FAQ zum ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit
Fragen zu den Leistungen
- Langjährige Erfahrung im Krankenrücktransport: Wir führen jedes Jahr mehr als 14.000 Krankenrücktransporte durch.
- Wir organisieren Ihren Rücktransport, sobald dies medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Weltweit, wenn nötig sogar im Ambulanz-Jet.
- Eigenes ADAC Ärzte-Team: Berät Sie auf Wunsch in Abstimmung mit Ihrem Arzt vor Ort.
- Zahlungsgarantie: Wir geben bei stationären Aufenthalten dem Krankenhaus am Urlaubsort eine Zahlungsgarantie bis max. 13.000,- €
- Schnelle Kostenerstattung: für Arzt, Zahnarzt, Klinik, Medikamente, Operationen.
- Internationale Hilfe: Wir haben eigene Notrufstationen in 18 europäischen Urlaubsländern und in den USA und können weltweit deutsch bzw. englisch sprechende Ärzte benennen.
- Flexible Vertragslaufzeiten möglich.
Die Privathaftpflichtversicherung des ADAC gilt aber weltweit für Auslandsaufenthalte bis zu 5 Jahre. In Europa sind Auslandsaufenthalte sogar zeitlich unbegrenzt versichert. Nur für wenige spezielle Leistungen ist der Versicherungsschutz im Ausland eingeschränkt.
Zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung
Fragen zum Geltungsbereich und zur Geltungsdauer
Fragen zum Vertrag
- In einer ADAC Geschäftsstelle
- Online über adac.de
Beitrag berechnen - Telefonisch:
0800 5 12 10 06 (Montag bis Samstag, 8:00 - 20:00 Uhr erreichbar)
Ja, Sie können die Bestätigung folgendermaßen beantragen:
- persönlich in einer Geschäftsstelle
- telefonisch unter: + 49 89 / 7676 - 5030 (Mo-Fr von 08:00 – 18:00 Uhr Ortszeit)
- per Fax unter: + 49 89 / 7676 - 4025
- per E-Mail an: reisekrankenversicherung@adac.de
Fragen zur Vertrags-Laufzeit, -Verlängerung und -Verkürzung
Der ADAC Auslandskrankenschutz beginnt an dem von Ihnen angegebenen Datum um 0:00 Uhr, frühestens aber am Tag nach Eingang des Antrages. Der Vertrag muss spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland beginnen, anderenfalls besteht für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt als dem angegebenen Versicherungsbeginn aus Deutschland ausreisen, informieren Sie uns bitte umgehend.
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 2 Monate und kann gegen Zahlung eines Mehrbeitrages bis zu 24 Monate verlängert werden. Sie muss spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland beginnen.
Vertragsende
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Verkürzung der Versicherungslaufzeit bzw. Aufhebung des Versicherungsvertrages:
Bei Nichtantritt der Reise bzw. bei einer vorzeitigen Heimreise kann die Prämie für nicht verbrauchte Monate unter folgenden Voraussetzungen zurückerstattet werden:
- Die vorzeitige Rückreise muss nachgewiesen werden (z. B. durch Vorlage des Flugtickets).
- Bei Stornierungen vor Versicherungsbeginn wird eine Geschäftsgebühr von 8 Euro erhoben. Setzen Sie sich bitte vor Versicherungsbeginn mit uns in Verbindung.
- Bei Rückerstattungen aufgrund einer vorzeitigen Heimreise wird eine Geschäftsgebühr von 10 % auf den Rückerstattungsbetrag, max. 50,- € erhoben.
- Der Rückerstattungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der gezahlten Prämie und der am Tag der Antragstellung auf Rückerstattung verbrauchten Prämie. Es werden nur volle Monate berücksichtigt.
Verlängerung der Versicherungslaufzeit:
Bei einer unvorhergesehenen Verlängerung des Auslandsaufenthaltes kann bis zu einer Woche nach Ablauf des ursprünglichen ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit eine Anschlussversicherung beantragt werden. Es ist der bei Abschluss der Anschlussversicherung gültige Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer abzüglich des bereits entrichteten Beitrags zu bezahlen.
Die Anschlussversicherung kann beantragt werden:
- per Telefon unter: + 49 89 / 7676 – 5030 (Mo-Fr 8.00-18.00 Uhr Ortszeit)
- per Fax unter: + 49 89 / 7676 – 4025
- per E-Mail unter: reisekrankenversicherung@adac.de
Eine Verlängerung eines bestehenden Auslandskrankenschutz bis 63 Tage (über den ADAC oder eines anderen Anbieters) ist nicht möglich.
Der Auslandskrankenschutz Langzeit muss spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland beginnen, anderenfalls besteht für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz. Bitte informieren Sie uns daher unbedingt, vor Ihrer Ausreise aus Deutschland, über den geänderten Versicherungsbeginn:
- persönlich in einer Geschäftsstelle
- per Telefon unter: + 49 89 / 7676 – 5030 (Mo-Fr 8.00-18.00 Uhr)
- per E-Mail unter: reisekrankenversicherung@adac.de .
Der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit muss vor Ausreise aus Deutschland abgeschlossen werden und spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland beginnen.
Fragen zum Schadensfall
Folgende Unterlagen werden für die Kostenerstattung benötigt:
- Ausgefülltes, unterschriebenes Schadenmeldeformular
Zum Schadenmeldeformular - Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigung
- bei Medikamenten die ärztliche Verordnung
Hinweis für die USA: Bitte lassen Sie die Abrechnung des Krankenhauses über das Formular "HCFA", die des Arztes über das Formular "UB" erstellen.
Die vollständigen Unterlagen schicken Sie bitte an folgende Adresse:
ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG
KV-Schaden
Postfach 70 01 24
81301 München