Förderung für E-Autos: Das ist der aktuelle Stand

Ein Elektroauto an einer Ladesäule
Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung beim Kauf eines Elektroautos© Shutterstock/Nick Starichenko

Die Anschaffung eines E-Autos ist teuer. Der Umweltbonus sollte den Absatz ankurbeln. Doch die alte Bundesregierung hat die Förderung beendet. Das ist der aktuelle Stand zur E-Auto-Förderung.

  • E-Auto-Förderung ist Ende 2023 ausgelaufen

  • Zulassungszahlen für E-Autos sinken

  • Neue Förderungen für E-Autos ungewiss

Das Ende der BAFA-Prämie für E-Autos 2023 führte zu einem starken Rückgang der Zulassungszahlen. Weil E-Autos teuer sind, bleibt das Interesse verhalten. Im Jahr 2025 könnten neue staatliche Maßnahmen die Elektromobilität wieder fördern.

Ende des Umweltbonus

Die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen – der sogenannte Umweltbonus – ist seit Ende 2023 ausgelaufen.

Der ADAC bedauert das Auslaufen des Umweltbonus entgegen vorheriger Planungen und behielt Recht mit seiner Befürchtung, dass das Aus zu Rückschritten für den Hochlauf der Elektromobilität führt.

Was war der Umweltbonus?

Die Bundesregierung hatte den Umweltbonus 2016 gemeinsam mit den Autoherstellern eingeführt, um den Absatz von Elektroautos zu fördern und sich für mehr Klimaschutz einzusetzen. Seit 2023 wurden nur noch reine E-Autos gefördert.

Der Umweltbonus setzte sich zusammen aus dem Herstelleranteil und einem Bundesanteil inklusive Innovationsprämie. Der Herstelleranteil wurde direkt mit dem Kaufpreis verrechnet. Den Bundesanteil musste man nach der Zulassung des E-Autos beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Seit Einführung des Umweltbonus im Sommer 2016 wurden 2,23 Millionen E-Fahrzeuge staatlich gefördert (Stand: Dezember 2023): 1,43 Millionen reine E-Autos und knapp 805.000 Plug-in-Hybride. Insgesamt zahlte das BAFA über 10 Milliarden Euro an Fördermitteln aus.

Wer bekam den Umweltbonus?

Seit September 2023 konnte man den Umweltbonus nur beantragen, wenn man das E-Auto ausschließlich privat nutzt. Der Antragsteller oder die Antragstellerin musste das E-Auto als Privatperson selbst gekauft oder geleast haben und musste als Halter oder Halterin in den Papieren eingetragen sein. Ende 2023 endete das Förderprogramm.

Soviel Geld gab es noch 2023

Die Förderung bekam, wer ein E-Auto gekauft oder für mindestens 24 Monate geleast hat. Geld gab es aber nur, wenn der Förderantrag bis zum 17. Dezember 2023 gestellt wurde und die Fördervoraussetzung vorlagen.

Der Bundesanteil der Förderung für neue E-Autos betrug bei einem Nettolistenpreis des Basismodells

  • bis zu 40.000 Euro: 4500 Euro,

  • über 40.000 Euro bis 65.000 Euro: 3000 Euro.

Der Herstelleranteil betrug jeweils die Hälfte. Die Gesamtförderung für ein neues E-Fahrzeug betrug damit bis zu 6750 Euro. Für E-Fahrzeuge über 65.000 Euro gab es keine Förderung.

Das E-Auto musste mindestens zwölf Monate auf den Antragsteller zugelassen sein, beim Leasing gilt eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten. Meldet man das E-Auto vor Ablauf der Mindesthaltedauer ab, muss man den Bundesanteil zurückzahlen.

Gibt es 2025 neue Förderungen?

Die alte Bundesregierung hatte ab 2025 folgende Maßnahmen zur Förderung von E-Autos geplant:

  • Sonderabschreibungen für den Erwerb neuer E-Dienstwagen, rückwirkend ab Juli 2024 bis Dezember 2028.

  • Erhöhung des Bruttolistenpreises für E-Dienstwagen auf 95.000 Euro für die Besteuerung des geldwerten Vorteils mit dem vergünstigten Steuersatz von 0,25 Prozent.

Die Änderungen sollten mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) eingeführt werden. Dieses trat am 1. Januar 2025 in Kraft, die Änderungen wurden aber nicht in das Gesetz aufgenommen.

Die politische Situation in Deutschland ist derzeit ungewiss: Nach dem Ende der Ampel-Koalition bleibt offen, ob geplanten Vorhaben auch nach den am 23. Februar 2025 stattfindenden Neuwahlen im Bundestag beschlossen und umgesetzt werden.