formular "UB" erstellen.

Die vollständigen Unterlagen schicken Sie bitte an folgende Adresse: 
ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG 
KV-Schaden 
Postfach 70 01 24 
81301 München

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Je Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung 100,– €. Hat sich ein Dritter (z. B. Ihre Krankenkasse) an dem Schadensfall mit mehr als 100,– € beteiligt, erstatten wir ohne Abzug der Selbstbeteiligung.