2026: Was sich für Autofahrer alles ändert
Von Petra Zollner

Führerschein, Spritpreise, eCall, Vorteile für E-Auto-Käufer – im nächsten Jahr gibt es viele neue Vorschriften und Gesetze für Autofahrer und Autofahrerinnen.
Digitaler Führerschein kommt
Vorteile für Besitzer und Käufer von E-Autos
Mehr Verbraucherschutz bei Online-Verträgen
Inhaltsverzeichnis
Der digitale Führerschein kommt
Der digitale Führerschein soll schon Ende 2026 in Deutschland verfügbar sein – deutlich vor dem EU-weiten Start 2030. Die Dokumente sind künftig über das Smartphone abrufbar, sodass der bisherige Kartenführerschein und der Papierfahrzeugschein bei Bedarf zu Hause bleiben können. Der digitale Führerschein ist jedoch nur als Ergänzung gedacht, nicht als Ersatz des Kartenführerscheins.
Wer muss jetzt zum Führerschein-Umtausch?
Wer zwischen 1999 und 2001 seinen Kartenführerschein erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen.
Pendlerpauschale wird erhöht
Rechtzeitig zum Jahreswechsel: Ab 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Damit will die Bundesregierung pendelnde Berufstätige steuerlich mehr als bisher entlasten.
CO₂-Preis: Spritpreise steigen

Der CO₂-Preis auf Benzin und Diesel steigt 2026 weiter. Ab kommendem Jahr wird er sich durch die Versteigerung von Emissions-Zertifikaten bilden – vorerst in einem Korridor zwischen 55 bis 65 Euro je Tonne, ab dem Jahr 2028 auf dem freien Markt.
Dadurch wird Sprit immer teurer: 2026 könnte die CO₂-Abgabe maximal um knapp 3 Cent je Liter Benzin und um etwas mehr als 3 Cent pro Liter Diesel steigen. Wie viel Autofahrerinnen und Autofahrer letztlich beim Tanken bezahlen müssen, hängt auch von anderen Faktoren wie dem Ölpreis ab.
Produkthaftung gilt künftig auch für Software
Das neue Produkthaftungsgesetz, das am 9. Dezember 2026 in Kraft tritt, bringt für Kunden und Autofahrer deutliche Verbesserungen bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Schäden. Hafteten Hersteller bisher nur für Fehler bzw. Folgen und Schäden an Produkten, wird die Haftung auch auf Software und digitale Dienste ausgeweitet. Ein praktisches Beispiel ist die Haftung für Folgen eines Unfalls, bei dem ein Assistenzsystem versagt hat.
Außerdem ist künftig nicht nur der Hersteller in der Pflicht, sondern auch digitale Dienste bzw. Dienstanbieter. Die erweiterte Haftung gilt auch für Systeme, die mit künstlicher Intelligenz arbeiten.
In diesem Zusammenhang wird auch die Beweisführung für Geschädigte erleichtert. Da es für den Kunden bisher fast unmöglich war, im Zusammenhang mit Softwarefehlern den Beweis zu erbringen, dass der Hersteller verantwortlich ist, können Gerichte künftig die Offenlegung von Beweismitteln anordnen, zum Beispiel interne Daten. Tut der Hersteller das nicht, gilt die Vermutung, dass der Fehler bei ihm liegt.
Neue Abgasnorm Euro 7 kommt
Für neu zugelassene Pkw gilt ab Januar 2026 die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e, die als Zwischenschritt zu Euro 7 dient.
Ab dem 29. November 2026 gilt dann für neu entwickelte Pkw (neue Typgenehmigung) die Abgasnorm Euro 7. Für alle Neuzulassungen greift sie ab Ende 2027. Die Norm schreibt unter anderem eine präzisere Erfassung ultrafeiner Partikel vor und schließt erstmals auch den Abrieb von Reifen (Grenzwerte folgen ab 2030) und Bremsen ein.
Für Elektroautos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien festgelegt: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Speicherkapazität der Batterie nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts fallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent.
Wird der Führerschein endlich billiger?

Das Verkehrsministerium will den Führerschein bezahlbarer machen – und setzt dabei auf Digitalisierung und weniger Bürokratie: Künftig sollen Fahrschulen die Theorie auch per App oder Onlinekurs vermitteln dürfen. Geplant sind auch die Reduzierung der Prüfungsdauer und des Theorie-Fragenkatalogs sowie der Einsatz von Fahrsimulatoren, um die Kosten zu senken.
Gemeinsam mit den Bundesländern und der Fahrschulbranche sollen die Ideen weiterentwickelt werden, damit bis Mitte 2026 die rechtlichen Änderungen stehen und den Weg für eine moderne, bezahlbare Fahrausbildung ebnen.
Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos wird verlängert
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigte Anfang Oktober an, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos um fünf Jahre bis 2035 zu verlängern. Ein Anfang 2026 zugelassenes E-Auto wäre dann wieder für fast zehn Jahre steuerfrei unterwegs. Diese Maßnahme war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Aus dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf geht nicht eindeutig hervor, ob die Verlängerung auch rückwirkend gilt.
E-Autos: Förderprogramm für Privatleute
Die Bundesregierung plant, Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf E-Autos zu unterstützen. Dafür stehen neben Mitteln aus dem europäischen Klima-Sozialfonds weitere drei Milliarden Euro bis Ende 2029 zur Verfügung. Wie die Förderung im Einzelnen aussehen wird, wurde noch nicht bekannt gegeben. Derzeit gibt es nur Kaufanreize für Unternehmen und steuerliche Vorteile für reine Elektrodienstwagen.
Next-Generation-eCall wird Pflicht

Ab 1. Januar 2026 wird für neu entwickelte Fahrzeugtypen (also Typgenehmigungen, die ab diesem Datum beantragt werden) die Ausstattung mit Next-Generation-eCall (NG eCall) Pflicht. Konkret betrifft das die Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Transporter bis 3,5 Tonnen). Ab 1. Januar 2027 dürfen dann keine Neuwagen mehr zugelassen werden, die nicht über die neue Technik verfügen.
NG-eCall ist ein automatisches, vernetztes Notrufsystem, das Unfälle schneller meldet und gleichzeitig deutlich mehr Daten liefert als die alte eCall-Version. Statt des alten 2G/3G-Netzes nutzt NG-eCall das modernere 4G/LTE-Netz.
Mehr E-Scooter auf der Fahrbahn
Künftig sind voraussichtlich mehr E-Scooter auf der Fahrbahn unterwegs. Radwege müssen künftig nur noch dann benutzt werden, wenn dort auch eine Benutzungspflicht für Radfahrer angeordnet ist. Die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) muss erst noch im Bundesrat verabschiedet werden, bevor sie in Kraft tritt. Aktuell wird mit Anfang 2026 gerechnet.
Widerruf-Button bei Online-Geschäften
Verbraucher werden es künftig einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen. Unternehmen, die den Vertragsschluss per Online-Benutzeroberfläche anbieten, sollen verpflichtet werden, einen elektronischen Widerrufsbutton einzurichten.
Mit der elektronischen Schaltfläche soll das 14-tägige Widerrufsrecht, das gesetzlich zusteht, wenn der Vertrag online geschlossen wird, schnell und unkompliziert möglich sein. Die neue Vorgabe soll in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. Die gesetzliche Verpflichtung gilt ab 19. Juni 2026.
Noch mehr Assistenzsysteme werden Pflicht
Ab 7. Juli 2026 sind für die Erstzulassung von neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (M1, N1) weitere Assistenzsysteme verbindlich vorgeschrieben.
Das Notbremsassistenzsystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern (advanced emergency braking system) erkennt eine Gefahrensituation selbstständig und kann das Abbremsen des Fahrzeugs veranlassen, um einen Zusammenstoß mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern zu verhindern oder abzumildern.
Das Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers (advanced driver distraction warning) unterstützt den Fahrer dabei, sich auf den Verkehr zu konzentrieren, und warnt, wenn er abgelenkt ist.
Außerdem neu: der erweiterte Kopfaufschlagschutzbereich bzw. Fußgängerschutz (enlarged head impact zone). Fahrzeuge müssen so konstruiert und gebaut sein, dass sie einen erweiterten Kopfaufprallschutzbereich bieten. So sollen Fußgänger bei einem Unfall besser geschützt werden.
Die Vorschriften für den Notfall-Spurhalteassistenten (emergency lane-keeping system) gelten jetzt auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung. Für alle anderen wurde dieses System bereits zum 7. Juli 2024 Pflicht für die Erstzulassung.
Österreich: Zufahrtskontrollen in Städten

Wien und andere österreichische Städte planen Zufahrtskontrollen für die Innenstädte per Kamera. Bei unerlaubten Einfahrten in beschränkte Bereiche drohen hohe Bußgelder. Betroffen sind auch ausländische Autofahrer. Die erforderliche Gesetzesänderung soll im Mai 2026 in Kraft treten.
Künftig sollen nur noch Berechtigte wie Anwohner und Anwohnerinnen, Einsatzfahrzeuge, Lieferdienste oder Taxis in die Innenstädte fahren dürfen. Auch Motorräder und Mopeds sind von der geplanten Überwachung ausgenommen.
Um die Zufahrten effektiv kontrollieren zu können und zwischen legalen und illegalen Einfahrten zu unterscheiden, ist eine kamerabasierte Überwachung vorgesehen. Insgesamt haben rund 25 österreichische Städte, darunter Wien, Salzburg, Linz, Graz, St. Pölten und Leoben, Interesse bekundet, das neue Verkehrsmanagementsystem zu übernehmen. Die Umsetzung wird noch einige Zeit dauern.
Niederlande: Höhere Bußgelder
In den Niederlanden wird es voraussichtlich 2026 – wie in jedem Jahr – zu einer turnusgemäßen Erhöhung der Bußgelder kommen (erfahrungsgemäß bis März des neuen Jahres). Einzelheiten sind noch nicht bekannt.
Spanien: Warndreieck auf Autobahnen verboten
Ab nächstem Jahr dürfen Autofahrer und Autofahrerinnen in Spanien bei Unfällen oder Pannen auf Autobahnen kein Warndreieck mehr aufstellen. Pflicht wird dann ein spezielles Blinklicht.
Großbritannien: Niedrigere Promillegrenze geplant
Die gesetzliche Promillegrenze in England und Wales könnte 2026 von 35 auf 22 Mikrogramm pro 100 Milliliter Atemluft gesenkt werden. Außerdem sollen Drogen am Steuer besser kontrolliert werden können. Die Polizei soll die Möglichkeit haben, Speicheltests am Straßenrand als zulässige Beweise zu verwenden. Dadurch wird die derzeitige Abhängigkeit von Bluttests ersetzt. Des Weiteren sind härtere Strafen bei Verstößen gegen die Gurtpflicht im Gespräch.